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Flächenstillegung

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Flächenstillegung

Beitragvon Guido85 » Mi Mai 30, 2007 21:31

Hallo,

wir haben vor mehr Ackerland zu fahren und kommen dann über die Grenze von 20ha ab denen man Flächen zum Ausgleich still legen muss.
Muss ich dann Ackerland still legen oder reicht auch eine Wiese die sagen wir mal eh etwas ungelegen liegt für uns? Vor allem wo finde ich wie viel ich genau still legen muss?

Ich muss dazu sagen, ich komme aus Rheinland-Pfalz, denn es gibt bestimmt wieder unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland!


Gruß

Guido
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Beitragvon H.B. » Mi Mai 30, 2007 22:09

Wenn du dir keine Stilllegungs ZA´s anschafftst, kannst du 10 000ha ackern, ohne stillzulegen......
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Beitragvon schnorreswackler » Do Mai 31, 2007 18:59

Ich würde an deiner Stelle die zuständige Kreisverwaltung fragen. Die sollten es am Besten wissen.
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Beitragvon H.B. » Do Mai 31, 2007 22:11

Das ist so!!!
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Beitragvon ropa_eurotiger » Do Mai 31, 2007 23:01

Hallo,
ich kann H.B. nur zustimmen:

H.B. hat geschrieben:Wenn du dir keine Stilllegungs ZA´s anschafftst, kannst du 10 000ha ackern, ohne stillzulegen......


Keine Stillegungs-ZA, keine Stilllegungsverpflichtung!!!!!!
Egal wieviel ha!
MfG ropa_eurotiger

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[17:59:03] ladyesprit: das ist hier keine vagina
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Beitragvon schnorreswackler » Fr Jun 01, 2007 7:59

@H.B.
Ich wollte damit deine Aussage nicht in Frage stellen, sondern nur darauf hinweisen, dass die KV im Bereich der Agrarförderung mit Sicherheit bei solchen wie auch anderen Fragen der eigentliche erste Ansprechpartner sein sollte.
Wenn ich da sitzen und hören würde, dass jemand 20 ha bewirtschaftet, würde ich empfehlen alles aus der Produktion zu nehmen. Ist mit Sicherheit lukrativer und der meiste Auflagenmist entfällt dann auch. Mit der gewonnenen Zeit lässt sich besseres anfangen.
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Beitragvon H.B. » Fr Jun 01, 2007 9:21

Es gibt doch eh schon sogut wie keine Stilllegungen mehr. Auf den meisten Stilllegungsflächen werden NAWAROS´s angebaut.
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Beitragvon Guido85 » Fr Jun 01, 2007 19:48

Wie meint ihr das?

1. Wenn ich das richtig verstehe ratet ihr mir meine 8ha Ackerland-ZAs saußen zu lassen, damit ich nicht stilllegen muss.

oder

2. Ich gebe beim Flächennachweis nur 8ha an um die ZAs zu nutzen und fahre den Rest als Ackerland ohne das es die KV juckt?

Wisst ihr ob man dieses Jahr schon ZAs aus der Nationalen Reserve beantragen kann?


Gruß

Guido
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Beitragvon automatix » Fr Jun 01, 2007 19:54

du hast doch dieses Jahr auch nichts stillgelegt oder?
wenn du keine Stilllegungszahlungsansprüche hast, dann mußt du nichts stilllegen und kannst die vorhanden Zahlungsansprüche aktivieren

du mußt halt nur schauen, wenn du Zahlungsansprüche dazubekommst, ob da nicht Stilllegungsza dabei sind.
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Beitragvon bona terra » Mo Jun 04, 2007 12:13

ich glaube der Kleine hat noch nicht begriffen, daß er für sein zusätzliches Ackerland auch ZA braucht. Die können bei der Zupachtfläche vielleicht mit dabei sein, entweder als Stilllegungs-ZA (aber dann kann er´s gleich bleiben lassen) oder als normale Acker-ZA. Und dann braucht er nichts stilllegen.

Er könnte aber auch auf ökologischen Landbau umsteigen, dann braucht er auch bei Stilllegungs-ZA nicht still legen.
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Beitragvon Schweinchen » Mo Jun 04, 2007 19:01

was ist eigentlich "Aus der Produktion genommen" genau? Also wieviel bekommt man pro ha und so?
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Beitragvon Hammer|on » Mo Jun 04, 2007 20:31

Also so weit ich weiß, wenn die das nicht schon wieder geändert haben ist die grenze bei 19,65 ha unter dem braucht man nicht oder kann man nicht Stilllegen....
Wenn man dann mehr bewirtschaften will und man bekommt auch die ZA´s von Verpächter bekommt man nicht mehr Geld, da man keine ZA´s hat für die Stilllegungsflächen. Wer über 19,65 ha kommt ist verpflichtet zur Flächenstilllegung.

Aus der Produktion genommen ist wenn du aus deinem Land Bauland gemacht hast und es bebaut wurde, dafür bekommt man dann kein Geld mehr (schöne Fruchtfolge €€€€€€€€)
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Beitragvon H.B. » Mo Jun 04, 2007 21:27

Hammer|on hat geschrieben: Wer über 19,65 ha kommt ist verpflichtet zur Flächenstilllegung.


Nein, nein, nein! Das war mal. Verpflichtet zur Stilllegung ist nur der, der über entsprechende ZA`s verfügt. Der große Nachteil an diesen ist, daß sie als erste in der Rangfolge bei der Aktivierung stehen. Das heisst: Wer weniger Land bewirtschaftet, aus welchen Gründen auch immer, und keine Stilllegungs-ZA`s an den Mann bringt, hat die selbe Fläche in Hektar wie im Vorjahr stillzulegen.
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Beitragvon Guido85 » Mo Jun 04, 2007 22:27

Kurz gesagt:
Wir haben keine Stilllegungs-ZA sondern nur die normalen Grünland-ZA und unsere ursprünglichen 8ha Ackerland-ZA, also brauch ich nix still zu legen und kann im Herbst alles was mir die Verpächter erlauben (wegen §585 BGB) pflügen. Mehr wollte ich doch gar nicht wissen.

Mein Stand war halt noch, dass es diese Grenze von ca. 20ha gab wo man dann so und soviel Prozent still legen musste, aber wenn es anders ist hab ich ja schon einen Vorteil bei mir!

Danke für die Erklärung!

Gruß

Guido
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Beitragvon schnorreswackler » Di Jun 05, 2007 7:11

@schweinchen
"Aus der Produktion genommen" bedeutet Ackerflächen auch ohne Stilllegungs-ZA zusätzlich stillzulegen. Diese Fächen müssen lediglich begrünt werden, außerdem muss der Schutzzeitraum sowie die Pflegeverpflichtung nach CC eingehalten werden. Das Schöne an dieser Variante ist aber, dass die Fläche zu jedem Zeitpunkt wieder in Produktion genommen werden kann. Beispielsweise kann Heu gemacht werden. Dann muss dies aber der zuständigen Prämienbehörde gemeldet und die Nutzung umgewidmet werden. Meines Erachten für Kleinbetriebe und Nebenerwerbler die sinnvollste und leichteste Möglichkeit Geld zu verdienen.

Gruß
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