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Frage zu Forstamt / Bezirksförsterei

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Frage zu Forstamt / Bezirksförsterei

Beitragvon Lumpale » Do Mai 08, 2014 12:33

Falke hat geschrieben:So ähnlich hab' ich das ja auch gemeint! :prost: :|

Aber ich brauche vom Förster keinen Rat, was ich anpflanzen und wohin ich das Holz verkaufen soll.

Gruß
Adi


Stimmt! :prost:
lg Mario
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Re: Frage zu Forstamt / Bezirksförsterei

Beitragvon Kormoran2 » Do Mai 08, 2014 15:01

Die ganze Beförsterei in Deutschland ist ja darauf ausgerichtet, daß der Waldbesitzer dringend der Ratschläge bedarf und der Betreuung. Daß jemand selbst Bescheid weiß, was er zu tun und zu lassen hat, ist wohl eher der seltene Fall.
Im Normafall ist also der Waldbesitzer, der möglicherweise sehr weit entfernt von seinem Wald wohnt, dankbar, wenn der Förster alles veranlaßt (Beseitigen von Käfernestern, Organisation von Neuanpflanzungen) und die FBG die Vermarktung des Holzes übernimmt. Dafür behält der FBG-Vorstand einen kleinen Betrag zur Kostendeckung ein. Aber der Waldbesitzer braucht sich praktisch um nichts kümmern.
Wenn der Waldbesitzer auf Ratschläge und Dienstleistungen verzichtet, weil er selbst genügend Ahnung hat und sogar sein Holz vermeintlich besser verkaufen kann, so darf er das ohne weiteres. Er ist nicht zur Vermarktung über die FBG gezwungen.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Frage zu Forstamt / Bezirksförsterei

Beitragvon 63holgi » Do Mai 08, 2014 15:54

Also, ich brauche den Förster auch nicht damit er mir sagen kann was
tun und was nicht, im Groben bekom ich das auch hin, auch wenn ich grad erst angefangen hab mich
intensiver mit der Materie zu befassen.
Das hat so auch in den letzten 25 Jahren geklappt, allerdings hab ich Probleme in der Vermarktung,
die FBG in der wir noch Mitglied sind, macht scheinbar nur das was der Förster sagt bzw.
vermarktet nur Holz welches er angemeldet hat. Und aus der Nummer will ich raus, es geht
mir also eigentlich darum, andere Vermartkungswege zu erschliessen, dabei wird gleichzeitg oder
schon im Vorfeld aus der FBG (die heißt hier zwar anders, ist aber das gleiche wie eine FBG) ausgetreten
bzw. die Mitgliedschaft gekündigt.

Es nützt mir auch nur bedingt wenn im Vorfeld nicht gesagt werden kann ob z.B. Nadelholz in 1b o. 2a
in Fixlängen oder als Stammware vorgehalten werden sollte oder ob 1b aktuell nicht abzusetzen ist weil
zu dünn oder die lohnen preislich nicht, dann lieber ins Brennholz usw. usw.
Ich hab wenig Lust alles als Stamm zu rücken und zu poltern um dann einzelne wieder rauszupicken und in
Fixlängen zu schneiden um sie dann wieder neu zu stapeln etc., ...ich such keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Es kann mir keiner sagen das so etwas nicht bereits im Vorfeld geklärt werden kann, die Absatzwege/-möglichkeiten werden
sich kaum innerhalb von einigen Wochen oder so groß ändern.
Zudem ist es teilw. einfacher Fixlängen zu rücken, zumindest für mich aufgrund der örtl. Gegebenheiten, als sich
mit Stämmen dabei einen abzubrechen um die dann später doch abzulängen, was soll sowas?

Einen Z-Baum im Bestand erkenne ich auch allein, eine Rückegasse kann ich auch allein anlegen, das ist mE schon mal
die halbe Miete. Wenn ein Strum mal eine größere Lücke gerissen hat, bin ich durchaus in der Lage zu erkennen, das
dort mal neu angepflanzt werden sollte, Käfernester sind rel. einfach auszumachen etc.pp.
LG
Holger

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Re: Frage zu Forstamt / Bezirksförsterei

Beitragvon Kormoran2 » Do Mai 08, 2014 16:19

Du bist auf einem richtigen Weg, Holgi.
Frag ein oder zwei Sägewerker, welche Formate sie benötigen und das kannst du schon beim Fällen und Aufarbeiten berücksichtigen. Mehr Sägewerker könntest du wahrscheinlich gar nicht beliefern.
Dann rufst du dort an und sagst, daß du jetzt was fällen willst und verkaufst es schon quasi am Telefon. Bestätigungsfax hinterher und das Holz ist schon verkauft, obwohl es noch im Wald steht.
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Re: Frage zu Forstamt / Bezirksförsterei

Beitragvon 63holgi » Do Mai 08, 2014 16:38

Ja, so oder ähnlich stell ich mir das auch vor, wenn ich dann noch einen
gewissen Zeitrahmen eingeräumt bekomme, wäre das prima.
Natürlich kann und soll es nicht Monate dauern bis man einen Zug beisammen hat,
aber gesagt zu bekommen, dass nach dem Anzeichnen 4 Wochen Zeit sind zum fällen, rücken
und poltern kann auch nicht sein :gewitter:
LG
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