Särs liebe Freunde der Ackerkrume,
in Anbetracht der weltweiten Ernährungskrise, ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, habe ich
mich kurzerhand dazu entschlossen, auf seit Jahren stillgelegten Brache-Ackerflächen (Nutzungscode 062) Winter-Getreide
zu säen, um einen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung zu leisten.
Aber offenbar habe ich da den Cem falsch verstanden.
Angeblich gilt das in D nicht für Flächen, die bereits 2021 und 2022 als brachliegendes Ackerland ausgewiesen waren ?!?
Diese wertvollen Flächen sollen unangetastet bleiben.
Kann ich nun stattdessen meine normalen Getreide-Anbauflächen ersatzweise in 2023 als GLÖZ-8-Flächen deklarieren um die 4%-Stilllegung zu erreichen ?
Dies würde zwar auf dem Papier die 4% ergeben, aber doch das Ziel verfehlen, die Getreideproduktion signifikant zu erhöhen.
Und was mache ich jetzt mit meinen ehemals wertvollen, mehrjährigen Bracheflächen, die ich mühsam in den
letzen Wochen gepflügt und eingesät habe, während unsere Agrar-Politiker im Sommerurlaub weilten ?
Irgendwie kapiere ich trotz Abitur nicht, wie man durch diese Regelung die Getreideproduktion auf Bracheflächen erhöhen möchte.
Kann mir das mal jemand erklären, oder seit Ihr ebenfalls ratlos ?
Ist das alles nur ein Taschenspielertrick und kommt die Erhöhung der Getreideproduktion lediglich durch
Absenken der Stillegungsrate von derzeit 5% auf zukünftig 4% zustande ?
Gruß
Wini
P.S.
Offenbar gibt es auch schon Protest gegen diese 4er Regelung
Statt grünen Kreuz soll nun ein grüner "4" aufgestellt und geklebt werden.
https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/gruene-4-landwirte-protestieren-gegen-4-prozent-flaechenstilllegung-591619
