@schweinchen
"Aus der Produktion genommen" bedeutet Ackerflächen auch ohne Stilllegungs-ZA zusätzlich stillzulegen. Diese Fächen müssen lediglich begrünt werden, außerdem muss der Schutzzeitraum sowie die Pflegeverpflichtung nach CC eingehalten werden. Das Schöne an dieser Variante ist aber, dass die Fläche zu jedem Zeitpunkt wieder in Produktion genommen werden kann. Beispielsweise kann Heu gemacht werden. Dann muss dies aber der zuständigen Prämienbehörde gemeldet und die Nutzung umgewidmet werden. Meines Erachten für Kleinbetriebe und Nebenerwerbler die sinnvollste und leichteste Möglichkeit Geld zu verdienen.
Gruß
schnorreswackler