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Flurbereinigungsverfahren

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon theresia55 » Fr Apr 09, 2010 21:48

Hallo, wer wurde ebenfalls bei einem Flurbereinigungsverfahren enteignet - nein, das ist ein böses Wort - sondern hatte eine vorläufige Besitzeinweisung?
Mir wurde von der TG (= Teilnehmergemeinschaft) wegen des Vorteils für einen einzigen ein Waldgrundstück entwendet, um hier für einen einzigen Landwirt (nicht für mehrere!!) eine Durchfahrt zu erstellen. Dieser Bauer hat eine unwesentlich längere und vollständig geteerte Zufahrt zu seinen kürzlich erworbenen Feldern (ca. 6 ha). Die Folgen sind für mich fatal, da eben Windbäume gefällt werden und das geschlossene Walddach geöffnet wird.
Übrigens eine Vorstandschaft besteht hier aus untereinander verwandten und eng befreundeten Personen, eine Enteignung geht per Handhochhebens und muss nicht mal schriftlich mitgeteilt werden.
Das Gesetz, welches in dieser Form wegen Obersalzberg und Umgebung so abgeändert wurde, ist heute noch in vollem Umfang gültig und somit rechtskräftig.
Man muss sich vorstellen, in einer Demokratie in Bayern - einem größtenteils von einer Partei mit dem C- vorne, wird hier so vorgegangen.
Rechtsmittel sind nur sehr schwer einzusetzen.
Ich suche noch weitere Personen, denen ähnliches Unrecht angetan wurde und rüste mich für weitere Schritte.

Viele Grüße und danke im voraus Theresa
theresia55
 
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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon amwald 51 » Fr Apr 09, 2010 22:04

servus mitanand
... die herren der vorstandschaft haben alle das gleiche parteibuch >>> und zwar das in by maßgebende.
dagegen ist bisher kein kraut gewachsen, zu so manchem bedauern :mrgreen: :gewitter: :regen:
grüße vom alpenrand
amwald 51
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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon 2810 » Fr Apr 09, 2010 22:50

theresia55 hat geschrieben:Hallo, wer wurde ebenfalls bei einem Flurbereinigungsverfahren enteignet - nein, das ist ein böses Wort - sondern hatte eine vorläufige Besitzeinweisung?
Mir wurde von der TG (= Teilnehmergemeinschaft) wegen des Vorteils für einen einzigen ein Waldgrundstück entwendet, um hier für einen einzigen Landwirt (nicht für mehrere!!) eine Durchfahrt zu erstellen. Dieser Bauer hat eine unwesentlich längere und vollständig geteerte Zufahrt zu seinen kürzlich erworbenen Feldern (ca. 6 ha). Die Folgen sind für mich fatal, da eben Windbäume gefällt werden und das geschlossene Walddach geöffnet wird.
Übrigens eine Vorstandschaft besteht hier aus untereinander verwandten und eng befreundeten Personen, eine Enteignung geht per Handhochhebens und muss nicht mal schriftlich mitgeteilt werden.
Das Gesetz, welches in dieser Form wegen Obersalzberg und Umgebung so abgeändert wurde, ist heute noch in vollem Umfang gültig und somit rechtskräftig.


Ich glaube , Du bringst einiges durcheinander .
Die vorläufige Besitzeinweisung nimmt Dir von Deinen Rechten nichts weg .
Wenn Du Waldfläche in das Verfahren eingeworfen hast , so hast Du evtl auch wieder Anspruch auf Wald im gleichen
Wert -abzügl. eines evtl. Flächeabzugs . Du schreibst zwar von Enteignung , aber später schreibst Du von einer Durchfahrt . Ich gehe mal davon aus , dass dies ein beschränkt öffentlicher Weg ist --> folglich müsste dieser im Wege-und Gewässerplan aufgeführt sein und dann nach Abwägung aller Belange so planfestgestellt. Ist dieser Weg schon gebaut , dann müsste schon für die Baufläche ein Besitzentzug stattgefunden haben . Nichts bemerkt?
Die bemängelten Nachteile -Walddach geöffnet- müssen im Anhörungstermin angesprochen werden ,und, sofern möglich , abgeholfen werden .falls nicht anders möglich , dann evtl in Geld .
Also, den Obersalzberg mit den heutigen Flurber.-Gesetzen in Zusammenhang bringen , ist schon merkwürdig .Das Flurber.-Gesetz ist immer wieder geändert worden , und wenn Euer Vorstand nichts auf die Reihe bringt , wer von den Beteiligten hat die dann gewählt .
Unsere Flurbereiniger waren manchmal übervorsichtig , um vor Gericht keine Niederlage zu riskieren .
Geh einfach mal auf´s Amt ,und schildere dem Sachbearbeiter Deine Sorgen .
2810
 
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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon MF-133 » Fr Apr 09, 2010 23:42

Das Flurbereinigungsgesetz ist Bundesrecht und daher in jedem Land gleich...
Bevor ein Schubkarren Erde wegekarrt wird, gibt es ersteinmal eine Versammlung der Teilnehmer und der Kartierung der voraussichtlichen Neuordnung. Und da gibts schon ein Einspruchsrecht. Wald (d.h. Grundstücke die als Wald ausgewiesen sind!) ist normalerweise NICHT Bestandteil der Flurneuordnung (kann aber von der Gemeinschaft beschlossen werden).
Zuständig wenn ichs recht weiß, sind die Landratsämter. Ran ans Telefon. Konkret würd ich außerdem den Förster um eine Stellungnahme bitten.
Wenns ganz arg brennt, kann man ja auch den Redakteur der Regionalzeitung mal einladen...
Wenn der Förster sagt, der Wegebau gefährdet den Bestand, dann ist das eine unangemessene Härte.
Bei der Flurneuordnung kann man es nicht allen recht machen. In begründeten Fällen gab es bei unserer Flurbereinigung Ende90er jedoch immer eine Kompromisslösung. MFG
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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon Hoschscheck » Sa Apr 10, 2010 1:21

theresia55 hat geschrieben: ..., denen ähnliches Unrecht angetan wurde und rüste mich für weitere Schritte.

Viele Grüße und danke im voraus Theresa


Wie sollen diese Schritte denn aussehen?
Suchst du Hilfe Theresa oder nur ein Horn zum Hineinstossen "ich armes Bäuerlein"?

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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon theresia55 » Sa Apr 10, 2010 8:35

Hallo, zur Klarstellung:
Ein Förster wurde herangezogen - meinte aber, grundsätzlich ist dieser Durchbau für meinen derzeit noch gesunden Waldbestand aufgrund westlicher Windschutzbäume und geschlossenem Dach, fatal. Aber die Forstbehörde kann hier nicht tätig werden, dies liegt allein im Vermessen des Flurbereinigungsamtes.
Ich habe sogar schriftlich vom ALE (Amt für Ländliche Entwicklung) erhalten, dass ich für durch diese Maßnahme entstehende Schäden selbst aufkommen muss, da hier keiner für die kurz- und längerfristigen Schäden haften wird.
Derzeit wird ein Ping-Pong-Spiel mit mir veranstaltet, die ALE sagt, die Gemeinde ist nach der "vorläufigen Besitzeinweisung" der neue Grundstücks- (also Wegeigentümer mit allen Rechten), die Gemeinde schreibt mir, die TG (also die Teilnehmergemeinschaft) ist der Grundstückseigentümer.
Der Naturschutz hat sich zurückgezogen, da er aufgrund der herrschenden Gesetzeslage keinerlei Möglichkeit hat, hier einzugreifen.
Übrigens, grundsätzlich stimmt es schon, dass Waldgebiete ausgenommen werden, aber Ausnahmen können vorkommen.
Mein Grundstück war lange Zeit völlig unwichtig, ich wurde nicht mal zur Vorstandswahl geladen - kurze Zeit später aber damit konfrontiert, dass man durch mein - derzeit noch gesundes und käferfreies - Waldstück eine Straße bauen will und dafür von der Westseite aus (wo eben geschlossen ist) eine Breite von ca. 10 m aufmachen muss.
Alle vernünftigen Argumente meinerseits wurden niedergeschlagen, ich konnte lediglich erreichen, dass nicht diese volle Breite herangezogen wird.
Im Sept. 2004 fand ein Gespräch - ohne jeden Vorstand - mit der Obrigkeit der ALE statt, dabei wurde mir versichert, dass keine Zwangsmaßnahmen ausgeführt werden sollen, nachdem ich schriftlich alle Mißstände aufgezeigt habe.
Diese Zusage wurde bis 05/2009 eingehalten. Sogar eine schriftliche Zusicherung, dass mein kleiner Waldweg weiterhin in Privatbesitz verbleibt (vom ALE) ist ignoriert worden.
Nochmals - grundsätzlich sind Flurbereinigungen, wenn sie denn vernnünftig und in Abstimmung mit den Beteiligten durchgeführt werden, eine durchaus sinnvolle Angelegenheit.
Allerdings ist in diesem Verfahren sehr viel schief gelaufen (nicht nur meine Sache), was dem Steuerzahler viel Geld kostet und dem Landwirt nichts nutzt.
Dieses Verfahren allein füllt ein Buch!
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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon kimba1809 » Sa Apr 10, 2010 16:13

Auch ich bin in einem Flurbereinigungsverfahren.
Zu deinem Hinweis das du nicht zur Vorstandswahl eingeladen wurdest-> Die Einladung erfolgt i.d.R. durch öffentliche Bekanntmachung und nicht durch einen Brief. Der Aufwand persönliche Einladungen zu verschicken ist immens, neben falschen Anschriften müssen bei Erbengemeinschaft dann alle Eigentümer eingeladen werden.
Dann wird ein Wege- und Gewässerplan erstellt und zur Einsicht ausgelegt. Hier hat man dann ein Einspruchsrecht. Die Auslegung wird auch wieder öffentliche bekannt gegeben.
Erst wenn dieser Plan genemigt ist, bei uns muß darüber auch das Stadtparlament entscheiden, wird mit dem Ausbau begonnen. Meist gibt es hierüber auch Presseartikel.
Zu den Ausführungen bezüglich des Baumbestandes kann ich keine Aussage machen.
Erst zum Zuteilungsgespärche erhält man eine persönliche Einladung, da hier Einzelgespräche geführt werden. Wenn man sich jetzt erst um das Flurbereinigungsverfahren kümmert ist es meiner Meinung nach zu spät.
Wenn man sich frühzeitig mit dem Flurbereinigungsverfahren beschäftigt, dürften deine oben genannten Probleme abwendbar gewesen sein.

kimba :prost:
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon CarpeDiem » Sa Apr 10, 2010 16:33

War auch bei einem abgeschlossenen Verfahren und bin in einem lfd. Verfahren dabei. Bei letzterem kamen so wenige Beteiligte beim bei der Vorstandswahl, so dass dieser mit Ach und Krach überhaupt gewählt werden konnte.

Jetzt sind die Einladungen zum Planwunschtermin ergangen. Das reisst die Leute zum ersten Mal aus ihren Sitzen hoch. Aber, das wurde schon geschrieben, da ist meistens schon viel zu viel vorher gelaufen.
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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon Hoschscheck » Mo Apr 12, 2010 8:53

Es gibt eine Frist bis zu der man gegen die vorläufige Besitzeinweisung Widerspruch einlegen kann.
Die gilt es nicht zu versäumen.
Wertgleicheabfindung, wenn sie deiner Meinung nach nicht gegeben ist musst du tätig werden.
Der Vorstand der TG und die Damen und Herren vom Amt können nicht jedes mal loslaufen nur weil sich jemand räuspert.

In Nds gab es mal einen Verband Flurbereinigungsgeschädigter, ich weiß nicht ob die noch aktiv sind. Vielleicht gibt es etwas ähnliches bei dir in der Nähe. Sonst schließ dich mit anderen zusammen und tritt dann mit anderen "Benachteiligten" gemeinsam auf.

DIe Damen und Herren haben auch keine Lust alle ihre Entscheidungen auf dem Klagewege zu begründen.

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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon Fluri » Mo Apr 12, 2010 11:00

Hallo Theresa,

nur nochmal kurz zum Verständnis, um was für eine Verfahrensart handelt es sich in Deinem Fall?
Ich gehe aufgrund der Schlilderungen von einem Normalverfahren (§1 FlurbG) aus.
Das Waldgrundstücke in der Regel nicht Bestandteil eines Flurbereinigungsverfahrens sind, ist nicht ganz richtig.
Es gibt sogar spezielle Waldverfahren, bei denen nur Waldgrundstücke beteiligt sind.
Es wurde schon von anderen hier richtig geschrieben, dass es hierbei nicht um Enteignung geht. Du hast im Rahmen einer Flurneuordnung Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung. Daran führt auch für die Behörde kein Weg vorbei.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es hier allenfalls darin, was objektiv als wertgleich anzusehen ist.
Wenn Du den Eindruck hast, Du wurdest nicht wertgleich abgefunden, kannst Du Widerspruch im Rahmen des Anhörungstermins nach §59 FlurbG einlegen.
Auch wenn das Flurbereinigungsgesetz ein Bundesgesetz ist, gibt es unterschiede bei den Ausführungsgesetzen der Länder, die etwa darauf Einfluss haben in welcher Form der Anhörungstermin durchgeführt wird.

Sehe ich es richtig, dass sich Dein Widerspruch im wesentlichen gegen die Öffnung des Walddaches richtet?
Natürlich kannst Du versuchen Dir diesen Nachteil in irgend einer Form entschädigen zu lassen.
Ob es sich hierbei auch unter objektiven Gesichtspunkten um einen "Nachteil" handelt der Entschädigungswürdig ist, kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen.
Mir ist allerdings noch kein Fall bekannt, in dem jemand Widerspruch gegen die Öffnung des Walddaches eingelegt hätte.
Das liegt eventl. auch daran, dass in der Regel, der Waldbesitzer durch den Wegebau eine bessere Erschließung seines Grundstückes hat, welche den Nachteil wieder ausgleicht.
Vor- und Nachteile müssen natürlich bei einer objektiven Beurteilung gegeneinander abgewogen werden.
Wie anders als durch eine Öffnung des Walddaches soll beispielsweise eine Erschließung von Waldflurstücken erfolgen?
Inwieweit Dein Flurstück unter objektiver Betrachtung einen Vorteil aus dem Wegebau hat, kann im Zweifel nur ein Forstsachverständiger beurteilen.

Zum Schluss noch die Frage, was Du Dir davon versprichst, dass Du "Leidensgenossen" suchst?
Aus der Erfahrung ist jeder Widerspruchsfall einmalig und es geht darum für jeden einzelnen eine Lösung zu finden.
Ich kann nur den Rat geben sich mit dem zuständigen Flurbereinigungsingenieur in Verbindung zu setzen und mit diesem den Sachverhalt durchsprechen.
Oftmals lassen sich dadurch viele Missverständnise ausräumen.

Gruß Fluri ...
Fluri
 
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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon Fluri » Mo Apr 12, 2010 11:23

frankenvieh hat geschrieben:Aus dem Bau von Stromleitungen wissen wir das die Öffnung des Walddaches entschädigungspflichtig ist. Hinreichend durch Urteile bestätigt.


Sorry, aber bitte erst lesen, dann antworten. ;-)
Eigentlich habe ich das Notwendige hierzu schon geschrieben.

Ein Waldbesitzer hat in der Regel keinen Vorteil durch eine Stromleitung.
Es sei den er hat eine Elektrosäge und an den Strommasten werden Steckdosen angebracht. ;-)
Ein Erschließungsweg, Holzabfuhrweg, Holzlagerplatz ... hat in der Regel aber sehr wohl Vorteile für die angrenzenden Waldflurstücke.
Fluri
 
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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon Fluri » Mo Apr 12, 2010 11:24

@ Hoschscheck

Im Prinzip ein guter und richtiger Beitrag von Dir.
Allerdings muss ich hier widersprchen:
Zitat Hoschscke"In Nds gab es mal einen Verband Flurbereinigungsgeschädigter, ich weiß nicht ob die noch aktiv sind. Vielleicht gibt es etwas ähnliches bei dir in der Nähe. Sonst schließ dich mit anderen zusammen und tritt dann mit anderen "Benachteiligten" gemeinsam auf."

Der Zusammenschluss von mehreren Widerspruchsführern führt zu nichts und ist auch sicher kein Mittel eine Behörde dadurch zu beeindrucken.
Das auch in der Flurbereinigngsbehörde Fehler gemacht werden ist selbstverständlich und irgendwo doch auch menschlich.
Erfahrunggemäß bezogen auf die große Anzahl von Teilnehmern und Flurstücken, welche in ein Flurneuordnungsverfahren eingezogen werden, ist die Anzahl der Widerspruchsfälle relativ gering.
Hinzu kommt, dass viele Widerspruchsführer im Rahmen der Widerspruchsverhandlung erkennen, dass ihr Widerspruch unbegründet war, weil es scheinbar in der Natur des Menschen liegt, sich schwer von alten Gegebenheiten zu lösen und die Abfindung im Rahmen der Flurneuordung nicht als ganzes zu betrachten. Bei den eingebrachten Flurstücken sieht der Teilnehmer oft nur die Sahnegrundstücke, bei den Abfindungsgrundstücken werden dann aber oft nur die Nachteile gesehen.

Sofern eventl Fehler der Behörde im Rahmen eines Widerspruches des betroffenen Teilnehmers deutlich gemacht werden, wird die
Behörde versuchen dem jeweiligen Widerspruch so gut wie möglich abzuhelfen.
Um für den Teilnehmer eine bestmögliche Lösung zu finden, ist immer eine Individuelle Abstimmung und Lösung notwendig.
Im Rahmen des Widerspruches gegen die Zuteilung, kann ein Teilnehmer nur für sich selber Widerspruch einlegen. Sammelwidersprüche sind hier nicht möglich und auch garnicht sinnvoll. Dadurch würde der Behörde nur unnötig die Hände dabei gebunden für jeden Widerspruch individuell Abhilfe zu schaffen.
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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon Hoschscheck » Mo Apr 12, 2010 16:34

Hallo Fluri,

es ging nicht darum jemanden zu beeindrucken.
Dieser Verband gab auch keine Rechtsberatung (ist mir jedenfalls nicht bekannt) es verglich Lösungswege für vermeintliche Fehlentscheidungen. Auch wurde der Prozentsatz von Ausgleichsmaßnahmen vergleichen; Warum, weshalb, soviel?
Es gab Verfahren mit o,6% und welche mit 2,7%.

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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon Paule1 » Di Apr 13, 2010 9:11

Bei Flurneuordnungen kann es immer Gewinner und Verlierer geben.

Die Verlierer sind meisten die Betriebe die immer gegen alles sind :idea:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Flurbereinigungsverfahren

Beitragvon Frankenbauer » Di Apr 13, 2010 22:04

...oder die,die zu allem Ja und Amen sagen, ein bisschen Drohkulisse schadet auf alle Fälle nicht, hier weiß z.B. jeder von der Erweiterung meiner Rechtschutzversicherung!

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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