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Flächenstilllegung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Beitragvon JonnyD2250 » Di Apr 15, 2008 22:22

sorry, aber ich raffs immer noch net, carpe diem.

angenommen, ich hatte mal alles als grünland bewirtschaftet. somit bekomme ich 2005 nur grünland Za`s. Jetz brech ich alles um und bewirtschafte alles als ackerland (ich weiß, das darf man normalerweise nicht, nur mal angenommen). so jetz hab ich also nur acker und nur grünland za´s. das würde doch bedeuten, dass ich keinen einzigen za aktivieren kann. also keinen cent aus brüssel bekomme. genauso müsste sich das doch verhalten, wenn ich stillegung zu ackerland mache, aber keine (zusätzlichen bzw. freien) acker-za´s besitze.

oder nicht :?:
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Beitragvon CarpeDiem » Mi Apr 16, 2008 9:16

Also habe mich sachkundig gemacht durch durchforsten der Bestimmungen und mir meine Meinung amtlich bestätigen lassen, sozusagen.

Fakt ist, dass die Stillegungsansprüche, wie ich richtig geschrieben habe, zuerst aktiviert werden müssen. Du gibts auf allen Flächen deine Nutzungsart an, wobei dann u.U. keine Stilllegung mehr auftaucht. Das Amt prüft ob deine Stilllegungs ZAs kleiner sind als die gesamte stilllegungsfähige Fläche, dann kommen die übrigen ZAs zur Anwendung, entweder in der Standardreihenfolge, oder aber in der von dir festgelegten Reihenfolge.

In deinem Beispiel Speedy, bekommst du obwohl du nur Ackerbau betreibst nur die Kohle für die Grünland ZAs, andererseits bekommt jemand der (vorhandene) Acker ZAs auf Grünland aktiviert, die volle Acker Kohle. Löst euch von der Vorstellung, dass die tatsächliche Nutzung etwas mit den euch zugewiesenen ZAs zu tun hat!!!!
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Beitragvon JonnyD2250 » Mi Apr 16, 2008 10:03

Aha, dankö! Bisher ist der Fall bei mir noch nie aufgetreten! Das heißt also, Za's müssen nur mit irgendner Fläche aktiviert werden (also keiner der Nutzung entsprechenden), egal was drauf ist.

Kenn n kollegen der weiß das auch net. Der gibt dann, wenn er was ansät erstmal Kleegras als Nutzung im FNN an, um sicher zu sein, die Ackerbau-Prämie zu bekommen. Sag ich dem mal, dass das gar nicht sein muss.
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Beitragvon CarpeDiem » Mi Apr 16, 2008 11:28

Du sollst meine Hinweise aber nicht als gottgegeben ansehen, setze dich bitte selbst mit der Sache auseinander, ob du bzw. das Amt das genauso sieht.

Die Sache mit dem Kleegras, denke ich hat schon ihre Richtigkeit. Aber aus einem anderen Grund. Du hast Acker ZAs nur bekommen, wenn 2003 auch Acker vorhanden war. Soweit so gut. Jetzt gibt es aber die begleitenden CrossCompliance Verpflichtungen. Damit hast du wohl dann ein Umbruchverbot wenn 5 Jahre nacheinander Grünland auf der Fläche vorhanden war. Dieses Umbruchverbot bzw. Neuansaatgebot ist glaube ich länderspezifisch. Niemand konnte mir beispielsweise sagen wird da von dem Jahre 2003 an, oder von 2005 gerechnet. Auch hier kann es noch Überraschungen geben. Das hat aber primär nichts damit zu tun ob du Kohle für Acker ZAs und Grünland ZAs bekommst.
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Beitragvon H.B. » Mi Apr 16, 2008 13:46

Carpe hat Recht, Stilllegungs-ZA's sind an stilllegungsfähige Fläche gebunden. Grünland- und Ackerzahlungsansprüche können auf jeder Fläche aktiviert werden, ausgenommen Unland und Wald. Landschaftselemente (Gestrüpp bis 2000m²) hingegen können durchgehend mit ZA's belegt werden, auch mit ST-ZA's.
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