T5060 hat geschrieben:Ganz einfach : Kein schriftlicher Vertrag und langjährige Bewirtschaftung,
Ich denke ganz so einfach kannst du es nur in der Theorie abhandeln, denn es stellt sich die Frage was ist in diesem Zusammenhang unter "Bewirtschaftung" zu verstehen und hat der Pächter denn alle Nebenabreden die üblicherweise mit einem Pachtverhältnis verbunden sind auch eingehalten. Ich will nur den einen Punkt ansprechen, nämlich die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Die Stellung der Pächter ist im Laufe der Jahre immer mehr ausgedehnt worden und wird von diesen auch leidlich ausgenutzt.Ich habe vor einigen Jahren miterlebt, wie ein in meinen Augen sehr versierter RA Ansprüche auf Wildschadenentschädigung abbügelte mit dem Hinweis, der Geschädigte könne nicht nachweisen, dass er ordnungsgemäss die Nutzung des Grundstückes betreibt und dies auch beweisen kann.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet