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Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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29 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Wini » So Sep 25, 2022 18:32

Särs liebe Freunde der Ackerkrume,

in Anbetracht der weltweiten Ernährungskrise, ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, habe ich
mich kurzerhand dazu entschlossen, auf seit Jahren stillgelegten Brache-Ackerflächen (Nutzungscode 062) Winter-Getreide
zu säen, um einen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung zu leisten.

Aber offenbar habe ich da den Cem falsch verstanden.
Angeblich gilt das in D nicht für Flächen, die bereits 2021 und 2022 als brachliegendes Ackerland ausgewiesen waren ?!?
Diese wertvollen Flächen sollen unangetastet bleiben.

Kann ich nun stattdessen meine normalen Getreide-Anbauflächen ersatzweise in 2023 als GLÖZ-8-Flächen deklarieren um die 4%-Stilllegung zu erreichen ?
Dies würde zwar auf dem Papier die 4% ergeben, aber doch das Ziel verfehlen, die Getreideproduktion signifikant zu erhöhen.

Und was mache ich jetzt mit meinen ehemals wertvollen, mehrjährigen Bracheflächen, die ich mühsam in den
letzen Wochen gepflügt und eingesät habe, während unsere Agrar-Politiker im Sommerurlaub weilten ?

Irgendwie kapiere ich trotz Abitur nicht, wie man durch diese Regelung die Getreideproduktion auf Bracheflächen erhöhen möchte.
Kann mir das mal jemand erklären, oder seit Ihr ebenfalls ratlos ?

Ist das alles nur ein Taschenspielertrick und kommt die Erhöhung der Getreideproduktion lediglich durch
Absenken der Stillegungsrate von derzeit 5% auf zukünftig 4% zustande ?

Gruß
Wini
P.S.
Offenbar gibt es auch schon Protest gegen diese 4er Regelung
Statt grünen Kreuz soll nun ein grüner "4" aufgestellt und geklebt werden.
https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/gruene-4-landwirte-protestieren-gegen-4-prozent-flaechenstilllegung-591619
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Wini
 
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Stoapfälzer » So Sep 25, 2022 19:38

Laut Aussage vom Amt dürfen Flächen die in 2021 und 22 für Greeningzwecke aus der Produktion genommen wurden nicht umgebrochen werden zum Getreide Anbau.
Klingt komisch ist aber so.
Das ist vielen nicht bewusst und wird im Frühjahr zu Arger beim Antrag führen sagen die vom Amt jetzt schon. :?
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Schnortz » So Sep 25, 2022 19:52

Wenn ich das richtig verstanden habe geht es ja nur darum das man die neuen 4% der GLÖZ nicht machen muss und deshalb nimmt man die noch nicht stillgelegten 4% doch nicht in die Stillegung. Also die die es neu getroffen hätte haben Glück und die die es gewohnt sind die sollen sich ja nicht mehr an Ackerbau auf den Flächen gewöhnen....
Aber am Ende sind es eben nur die 4 % die zukünftig hätten stillgelegt werden sollen
Ob das eine Prozent dann mehr gesät werden darf bei den Betrieben die Greening bisher mit Brache erfüllt haben :?:
Schnortz
 
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon 240236 » So Sep 25, 2022 19:59

Auf gut deutsch: mir ist es mittlerweile egal und die können mich am A...h kratzen. Wenn jetzt noch nicht bekannt ist, was wir zum jetzigen Zeitpunkt einhalten sollen oder müssen, dann ist mir das egal. Ich bin mir aber auch fast sicher, daß es bei Problemen mit dem Amt zu keinem Verfahren kommt, da dann viele rechtliche Schritte einleiten. Bei meiner Betriebsrechtschutz sind CC-Verfahren auch inbegriffen. :lol:
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Ede75 » So Sep 25, 2022 20:04

Schnortz hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstanden habe geht es ja nur darum das man die neuen 4% der GLÖZ nicht machen muss und deshalb nimmt man die noch nicht stillgelegten 4% doch nicht in die Stillegung. Also die die es neu getroffen hätte haben Glück und die die es gewohnt sind die sollen sich ja nicht mehr an Ackerbau auf den Flächen gewöhnen....
Aber am Ende sind es eben nur die 4 % die zukünftig hätten stillgelegt werden sollen
Ob das eine Prozent dann mehr gesät werden darf bei den Betrieben die Greening bisher mit Brache erfüllt haben :?:


Es geht darum, ob man Weizen anbauen darf oder nicht. Wer bisher noch keine Stillegung hatte und das Greening per Zwischenfrucht erfüllt hat, muß nichts stillegen. Wer in 2021 und 2022 z.b. 2% auf der gleichen Fläche stillgelegt hatte, und den Rest per Greening erfüllt hat, darf die alten 2% nicht antasten, auf den restlichen 2% der imaginäen Stillegung dürfte er Weizen anbauen. Hat er die 2% doch umgebrochen, muß er in jedem Fall 4% stillegen und darf nicht auf Weizen ausweichen.
So hab ich es verstanden.
Aber so langsam blickt auch keiner mehr durch durch die ganze Sch.....

Edit: Resümee: die, die freiwillig schon mehr für den Artenschutz gemacht haben, sind mal wieder die gearschten.
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon kronawirt » So Sep 25, 2022 20:43

Glaubst du wirklich daß das für den Artenschutz was bringt? In der Natur kommen stillgelegte Äcker genauso selten vor wie bewirtschaftete Äcker...
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Ger_hil » Mo Sep 26, 2022 0:32

Auskunft von Amt bei uns (Nordhessen):

Greening bisher nur durch Zwischenfrucht -> Getreide auf den künftigen 4% Brache möglich

Greening über 5 % jährlich Wechselnde Brache -> Getreide möglich

Greening ausschließlich über mehrjährige Brache -> kein Getreide möglich

Greening z.b. über 2% mehrjährige Brache, Rest Zwischenfrucht -> Getreide auf allem was über die 2% hinausgeht möglich.
Wird eine mehrjährige Fläche ungebrochen müssen 4% Brache angelegt werden !

Mehrere Jahre einjährige Honigbrache auf der selben Fläche zählt nicht als mehrjährige Brache, da die Fläche jedes Jahr neu ausgesät wurde.
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Kleinbauer2.0 » Mo Sep 26, 2022 5:55

Ger_hil hat geschrieben:Auskunft von Amt bei uns (Nordhessen):

Greening bisher nur durch Zwischenfrucht -> Getreide auf den künftigen 4% Brache möglich

Greening über 5 % jährlich Wechselnde Brache -> Getreide möglich

Greening ausschließlich über mehrjährige Brache -> kein Getreide möglich

Greening z.b. über 2% mehrjährige Brache, Rest Zwischenfrucht -> Getreide auf allem was über die 2% hinausgeht möglich.
Wird eine mehrjährige Fläche ungebrochen müssen 4% Brache angelegt werden !

Mehrere Jahre einjährige Honigbrache auf der selben Fläche zählt nicht als mehrjährige Brache, da die Fläche jedes Jahr neu ausgesät wurde.


So habe ich die Ankündigung auch verstanden. Unterm Strich kam für mich raus: da bisher Greening über Zwischenfrucht erfüllt wurde, gibt es kein "Problem" nâchstes Jahr.

Danach sehen wir weiter.
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Was morgen ist, das ist erst morgen.
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon ihc 844 xla » Mo Sep 26, 2022 9:00

Wir sind ein kleiner Kreis von Landwirten, teilweise bei den freien Bauern, und haben beschlossen diesen ganzen Wahnsinn nicht mehr mitzumachen!
Wir werden keine Flächen stilllegen!
Wir werden weiter nach der alten Düngeverordnung arbeiten!
Wir werden weiter Pflanzenschutzmittel einsetzen so wie es fachlich korrekt ist!
Und wir werden 2023 keinen GAP Antrag mehr stellen!

Nur wenn wir endlich begreifen das wir alle zusammen NEIN sagen müssen, nur dann werden wir etwas ändern und wieder frei arbeiten können!
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Kleinbauer2.0 » Mo Sep 26, 2022 9:21

ihc 844 xla hat geschrieben:Wir sind ein kleiner Kreis von Landwirten, teilweise bei den freien Bauern, und haben beschlossen diesen ganzen Wahnsinn nicht mehr mitzumachen!
Wir werden keine Flächen stilllegen!
Wir werden weiter nach der alten Düngeverordnung arbeiten!
Wir werden weiter Pflanzenschutzmittel einsetzen so wie es fachlich korrekt ist!
Und wir werden 2023 keinen GAP Antrag mehr stellen!

Nur wenn wir endlich begreifen das wir alle zusammen NEIN sagen müssen, nur dann werden wir etwas ändern und wieder frei arbeiten können!


Aber das Fachrecht muss doch eingehalten werden, auch wenn kein GAP-Antrag gestellt wird. Habt ihr euch schon einmal den Bußgeldrahmen für Verstöße gegegn die Düngeverordnung angeschaut?
Was heute ist, ist heute.
Was morgen ist, das ist erst morgen.
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon ihc 844 xla » Mo Sep 26, 2022 9:52

Das Fachrecht wird weitestgehend ja eingehalten. Welches aber fachlich komplett falsch ist nicht. Da muss dann schonmal der Rechtsanwalt helfen.
Natürlich gibt sowas Ärger. Aber wie lange wollen wir uns noch reglementieren lassen? Gefangen im eigenen Betrieb. Sklave der Regierung, die überhaupt keine Ahnung hat, aber über unseren Grund und Boden bestimmen und richten will.
Das kann so nicht weiter gehen.
Wenn Özdemir so weiter macht wird es uns bald nicht mehr geben.
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Kleinbauer2.0 » Mo Sep 26, 2022 10:02

ihc 844 xla hat geschrieben:Das Fachrecht wird weitestgehend ja eingehalten. Welches aber fachlich komplett falsch ist nicht. Da muss dann schonmal der Rechtsanwalt helfen.
Natürlich gibt sowas Ärger. Aber wie lange wollen wir uns noch reglementieren lassen? Gefangen im eigenen Betrieb. Sklave der Regierung, die überhaupt keine Ahnung hat, aber über unseren Grund und Boden bestimmen und richten will.
Das kann so nicht weiter gehen.
Wenn Özdemir so weiter macht wird es uns bald nicht mehr geben.


Aber man kann auch nicht behaupten, dass in der Vergangenheit alles so toll gelaufen ist in der Landwirtschaft. Deshalb sind wir ja jetzt da, wo wir sind. Grundwasser, dass durch Aktivkohle gefiltert werden muss, Rückgang der Artenvielfalt, usw.
Ein "weiter so" wäre wohl auch nicht richtig gewesen. Deshalb hat die Politik (über)reagiert.
Was heute ist, ist heute.
Was morgen ist, das ist erst morgen.
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon ihc 844 xla » Mo Sep 26, 2022 11:10

Die Politik wirds schon richten?? Wohl ehr vernichten!
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Todde » Mo Sep 26, 2022 11:31

Kleinbauer2.0 hat geschrieben:Grundwasser, dass durch Aktivkohle gefiltert werden muss,


Und was hat die Wasserreinigung durch Aktivkohle mit der Landwirtschaft zu tun?
Das ist ein hausgemachtes Problem vieler Wasserversorger, die falsch und zu viel Wasser aus ihren Vorkommen entnehmen und somit kommt es zu bakterieller Belastung des Wassers.
Das Volk der Ukrainer verteidigt die Freiheit Europas
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Re: Flächenstilllegung 2023 GLÖZ 8 Konditionalitätenbrache

Beitragvon Kleinbauer2.0 » Mo Sep 26, 2022 11:40

Todde hat geschrieben:
Kleinbauer2.0 hat geschrieben:Grundwasser, dass durch Aktivkohle gefiltert werden muss,


Und was hat die Wasserreinigung durch Aktivkohle mit der Landwirtschaft zu tun?
Das ist ein hausgemachtes Problem vieler Wasserversorger, die falsch und zu viel Wasser aus ihren Vorkommen entnehmen und somit kommt es zu bakterieller Belastung des Wassers.


In unserer Gegend findet man leider häufig Abbauprodukte von Maisspritzmitteln aus den 80er Jahren. :?

Bitte nicht falsch verstehen. Aber es wurde halt schon auch viel Schindluder getrieben früher. Kann mich noch selbst an Zeiten erinnern, da wurde zentimeterdick Gülle auf Maisstoppeln gefahren und dann umgepflügt. Und im Frühjahr dann wieder Mais.
Was heute ist, ist heute.
Was morgen ist, das ist erst morgen.
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