Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Nov 12, 2025 21:32

Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
Antwort erstellen
27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon CarpeDiem » Sa Jan 16, 2021 19:20

T5060 hat geschrieben:Ganz einfach : Kein schriftlicher Vertrag und langjährige Bewirtschaftung,

Ich denke ganz so einfach kannst du es nur in der Theorie abhandeln, denn es stellt sich die Frage was ist in diesem Zusammenhang unter "Bewirtschaftung" zu verstehen und hat der Pächter denn alle Nebenabreden die üblicherweise mit einem Pachtverhältnis verbunden sind auch eingehalten. Ich will nur den einen Punkt ansprechen, nämlich die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Die Stellung der Pächter ist im Laufe der Jahre immer mehr ausgedehnt worden und wird von diesen auch leidlich ausgenutzt.Ich habe vor einigen Jahren miterlebt, wie ein in meinen Augen sehr versierter RA Ansprüche auf Wildschadenentschädigung abbügelte mit dem Hinweis, der Geschädigte könne nicht nachweisen, dass er ordnungsgemäss die Nutzung des Grundstückes betreibt und dies auch beweisen kann.
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon T5060 » Sa Jan 16, 2021 19:27

Zeppi hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Ganz einfach : Kein schriftlicher Vertrag und langjährige Bewirtschaftung, entspricht einem entgeltlosem Pachtvertrag nach BGB, 2 Jahre Kündigungsfrist zum 31.12.


Kann ich dann wenigstens eine Pacht für die 2 Jahre verlangen?


Pacht kannst du nicht nur verlangen, die steht dir sogar zu. Ich würde sagen 20 % über dem ortsüblichen Schnitt für Neuverpachtungen vergleichbarer Flächen. Rückgabe in ordentlichem Zustand. :mrgreen:
Wie sich das gehört. Ordnung muss sein. :D

Die Beiträge zur BG werden in einem Datenabgleich mit dem Flächenantrag abgerechnet. Im Gegenteil die Stellung der Pächter wurde geschwächt, auch vor dem Hintergrund das die Verpächter sich auch ganz gut auskennen.

Im Schadensrecht hast du immer den Nachweis zuführen, dass die beschädigte Sache dir ist, was bei Wildschäden durch den Flächennachweis (Angabe der FLIK Nummer reicht) leicht möglich ist.
Bei abgebrannten Pressen wird der Nachweis schon lustiger. Da sind schon mehrere Pressen mehrfach abgebrannt und bezahlt worden. :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 34946
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon blackybank » Sa Jan 16, 2021 21:00

Andere Frage:
welche Form bedarf eigentlich eine Kündigung des Pachtvertrags?

Schriftlich ist klar, aber muss es ein Einrschreiben mit Rückschein sein oder reicht auch eine email?
blackybank
 
Beiträge: 242
Registriert: So Dez 13, 2009 16:55
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon T5060 » Sa Jan 16, 2021 21:06

blackybank hat geschrieben:Andere Frage:
welche Form bedarf eigentlich eine Kündigung des Pachtvertrags?

Schriftlich ist klar, aber muss es ein Einrschreiben mit Rückschein sein oder reicht auch eine email?


Schriftlich heisst immer unterschrieben auf Papier, Email oder Fax ist die Textform, als nicht gültig

Zustellung macht man immer höchstpersönlich mit Zeugen, bei größeren Pachtsachen durch den Gerichtsvollzieher ( auch nicht teurer ).
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 34946
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon clemi » Sa Jan 16, 2021 21:11

moinsen,

das geht auch mündlich........und auch ohne streitigkeiten wenn die leute korrekt sind...(gilt für beide seiten)

wer da bedenken hat..dann halt per einschreiben...dann haste bei evtl. mögl. rechtsstreitigkeiten mehr sicherheiten in bezug auf die fristen etc....
clemi
 
Beiträge: 757
Registriert: Di Mai 13, 2008 16:18
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon langholzbauer » Sa Jan 16, 2021 21:23

clemi hat geschrieben:moinsen,

das geht auch mündlich........und auch ohne streitigkeiten wenn die leute korrekt sind...(gilt für beide seiten)

Wenn beide Seiten korrekt sind, fragt hier keiner nach!
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 12733
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon T5060 » Sa Jan 16, 2021 22:22

clemi hat geschrieben:moinsen,

das geht auch mündlich........und auch ohne streitigkeiten wenn die leute korrekt sind...(gilt für beide seiten)

wer da bedenken hat..dann halt per einschreiben...dann haste bei evtl. mögl. rechtsstreitigkeiten mehr sicherheiten in bezug auf die fristen etc....


Mit Einschreiben hast du nur einen Beleg das die Gegenseite eine Sendung erhalten hat, was drin war müsste dann bewiesen werden.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 34946
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon gerds » Sa Jan 16, 2021 22:23

[quote="clemi"]moinsen,

das geht auch mündlich........und auch ohne streitigkeiten wenn die leute korrekt sind...(gilt für beide seiten)

Die Kündigung hat immer Schriftlich zu erfolgen. Auch bei mündlichen Pachtverträgen!
Für den Fall, dass beiden Seiten korrekt und ehrlich sind, kann man einen mündlichen
Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufheben.
gerds
 
Beiträge: 701
Registriert: Mo Aug 04, 2008 12:47
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon gerds » Sa Jan 16, 2021 22:24

Was die Pachtzahlung angeht, steht dir m.E. nur die zu, ab der Zeit als du die Fläche gekauft hat.
Ich weiß nicht, ob es möglich ist, wenn der Voreigentümer dir die Forderungen gegen den Pächter abtritt?
Zur Höhe, der Pacht, da wird die Durchschnittspacht der Gemeinde/Landkreis herangezogen, nicht irgendwelche
Otopiezahlen.

T5060 hat geschrieben:Ganz einfach : Kein schriftlicher Vertrag und langjährige Bewirtschaftung, entspricht einem entgeltlosem Pachtvertrag nach BGB, 2 Jahre Kündigungsfrist zum 31.12.
[/quote]

-Das stimmt nicht! Bewirtschaftung ohne nachweisliche Pachtzahlung (Geld oder Naturalien o.Ä.) entspricht der Leihe!- Da gibt es
auch keine festgelegte Kündigungsfrist.
"Verzichtet der Vermieter auf ein Entgelt oder ist gegenseitig keine Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung vereinbart, so liegt im rechtlichen Sinn eine Leihe bzw. ein Leihvertrag vor. Ist die Dauer der Leihe nicht bestimmt, so kann der Verleiher die Sache jederzeit gemäß § 604 Abs. 3 BGB zurückfordern, ohne dass eine Kündigungsfrist einzuhalten ist." (Quelle:www.dahag.de)
gerds
 
Beiträge: 701
Registriert: Mo Aug 04, 2008 12:47
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon T5060 » So Jan 17, 2021 1:19

gerds hat geschrieben:-Das stimmt nicht! Bewirtschaftung ohne nachweisliche Pachtzahlung (Geld oder Naturalien o.Ä.) entspricht der Leihe!- Da gibt es
auch keine festgelegte Kündigungsfrist.
"Verzichtet der Vermieter auf ein Entgelt oder ist gegenseitig keine Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung vereinbart, so liegt im rechtlichen Sinn eine Leihe bzw. ein Leihvertrag vor. Ist die Dauer der Leihe nicht bestimmt, so kann der Verleiher die Sache jederzeit gemäß § 604 Abs. 3 BGB zurückfordern, ohne dass eine Kündigungsfrist einzuhalten ist." (Quelle:www.dahag.de)


Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht. Die Pacht ist von der Miete abzugrenzen. Diese unterscheidet sich darin, dass der Mieter im Gegensatz zum Pächter nicht die Möglichkeit der Fruchtziehung hat.


Also nicht immer Mietung und Pachtung vermischen. Entscheidend ist die "Fruchtziehung" des Alt"nutzers" also gleich "Pacht".

Miete als auch "Leihe" sehen keine Fruchtziehung vor.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 34946
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon gerds » So Jan 17, 2021 10:07

Ich hatte schon gedacht das dieses Argument Miete/Pacht
kommt, wollte aber das Zitat nicht ändern/ergänzen.
Bei der Grundfrage dieses Zitats ging es aber um Pacht
bzw. unentgeltlich Nutzung einer Weide. Also Pacht.
Und nochmal Pacht heißt Nutznungsüberlassung (Fruchtziehungsrecht) gegen Pachtzins (o.Ä. Gegenleistung). Wenn es Schriftlich festgehalten ist,
z.B der Pachtzins besteht darin, Grundsteuer, Wasserlasten, BG zu übernehmen kann das auch durchgehen.
In einem mündl. Vertrag ist sowas aber schwer zu beweisen. Und da kommt man dann zu einem Leihvertrag.
Aus Erfahrung kann ich sagen, wir können hier noch so viel diskutieren, vor Gericht weißt du nie was raus kommt. Da kommt es seeeehr oft darauf an, wie sich die Anwälte verkaufen und wie das bei den Richtern ankommt. Leider.
Recht haben und Recht bekommen ist leider selten der Fall.
gerds
 
Beiträge: 701
Registriert: Mo Aug 04, 2008 12:47
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon T5060 » So Jan 17, 2021 14:04

Also in der gelebten Praxis sieht das so, dass man hier keinen mehrere Tausend Euro teuren Prozeß führen wird, der zu dem auch mind. 1 Jahr dauert.
Also kündigt man ordentlich und setzt den Pachtzins hoch
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 34946
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Ackerbau

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Obervogtländer, Spänemacher58, wald5800

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki