Liebe Gemeinde, beim Kauf gilt ja, daß der Käufer den Pachtvertrag übernehmen muß. Wie ist es bei der Flurbereinigung in einem offiziellen Verfahren? Hat der Pächter Ansprüche gegen a) den neuen Eigentümer der Fläche oder b) gegen den alten Verpächter, insbesondere, wenn es das Flurstück so gar nicht mehr gibt?
Ich bin bestimmt nicht der erste mit so einem Fall, aber ich finde nix bislang...
Gruß

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet