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Frage zu Führerscheinklasse "L"

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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45 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon Agrotron_k » Fr Apr 20, 2007 21:49

ok danke da ich in der Eu und deutschland reglung Stvo nur mindestalter 16 überall steht muss mal denjenigen fragen der ihn hatt trotzdem danke
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Beitragvon take_it_1999 » Sa Apr 21, 2007 7:51

@fenniman:
tausch die Fahrschule, mit L & T Führerschein darfst Du nur LOF Zugmaschinen (als einen Traktor mit grüner Nummer) fahren. Die meisten Fahrschulen wissen nicht mal, dass es auch Traktoren gibt die nicht als LOF-Zugmaschine zugelassen sind. Und gerade diese Traktoren (mit schwarzer Nummer) darf man nur mit Lkw bzw. Leicht-Lkw Führerschein fahren.

@all: FÜhrerschein Klasse L gibts bundeseinheitlich frühestens mit 16 Jahren und Führerschein Klasse T auch frühestens mit 16 Jahren bis 40km/h und mit 18 Jahren dann bis 60 km/h. Sollte jemand seinen L-Führerschein schon mit 14 haben, dann muss das ne Sonderegelung des betroffenen Bundeslandes sein.
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Beitragvon fenniman » Sa Apr 21, 2007 9:48

Ok.
Mag sein, dass du Recht hast.
Aber wenn die Polizei mich anhält, kann ich denen ja sagen, dass mein Fahrlehrer sich absolut sicher war.
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Beitragvon kruemel » Sa Apr 21, 2007 10:49

Unwissenheit schützt vor Strafen nicht.
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Beitragvon nightfighter » Sa Apr 21, 2007 12:03

tja des is wahr. schuld biste trotzdem und dein führerschein wirst du sobald nicht mehr wiedersehen.

hier in nrw kann man L schon mit 15 jahren machen, ist allerdings recht aufwendig. man muss zum psychologen und zum idiotentest. nei T das gleiche, nur noch teurer und schwieriger genehmigt zu bekommen.

T mit 15 sollte das doppelte kosten wie der T mit 16 aufgrund der 1000genehmigungen usw...
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Beitragvon cajo72 » Sa Apr 21, 2007 23:37

Hallo Leute!
Das ist ein sehr empfindliches Thema, weil es wirklich nicht witzig ist, an einem Unfall beteiligt zu sein und ohne Versicherungsschutz dazustehen, weil man nicht den richtigen Führerschein hat. Das ist dann "fahren ohne Führerschei!!!"

@fenniman: Ich würde mich an deiner Stelle nicht in die o.g. Situation bringen. Wie schon gesagt wurde darf man mit L und T nur Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge (LOF) fahren. Ist an deinem Schlepperle eine schwatte Nummer, kann der eigentlich nur gewerblich angemeldet sein und du brauchst den LKW- Lappen. Sonst fährst du ohne Führerschein und somit ohne jeglichen Versicherungsschutz. Egal wie du dich bei der Polizei rausredest - kommt es zum Unfall bist du am Arsch (um deutlich zu werden) sogar, wenn du nicht schuld an diesem Unfall bist!!! Also lass die Finger davon!!!

@ecki: Wir hatten, bevor ich die Klasse 2 (heute CXX) machen konnte an unseren 40 km/h Anhängern ein 40 und ein 25 km/h Schild dran. Ob das eine Ausnahme des Landkreises, des Bundeslandes oder von wem auch immer war, weis ich leider nicht, war seinerzeit (ca 1990) aus Sicht der KFZ- Haftpflichtversicherung ok, wenn man mit den entsprechenden Führerscheinen sich an die entsprechenden zulässigen Höchstgeschwindigkeiten hält.

@Fieldbird: Ausschlaggebend für die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Gespannes ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges das am langsamsten Fahren darf. Mit einem 25 km/h Fahrzeug oder Arbeitsgerät darfst du dann auch nur 25 fahren. Fährst du schneller und wirst erwischt, ist das Fahren ohne Führerschein, wenn du nicht den LKW- Schein hast!!!

In der Top-Agrar April 2007 steht gerade ein Bericht zu dieser Thematik.

Grüße aus dem Norden, Carsten
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Beitragvon ecki » So Apr 22, 2007 15:56

Nochmal so ne Anmerkung am Rande:
Den Führerschein hab ich Hauptsächlich wegen meiner Arbeit gemacht. Bin Azubi als Baugeräteführer. Hätte weil ich in der Landwirtschaft arbeite zwar gerne T gemacht, aber das liebe Geld halt!? Was ich damit sagen will ist, der L darf auch Gewerblich gefahren werden auch ohne besitz einer anderen Klasse. Gilt aber nur für Selbstfahrer bis 25 km/h!!! Also ein meinem Fall: Mobilbagger, Radlader(was ja auch teilweiße für die Landwirtschaft zutrifft!!) usw.!!! :idea: :!: :!:

Habe ich gemacht weil ich im Straßenbau lerne und solange die Baustelle nicht abgesichert ist, darf ich da rein rechtlich gesehen nicht fahren!! Aber das is alles auch net so einfach, weil wenn man dann in den Straßenverkehr ohne Aufsicht fährt (vom Polier oder so), schaltet sich hier wieder die BG ein, die das führen von Erdbaumaschinen erst ab 18 Jahren erlaubt(außer zu Ausbildungszwecken!)

Aber das jetzt hier nur ma so am Rande, is ja eigentlich en Landtechnik Forum :!: :D
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Beitragvon sir_isaac » Mi Mai 09, 2007 12:54

Hallo,

also wenn ich jetzt alles richtig verstanden hab, brauch jeder, der im winter holz macht und das mitm traktor heimfährt und der Traktor schwarzes Kennzeichen hat. (was viele haben, die nur Holz machen, da sie keine landwirtschaft haben) ein LKW Führerschein haben???!!!???

das haben doch höchstens 10 % der leute.

oder gibts da irgendwie was das man die bis 32km/h fahren darf mit L auch mit schwarzen kennzeichen? oder kann ich jetzt zu min. 10 leuten bei uns aus ort geheh und sagen....."du fährst ohne führerschein..." die glauben das doch nie.... :)

das hiesse ja auch, dass ein landwirt nicht mit seinem "grünen" traktor im steinbruch darf um split zu holen und seinem nachbar bringt der gerade baut. weil das ist kein land und forstwirtschaftlicher zweck. (ausser er hat min ce) das haben aber nicht viele landwirte.

bitte kein ... ich denke da wird keiner was sagen.....
es geht jetzt mal um nen kleinen unfall. dann ist der landwirt ohne führerschein unterwegs???????????????????????????????????
der landwirt darf also 3000 std im jahr mitm traktor fahren, mit hänger und auf die felder und hin und her, aber nicht 1 hänger voll split zum nachbar weil er kein führerschein dafür hat?????


gruß

manuel
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Beitragvon 714er » Mi Mai 09, 2007 18:18

sir_isaac hat geschrieben:Hallo,

also wenn ich jetzt alles richtig verstanden hab, brauch jeder, der im winter holz macht und das mitm traktor heimfährt und der Traktor schwarzes Kennzeichen hat. (was viele haben, die nur Holz machen, da sie keine landwirtschaft haben) ein LKW Führerschein haben???!!!???



Lustig ists ja, dass man für nen 30ps Schlepper und 25 kmh nen LKW Schein braucht und in der Landwirtschaft 15 Jährige mit 40t unterwegs sind, genau das selbe mit gilt für nen PKW Anhängerschein.
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Beitragvon nightfighter » Mi Mai 09, 2007 18:40

also du brauchst den Lkw schein wenn der trecker ein zG von mehr als 3,5to hat und nicht für landwirtschaftliche zwecke genutzt wird.

alles was unter 3,5 to ist kann man mit klasse B fahren weil diese dann gilt.

wenn der bauer splitt holt für den nachbarn braucht er den LKW schein.
baut er dann nen unfall oder wird angehalten und kontrolliert, ist das fahren ohne fahrerlaubnis.
(bei kontrollen nehmen es die polizisten hier nicht immer sooo genau, da geht auch schonmal nen bauwagen als lof zweck durch)
die meisten bauern(söhne), die hier den führerschein machen, machen direkt lkw also CE mit.

kumpel ( hatte vorher schon den T ) von mir kommt mit seinem vater in die fahrschule:

vater: einmal alle klassen bitte!

(bus ging nicht, macht die fahrschule nicht :wink: )
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Klasse L und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon Gutbrodsammler » Mi Mai 09, 2007 19:09

Hallo!

Nach Monaten des Mitlesens mein erster Beitrag :D

Die Klasse L ist unabhängig von der Farbe des Kennzeichens. Solange der Einsatzzweck ein LOF Zweck ist.

§ 6 Abs. 5 FeV spricht nur von
"Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden..."

Diese Frage hatte mich auch interessiert und sie wurde im Verkehrsportal auch schon öfter durch gekaut z.B. hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=45383&hl=

Solange der LOF Zweck eingehalten wird reicht der Führerschein Klasse L und es verhält sich alles genau so mit schwarzem wie mit grünem Kennzeichen. Anders ist es, wenn andere Güter gefördert werden oder andere Beförderungszwecke vorliegen, dann reicht die Klasse L nicht mehr. Auch dieses ist aber wieder unabhängig von der Farbe des Kennzeichens.

Grüsse
Gutbrodsammler
 
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Beitragvon Brock » Mi Mai 09, 2007 20:13

hab da auch mal noch ne Frage: bei dem GT 275 einen befreundeten Betriebs steht im Schein 34 km/h, habe ich erst gesehen als ich den zum Tüv gefahren hab. Bräuchte man dann wegen den 2 lächerlichen km/h den T?
Niemand hat mich gefragt ob ich Leben will, jetzt braucht mir auch keiner vorschreiben wie ich es tun soll!
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Beitragvon nightfighter » Mi Mai 09, 2007 22:00

ja. außer er hat ein zG von weniger als 3,5 to. dann reicht tritt anstelel von L die klasse B
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Beitragvon sir_isaac » Do Mai 10, 2007 8:31

Morgen

also darf man den Split mit seinem über 3,5t schweren Traktor doch zum Nachbar fahren, weil das ja zu Landschaftsgestaltenden Zwecken gehört, oder?
Und alle, die im Winter Holz machen dürfen das auch, wg, Forstwirtschaft, auch wenn es nur für sich selbst ist, also nix angemeldetes.

Lieg ich damit hetzt richtig :)?

Gruß

Manuel
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Beitragvon black coffee » Do Mai 10, 2007 8:40

hi

weiß nicht obs stimme aber hier

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChre ... smaschinen
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