Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Nov 12, 2025 16:46

Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
Antwort erstellen
29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Ede75 » Mo Sep 26, 2022 12:35

kronawirt hat geschrieben:Glaubst du wirklich daß das für den Artenschutz was bringt? In der Natur kommen stillgelegte Äcker genauso selten vor wie bewirtschaftete Äcker...

Guck mal, was in so nem Altgrasstreifen los ist an Insekten. Wenn noch ein paar Kräuter drin sind, ist noch mehr los. Fraglich bleibt, ob das bei nem jährlich neu angelegten Streifen, der nicht/spät gemäht wird, schlechter ist als bei ner Dauerbrache. Denke nicht, aber Ozi sieht das halt anders...
Ede75
 
Beiträge: 2594
Registriert: Sa Mär 07, 2009 13:02
Wohnort: NRW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Wini » Di Sep 27, 2022 10:59

Ede75 hat geschrieben:Es geht darum, ob man Weizen anbauen darf oder nicht. Wer bisher noch keine Stillegung hatte und das Greening per Zwischenfrucht erfüllt hat, muß nichts stillegen. Wer in 2021 und 2022 z.b. 2% auf der gleichen Fläche stillgelegt hatte, und den Rest per Greening erfüllt hat, darf die alten 2% nicht antasten, auf den restlichen 2% der imaginäen Stillegung dürfte er Weizen anbauen. Hat er die 2% doch umgebrochen, muß er in jedem Fall 4% stillegen und darf nicht auf Weizen ausweichen.
So hab ich es verstanden.
Aber so langsam blickt auch keiner mehr durch durch die ganze Sch.....
Edit: Resümee: die, die freiwillig schon mehr für den Artenschutz gemacht haben, sind mal wieder die gearschten.


Hallo Ede75,

vielen Dank für Deine sehr gute Erklärung.

Diejenigen, die Ihre Stilllegungsverpflichtung ganz oder teilweise durch Zwischenfruchtanbau erfüllt haben, können
also nun stattdessen ihre Felder mit Winterweizen einsäen und als Quasi-Stilllegung codieren.
Statt im Frühjahr nach Zwischenfrucht Mais oder Zuckerrüben anzubauen, wird so stattdessen die angebaute Weizenfläche erhöht.

Jetzt habe ich es so einigermaßen verstanden, da ich bis dato überhaupt keinen Zwischenfruchtanbau betrieben habe.

Dann muß ich halt statt meiner umgebrochenen Bracheflächen andere Fläche hernehmen, um die 4% zu erfüllen.
Die Insekten und wertvollen Kräuter auf meinen ehemaligen Bracheflächen sind jetzt jedenfalls Land unter.

P.S.
Übrigens kam dieser Tage die Meldung rein, dass in roten Gebieten der Zwischenfruchtanbau heuer nicht
notwendig ist, weil wegen Dürre die Flächen nur mit erhöhtem Maschinen- und Dieselaufwand herzurichten sind
und die Erfolgsaussichten wegen fehlender Niederschläge für den Feldaufgang zu schlecht wären.
Diese Entscheidung hätte man den Amtsschimmeln auch schon vor 8 Wochen erwarten können.

Gruß
Wini
Benutzeravatar
Wini
 
Beiträge: 5894
Registriert: Sa Mär 25, 2006 10:38
Wohnort: Franken Bayerns Elite
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Limpurger » Di Sep 27, 2022 20:05

ihc 844 xla hat geschrieben:Wir sind ein kleiner Kreis von Landwirten, teilweise bei den freien Bauern, und haben beschlossen diesen ganzen Wahnsinn nicht mehr mitzumachen!
Wir werden keine Flächen stilllegen!
Wir werden weiter nach der alten Düngeverordnung arbeiten!
Wir werden weiter Pflanzenschutzmittel einsetzen so wie es fachlich korrekt ist!
Und wir werden 2023 keinen GAP Antrag mehr stellen!

Die Gesetzte gelten unabhängig davon ob ihr am Antragsverfahren teilnehmt oder nicht. Inwiefern ihr da frei wirtschaften könnt wird sich herausstellen, die ausbleibenden Zahlungen sind aber sicher. Dieses Thema hat doch nüchtern betrachtet nur Stammtischniveau, es wird sich zeigen wieviel das wirklich durchziehen.
Wini hat geschrieben:...Diese Entscheidung hätte man den Amtsschimmeln auch schon vor 8 Wochen erwarten können...

Wini, der ist gut! :lol: :lol: :lol:
Wann hattest du das letzte mal eine Planungssicherheit im Vorlauf? Da waren die in den FNB mit ihrer Planwirtschaft schon vor über 30 Jahren weiter - da wußte man schon auf Jahre im Voraus das es nischt gibt!
Limpurger
 
Beiträge: 843
Registriert: Fr Jun 14, 2013 12:16
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon ihc 844 xla » Mi Sep 28, 2022 7:32

Limpurger hat geschrieben:
ihc 844 xla hat geschrieben:Wir sind ein kleiner Kreis von Landwirten, teilweise bei den freien Bauern, und haben beschlossen diesen ganzen Wahnsinn nicht mehr mitzumachen!
Wir werden keine Flächen stilllegen!
Wir werden weiter nach der alten Düngeverordnung arbeiten!
Wir werden weiter Pflanzenschutzmittel einsetzen so wie es fachlich korrekt ist!
Und wir werden 2023 keinen GAP Antrag mehr stellen!

Die Gesetzte gelten unabhängig davon ob ihr am Antragsverfahren teilnehmt oder nicht. Inwiefern ihr da frei wirtschaften könnt wird sich herausstellen, die ausbleibenden Zahlungen sind aber sicher. Dieses Thema hat doch nüchtern betrachtet nur Stammtischniveau, es wird sich zeigen wieviel das wirklich durchziehen.
Wini hat geschrieben:...Diese Entscheidung hätte man den Amtsschimmeln auch schon vor 8 Wochen erwarten können...

Wini, der ist gut! :lol: :lol: :lol:
Wann hattest du das letzte mal eine Planungssicherheit im Vorlauf? Da waren die in den FNB mit ihrer Planwirtschaft schon vor über 30 Jahren weiter - da wußte man schon auf Jahre im Voraus das es nischt gibt!



Natürlich hat so etwas nur Erfolg wenn möglichst viele Landwirte mitziehen. Wie lange wollt ihr euch noch gängeln lassen? Wie lange euch vorschreiben lassen wie ihr auf EUREM Betrieb zu arbeiten habt?
Wir sind die Fachkräfte!
Wir haben die ordentliche Ausbildung gemacht!
Warum sollte ein gelernter Pädagoge und vorschreiben was wir zutun und zu lassen haben?

Wir wollen fachlich korrekt arbeiten. Wir wollen unsere Ernährungssicherheit sicherstellen. Wir wollen von unseren Früchten leben und keine Almosen bekommen. Wir wollen das unser Grund und Boden erhalten bleibt damit wir und die nachfolgenden Generationen auch noch ordentliche Lebensmittel herstellen können!

Wir wollen das importierte Lebensmittel nur importiert werden dürfen wenn sie unter denselben Standards erzeugt wurden wie unsere!

Düngung nach Bedarf der Frucht und nicht 20% darunter!

Neue Ausarbeitung der Grundwassermessstellen und neue Prüfung des Nitrates und eine einwandfreie Feststellung des einführenden. Den neuen Durchschnittswert melden. War bis dato ja alles erlogen und falsch!

Tierwohl ja! Aber durchdacht und Finanzierbar! Wir sind die Experten!

Wenn wir so weiter alles mit uns machen lassen, sind wir noch in dieser Legislaturperiode Geschichte!
Wir müssen wieder frei arbeiten können!
ihc 844 xla
 
Beiträge: 355
Registriert: Di Jul 08, 2014 12:40
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon MartinH. » Fr Apr 07, 2023 16:15

Darf man die Flächenstillegung mit dem Traktor überfahren z.B. Zufahrt zur restelichen angebauten Fläche?
Wenn das Schlepperfahren nicht wäre, keiner würde Landwirtschaft betreiben ...
Benutzeravatar
MartinH.
 
Beiträge: 456
Registriert: Mo Dez 28, 2020 13:35
Wohnort: WEN, nördl. Oberpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon langholzbauer » Fr Apr 07, 2023 16:34

Eine regelmäßig genutzte Fahrspur ist keine LF.
Das ist aus jedem Luftbild deutlich erkennbar.
Also spart es viel Ärger, diese gleich raus zu rechnen und auf die par € zu verzichten. :wink:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 12730
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon difra » Fr Apr 07, 2023 19:17

Leute, vergesst mal ganz schnell eureren vorauseilenden Gehorsam.
Natürlich darf man auf seine Stilllegung drauffahren, wenn diese z. B. am Rand eines Feldes liegt und als Wendefläche benutzt wird. Im Zweifelsfall zählt immer das Merkblatt und da drin steht sehr genau, was man nicht darf. Und bei den Stilllegungen lese ich da, die Fläche nach der Ernte der Vorfrucht der Selbstbegrünung zu überlassen oder durch Aussaat zu begrünen, keine Bodenbearbeitung außer zum Zweck der Ansaat, keine Düngung, kein PS und kein Mulchen oder Mähen von 1.4 - 15.08. Sonst nix.
Demgegenüber steht bei den Kulap- Blühflächen in Bayern z. B. auch das Verbot des Befahrens drin. Aber eben nicht bei der Glöz 8.
Oder sollen wir zukünftig im Weizen auch die Fahrgassen rausrechnen, die sieht man im Luftbild nähmlich auch.
Wenn sich am Rand meiner Fläche aber eine dauerhafte Fahrspur entwickelt hat, von jedem befahren wird und auch keine Bodenbearbeitung mehr stattfindet, dann ist das natürlich keine LF mehr und sollte aus dem Antrag raus, da hat Langholzbauer recht.

Leider werden auch die Mitarbeiter der Landwirtschaftsämter immer vorsichtiger (oder auch überfordert durch die vielen Änderungen) und tätigen Aussagen, die einfach falsch sind. In Regensburg wurde z. B. bei einer Infoveranstaltung gesagt, auf Gewässerrandstreifen sei die Ackernutzung untersagt und diese können deswegen nicht als Glöz 8 angerechnet werden. Natürlich Quatsch, aber es waren ca. 400 Leute dabei, die das so gehört haben.
difra
 
Beiträge: 243
Registriert: So Dez 23, 2012 17:55
Wohnort: Straubing-Bogen - nicht alles ist Gäuboden ;-)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon MartinH. » Mi Apr 26, 2023 9:00

@difra => Danke für deine Antwort!

Gibt es einen Termin, bis wann die Winterbegrünung eingesät sein muss?

Grund:

Ich habe heuer ein Rapsfeld, das an den Waldrändern Ärger macht. Hier soll die GLÖZ 8 erfolgen.

Nun ist die Überlegung, Raps auflaufen lassen, Ende August eingrubbern und Winterharte Zwischenfrucht einsäen.

Dann Anfang September 2024 mulchen, pflügen usw.
Wenn das Schlepperfahren nicht wäre, keiner würde Landwirtschaft betreiben ...
Benutzeravatar
MartinH.
 
Beiträge: 456
Registriert: Mo Dez 28, 2020 13:35
Wohnort: WEN, nördl. Oberpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Botaniker » Mi Apr 26, 2023 9:34

Die Stilllegung erfolgt ab Ernte der Vorfrucht, mittels Einsaat einer Begrünung oder per Selbstbegrünung. Das liegt dann still bis 15.8. des Folgejahres.
Hier wirds knapp und bündig erklärt.


Botaniker
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon difra » Mi Apr 26, 2023 10:39

Hallo Martin H,
bitte aufpassen bei den Begriffen: eine Winterbegrünung hat nichts mit Glöz8 Stilllegung zu tun.
Bei Glöz8 Stilllegungen ist es im Video von Botaniker gut zusammengefasst. Der Teufel liegt natürlich im Detail: Unmittelbar nach der Ernte heißt es im Merkblatt. Gilt dies dann auch für die spät gerodeten (10.November) Zuckerrüben, wo ich z. B. die Vorbeetfläche nicht mehr ansäe, sondern als Glöz8 Stilllegung nutzen will.
Wäre fachlicher Unsinn, aber ansonsten bliebe nur nur Selbstbegrünung. Sinnvoller wäre die Einsaat einer ZW-Mischung nach dem Abtrocknen im April.
Mit einer Winterbegrünung kannst du die Glöz6 - Auflagen erfüllen, Mindestbodenbedeckung auf 80 % deiner Fläche. Kann durch verschiedenste Arten erfüllt werden, siehe MFA Merkblatt. Auch hier gibt es keinen verbindlichen Aussaattermin für die Zwischenfrüchte.
Deine angedachte Vorgehensweise mit der Glöz 8 Aussaat auf deiner Rapsfläche wäre nur dann regelkonform, wenn für dich ein Termin Ende August als "unmittelbar nach der Ernte" zählt, weil z. B. es zuvor zu nass war oder du noch so lange mit der Weizenernte beschäftigt warst. :wink: :wink: :wink:
Die Waldränder würde ich aber zu einer dauerhaften Glöz 8 Stilllegung umwandeln und irgendein Gras (kein Weidelgras!! - wegen späten zulässigen Mulchtermin!) ansäen.
difra
 
Beiträge: 243
Registriert: So Dez 23, 2012 17:55
Wohnort: Straubing-Bogen - nicht alles ist Gäuboden ;-)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon gaugruzi » Mo Jul 03, 2023 21:57

Hallo. Grüße aus dem trockenen nördlichen Bayern.

Ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema 4 % Stilllegung und Winterbegrünung und da sind diese Fragen aufgetreten:

-4 % Stilllegung von der Ackerfläche oder Gesamtfläche ? (Ich habe derzeit noch einen Teil der Fläche neben einen Graben als Gewässerrandstreifen / Erosionsschutzstreifen stehen, obwohl der Graben seit 5 Jahren kein Wasser mehr führt)

-Winterbegrünung 80 % von was ? Ackerfläche ? Ackerfläche abzüglich Stilllegung ?

-Winterbegrünung Ausnahme in "Gebieten mit langjährigem Niederschlagsmittel unter 550 mm"
Ich habe nur diese Tabelle gefunden Stand 10.01.2023:

https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/iab ... _550mm.pdf

zählt diese ? Wenn dies so wäre, gilt die Regelung 80 % der Fläche aktuell nicht für mich. Oder gibt es noch anderes zu beachten.

Sorry für die evtl. blöden Fragen aber ich habe Informationsbedarf, da ich in den letzten Wochen in div. Medien / Zeitschriften darüber wenig gelesen habe. Die letzten Versammlungen sind 6 Monate her.....

Evtl. kann mir jemand ein paar Tipps geben. Danke
gaugruzi
 
Beiträge: 1048
Registriert: Fr Dez 02, 2016 21:33
Wohnort: Unterfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon difra » Mi Jul 05, 2023 18:13

Hallo, vielleicht kann ich ein bischen weiterhelfen:

Thema Stilllegung:
Die 4 % beziehen sich auf die Ackerfläche, unter 10 ha Gesamtackerfläche brauchst du nicht stilllegen. Ein Gewässerrandstreifen ist normalerweise Ackerland, v. a. wenns ein Kulap-Gewässerrandstreifen ist. Also auch stillegungspflichtig. Sofern der Gewässerrandstreifen nächstes Jahr nicht im Kulap ist, kannst du ihn für die Glöz8 Stillegung anrechnen, wenn die Fläche über 0,1 ha ist.

Auch die geforderte Winterbegrünung bezieht sich immer auf die gesamte Ackerfläche, also einschließßlich Stilllegung. Hilft dir ja, weil auf der Stilllegung die Bodenbedeckung gewährleistet ist. Infos unter https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/konditionalitaet_2023_b.pdf und dann nach Glöz 6 suchen
Auf 80 % deiner Ackerfläche muss eine Mindestbodenbedeckung gewährleistet sein durch:
    ) mehrjährige Kulturen
    )Winterkulturen
    )Zwischenfrüchte
    )Stoppelbrachen von Körnerleguminosen oder Getreide (inkl. Mais)
    )Begrünungen
    )Mulchauflagen einschließlich solcher durch Belassen von Ernteresten
    )eine mulchende nicht wendende Bodenbearbeitung (z.B. Grubber oder Scheibenegge)
    )eine Abdeckung durch Folien, Vliese oder durch engmaschiges Netz oder ähnliches zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion

Außerdem gibt es Ausnahmen, bei schweren Böden, hier gilt dann ein Pflugverbot von Ernte bis 01.10.

Deine Liste mit der trockenen Gebieten hab ich in diesem Zusammenhang nicht gefunden, kann es sein, dass diese von der Düngeverordnung kommt, mit der Verpflichtung von Zwischenfrüchten vor Sommerungen zu säen. (und eben in den trockenen Gebieten nicht)

Vielleicht hilft dir auch einne Online-Sitzung zu dem Thema weiter, so z. B. Mitte Juli unter https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=19013471

Aber stimmt schon, es ist sehr komplex das alles, auch wenn noch z. B. die Auflagen der Roten und Gelben Gebiete dazukommt. Und erschwerend kommt hinzu, dass alle Flächen per Satellit überwacht werden und sie deswegen sehr genau wissen, wann z. B. eine Zwischenfrucht umgebrochen wurde oder wo keine Pflanzen drauf stehen.
Viel Erfolg wünscht Franz
difra
 
Beiträge: 243
Registriert: So Dez 23, 2012 17:55
Wohnort: Straubing-Bogen - nicht alles ist Gäuboden ;-)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Sönke Carstens » Mi Jul 05, 2023 18:33

Man muss die Ausnahme von GLÖZ6 auf schweren Böden aber nicht nutzen.

Allgemein frage ich mich wer das alles kontrollieren will, gibt es so viele Studenten die nichts anderes zu tun haben?
Sönke Carstens
 
Beiträge: 2203
Registriert: Do Jun 11, 2015 21:44
Wohnort: nördlichste Ecke Deutschlands
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon County654 » Mi Jul 05, 2023 20:05

Ich frage mich, welcher Landwirt soll das noch überblicken :shock:
Ich habe knapp 100 Parzellen auch beim besten Willen habe ich oder meine Fahrer nicht immer im Blick,
was, wann und auf welcher Fläche gerade gemacht werden darf.
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
County654
 
Beiträge: 2105
Registriert: Do Feb 14, 2013 18:05
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Ackerbau

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Manfred

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki