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Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Hartmut Würzburg » Mi Aug 19, 2009 0:05

Mann oh Mann Fluri Du solltest Bundeskanzler werden, dein Dauerndes ich steh 100% auf der Seite der Flurbehörde, geht mir sowas von auf den Keks, und alle die im Forstamt sitzen sind sowas von Dumm und Inkompetent, das sie ja logischerweise nicht wissen können was recht und unrecht ist wenn es um Aufforsten geht.
Ebenso wie Du nicht zum Arbeitsamt gehst zwecks deiner KFZ zulassung, gehe ich nicht zum Fluramt wenn ich Aufforsten will. Sondern zum Forstamt.
Ebenso wird man dir dein Haus nicht vom Garten trennen und du bekommst dann 2km weiter einen neuen Garten!
Der Typ vom Fluramt hat nicht mal den Plan angesehen, sondern die Frau vom Rathaus hat ihn angerufen und er sagte nein, ohne bei mir Stellungnahme zu machen, er wird wissen warum, er hat einen strammen Terminplan für diese Neuordnung und jeder Anlieger der etwas will ist einer zu viel.
Du glaubst doch wohl selber nicht das wenn ein Antrag vorliegt auf einen Neuanbau einer Forst Fläche die an einem bereits Bestehenden Forst des selben Eigentümers im Nördlichsten Zipfel der Flurbereinigungsgesamtfläche liegt durch die zerrissen wird! da lach ich doch.
Ebenso steht auf dem Antrag der Förstbehörde unter Pkt.6 "Das Grundstück liegt in einem Gebiet, in dem ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz anhängig ist oder grenzt an ein solches an" JA / NEIN. Wenn Nach deiner Intoleranten Meinung von haus aus keiner Etwas zu sagen hat als das Fluramt würde ja drin stehen " Kreuzen sie bei Pkt.6 Ja an dann vergessen sie es mit der Aufforstung"
Pkt.6 Ist drin damit das AMT für Ländliche Entwicklung bei (JA) eine Kopie zugesannt bekommt und darüber Informiert ist das ein Auffortungsantrag vorliegt, und dieser zu Berücksichtigen ist! Und da gibt es eben kein wenn und aber.
Ebenso habe ich die 4 Unterschriften der 4 Angrenzer schon geholt 2 davon sind im Flurausschuss unserer Gemeinde jeder ist dafür das ich diese Fläche Aufforsten kann somit kann der Herr vom Fluramt nicht bestimmen was dort passiert und was nicht, ebenso haben NABU und Wasserwirtschaftsamt ebenso schon grünes Licht gegeben wie auch das Landratsamt und das Forstamt, nun sind sie ganz alleine im Fluramt und wenn die nein Sagen würden geht es vor Gericht und wie schon gesagt, Flurneuordnung ist dazu da um Flächen (Wald/Feld) besser und Wirtschaftlicher zu bewirtschaften, und das erfolgt hier in ganzer linie, wenn die Fläche zersplittet wird und sie ein anderer Landwirt bekommt dann habe ich eine Bewirtschaftungsbehinderung weil die Feldfläche in dem Fall mit Fruchstand tabu für Fäll und Rückearbeiten wäre, ebenso würde meine Grundfläche verkleinert werden, und das ist nie im Interesse einer Flurneuordnung, alles spricht für eine Aufforstung / oder Überwiegt dem Verteilen.
Jatzt schreib deine Klauseln und Paragrafen rein Fluri zu diesem Text, und wenn die Neuordnung rum ist, kommst Du mich besuchen und schaust dir meine neuen Forst an, und dann darfst du auch mal, Entschuldigung sagen, das es eben auch anders kommen kann, das lernst du auch noch, glaub mir.
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Hartmut Würzburg
 
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon schakschirak » Mi Aug 19, 2009 0:41

könnt ihr um diese Uhrzeit nicht kürzere Statements einstellen ? :wink:
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon odinsche » Mi Aug 19, 2009 11:37

Hallo, Wolfgang, verständlich ist dein Ärger, aber der Fluri hat lediglich fachlich kompetent anhand des Verfahrensweges benannt, welcher Weg der vorraussichtlich erfolgreichste für dich ist, dein Aufforstungsziel zu erreichen: (nochmal kurz)
a) TG- Vorsitzenden kontaktieren (schriftlich) bzw. sich zur Sitzung einladen lassen als berechtigt Interessierter
b) Bearbeiter im Amt Flurneuordnung und c) in der Trägerbeteiligung im Wege-und Gewässerplan über die TG deinen Einwand geltend machen und deine Fläche zur Aufforstung vorsehen lassen. Wie schon von Fluri beschrieben, gibt es Wege, dieses Als Kompensationsmaßnahme aufzunehmen, wenn nicht erhebliche Sachverhalte entgegenstehen.
Ich kenne einige LW, die mit einer kooperativen Einstellung am Ende mehr gewonnen als beeinträchtigt aus so einem Verfahren hervorgegangen sind!

Grüsse, Odinsche
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Hartmut Würzburg » Mi Aug 19, 2009 12:37

Hallo??? Hier bin ich!!!
Sagt mal überspringt Ihr das was ich hier schreibe???
Oben steht das es schon so gut wie Fakt ist das ich meine Fläche aufforsten darf!!!
Die Zahnräder haben angefangen zu Arbeiten.
Ich hab keine Lust mehr alles zu wiederholen, ich lade euch bis spätestens 20 Nov, da ist Stichtag für das Amt wegen meinem Antrag ein um meinen Erfolg zu feiern.
Und Fluri hat mir keinen Tip gegeben wie ich es machen kann damit es was wird, sondern was die alles gegen mich in der Hand haben, das war von Anfang an nicht meine Frage was die können sondern was ich kann, und ich hab jetzt eben selbst die Stellen aufgesucht und mich durchgeforstet, und jetzt geht es seinen Weg!
Also bitte schliesst dieses Thema, und der Fall ist gegessen!
Es hat geklappt, hat es jetzt jeder Verstanden?!
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Hartmut Würzburg » Mi Aug 19, 2009 12:44

Und noch etwas zu Kooperativität:
Ich war bei der Stadt habe dort die Frau Konsultiert die unsere Gemeinde zwecks Flurneuordnung betreut.
Ich war auf der Stadt bei dem der für LuF zuständig ist
ich war bei unseren 4 Obmännern der Gemeinde, ich war aucf dem Landratsamt beim NABU und dem Wasserwirtschaftsamt, überall war ich und habe mich immer sauber und gewissenhaft erkundigt, nie mit etwas gedroht oder gemault.

Und was haben die gemacht vom Amt für Ländliche entwicklung? nicht ausser ein Kurzes NEIN.
So wer ist jetzt derjenige der sich benimmt wie ein arroganter Arsch!
Jeder der etwas Grips und Menschenverstand hat, wird sagen Die haben sich unkorrekt mir gegenüber Verhalten!!!
Wacht mal auf oder seid Ihr auch Korrupte Ar...kriecher mit denen man alles machen kann, warscheinlich eher Opportunisten.
Ich empfehle mich!
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Fluri » Mi Aug 19, 2009 17:31

@Hartmut, (mit "Hallo" hast Du ja offensichtlich ein Problem)

wofür soll ich mich bitte bei Dir entschuldigen?
Dafür das ich mir Zeit genommen habe und versucht habe, Dir die Zusammenhänge aus fachlicher
Sicht zu verdeutlichen, obwohl Du und Deine Flurstücke mir eigentlich egal sein könnten?
Nach Deinen letzten Beitrag bereue ich das inzwischen.
Sorry, aber Dein Beitrag mit der krönenden Auffordung mich bei Dir irgendwann zu entschuldigen, finde ich mehr als unverschämt, nachdem ich Dir nur helfen wollte.
Schade um die Zeit, die ich sicher sinnvoller hätte nutzen können.

Und trotzdem werde ich Dir noch einmal auf Deinen Beitrag antworten, obwohl es wohl sinnlos ist und ich es wohl wieder bereuen werde.
Aber es fällt mir schwer das von Dir geschriebene so stehen zu lassen, gerade nachden ich jetzt schon so viel Zeit hier investiert habe.
Und eventl. lesen ja andere mit, die in ähnlicher Situation wie DU sind und denen wenigstens dadurch etwas geholfen werden kann.

Nein, die Herren im Forstamt sind nicht dumm oder inkompetent, dass habe ich nie gesagt.
Nur wirklich Kompetent ist man in der Regel in seinem eigenen Fachgebiet.

Du wirst Dir Deinen Blindarm ja auch nicht bei einem Metzger operieren lassen, weil der weis wie man ein Messer zu halten hat.

Natürlich gehst du um Deinen Aufforstungsantrag zu stellen zum Forstamt.
Die Herren und Damen dort sind auch durchaus Kompetent wenn es um die Genehmigung von Aufforstungsvorhaben geht, soweit sie darüber alleine entscheiden können
Und solbald sie den Haken im "Antragsformular" bei "Ja" machen müssen, ist dies eben nicht mehr der Fall.
Nur bezüglich Flurneuordnung haben diese Leute in der Regel nicht mehr Ahnung, als jeder Teilnehmer an einem Flurneuordnungsverfahren auch.

Das Dein Herr Forstamtsrat diesbezüglich absolut inkompetent ist, zeigt sein Rat in "Berufung" gegen den Wunschtermin zu gehen.
Wenn überhaupt heist das "Widerspruch" und nicht "Berufung" (sollte eigentlich auch ein Forstamtsrat wissen) und dies ist gegen den Wunschtermin garnicht möglich, weil es sich hierbei um keinen Verwaltungsakt handelt.
Würdest Du Dir die Mühe machen Dich mit Rechtslage zu beschäftigen, anstatt mit NABU, Forstamt usw. zu kommen, hättest Du das selber gemerkt und
wüstet den Wert der Aussage des Herrn Forstamtsrat einzuordnen.
Der Herr vom Forstamt mag zwar nett sein, aber was hilft das Dir, wenn er Dir gegenüber nicht eingesteht, dass er eigentlich keine Ahnung hat und dir einen falschen Rat gibt anstatt Dich was seine Aufgabe wäre an die
dafür zuständige Stelle zu verweisen.
Ich bin mir sicher, jemand aus dem Landwirtschaftsamt hätte sich wieder ganz anders Dir gegenüber geäußert, obwohl auch die Herren dort sich in der Regel auch nicht besser mit Flurneuordnung auskennen.

Aber offensichtlich hörst Du nur auf die Leute, welche Dir genau das sagen was du hören willst.
Ob deren Aussagen irgendwie qualifiziert sind, interessiert Dich nicht.
Ich habe nie gesagt, dass es nicht möglich ist, dass Du zu Deiner Aufforstung kommen kannst.
Im Gegenteil, ich habe sogar versucht Dir verschiedene Wege dahin aufzuzeigen.
Daher sehe ich auch keinen Grund mich bei Dir dafür zu entschuldigen, wenn es dann auch so eintritt wie ich es für möglich erklärt habe.

Natürlich könnte und müste der Bearbeiter Dir die Auffortsung jetzt genehmigen, wenn dies aus fachtechnischen Gesichtspunkten möglichst ist.
Ob es die Möglichkeit jedoch gibt, Dir jetzt schon die Aufforstung zu genehmigen, kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen.
Ich kenne das Gewann und die Topografie nicht, genausowenig wie den genauen Verfahrensstand ( Plan §41 schon genehmigt?) oder ob Du noch weitere
Flurstücke im Verfahren hast.
Sollte z.B. der Wege- und Gewässerplan schon genehmigt sein (gleich zu stellen mit einem Planfeststellungsbeschluß), dann hat der Herr beim Flurneuordnungsamt wahrscheinlich
keine andere Möglichkeit, als Dir die AUfforstung zu untersagen, wenn für diesen Bereich etwas anderes "planfestgestellt" ist.

Und nochmals, dass er es Dir jetzt die AUfforstung untersagt, hat noch nicht zu bedeuten, dass der Bearbeiter vielleicht einen Weg findet Dir
Dein Grunstück später doch wieder an Deinen Wald angrenzend zuzuteilen.
Das Dir Deine JETZIGEN Angrenzer Dir die Genehmigung zur AUfforstung gegeben haben, ist zwar schön und gut, nur interessiert das in einem Flurneuordungsverfahren nicht, weil ja noch keiner weis
wer zukünftig wo zugeteilt werden soll. Dies gilt im übrigen auch auf für DEINE Vorstandsmitglieder.
Es war ja noch nichtmal Wunschtermin in dem Verfahren, daher ist alles was Du bezüglich zukünftiger Zuteilung hörst nur Spekulation.

Ziel dieses Flurbereinigung kann es in diesem Fall nicht sein, die Bewirtschaftung der Forstflurstück zu verbessern, sonst hätte man den Wald nämlich mit in das Verfahren genommen.
Schlechter darf die Bewirstschaftung bzw. Erschließung der angrenzenden Waldflurstücke jedoch auch nicht werden.

Ist Dein Waldflurstück wirklich nur über Dein Ackerflurstück erschlossen?
Wurde der Acker also bisher nicht bewirtschaftet, dass es in der Vergangenheit keine Einschränkungen durch den Fruchtstand gab???
Sollte durch die Flurneuordnung eine vorhandene Erschließung des Waldflurstückes entfallen, wäre dies tatsächlich ein Widerspruchsgrund.
Allerdings kann ich mir dies nicht vorstellen, dass in diesem Fall keine Erschließung im Wege- und Gewässerplan vorgesehen ist.
Kennst Du die Planungen des zukünftigen Wegenetzes?

Zitat: "Der Typ vom Fluramt hat nicht mal den Plan angesehen, sondern die Frau vom Rathaus hat ihn angerufen und er sagte nein, ohne bei mir Stellungnahme zu machen, er wird wissen warum, er hat einen
strammen Terminplan für diese Neuordnung und jeder Anlieger der etwas will ist einer zu viel."

Wenn ich diese Aussage von Dir lese, verstehe ich Dich wirklich nicht mehr.
Du machst hier ein riesen Theater, versuchst irgenwelche Dinge zu konstruieren, um den Herrn vom Flurbereinigungsamt "auszuhebeln" nimmst Kontakt zum Nabu, Forstamt und sonst wem auf und hast
noch nichtmal persönlich Kontakt mit dem Herrn von der Flurneuordnung gehabt.
Dafür erzählst Du, dass du bei Gott und der Welt wegen der Sache warst, und wie nett doch alle zu Dir waren.
Nur der böse Herr von Der Flurbereinigung hat seine Aussage Dir gegenüber nicht begründet.

Der Herr braucht keinen Plan, um die Sachlage zu beurteilen, wenn er weis, welches Flurstück Du aufforsten willst und das dieses an Dein Forstflurstück angrenzt, weis er doch alles zu dem Sachverhalt!?
Oder was sagt Dein Plan noch weiter aus was eine Rolle spielen könnte?
Wie hätte er den Plan den ansehen sollen? Gibts im Rathaus Bildtelefon?
Und warum bitteschön, sollte er der Frau am Telefon die Entscheidung begründen, wenn sie keine Begründung hören will.
Warum hat die nette Frau von der Stadt den nicht nach einer Begründung nachgefragt und sich mit dem "Nein" zufrieden gegeben?
Und eigentlich bist doch Du derjenige, der die Begründung hören will.
Warum alles in der Welt hast Du dann nicht nochmal einfach dort angerufen und um eine Begründung gebeten oder noch besser einen Termin vereinbart?
Ich bin mir sicher eine Begründung hättest Du sofort schriftlich oder mündlich bekommen.

Sorry Hartmut, Du stehst Dir und einer für Dich vernünftigen Lösung nur selber im Weg.
Diese wirst Du aber am einfachsten und günstigsten (Anwahltskosten) zusammen mit der Flurneuordnungsbehörde finden.
Dein Widerspruch (notfalls bis vor Gericht) gegen die Veränderungssperre könnte unter gewissen Umständen erfolgreich sein, aber unter
anderen auch wieder aussichtslos und in diesem Fall wäre das dann auch sehr teuer für Dich.
Daher wäre es in meinen Augen unsinnig, jetzt den Rechtsweg zu gehen, bevor man sich den Sachverhalt nicht zumindest aus Sicht der Flurneuordnung erläutern läst.

Aus meinen Erfahrungen, kann neben den Fachleuten aus der Flurbereinigungsbehörde nur ein Fachanwalt unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren beurteilen ob der Widerspruch erfolgreich ist.
Ein fachfremder Anwalt wird sich in der Regel nicht die Mühe machen, sich mehrere Tage in die unbekannte Materie einzuarbeiten um eine entsprechende Aussage zu machen.
Daher hoffe ich für Dich, dass Dein Anwalt erstmal nur auf Freundschaftsbasis tätig ist und Dir keine Rechnung stellt.
Schon komisch, dass Du Dich über meinen Hinweis über die gesetzeslage mehr oder weniger lustig machst, aber selber in Erwägung ziehst bis vor Gerich zu gehen.
Auf welcher Grundlage wenn nicht auf dem Gesetz, glaubst Du den wird dann entschieden.
Deine jetzt schon auf Konfrontation ausgelegte Haltung, steht jedoch einer vernünftigen Lösung zusammen mit allen Beteiligten im Weg.

Obwohl, so wichtig kann Dir die Aufforstung Deines Ackerflurstückes auch nicht sein, wenn Du aus Trotz dafür in Erwägung ziehst, eine Streuobstwiese anzulegen, "nur damit die sehen das eben nicht alles so geht wie sie meinen".

Das du geschrieben hast, dass Dein Antrag erfolgreich war und die Flurbereinigungsbehörde in Deinem Fall die Veränderungssperre aufhebt, hat nicht nur odinsche übersehen.
Aber was für ein Stichtag soll bitteschön am 20. November sein? Wenn Du die Zusage hast, worauf wartest Du dann noch?

Wo bitteschön soll man aus Deinen Beiträgen erkennen, dass Du jetzt doch aufforsten darfst? Und selbst wenn man das übersieht, ist das ein Grund so unverschämt nicht nur auf meinen sondern auch auf den Beitrag von odinsche zu reagieren?
Immerhin hat odinsche erkannt, dass es mir nicht darum ging Dir zu zeigen was nicht geht, sondern was unter Berücksichtigung der Rechtslage möglich ist und Dir den von odinsche genannten Weg vorgeschlagen.

Nach Deinen letzten Beiträgen gehe ich davon aus, dass Dich weder meine jetzigen Ausführungen zu dem Sachverhalt noch weitere interessieren und Dir allenfalls auf den Keks gehen.
Daher werde ich Dir diese zukünftig ersparen und mir auch sehr gut überlegen, ob und wo ich mich in diesem Forum nochmals dermaßen mit einer Fragestellung auseinander setze.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und das Deine zukünftige Zuteilung Deinen Wünschen entspricht.
Wie auch immer, Du diese dann erreichen wirst.
Das mit der Aufforstung hast Du ja zumindest angeblich geregelt bekommmen, auch wenn ich da noch so meine leichten Zweifel habe. ;-)
Fluri
 
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Robiwahn » Mi Aug 19, 2009 19:16

N'abend

Nee, nee Fluri, nicht gleich wieder abhauen. Aus deinem Namen und deinen Beiträgen schließe ich, das du recht viel Ahnung von der Materie hast, die könnten evtl. auch noch andere Leute als Hartmut gebrauchen, zumal er und seine Reaktion nicht den Durchschnitt des Forums darstellen :wink: .

Grüße, Robert
Robiwahn
 
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Hartmut Würzburg » Do Aug 20, 2009 17:22

Bildtelefon??? Der Leiter einer Flurbereinigung wird alle Pläne der Fläche auf dem Schreibtisch haben, oder nicht!?

Frau vom Rathaus??? Wenn sie für einen Betroffenen Bürger eine Anfrage einholtsollte Sie das auch erklären können, dafür ist sie im Rathaus um Bürgern Rat zu geben, oder nicht!?

Ich soll Nachfragen??? Ich habe angefragt, und sollte der Herr nicht die Anreiner Informieren, das macht er doch bei Versammlungen auch, oder nicht!?

Habe heute erfahren das 3,4km Wegebau nicht durchgeführt werden, obwohl es schon Beschlossen war, jetzt wird für 10 Anreiner kein neuer Weg gebaut, das Fluramt nimmt keine Stellung dazu, die Stadt ja "kein Geld mehr da"

Nachbarn Unterschreiben lassen??? alle Angrenzer die im Benachteiligten Flächen N/W angrenzen sind Waldbesitzer und Wald wird nicht Aufgeteilt, also hat die Unterschrift schon sinn weil die alle auf Ihren Standorten bleiben, oder nicht!?

Der Leiter der Flurneuordnung, ist so wurde es gestern vom Vorstand gesagt ist von September 2009 bis August 2010 nicht mehr für uns da, sondern in einem anderen Bezirk, warum er wohl gegangen ist??? welcher Pirat wird sein Nachfolger?

Und nun zu den Gesetzgebungen vom Waldgesetz und anderen Rechtsvorschriften, vom Bayerischem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Erstaufforstungsrichtlinien (ErstAuffR) 7902-L Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. (AIIMBI S.831)

1.4 VERFAHREN DER LÄNDLICHEN ENTWICKLUNG BEI ERSTAUFFORSTUNGEN

Verfahren der Ländlichen Entwicklung sollen standortgemäße Erstaufforstungen unterstützen.
Die Erstaufforstung von Grundstücken, die in ein Verfahren der Ländlichen Entwicklung einbezogen sind, bedarf im Zeitraum von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans der Zustimmun durch die Direktion für Ländliche Entwicklung (§34 FlurbG)

VORRAUSSETZUNGEN ZUR VERSAGUNG DER ERLAUBNIS ZUM ERSTAUFFORSTEN DURCH DAS AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

-die Aufforstung Plänen im Sinne des Naturschutzgesetzes wiederspricht (nicht der Fall)
-wesentliche Belange der Landeskurtur gefähren (nicht der Fall)
-der Erholungswert der Landschaft wird dadurch beeinträchtigt (nicht der Fall)
-"erhebliche" Nachteile für die Umliegenden Grundstücke zu erwarten sind (nicht der Fall)

Soweit ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz anhängig ist, holt die untere Forstbehörde die "stellungnahme" des Amtes für Ländliche Entwicklung ein. Sind allgemeine Fragen der Grundstücksstruktur berührt, zieht Sie das Amt für Ländliche Entwicklung hinzu.

ERSTAUFFORSTUNG "NICHT" FORSTLICH GENUTZTER GRUNDSTÜCKE

BayWaldG
(2) Die Erstaufforstung darf nur versagt werden wenn, wesentliche Belange der Landeskultur, des Naturschutzes, der Landschaftspflege "gefährdet" werden oder der Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird. (nicht der Fall)

(6)Auf die Erstaufforstung dvon Flächen ist im Rahmen der Förderung der Forstwirtschaft hinzuwirken! Die Erstaufforstung solcher Flächen ist durch ZUSAMMENLEGUNG im Flurberinigungsverfahren zu erleichtern. (Fläche wird ja mit Wald zusammengelegt, wie es hier sein solte laut Gesetz)

BAYERISCHES GESETZ ZUR NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG DER AGRARWIRTSCHAFT UND DES LÄNDLICHEN RAUMES (BayAgrarWiG)

Zweck und Ziele des Gesetzes: günstige Rahmenbedingeungen für eine nachhaltige,wettbewerbsfähige und vielfältige Land und Forstwirtschaft einschließlich der Erzeugung und Verwertung nachwachsender Rohstoffe dauerhaft zu gewährleisten.

1. Erhalt einer nachhaltigen, und multifunktionalen Land- und Forstwirtschaft in ALL ihren Betriebsformen.

Aber wie gesagt ich werde da Auffosrten auch wenn Fluri nicht davon abkommt das es in einem Laufenden Verfahren nicht mehr möglich ist.
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Robiwahn » Do Aug 20, 2009 21:28

Mann Hartmut, wieso du immer gleich hochgehst, wenn dir einer was sagt, was dir nicht in den Kram passt.
Fluri hat dir die REchtslage des Flur.... gesetzes erklärt, deine Möglichkeiten nach diesen Regeln aufgezeigt, wenn das nicht das ist, was du hören wolltest, dann lass es doch einfach.

Mach doch einfach deine Aufforstung und berichte uns in ein paar Jahren, was draus geworden ist.
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Fluri » Do Aug 20, 2009 23:27

@ Hartmut

Von mir aus mach Deine Aufforstung ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde.
Du solltest Dir dann aber auch über die möglichen Konsequenzen bewust sein.
Aber das bist Du Dir ja sicher.

Zu dem Rest Deines letzen Beitrages.

Ja, der Bearbeiter des Verfahren hat die Pläne auf dem Tisch, daher kann er auch über Deinen Sachverhalt entscheiden, ohne DEINE PLÄNE gesehen zu haben.
Genau das wollte ich Dir damit sagen. Schön das Du es jetzt auch verstanden hast.

Bei der Frau im Rathaus liegst Du allerdings falsch. Eine Person im Rathaus die für die Flurbereinigung zuständig ist gibt es nämlich garnicht.
Allenfals jemanden der die Interessen der Gemeinde in der Flurbereinigung vertritt und meist auch bei den Vorstandssitzungen anwesend ist.
Streng gesehen ist die Gemeinde nur ein Teilnehmer genau wie Du an dem Verfahren.
Wenn sie für Dich nachgefragt, must Du Dich hat mir Ihrer Aussage zufrieden geben. Eigentlich wäre es Dein Job gewesen, die Erlaubnis zur Aufforstung einzuholen.
Dann hättest Du wohl auch Deine Begründung bekommen.

Zu dem "nicht gebauten Weg":
War es wirklich schon "Beschlossen"? Also Plan nach §41 Flurbg schon von Träger öffentlicher Belange, und Vorstand genehmigt? Ich denke eher nicht. ;-)
Übernimmt die Gemeinde den Teilnehmeranteil an den Ausführungskosten für diesen Weg, oder warum kann die Stadt sich so dazu äußern?
Sollten die durch den "nichtbau" des Weges betroffenen Flurstücke der 10 Anlieger keinen Vorteil aus der Flurbereinigung haben, wären die betroffenen Flurstücke von den Kostenbeiträge und wohl auch dem Abzug ganz oder teilweise zu befreien.
Grundsätzlich gilt aber, dass jedes Flurstück durch mindestens einen ausgebauten öffentlichen Weg erschlossen werden muß.

Bei den Unterschriften wären wenn schon die Unterschriften der Eigentümer der angrenzenden Ackeflurstücke nötig, weil der zukünftige Ackerblock durch die Aufforstungsfläche womöglich durchschnitten aber zumindest reduziert wird.
Aber wie schon gesagt, im Flurneuordnungsverfahren bringt Dir die Unterschrift der alten Angrenzer nichts.

Das der Bearbeiter des Verfahrens wechselt kann schonmal vorkommen. Das er aber nach einem Jahr dann wieder zurück kommt ist schon seltsam, obwohl mir auch dafür verschiedene Gründe einfallen warum das so ist.
Ich bin mir aber sicher, dass zumindest dem Vorstand eine Begründng dafür genannt wurde.

Schön das Du Dir die Mühe mit dem Waldgesetz gemacht hast.
Wichtiger ist jedoch in dem Zusammenhang § 34 FlurbG. ;-)
Wenn Du tiefer in das Thema Flurbereinigung einsteigen willst, empfiehlt es sich auch den Kommentar zum Gesetz zu besorgen. Kostet allerdings einiges.

Und zum Schluß noch ein wirklich letzes mal:
Ich habe nie gesagt, dass in einem laufenden Verfahren die Aufforstung nicht möglich ist.
Das hängt immer vom Einzelfall ab.
Das Du jedoch eine Genehmigung der Flurbereinigungsbehörde dafür benötigst, wenn Du später nicht vielleicht ein bösese Erwachen haben willst, daran führt kein Weg vorbei.
Fluri
 
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