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Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Hartmut Würzburg » Di Aug 04, 2009 22:03

Servus, bei uns ist Flurbereinigung (Flurneuordnung) hatte vor ein Feld das an meinem Wald angrenzt aufzuforsten, es wurde abgelehnt weil die Fläche in der Neuordnung schon eingerechnet ist. Ich will aber nicht Kampflos aufgeben, und diesen Acker behalten, so dachte ich mit dem Bund Naturschutz evtl. an eine Streuobstwiese, was gibt es für Möglichkeiten und es sind mir fast alle recht, diese Fläche ohne das sie jemand anderes zugeteilt bekommt in meinem Besitz bleibt?
Ich bin schon seit Monaten mit hängen und würgen dran damit ich dieses Feld nicht verliere. Hat wer einen Tipp wo ich den Herrn Dipl Ing. in Bamberg aushebeln kann?
MFG Hartmut.
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Hartmut Würzburg » Mi Aug 05, 2009 0:03

Der Mitabeiter der Flurneuordnung, ist einfach zu faul, aus dem bereits eingetragenen Flächen diese wieder raus zu rechnen! nicht mehr und nicht weniger!
Wald geht vor Ackerland das war und bleibt numal so, nur denkt der Herr Rat da noch etwas Jungfräulich.
Aber trotzdem danke für so eine Illustre Antwort.
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon meyer wie mueller » Mi Aug 05, 2009 7:39

Hallo

wir haben die Flurbereinigung nach etwa 15 Jahren Verfahrensdauer hinter uns (obwohl vor 3 Jahren die Besitzeinweisung war, ist die Grundbucheintragung noch nicht erfolgt!)
Die Leute vom Amt waren alle sehr kooperativ und wenigstens ich habe all die Flächen bekommen, die ich wollte. Man muss halt auch etwas kompromissbereit sein. Nur wenn die Herren vom Amt merken, dass man sie austricksen will, oder man auf stur macht, dann lassen sie einen am ausgestreckten Arm verhungern, und sie haben alle Möglichkeiten! Da wird halt dann streng nach Vorschrift gearbeitet und Du bekommst Deine Felder so zugeteilt, dass Du erst mal durch das ganze Dorf fahren musst und die Felder ganz am Rand der Flur liegen (das ging eben nicht anders).

Sobald das Flurbereinigungsverfahren formal eröffnet ist, darfst Du keine Nutzungsänderung mehr vornehmen. Ganz begierig sind die Herren vom Amt auf Ausgleichsflächen für den Naturschutz. Wenn Du denen eine Streuobstwiese anbietest, am besten mit einem Feuchtgebiet kombiniert, dann geht schon etwas.

Bestehende Sonderkulturen werden üblicherweise nicht neu verteilt und die Flächen nicht umgelegt, sondern Dir werden meist anliegende Felder zugewiesen.

Ich würde Dir raten, setz Dich doch mal vernünftig mit den Leuten von Flurbereinigungsamt zusammen. Meist kann eine befriedigende Lösung gefunden werden.

Gruß
meyer wie mueller
 
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Fluri » Mi Aug 05, 2009 9:28

Hallo Hartmut,

in welchem Stand befindet sich den das Verfahren?
Mit Faulheit des Bearbeiters, hat die Veränderungssperre für Dein Flurstück garantiert nichts zu tun.
Das ist ganz normal und auch notwendig um einen gewissen Spielraum für die spätere Neuzuteilung zu haben.
Ziel der Flurneuordnung sollte es ja sein, einen möglichst großen Effekt bei der Verbesserung der Bewirtschaftung z.B. durch
Zusammenlegung zu erzielen.
Würden jetzt Eigentümer noch vor der Neuzuteilung anfangen Bäume auf ihren alten Grundstücken zu Pflanzen, Hütten zu errichten würde dies die Möglichkeiten eine für die Bewirtschafung sinnvolle nachhaltige Neuzuteilung zu erzielen stark einschränken.
Es wäre ein Schildbürgerstreich, kurz vor der Neutzuteilung einem Alteigentümer eine Entschädigung für einen neu angelegten Baumbestand oder Gartenhütte zu bezahlen.
Mir stellt sich nun die Frage, warum Du unbedingt dieses Grundstück aufforsten willst bzw. unbedingt dieses Flurstück behalten willst?
Was willst Du jetzt? Waldaufforstung oder Streuobstwiese?
Wenn Du gerne eine größere Waldfläche zugeteilt bekommen willst, kannst Du dies ja im Wunschtermin angeben, sofern der Wald auch im Verfahrensgebiet liegt.
Vielleicht gibt es ja andere Teilnehmer welche auf Ihre Waldflurstücke verzichten würden.
Das Wald vor Ackerland geht, wäre mir jetzt neu.
Ich bin mir sicher, dass die örtlichen Landwirte das ganz anders sehen und im Zuge einer Flurbereinigung wird sich der zuständige Bearbeiter hüten, ohne Not eine Umnutzung von Acker zu Wald durchzuführen.
Ist eigentlich die Wertermittlung schon durchgeführt?
In der Regel ist der Bearbeiter daran interessiert für alle Beteiligten das Bestmögliche zu erreichen.
Dazu gehört aber auch, dass sich die Teilnehmer im Kopf von den alten Flurstücken lösen und sich nicht an alten Strukturen und Flurstücksgrenzen fest machen.

Gruß...
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Fluri » Mi Aug 05, 2009 9:35

meyer wie mueller hat geschrieben: Ganz begierig sind die Herren vom Amt auf Ausgleichsflächen für den Naturschutz. Wenn Du denen eine Streuobstwiese anbietest, am besten mit einem Feuchtgebiet kombiniert, dann geht schon etwas.

Gruß


Im wesentlichen kann ich Deinem Beitrag zustimmen, nur verstehe ich nicht was Du hier mit "Streuobstwiese anbieten" meinst?
Meinst Du Geldabfindungen nach § 52 FlurbG?
Ansonsten kannst Du eingentlich keine Verfahren direkt mit einem anderen Verfahren vergleichen.
In dem ein oder anderen Verfahren mag ist sicher der "Erwerb" von Ausgleichsflächen angestrebt werden, aber in der Regel ist die Behörde am "Erwerb" wertvoller Ackerflächen interessiert, um einen gewissen Verhandlungs und Planungsspielraum zu haben.

Gruß ...
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Hartmut Würzburg » Mi Aug 05, 2009 21:54

Dieses Feld möchte ich deshalb behalten, weil es direkt an meinem Wald angrenz es ist also kein Feld mitten zwischen anderen sondern es ist wenn man so will das letzte Feld der Gesamten Flurneuordnung ganz im Norden.
as Amt will alle Flächen in Nordrichtung auslegen, also meins würde dann der hinter mir der also in Südrichtung ein Feld hat bekommen, und mein Feld würde dann irgendwo auftauchen, nur eben nicht mehr neben meinem Wald, somit hätte ich mein Leben lang nur ein Feld mit 1,1 ha das nicht aufgeforstet werden darf. Wenn ich meines aber behalten könnte würde ich (was ja die Flurneuordnung will) meine Waldfläche um 1,1 ha vergrößern und somit einen größeren zusammenhängenden Wald schaffen. Aber Wald ist eben nicht mit drin in dieser Flurneuordnung sondern nur Ackerfläche.
Es geht darum das ich einen Waldanbau mache und keine Freistehende Erstaufforstung, vorher durften 3 Bürger unserer Gemeinde Äcker die am Wald angrenzten reinwärts aufforsten, nur ich darf es nun nicht mehr weil die Flächen schon aufgenommen wurden und es schon ein laufendes Verfahren ist. Ich finde es wir mir nicht leicht gemacht und austricksen tue ich keinen, bin nur sauer, weil ich Ordnungsgemäß angefragt habe ob ich dieses Flurstück als Waldanbauliche Maßnahme aufforsten darf, und promt ein Nein aus dem Amt für Ländliche Entwicklung kam. Ohne das man mal zusammen gesprochen hat.
Drum würde ich auch eine Streuobstwiese anlegen, nur damit die sehen das eben nicht alles so geht wie sie meinen, denn ich habe einen Antrag gestellt und habe mich erkundigt aber die lehen nur ab, ohne Persönlich mal den Dialog zu suchen.
Mit dem NABU habe ich natürlich schon ein Ass im Ärmel, denn wenn vor der Flurneuordnung 3 Aufforsten durfen und ich jetzt nicht nur weil sie jetzt begonnen hat das ist Schikane! Und einen Wunschtermin gab es ja noch nicht, nur was sollte der noch ändern wenn bereits abgelehnt wurde?
Das armselige daran wie es mir vorkommt, ist das die kleinen Ansässigen pech haben und die Pächter aus Nebenortschaften die Flächen nach Ihren Wünschen bekommen!
Mir liegt der Wald persönlich mehr am Herzen wie die Felder, denn Klima macht nicht der Raps oder der Mais sondern eben der Wald, und Waldfläche ist immer noch zu wenig vorhanden laut den Förstbehörden, ebenso Vernünftiger Mischwald. Ich weis noch vor 10 Jahren haben sich die Ämter darum gerissen wenn einer Auffrosten wollte!
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Hartmut Würzburg » Mi Aug 05, 2009 22:02

Und dein Nazisteckenpferd kannst Du schnell mal wieder Einpacken das ist ja unerhört mit was für Argumenten Du hier auflaberst. Brems Dich!
Es ist ja auch Vorgeschrieben wieviel Wald und Feldfläche in einer Region sein soll, hier wurden mehr Felder Aufgeforstet als man denkt, ich selber weis von knapp 10 ha seit 96.
Alle bezuschusst und alles Mischwald, viele die Ihre kleine Landwirtschaft aufgegeben haben handelten indem sie Wald daraus machten, für eine ha 200€ Pacht da wirft Wald eben mehr ab und ist Naherholungsgebiet zugleich.
Aber wie gesagt wenn ich nicht aufforsten darf, dann würde ich eben den NABU zu Rate ziehen, um etwas für die Natur zu tun, und zwischen die Obstbäume könnte ich dennoch einen Holzlagerplatz machen in dem Echsen und Insekten Lebensraum finden, das geht in einem Round Up Acker eher weniger.
Ich werde jedenfalls in die nächte Instanz gehen.
Danke euch dennnoch für die ein oder andere Hilfreiche Antwort die nicht nur aus dem 3. Reich kam.
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Fluri » Do Aug 06, 2009 20:28

Hallo Hartmut,

auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, der Bearbeiter im Flurneuordnungsamt hat richtig entschieden
und hat hier wohl zumindest zum aktuellen Zeitpunkt keinen Handlungsspielraum.
Wenn er Dir dies nicht plausibel erläutert hat und Dir nur ein einfaches "NEin" ohne entsprechende Begründung geliefert hat, ist das natürlich nicht das Ideale.
Oft setzt der Bearbeiter leider ein entsprechendes Hintergrundwissen voraus und verzichtet daher auf eigehende Erläuterungen.
Solche Dinge lassen sich daher meist in einem Telefongespräch besser diskutieren als in einem doch eher formalen Briefkontakt.
Die Veränderungssperre gilt nunmal, ab dem Zeitpunkt der Anordnung des Verfahrens.
Da interessiert es nicht, ob jemand anderes vor der Anordnung des Verfahrens aufforsten durfte.
Einen Rechtsanspruch kannst Du daraus nicht ableiten. §34 FlurbG ist hier eindeutig.
Daran kann auch nich der NABU oder die Naturschutzbehörde etwas ändern.
Auch wenn Du es so siehst, ein Ass mit dem NABU hast Du jedenfalls keines im Ärmel.
Tut mir leid, wenn ich das so deutlich sagen muss.

Wenn eine Neuordnung der Ackerflächen in dem betroffenen Bereich angedacht ist,um dadurch eine bessere Erschließung und
bewirtschaftungserleichterungen zu erzielen, dann kann die Behörde nicht anders, als Deinen Antrag zunächst abzulehnen.
Woher hast Du die Information, wie die Neuzuteilung in dem betroffenen Bereich erfolgen soll?
Erstaunlich, dass Du jetzt schon weist, wenn noch nichtmal der Wunschtermin durchgeführt wurde!

Im Wunschtermin könntest Du zumindest in Erfahrung bringen, ob es wirklich nicht möglich ist, Dein neues Flurstück angrenzend
zu Deinem Waldflurstück zu legen. Ansonsten kannst Du zumindest den Wunsch äußern, bei der Neuzuteilung ein Flurstück zugeteilt zu bekommen, bei welchem
die Möglichkeit einer Aufforstung zumindest nach Abschluß des Verfahrens besteht.
Im Vorfeld wird sich die Behörde diesbezüglich nicht festlegen.
Jeder Teilnehmer soll doch gleich behandelt werden.
Absprachen mit einzelnen Teilnehmern, dass man Ihnen das Alte oder ein bestimmtes Flurstück bei der Neuzuteilung wieder zuteilen
wird, bevor man die Wünsche der anderen Teilnehmer gehört hat, würden diesem doch stark widersprechen!
Die Genehmigung einer Aufforstung, käme einer entsprechenden Zusage gleich.

Die Behörde wird Zustimmungen zu Nutzungsänderungen, Errichtung von baulichen Anlagen usw. nur dort erteilen, wo aus objektiver fachtechnischer Sicht
kein Zweifel daran besteht, dass der Alteigentümer, das gleiche Grundstück wieder zugeteilt bekommt (z.B. Gartengrundstücke).

Ob Wald in bestimmten Gebieten aus Sicht des Naturschutzes wirklich eine Bereicherung ist, dass ist stark regional abhängig.
In der Regel werden jedoch Grünflächen mit entsprechenden Landschaftselementen oder Streuobstwiesen als wertvoller angesehen.
Gut, angenommen in Deiner Gegend ist es tatsächlich so, und der Naturschutz sieht in der Aufforstung eine Aufwertung der Flächen, dann hättest Du meiner
Meinung nach aktuell noch eine Möglichkeit, sofern der Wege- und Gewässerplan noch nicht genehmigt wurde.
Ich gehe davon aus, dass in dem Flurneuordungsverfahren auch Wege gebaut werden und Flächenversiegelung erfolgt, durch welche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden.
Der private Naturschutz (z.B. NABU) und der behördliche Naturschutz werden bei der Aufstellung des Wege- und Gewässerplans beteiligt und müssen diesem zustimmen.
Können sich also z.B. äußern welche Ausgleichsmaßnahmen notwendig und sinnvoll sind.
Würde der Naturschutz die Aufforstung Deines Flurstückes ebenfalls als sinnvoll ansehen, könnte dies als Ausgleichsmaßnahme im WuG-Plan berücksichtigt werden.
Man könnte theoretisch eine Vereinbarung mit Dir schließen, in welcher man Dir erlaubt die Fläche aufzuforsten, eventl. gewisse Einschränkungen bezüglich der Bewirtschaftung (z.B. keine Flächenrodung)
und Dir zusichert, Dir das Flurstück bei der Neuzuteilung wieder zuzuteilen.
Aber wie bereits gesagt, dass hängt stark davon ab, ob der Naturschutz keine anderen Ausgleichsmaßnahmen im Hinterkopf hat, die als sinnvoller betrachtet werden.
Auch wird sich dann sicher das Landwirtschaftsamt und evtl. der TG-Vorstand einschalten, wenn es darum geht, gute oder gar beste Ackerflächen in Wald umzuwandeln.
Nur vor dem Hintergrund, dass es ohne Ausgleichsmaßnahmen nicht gehen wird, könnte aber auch hier eine Zustimmung erfolgen.
In der Regel versucht man jedoch, für Ausgleichsmaßnahmen Flächen zu finden, welche landwirtschaftlich nur schlecht nutzbar sind (Unformen, Böschungen, Feuchtstellen...)


Die Sache mit der nächster Instanz usw., kannst du erstmal getros bis auf weiteres zurück schieben.
Das ist zur Zeit sowieso noch nicht möglich.
Man wird Dich zunächst im Wunschtermin anhören, dann versuchen Deine WÜnsche soweit möglich zu berücksichtigen.
Auf dieser Grundlage wird man Dir Dein neues Flurstück zuteilen, welches Du dann ca. 1-3 Jahre bewirtschaften wirst und erst dann hast Du die
Möglichkeit im Anhörungstermin Widerspruch gegen die Neuzuteilung einzulegen.
Wobei ich Dir jetzt schon sagen kann, spare Dir für diesen Sachverhalt das Geld und die Nerven für den Weg durch die Instanzen und eventl. einen Anwalt, den Deine Chancen
mit diesem speziellen Widerspruch durchzukommen, gehen gegen Null.
Du hast im Flurneuordungsverfahren Anspruch auf Land von gleichem Wert.
Du hast Ackerland in das Verfahren eingebracht und wir gehen einfach mal davon aus, Du bekommst auch wieder gleichwertiges Ackerland zugeteilt!
Wogegen willst Du dann Widerspruch einlegen?
Die Veränderungssperre § 34 FlurbG ist ebenfalls eindeutig geregelt. Schau Dir den Paragraphen mal an.

Ich rate Dir daher in Deinem Interesse, sei offen für die "Angebote" des Flurneuordungsamts, versuche Deine Vorstellungen im Wunschtermin dem Bearbeiter möglichst deutlich zu machen
und sucht zusammen nach einer Lösung.
Das der Bearbeiter momentan stur auf Dich wirkt, hängt ziemlich sicher damit zusammen, dass im momentanen Verfahrensstand es einfach noch nicht möglich ist,
Zusagen und Zusicherungen für die künftige Neuzuteilung zu machen und der Bearbeiter notgedrungen auf die Veränderungssperre in Deinem Fall bestehen muss.
Dass er dies nicht tut, spricht für den Bearbeiter, auch wenn Du es aus Deine subjetiven Betrachtung anders sehen magst.
Du bist garantiert nicht der Erste, der am Beginn große Bedenken hatte, aber am Ende dann doch zufrieden war, weil doch eine Lösung gefunden wurde.
Glaub mir, das Ziel des Bearbeiters ist es in der Regel, für jeden Beteiligten an einem Verfahren das möglichst beste Ergebnis zu erzielen.
Das dabei Kompromisse notwendig sind, dürfte bei der Vielzahl der Beteiligten aber doch wohl klar sein.


Die Sache mit den Pächtern aus der Nachbargemeinde, kann ich nicht nachvollziehen. Steht aber offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Flurneuordung.
In der Flurneuordnung werden Eigentumsverhältnisse geregelt und keine Pachtverträge.



Gruß...
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Hartmut Würzburg » Sa Aug 08, 2009 9:24

erst mal danke für diese ausführliche und Plausieble Erläuterung.

Wenn dem so ist, dann kann ich eben nichts machen, was für mich natürlich schade ist.

woher ich weis wie die Flächen aussehen sollen?, pläne mit genauen Flächendaten gibt es keine, nur eins ist schon gesagt worden alle flächen werden in "Streifen von Süd nach Nord ausgerichtet.
Ein streifen wäre Herr X und Ich das ist ein Streifen komplett vom Anfang Süd bis Ende Nord, ich bin Eigentümer Herr X Pächter, also bekommt der Pächter meinen Acker dazu, das weis ich von den Vorständen, gemunkelt wird ja dauernd, also geht Pächtern es schon etwas an, zwecks Mitsprache.
Wenn ein Feld verpachtet ist fallen für den Eigentümer auch nur 250€ statt 500€ Eigenleistung pro ha an.
Zu jedem Feld wird eine Zufahrt gebaut.
Herrn X sein Feld wird dann um Meines grösser, und mein Wald bleibt gleich, weil es keinen Interessiert das Privatwald grossflächiger und zusammenhängender wird wie das Ackerland.
Ebenso wird Herr X ganzjährig Frucht auf dem Feld haben, so das mein Wald der ja angrenzt nicht mehr gut bewirtschaftet werden kann zumindest die 160x10m am Ackerrand weil ich dann keine Bäume mehr ins Feld hinein Fällen kann, sonst kann ichs meiner Haftpflicht melden.
Ich bekomme dann dort eine Fläche im Osten wo die kleinen Restäcker hinkommen die Umgesiedelt worden sind, dort grenzen dann überall Wälder an, aber eben nicht meiner somit ist es keine "Waldanbauliche Massnahme" sondern ein Neubau von Forst. Das ist reinwärts nicht möglich, also entsteht mir ein Schaden indem ich "Lebenslänglich" einen Acker führen muss der nicht in Wald umgewirtschaftet werden darf. Aber egal Hauptsache der Herr X hat jetzt 480m Freie Fahrt ohne mittendrin wenden zu müssen und das als Pächter.
Ich bin es leid, ich weiss das ich auch etwas Stur und Sauer bin ist denke ich jeder der sowas vor hatte, aber ich lasse denen machen was sie wollen, und werde auf keine Versammlung mehr gehen, Kapitulation heisst das Schlüsselwort.

PS: Man sollte sich im Leben nicht aufregen, denn man überlebt es ja sowieso nicht.
Freie Fahrt für Herrn X

MFG Hartmut

Und danke für die Antworten ehrlich Sachlich und mehr als I.O.
ich danke Euch.
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Hoschscheck » Sa Aug 08, 2009 11:36

Hallo Hartmut,

das ist jetzt zu Oberflächlich.
Der Böse Herr X und das Böse Amt.

Ruf bei deiner zuständigen Anwaltskammer an und lass dir ein Paar Namen von Fachanwälten Flurneuordnung, mit Tel, geben.
Frag in der Kanzlei nach Referenzen oder mach gleich mal einTermin.
Ist dir dieser Aufwand schon zu groß, -- ist es wohl nicht so wichtig.

Hoschscheck
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Probezeit bestanden! gez. Kanzlei Mossack Fonseca, Panama.
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon 2810 » Sa Aug 08, 2009 12:26

Hallo , woher weißt Du , dass Herr X als Pächter 250 € bezahlt?
Den Umlagebescheid bekommt bei uns derjenige , der im Grundbuch als Eigentümer geführt ist .
Bez. der Bepflanzung mit Obstbäumen , musst Du auch die Genehmigung des Amtes einholen .

Bei uns war es so , dass keiner auch nur in die Nähe des Waldes wollte .
Daher wurde ein 20 m breiter Streifen angrenzend an den Wald als Landschaftspflegefläche ausgewiesen, abgetrennt
vom Ackerblock durch einen Erdweg .
Dieser Streifen bildet einen Übergang von Wald in die Feldlage und darf folglich nicht aufgeforstet werden .

Hast Du keinen vetrauensvollen Kontakt zu einer fähigen Person aus dem Vorstand , für mich sieht es so aus , als
kennst Du nur Gerüchte .

Eigentlich hat Dir fluri alles bestens erläutert , und wie gesagt, der Wunschtermin war noch gar nicht .
Bevor Du einen Jurist einschaltest , würde ich zuerst ein Gespräch mit dem Bearbeiter suchen .
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Fluri » Di Aug 11, 2009 11:04

Hallo Hartmut,

ich kann Dir nur abraten, Dich jetzt aus dem Verfahren heraus zu halten.
Damit schadest Du Dir letztlich nur selber.
Obwohl Du momentan nicht viele Möglichkeiten hast, in das Verfahren einzugreifen.
Du kannst jedoch dem Bearbeiter mitteilen, dass Du bei der Neuzuteilung ein Flurstück zugeteilt haben willst, welches zur Aufforstung geeignet ist (angrenzend an Dein Waldgrundstück) oder eine Streuobstwiese.
Eigentlich ist das erst Thema beim Wunschtermin, aber wenn es tatsächlich so sein sollte, dass Waldgrundstücke bei Euch vom Naturschutz gewünscht sind, könnte der Bearbeiter für Dein "Angebot" unter Umständen dankbar sein, weil er event. eine Möglichkeit hat, dem Naturschutz ein Angebot zu machen. ;-)
Wenn Du Dies erst zum Wunschtermin angibst, ist es nämlich unter Umständen zu spät, weil dann der Wege- und Gewässerplan schon genehmigt ist und "Dein Block" entsprechend der zukünftigen Nutzung (Erschließung, Bewirtschaftungsrichtung, Schlaglänge usw.) verplant ist.
Ich will Dir aber keine falschen Hoffnungen machen, eine Zusage, wirst Du von dem Bearbeiter zum jetzigen Stand garantiert noch nicht bekommen.
Ob dies überhaupt möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Wie sieht die Topografie aus, wie ist die Haltung der Landwirtschaft und des Naturschutzes zur Aufforstung, wie sieht die künftige Bewirtschaftung in dem Block ohne Dein Flurstück aus?
Ist auch ohne Dein Flurstück eine sinnvolle Neugliederung des Blockes möglich?
Die Aussage das Herr X Dein Grundstück bewirtschaften wird, halte ich vor dem Hintergrund, dass der Wunschtermin noch nicht stattgefunden hat, für ein Gerücht.
Natürlich versucht man die Eigentumsflächen der Bewirtschafter möglichst an die Pachtflächen zu legen, um dadurch möglichst große Schläge zu erzielen, Fahrtzeiten zu optimieren usw. Wo aber Herr X letztlich seine Zuteilung bekommt dürfte zum Momentanen Zeitpunkt noch ziemlich offen sein.

Mit Eigenleistungen meinst Du wohl, den Teilnehmerbeitrag an den Ausführungskosten?
Es ist für Ackergrundstücke mehr als unüblich, dass die Pächter einen Anteil an den Ausführungskosten übernehmen.
Das kenne ich nur z.B. bei Rebverfahren, bei welchen z.B. bei Terrassierungen die Kosten sehr erheblich sind, und die Pächter auch langfristige Pachtverträge abgeschlossen haben.
In Deinem Fall halte ich dies eigentlich für sehr unwahrscheinlich.
Vorsicht, eine Flurneuordung bringt es mit sich, dass sehr viele Gerüchte, Unwahrheiten und Halbwahrheiten kursieren.
Das schaukelt sich dann schnell hoch und die Flurbereinigungsbehörde hat dann alle Hände voll damit zu tun, diese wieder auszuräumen.
Daher darfst Du auch nicht alles glauben, was so von einzelnen Vorstandsmitgliedern gesagt wird.
Die Zuteilung ist Sache der Behörde und nicht des Vorstands.

Ich kann Dir auch nochmal den Rat geben, bevor Du zum Anwalt gehst (die wenigsten Juristen kennen sich im übrigen wirklich mit dem Flurbereinigungsrecht aus, auch wenn sie das nicht unbedingt gleich zugeben) solltest Du nochmals Kontakt mit dem Bearbeiter aufnehmen um Ihm Deine zukünftigen Vorstellungen deutlich zu machen.
Das "Nein" zu Deiner Anfrage bezüglich der Aufforstung, hat nämlich nicht unbedingt damit etwas zu tun, dass man Dir diese für Dein Neuflurstück untersagen wird.
Zur Zeit wäre das Geld für einen Anwalt sowieso nur Geldverschwendung. Es ist ja noch garnichts geschehen, bis darauf, dass man Dir auf der Grundlage § 34 eine Aufforstung untersagt hat.
Und glaub mir, da wird Dir kein Anwalt weiter helfen können. Die Rechtslage ist hier zu mehr als eindeutig.

Gruß ...
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon ChrisB » Do Aug 13, 2009 20:09

Hallo Hartmut,
ich würde auf keinen Fall in der jetzigen Planungsphase einen Fachantwalt einschalten :shock:
Du mußt das Gespräch mit dem oder mehreren Fachbehörden suchen,
die machen auch nur Ihre Arbeit oder versuchen es meistens.
Stell dir vor bei denen kommt ein Schreiben von einem Anwalt noch in der Planungsphase das gibt nur Ärger?
Mir hier im Spessart ist ein Fall bekannt wo ein Eigentümer (Fläche verpachtet 2 Ha) direkt am Waldrand aufforsten wollte, es aber selbst vom NABU nicht befürwortet wurde.
Und bitte nicht mit dem Argument die Ortsfremden Landwirte werden vervorzugt???????
Wenn du selbst noch Ackerbauer bist weist du das bei größeren Ackerschlägen die Arbeit wirtschaftlicher ist.
Bleibe ruhig und sachlig und suche das Gespräch, auch bei dir im Ort mit den zuständigen Kollegen.
MfG
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Hartmut Würzburg » Di Aug 18, 2009 18:57

War heute im Amt für Landwirtschaft und Forsten bei einem Forstamtsrat unserer FBG.
Seiner Aussage nach, haben die vom Amt für Ländliche Entwicklung die "Arschkarte"

Ganz kurz sagte er als ich ihm den Plan zeigte: Sie haben einen Wald und direkt angrenzend ein Feld, das Feld ist in der Flurbereinigung mit eingerechnet der Wald nicht.
Das Amt für Ländliche Entwicklung würde es also wirklich zulassen diese beiden Grundstücke (2ha) die in Ihrem Privatbesitz sind durch die Flurneuordnung zu Teilen?!
Das ist Negativ und Unzulässig.
Wenn die Wunschtermin Anhörung ist, in Berufung gehen und jedes Gericht wird Ihnen in dem Fall zustimmen das dieses Zusammenhängende Privateigentum unter keinen Umständer durch die Neuordnung in 2 Teile zersplittet wird um für andere als Nutzfläche zu dienen!
Heute ist der Antrag raus und auch der Revierförster sagte das gleiche, habe auch bereits meinen Anwalt konsultiert nur um die Gesetzeslage mal klarzustellen denn das wäre eine Enteignung die in keiner Relation mehr mit der Neuordnung steht.

Trotzdem vielen Dank an alle.

Ich sag nur MUT ZUR LÜCKE, man muss eben auch mal das Maul aufmachen und nicht nur Paragrafen reiten, es gibt immer ein 1. Mal.
Euer Hartmut
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Re: Flurneuordnung, brauche euere Hilfe

Beitragvon Fluri » Di Aug 18, 2009 22:50

Hallo Hartmut,

Du wirst das was ich jetzt schreibe sicher nicht gerne hören, aber der Herr vom Landwirtschaftsamt hat offensichtlich absolut keine Ahnung von Flurneuordung, geschweige den vom Flurbereinigungsgesetz.
Die Aussagen Dir gegenüber lassen diesbezüglich keinen Zweifel zu.
Das ist alles absoluter Unsinn... Sorry.
Eine Berufung zur Wunschterminanhörung? Hat er das gesagt?
Wogegen willst Du den beim Wunschtermin Widerspruch einlegen?
Die vorläufige Besitzeinweisung ist dann ja noch garnicht erfolgt!
Widerspruch dagegen ist erst zum Anhörungstermin § 59 FlurbG möglich.
Was für ein Antrag von Dir ist raus?
Sofern der Anwalt das Wort "Enteignung" in diesem Zusammenhang gebracht hat, würde ich dessen Eignung in Deinem Fall tätig zu werden sehr in Frage stellen.
Wie kommst Du darauf, ein Mitarbeiter des Landwirtschaftsamts oder ein Förster könnte Dir diesbezüglich einen fachlichen Rat geben?
Du gehst doch auch nicht zum Arbeitsamt, wenn Du z.B. eine Auskunft zur KFZ-Zulassung brauchst.
Warum nimmst Du nicht Kontakt mit dem zuständigen Bearbeiter bei der Flurbereinigungsbehörde auf, bevor Du alle Pferde scheu machst?
Oder schau in das FlurbG und mach Dich selber schlau, bevor Du Dich auf die Aussage von irgenwelchen Laien verläst, die das Gesetzt offensichtlich noch nie selber in der Hand hatten.


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