Moin zusammen, weiß jemand ob Folientunnel in NRW Genehmigungsfrei sind ?
Im Gesetzestext steht’s bis 4m Firsthöhe. Ist aber etwas schwammig formuliert.
Will am Bauamt jetzt aber auch keine schlafenden Hunde wecken.
Aktuelle Zeit: Mi Okt 01, 2025 19:11
Hage123 hat geschrieben:Moin zusammen, weiß jemand ob Folientunnel in NRW Genehmigungsfrei sind ?
Im Gesetzestext steht’s bis 4m Firsthöhe. Ist aber etwas schwammig formuliert.
Will am Bauamt jetzt aber auch keine schlafenden Hunde wecken.
Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit einer Firsthöhe bis zu 5 m und nicht mehr als 1 600 m2 Grundfläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne des § 35 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und des § 201 des Baugesetzbuchs dienen
denke ich nicht für Folientunnel, da es ja nicht um einen Vorübergehenden Schutz geht.Gebäude bis zu 4 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen
Hage123 hat geschrieben:4 Stück mit je 6 x 40m Grundfläche und 4m Firsthöhe.
Folie ist ca. 6 Monate drauf.
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