Und dazu kommt, dass das ganze einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen soll (Priviligierung=ausschließlich Bauvorhaben). Und sofern Nebenerwerb, dieser einen erheblichen Anteil am Einkommen ausmachen muss/soll. Oder im Falle eines hohen Einkommen, ein nennenswerter Gewinn zu erwarten ist. Und damit darf der deutsche Amtsschimmel ordentlich wiehern, da einen wunderbaren Ermessensspielraum hat. Aber nur die eigene Futtergrundlage alleine reicht nicht aus.
BTW, die irgendwelche Faustzahlen für die Pferdehaltung interessieren nicht, also zB der halbe Hektar. Ich hab das ja schon bei Schafen und Geflügel scohn mehrfach durch. Es gibt ermittelte Futterverbrauchswerte, die werden zur Hand genommen und geschaut, was an Fläche da ist und was man da an Futter erzeugen kann (KTBL Faustzahlen für die Landwirtschaft wird da recht gerne zur Hilfe genommen). Kommt man denn damit über die 50% ists ok. Daneben wird die Rechnung, zumindest beim Geflügel, auch für den Stickstoff aufgemacht. Soundsoviel N pro kg Ausscheidung, soundsoviel kg Ausscheidung im Jahr, minus Lager- und Ausbringungsverluste, geteil durch 170 (=max N Menge pro Hektar nach DüngeVO) ergibt die Mindestfläche für die Mistverwertung. Ihr ´üßtet doch auch in Sachsen einen Berater für Pferdehaltung haben, den einfach mal ansprechen und sich beraten lassen (die werden bei Bauvorhaben und Priviligierung meistens eh mit ins Boot geholt). Das ließt sich immer recht schön, nur in der Praxis ist es dann doch nicht so einfach.
Gruß