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Forstbetrieb

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Matz » Sa Mär 29, 2008 23:49

Werner_Forstmog hat geschrieben: Bist du dir da sicher ?
Mir wurde gesagt man ist als Forstbetrieb nicht priviligiert


Baugesetzbuch

§ 35
Bauen im Außenbereich

(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient,
.................... usw.
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Beitragvon dieholzer2004 » So Mär 30, 2008 10:21

Werner_Forstmog hat geschrieben:
forstbetriebwf hat geschrieben:Ein Forstbetrieb gehört zu den Priviligierten Betrieben natürlich nur wenn er auch nachweislich betrieben wird




Hallo


Bist du dir da sicher ?
Mir wurde gesagt man ist als Forstbetrieb nicht priviligiert.

Mfg Patrick


Hallo Patrick,

die Vorschriften können bei uns in Ba-Wü ganz anders sein, da es eine Ländergesetzgebung ist! Man soll zwar keine schlafenden Hunde wecken, aber wenn man auf de sicheren Seite stehen will, sollte man sich vorher bei den Behörden schlau machen sonst geht es dir wie uns - wir wurden von unserem eigenen Wiesengrundstück vertrieben!

Gruß Thomas
„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“
(Hermann Hesse - Dichter, Schriftsteller und Maler, 1877-1962 - und ein SCHWABE!)
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Beitragvon Matz » So Mär 30, 2008 10:41

Hallo! Das Baugesetzbuch ist ein Bundesgesetz, d.h. es gilt in allen Ländern der Bundesrepublik. Unterschiedlich können jedoch die Auslegungen sein. Um als privilegierter Betrieb im Aussenbereich bauen zu können, reicht es sicherlich nicht, eine Bügelsäge zu kaufen und sich Forstbetrieb zu nennen. Meistens wird mindestens ein Gutachten der Landwirtschaftskammer verlangt, dass der Betrieb einen bestimmten Mindestgewinn abwirft bzw. in Zukunft abwerfen kann. Auch dann werden nur Bauvorhaben in einem vernünftigen Rahmen genehmigt, eine 20-Zimmer-Villa plus 500 m² Lagerhalle für einen Ein-Mann-Forstbetrieb ist natürlich utopisch.
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Beitragvon MANKarl » So Mär 30, 2008 11:02

Bei der letzten Ortsbegeung in unserem Ort ging es auch am Rande mal um Baumaßnahmen außerhalb des Baugebietes.
Hirzu sagte der Bürgermeister wie folgt:" Wenn jemand sein Geld loswerden will, dann müßen wir ihm mit allen uns zur Verfügungstehenden Mitteln helfen".
Klar kann sich der Bürgermeister, alleine schon mal garnicht, nicht über Landes oder sogar evtl. Bundesgesetzgebung hinwegsetzen, aber wenn man auf diese Art und Weise vieleicht mit Unterstützung rechnen kann, können unter Umständen die Hürten schon ein wenig kleiner werden.
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Beitragvon Thüringer » So Mär 30, 2008 15:51

Matz hat geschrieben:Hallo! Das Baugesetzbuch ist ein Bundesgesetz, d.h. es gilt in allen Ländern der Bundesrepublik. Unterschiedlich können jedoch die Auslegungen sein. Um als privilegierter Betrieb im Aussenbereich bauen zu können, reicht es sicherlich nicht, eine Bügelsäge zu kaufen und sich Forstbetrieb zu nennen. Meistens wird mindestens ein Gutachten der Landwirtschaftskammer verlangt, dass der Betrieb einen bestimmten Mindestgewinn abwirft bzw. in Zukunft abwerfen kann. Auch dann werden nur Bauvorhaben in einem vernünftigen Rahmen genehmigt, eine 20-Zimmer-Villa plus 500 m² Lagerhalle für einen Ein-Mann-Forstbetrieb ist natürlich utopisch.


Muss ich ein kleines bisschen Wiedersprechen: Baugesetz ist Ländersache, deshalb auch Landesbauortnung. Und wenn Du dagegen verstösst und immer wieder dagegen angehst, ist beim Landesverwaltungsgericht Feierabend. Das Bundesverwaltungsgericht ist dafür nicht zuständig. Weiss ich leider aus eigener Erfahrung.
Grüße
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Beitragvon Matz » So Mär 30, 2008 16:23

Hallo! Natürlich gibt es die Landesbauordnungen, die gleichen sich zwar, sind aber nicht identisch (siehe z.B. die Größe baugenehmigungsfreier Gebäude, wird in vielen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt). Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Aussenbereich wird aber im Baugesetzbuch geregelt, und das ist Bundesgesetz. Siehe hier: http://www.baurecht.de/gesetze.htm
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Beitragvon forstbetriebwf » Di Apr 01, 2008 11:00

Also ,ich wohne im Außenbereich und betreibe einen Forstbetrieb und bekomme das genehmigt was zu meiner Führung meines Betriebes erforderlich ist.Das heißt auch zb Lagermöglichkeiten für Brennholz Trockenkammer Schuppen usw.Natürlich gilt das nur für notwendige Erweiterungen die erforderlich sind,also keine Villa oder Mfh usw. Natürlich muß der Sinn und Zweck dargelegt werden,eben wenn es der zb Erweiterung dient,oder Vergrößerung.Also es muß schon Sinnvoll begründet sein,dann die Behörde nicht ablehnen.Allerdings ob man auch sowas irgendwo im Wald oder auf einer Wiese genehmigt bekäme bezweifle ich. Wie gesagt ich betreibe einen Forstbetrieb angemeldet habe ein Wohnhaus im ausenbereich und darum ca 3 ha arrondirtes Land mit Schuppen Ställen min allerdings an Wasser Strom usw angeschlossen alles ca 500 Meter auserhalb der Bebaung. Ich denke das sich das alles Pauschal nicht beurteilen läßt,kommt immer darauf an,aber ohne Genehnigung würde ich heute nichts bauen dann droht immer Ärger,und evtl. Abriss.Also einfach aufs Bauamt und fragen
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