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Frage bezüglich Führerscheinklasse T

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Beitragvon Topliner 4075 » Do Feb 15, 2007 19:56

Mit dem T darfst du nicht mit Traktoren fahren die schneller wie 40Km/h laufen!! Wenn etwas passiert oder du erwischt wirst, bekommst du eine Anzeige wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis und der LU bekommt auch eine Anzeige, außer du behauptest du hättest den traktor ohne Erlaubnis des LU´s genommen!! Dann bist nur du dran!! Breite hat meines wissens nichts zu sagen (also normal bis 3m)!!
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Beitragvon Flächenagrardesigner » Do Feb 15, 2007 20:42

Darfst du nicht fahren, weil der T nur für LoF-Fahrzeuge gedacht ist.
Müsstest also LKW-Schein machen.
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Beitragvon Fendt 270V » Do Feb 15, 2007 20:45

Also das steht als Definiton des T bei Wikipedia:
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h.

Also theotetisch dürftest du den Mog dann fahren es muss ja nur im Brief/Schein stehen: Zugmaschine/Ackerschlepper und nicht LKW, ich habe einem Polizisten deine Frage gestellt und er sagte "Wer den T Führerschein besitzt darf alle Fahrzeuge bis 60km/h bei denen im Brief Zugmaschine/Ackerschlepper fahren egal zu welchem Zweck.
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Beitragvon Profi Trac » Do Feb 15, 2007 20:56

Grundsätzlich gibt es für die Führerscheine L und T keine Gewichts- sonder nur eine Geschwindigkeitsbeschränkung:
L: Fahrzeuge mit einer bbh von nicht mehr als 32 km/h, einer oder mehrere zulassungsfreie Anhänger (max 25km/h) dürfen mitgeführt werden. Selbstfahrende Arbeismaschinen mit einer bbh von nicht mehr als 25 km/h.
T:
unter 18: Zugmaschinen bis 40 km/h bbh inklusive Anhänger.
über 18: Zugmaschinen bis 60 km/h bbh inklusive Anhänger.
Mitden Führerscheinen L und T dürfen nur Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge und nur für Land- und Forstwirtschaftliche Fahrten gefahren werden.
Klartext: mit T oder L nur grüne Kennzeichen fahren.
Mit grünem Kennzeichen keine gewerblichen Transporte.
Lügen haben gelbe Felgen
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Beitragvon Schweinchen » Do Feb 15, 2007 21:12

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php?output=text

dort heißt es zur Erklärung zu l uforstw. Einsatz...

"Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,"

betonung auf überwiegend. Daraus ergiebt sich für mich, dass man auch gelegentlich andere einsätze machen darf.


Insgesamt muss ich demnach dem beitragsschrieber mit der Eintragung "Ackerschlepper" recht geben, weil du um den Trecker als Ackerschlepper einzutragen einen NAchweis erbringen muss, dass du ihn in der Lw einsetzt (Steuerbefreit) da wären wir dann wieder bei "überwiegend" und ich denke damit sollten also alle Fragen beantwortet sein. Denn wenn dich ein Polizist anhält und du einen deinem Alter zugedachten Schlepper fährst kann er dir nix bzw deinem Lappen... das könnte er halt erst, wenn du einen Schklepperd er nicht als LW Zugmaschien eingetragen ist fährst etc...
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Beitragvon Fendt 270V » Do Feb 15, 2007 21:32

Richtig, und solange Zugmaschine/Ackerschlepper mit der Schlüsselnummer ich glaube 8710 Eingetragen ist kann dir keiner was wollen (Der Unimog könnte auch 8720 also Geräteträger gehen). Du hast ja den Führerschein für das Fahrzeug, ich fahre auch teilweise einen 60km/h Unimog mit grüner Nummer spazieren, dass interessiert keinen. Mit einem Unimog bist du sogar unter den 7,5t spricht also auch nichts dagen deinen Sonntagsausflug zu machen.
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