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Frage

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Frage

Beitragvon automatix » Sa Jun 26, 2010 20:01

Heggo hat geschrieben:sag mal rafft ihr das nicht?

der Acker gehört seit letztes jahr im Herbst UNS und der typ ist so frech und meint er könnte ihn das eine Jahr noch Bewirtschaften.

erst denken dann schreiben


du liest aber schon, was man schreibt oder?
ihr habt gekauft, schön für euch.
jemand anders hat den Acker gepachtet - ihr müßt kündigen (idealerweise schriftlich, zwecks beweisbarkeit) und eine zweijährige Kündigungsfrist einhalten.
Wenn der Pächter bisher nichts an Pacht gezahlt hat, dann bekommt ihr auch nichts.
Also selber Ernten ist gestohlen und alles andere, was ihr auf dem Acker macht ist auch nicht erlaubt.
Also runter vom hohen Ross und mit dem Landwirt reden, der die Fläche bewirtschaftet.
Badaboom
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Re: Frage

Beitragvon jak » Sa Jun 26, 2010 21:22

Hi

Also nochmal, bei einer TG = Teilnehmergemeinschaft handelt es sich um eine Flurneuordnung. Wenn Flächen übrigbleiben werden sie zum Schluß veräußert (von der TG). Also von allen Beteiligten der Flurneuordnung. Eine Flurneuordnung dauert im günstigsten Fall 5 Jahre? oder länger. Normalerweise werden die Pachtverträge so abgeschlossen das die Flächen beim Verkauf frei sind. Außer es läuft was schief!

Wer Flächen über die Flurneuordnung kauft braucht nicht zum Notar.

Ned streiten, nur diskutieren!

SG Jak
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Re: Frage

Beitragvon CarpeDiem » Sa Jun 26, 2010 21:46

Deshalb ja auch meine Frage nach der TG Fläche. Aber sie blieb leider unbeantwortet!
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Re: Frage

Beitragvon TomDeeh » Sa Jun 26, 2010 21:50

Hi ,

was passiert wenn eine langjährig verpachtete Fläche (z.B mündl. Pachtvertrag "Du kriegst die Fläche für xy Jahre für z Euro")in eine Flurneuordnung kommt ? Gelten dann bestehende Verträge per se als aufgelöst ?

Gruß Tom

PS Wer hat denn verkauft und wer bewirtschaftet ? Die TG hat verkauft. Richtig ? Bauer X bewirtschaftet.Richtig? Was sagt die TG dazu ? Und was X ?Sind Verträge gekündigt worden und kann man es auch beweisen ?Irgendwo wurde wohl was vermurkst , aber wo das mußt Du herausbekommen.
Gruß Tom
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Re: Frage

Beitragvon Einhorn64 » So Jun 27, 2010 7:53

Wäre die abkürzung TG direkt im ersten posting erklärt worden, liefe die sache etwas anders.
Bei flurbereinigungsverfahren bleiben langjährige pachtverträge unangetastet, auch die mündl. bleiben weiterhin auf 2 jahren kündigungsfrist.
Jedoch sind flächen die der Teinehmergemeinschaft gehören normalerweise pachtfrei, zt werden sie landwirten überlassen die durch wegebau/abbau noch beeinträchtigungen haben.
Dann idr. pachtfrei, aber halt ohne kündigungsfrist.
Nach verkauf oder endgültiger zuweisung an teilnehmer können diese sofort bewirtschaftet werden.
Selbst wenn ein gültiger pachtvertrag auf der erwähnten fläche gelegen hätte müsste der vorbewirtschafter auf jeden fall den pachtzins an den neuen besitzer zahlen.
Da spielt es keine rolle wer den schlag besitzt- pachtvertrag geht vor!
Ehe man da irgendwelche gewaltakte loslässt einfach mal beim vorbesitzer nachfragen wie die rechtssituation ist, und dann entsprechend verfahren.
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: Frage

Beitragvon Heggo » So Jun 27, 2010 10:55

Nach verkauf oder endgültiger zuweisung an teilnehmer können diese sofort bewirtschaftet werden.

eben.

wir wollten da im Herbst Triticale reinsäen, der war aber so frech und hat trotzdem noch weizen reingesät


wie gesagt das war schon mal so mit dem gleichen Bauern da waren aber nicht wir betroffen sondern ein anderer
der hat dann das zeugs einfach hin gemulcht und sein Mais reingesät so auf die art "das ist mein Acker auf dem hast du nix zu suchen" und dann war gut.


Ps. ich dachte ihr wisst was TG heist :)
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Re: Frage

Beitragvon Einhorn64 » So Jun 27, 2010 12:52

Nicht jeder hat das glück an einem flurbereinigungsverfahren teilzuhaben.
Von daher sollte man mit abkürzungen vorsichtig sein- am besten immer einmal abk.(abkürzung) dann weiss jeder nachher was mir abk. gemeint ist.:wink:
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Re: Frage

Beitragvon Fluri » Do Aug 26, 2010 16:45

O.K., ich bin zwar etwas spät mit meiner Antwort, aber besser spät als nie. ;-)
Ich hoffe mal, Heggo hat nicht wie angekündigt den Aufwuchs des Pächters nieder gemacht, sonst hat er jetzt wohl ein größere Probleme.

Fakt ist, dass bei einem Kauf, egal ob Flurbereinigung oder Notar der Käufer in die laufenden Verträge einer Immobilie einsteigt.
Dazu gehören natürlich auch Pachtverträge.
Die Kündigungsfristen sind also einzuhalten!!!
Ganz nebenbei, bei einem Flurbereinigungsverfahren erfolgt streng rechtlich gesehen in der Regel zunächst kein Kauf von Grundstücken bei welchem der Käufer sofort zum "Eigentümer" der neuen Grundstücke wird.
Dies geschieht erst bei der Ausführungsanordnung (mit anschl. Eintrag ins GB)
Im Flurneuordnungsverfahren werden in der Regel Geldabfindungen nach §52 durchgeführt, in welchen ein Teilnehmer oder in diesem Fall die TG im Rahmen der Neuzuteilung auf die zuteilung eines Flurstück zugunsten eines anderen verzichtet.
Ich gehe mal schwer davon aus, dass in der Vereinbarung auch steht, dass der Käufer in laufende Verträge einsteigt.

Da es sich in diesem Fall um ein Flurneuordnungsverfahren handelt und die Fläche offensichtlich von der TG erworben wurde, hatte die TG auch den evtl. noch gültigen Pachtvertrag abgeschlossen.
O.B. und wann die TG Pachtverträge kündigt hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Ob also dem Pächter bereits gekündigt wurde, kann Heggo in diesem Fall nur von dem zuständigen Flurbereinigungsingenieur erfahren.
Alles andere sind nur Annahmen, die zu nichts führen.

Gruß, Fluri...
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