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Fragen zum Nebenerwerb

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Fragen zum Nebenerwerb

Beitragvon landratte » Mi Mär 14, 2012 10:38

Hallo an alle,

möchte eine Landwirtschaft im Nebenerwerb gründen (mit Pensionspferdehaltung). Bin sozialversicherungspflichtig angestellt in meinem Beruf. Hof und Fläche sind vorhanden!

Frage: Welche Kosten für Sozialabgaben kommen auf mich zu? :roll: Muss ich als Nebenerwerbler in die Landwirtschftl. Alterskasse einzahlen? Krankenkasse? Wie sieht es im Gegenzug aus mit Förderungen, Prämien etc. (Bundesland Sachsen)? :roll: Bin keine gelernte Landwirtin sondern wäre Quereinsteiger!

Freu mich über alle Infos!!! :wink:
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Re: Fragen zum Nebenerwerb

Beitragvon Frankenbauer » Mi Mär 14, 2012 22:33

landratte hat geschrieben:Hallo an alle,

möchte eine Landwirtschaft im Nebenerwerb gründen (mit Pensionspferdehaltung). Bin sozialversicherungspflichtig angestellt in meinem Beruf. Hof und Fläche sind vorhanden!
Prüf erst einmal, ob das bei Euch noch unter Landwirtschaft fällt, oder ob Du gewerblich wirst, wenn letzeres der Fall ist, kannst Du meiner Meinung nach gleich aufhören. Hier in Bayern gibt es Mindestanforderungen an den Betrieb, bei Pferden kenn ich die aber leider nicht.
Frage: Welche Kosten für Sozialabgaben kommen auf mich zu? :roll: Muss ich als Nebenerwerbler in die Landwirtschftl. Alterskasse einzahlen? Krankenkasse? Wie sieht es im Gegenzug aus mit Förderungen, Prämien etc. (Bundesland Sachsen)? :roll: Bin keine gelernte Landwirtin sondern wäre Quereinsteiger!
LAK und Lkk nein, so lange Du den überwiegenden Teil Deines Einkommens im Hauptberuf erwirtschaftest, mindestens aber 400€. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist Pflicht und zu einer auf Deinen Betrieb zugeschnittenen Haftpflichtversicherung, die auch Risiken im Umgang mit den Einstellerpferden und - menschen abdeckt rate ich Dir aber eindringlich! Nachbarschaftsschäden nicht vergessen, falls Deine samt Einstellern mal einen Ausflug machen. Schäden an geliehenen maschinen solltest Du auch berücksichtigen, ist zwar oft beitragsfrei dabei (z.B. GHV Darmstadt) sollte man aber drauf achten.
Freu mich über alle Infos!!! :wink:


Wird scho!

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: Fragen zum Nebenerwerb

Beitragvon landratte » Do Mär 15, 2012 10:07

Der andere Beruf muß aber das Haupteinkommen sein.
Flächenprämien kriegst Du nur, wenn Du die Zahlungsanprüche für die Flächen hast....


Ich habe gelesen: "Haupterwerbsbetriebe sind alle Betriebe mit 1,5 und mehr Arbeitskräften je Betrieb oder 0,75 bis unter 1,5 Arbeitskräften je Betreib und mit einem Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen von mindestens 50%!" (aus dem Buch "Nebenerwerbslandwirtschaft" von Doluschitz).

Muß man in dem Falle, das Einkommen aus der Landwirstschaft übersteigt das Einkommen aus der anderen Tätigkeit und man wird dadurch Haupterwerbler, in die LKK und LAK einzahlen, auch wenn man trotzdem weiterhin sozialversicherungspflichtig angestellt bleibt??? :roll:

Was bedeutet Zahlungsansprüche und wie erhält man die? :?: :?: :?:
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Re: Fragen zum Nebenerwerb

Beitragvon landratte » Do Mär 15, 2012 12:57

Danke Tyr!!! Der Tip mit dem Bundesverband ist klasse!

tyr hat geschrieben: Auf alle Fälle werden die Dich mit der Erstellung von einem Buisnessplan und solchem Käse quälen, kannst Du Dich schon mal drauf vorbereiten^^


Das hab ich mir schon gedacht! :( Hab schon angefangen, zu schreiben!

tyr hat geschrieben:Zahlungsansprüche sind auch landläufig als Subventionen bekannt, und die gibts pro ha Ackerland oder Grünland. Die Ansprüche wird der letzte Pächter haben, wenn ihr die nicht habt.
Theoretisch mußt Du die Dir von dem kaufen, wenn er die rausrückt, muß er aber nicht.
Ich würde da sowieso vorsichtig sein, 2013 gibtsvorrausichtlich eine Neuregelung, und bisher weiß niemand wie die aussieht.


Auch gut, dann lieber erstmal abwarten!
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Re: Fragen zum Nebenerwerb

Beitragvon landratte » Do Mär 15, 2012 14:40

tyr hat geschrieben:Sachsen braucht private Landwirte.


Das sehe ich aber auch so!!! :wink:
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Re: Fragen zum Nebenerwerb

Beitragvon kaltblutreiter » Fr Mär 16, 2012 7:17

Hab gestern erst mit einer Freundin, die Steuerberaterin ist, drüber gesprochen: Als landwirtschaftlich gilt es, wenn Du sozusagen Deine Tiere von Deinem Land ernähren kannst, mal vereinfacht gesprochen. Da gibts Tabellen, welche Tierart in wieviel GVE (Großvieheinheiten) umgerechnet wird. Bei Pferden über 3 Jahren sind es 1,1 GVE. Und bei unter 20 ha (Land, das Du bewirtschaftest, also das entweder Dein eigenes oder zugepachtetes ist) dürfen es nicht mehr als 10 GVE sein. Was drüber ist, ist gewerblich. Da fällt dann die "Privilegierung" weg. Wie das bei mehr als 20 ha aussieht, weiß ich nicht, da das auf uns nicht zutrifft. Wie gesagt, ich gebe das jetzt hier nur weiter, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Am besten, Du machst Dich mal beim Amt (sowohl Finanz- als auch Landwirtschafts-) schlau.
Und was "Privilegierung" bedeutet, kann Dir evtl. schimmel am besten erklären.
kaltblutreiter
 
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Re: Fragen zum Nebenerwerb

Beitragvon landratte » Fr Mär 16, 2012 8:39

kaltblutreiter hat geschrieben:Hab gestern erst mit einer Freundin, die Steuerberaterin ist, drüber gesprochen: Als landwirtschaftlich gilt es, wenn Du sozusagen Deine Tiere von Deinem Land ernähren kannst, mal vereinfacht gesprochen. Da gibts Tabellen, welche Tierart in wieviel GVE (Großvieheinheiten) umgerechnet wird. Bei Pferden über 3 Jahren sind es 1,1 GVE. Und bei unter 20 ha (Land, das Du bewirtschaftest, also das entweder Dein eigenes oder zugepachtetes ist) dürfen es nicht mehr als 10 GVE sein. Was drüber ist, ist gewerblich. Da fällt dann die "Privilegierung" weg. Wie das bei mehr als 20 ha aussieht, weiß ich nicht, da das auf uns nicht zutrifft. Wie gesagt, ich gebe das jetzt hier nur weiter, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Am besten, Du machst Dich mal beim Amt (sowohl Finanz- als auch Landwirtschafts-) schlau.
Und was "Privilegierung" bedeutet, kann Dir evtl. schimmel am besten erklären.


Danke Kaltblutreiter!!
Stimmt genau: 10 VE pro ha für dei ersten 20 ha! Ich habe 15 ha und plane am Anfang 15 Pferde, das würde also passen. Das mit dem Amt ist so ne Sache: Habe gestern erst im Landwirtschaftsamt zu hören bekommen, dass ich keinen LW-Betrieb gründen kann, weil ich keine landwirtschaftliche Ausbildung habe! :twisted: :evil: !!! Ich hoffe, ich finde noch einen kompetenteren Ansprechpartner! Zur Privilegierung frage ich nochmal extra!!!

Viele Grüße!
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Re: Fragen zum Nebenerwerb

Beitragvon kaltblutreiter » Fr Mär 16, 2012 10:08

Also so wie ich es verstanden hatte, gelten die 10 GVE nicht pro ha, sondern für die ersten 20 ha insgesamt. Heißt also, du könntest auf Deinen 15 ha 10:1,1=9 Pferde halten. Aber frag nochmal genau nach. Und ich würde Dir raten, mal neben dem Forum hier Dich bei solchen Haltern in Deiner Umgebung umzuhören, wie das denn bei denen gelaufen ist.
kaltblutreiter
 
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Re: Fragen zum Nebenerwerb

Beitragvon landratte » Fr Mär 16, 2012 11:32

Nee, hab ich schwarz auf weiß! Ein Artikel von der Landwirtschaftskammer! Gilt pro ha! Das wäre auch sehr schwierig umzusetzen, wenn man bloß 9 pferdchen auf 20 ha halten darf! Für die Privilegierung gilt: Mind. 0,5 ha pro Pferd zur Sicherung der überwiegend eigenen Futtergrundlage (also mind 50%)!
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Re: Fragen zum Nebenerwerb

Beitragvon kaltblutreiter » Fr Mär 16, 2012 13:55

Komm ich jetzt nicht ganz mit. Du schreibst erst 10 GVE pro ha, dann wieder 0,5 ha pro Pferd, dann 50 % der Futtergrundlage...
Wie denn nu?
Und seit wann kann man denn ein Pferd ein ganzes Jahr von einem ha sattkriegen?
Erklärs mir nochmal genauer bitte.
kaltblutreiter
 
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Re: Fragen zum Nebenerwerb

Beitragvon Fassi » Fr Mär 16, 2012 14:28

Ihr sollte evtl. erstmal unterscheiden. Landwirtschaft anmelden und Betriebsnummer beantragen kann jeder, da brauchts nicht viel Voraussetzungen für (und erst Recht keine Ausbildung, oder glaub wirklich wer die 60% Nebenerwerbler sind alles gelernte Landwirte). Interessant wird die Sache erst wenns ums wichtigste geht, die Kohle oder Privilegierung fürs Bauen. Da gibts dann unterschiedlichste Auslegungen. Und gerade beim Bauen für Pferdeleute sind die Messlatten ziemlich hoch (weil da halt jahrelang ein ziemlicher Wildbau herrschte).

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Fragen zum Nebenerwerb

Beitragvon landratte » Do Mär 22, 2012 20:17

kaltblutreiter hat geschrieben:Komm ich jetzt nicht ganz mit. Du schreibst erst 10 GVE pro ha, dann wieder 0,5 ha pro Pferd, dann 50 % der Futtergrundlage...
Wie denn nu?
Und seit wann kann man denn ein Pferd ein ganzes Jahr von einem ha sattkriegen?
Erklärs mir nochmal genauer bitte.


Also, im Gesetzestext steht zum Thema Privilegierung: 0,35 -0,5 ha pro Pferd, dadurch überwiegend eigene Futtergrundlage, d.h. mind. 50 % !
Die höchstens 10 GVE pro ha für die ersten 20 ha sind die Obergrenze für die Landwirtschaft. Bei einer GVE mehr wird das Ganze gewerblich!
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