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Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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27 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon blackybank » Di Jan 12, 2021 18:15

Hallo zusammen,

hatte bisher noch nie Probleme mit Neupachtungen aber jetzt habe ich das Problem das der Vorpächter die Fläche nicht freigeben will.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Folgender Sachverhalt:
-Fläche wurde vom Verpächter ordungsgemäß gekündigt.
-Vorpächter sieht Kündigung als nicht form und fristgerecht an und will die Fläche weiterbewirtschaften
-Wie sieht es jetzt aus wenn ich die Fläche beim Landwirtschaftsamt auf meinen Betrieb melde mit dem vorliegenden Pachtvertrag, muss der vorige Pächter etwas bestätigen oder freigeben?

Wie soll ich weiter vorgehen?
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon HL1937 » Di Jan 12, 2021 18:39

Meines Erachtens kannst Du die Fläche dann bewirtschaften, wenn die angeblich frei gewordene Fläche aus der Kündigungsfrist heraus ist.

Ansonsten: Schußsichere Weste und größeren Fendt kaufen ( duck und weg) :lol: :lol: :lol: :lol:
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon blackybank » Di Jan 12, 2021 19:20

Fläche wurde ordnungsgemäß gekündigt von Verpächter ich habe einen Gültigen Pachtvertrag,
Wie verhält es sich jetzt mit der Meldung beim Landwirtschaftsamt zwecks Flächen Übernahme wenn der vorpächter nicht freigibt?
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon Marian » Di Jan 12, 2021 20:27

Anrecht auf die Beantragung der Fläche hat nur der rechtmäßige Bewirtschafter mit gültigem Pachtvertrag.
Beantragt der Vorpächter die Fläche/n handelt es sich um Prämienbetrug was Bußgeld und CC Sanktionen nach sich zieht. Das ganze geht durch die doppelte Beantragung dann seinen Gang mit Anhörungsbogen etc
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon CarpeDiem » Di Jan 12, 2021 21:37

Wer der rechtmässige Bewirtschafter ist, kann hier, nachdem was vorgetragen wird, nur ein ordentliches Gericht klären das sich dann mit der Pachtsache befasst und ein Urteil spricht. 90% der bei den Landwirtschaftsgerichten anhängigen Fälle basieren auf Pachtsachen!
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon Teddy Bär » Di Jan 12, 2021 21:49

So leicht wird das nicht gehen.
Unser Amt handhabt das so: Wird die selbe Fläche von 2 Betrieben beantragt, dann wird erst mal der bisherige Bewirtschafter zurück behalten und der andere Beantrager wird gebeten sich zu erklären.
Auch wenn du einen gültigen Pachtvertrag vorlegen kannst wird das Amt dir die Fläche nicht zuteilen.
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon gerds » Di Jan 12, 2021 21:51

Wie hat der Pächter auf die Kündigung reagiert? Nicht angenommen/schriftlich widersprochen bzw. abgewiesen
aufgrund nicht schriftformgemäß? Oder nörgelt er rum und stellt sich stur.
Auf Herausgabe klagen. Inkl. Schadenserstz. Ganz gierige Anwälte lassen im Falle des Sieges (eines vollstreckbaren
Urteils) die Fläche durch Gerichtsvollzieher herausgeben. Ob nötig oder nicht. Der Verlierer muss es zahlen.
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon gerds » Di Jan 12, 2021 21:55

Teddy Bär hat geschrieben:So leicht wird das nicht gehen.
Unser Amt handhabt das so: Wird die selbe Fläche von 2 Betrieben beantragt, dann wird erst mal der bisherige Bewirtschafter zurück behalten und der andere Beantrager wird gebeten sich zu erklären.
Auch wenn du einen gültigen Pachtvertrag vorlegen kannst wird das Amt dir die Fläche nicht zuteilen.


Ich kann mir vorstellen, das Amt fragt nach dem Pachtvertrag. Pächter A zeigt seinen (ohne die Kündigung zu erwähnen)
Pächter B zeigt diesen auch. Das Amt sagt dann: einigt euch doch erstmal, wenn bis Tag so und so keiner seine Beantragung
zurückzieht, fliegt die Fläche bei beiden raus.
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon marius » Di Jan 12, 2021 22:54

blackybank hat geschrieben:Hallo zusammen,

hatte bisher noch nie Probleme mit Neupachtungen aber jetzt habe ich das Problem das der Vorpächter die Fläche nicht freigeben will.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Folgender Sachverhalt:
-Fläche wurde vom Verpächter ordungsgemäß gekündigt.
-Vorpächter sieht Kündigung als nicht form und fristgerecht an und will die Fläche weiterbewirtschaften
-Wie sieht es jetzt aus wenn ich die Fläche beim Landwirtschaftsamt auf meinen Betrieb melde mit dem vorliegenden Pachtvertrag, muss der vorige Pächter etwas bestätigen oder freigeben?

Wie soll ich weiter vorgehen?


Erstmal die Frage, ob der Pachtvertrag auch wirklich gerichtsfest gekündigt wurde.
Mit gerichtsfest meine ich keinen 0815 Einschreibbrief ( der ist wertlos ), denn der könnte nur ein leeres Blatt Papier enthalten haben. Damit kommt man vor Gericht nicht durch.
Sowas zerreist euch der gegnerische Anwalt.

Wurde über einen Rechtsanwalt ODER mit einem Zeugen die Kündigung dem Vorpächter persönlich und fristgerecht übergeben, gibt das selbst vor Gericht keine Probleme. Dann wird der Vorpächter sich hüten, dass ger. anzufechten schon allein wegen der Verfahrenskosten.

Sollte der Vorpächter die Fläche nicht abmelden weil er meint er wäre noch der Pächter, muss man vor Gericht wenn man auf die Fläche besteht.

Eben dann kommt die wirksame Kündigung ins Spiel ( siehe oben ).
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon T5060 » Mi Jan 13, 2021 1:07

Wenn der Altpächter auf der Fläche hockt, geht das den Neupächter gar nichts an.
Das ist Sache des Verpächters. Es faktisch einen Zeitpunkt zwischen Alt - und Neuverpachtung,
der Verpächter kurzzeitig "Herr des Grundstücks" ist, ergo muss sich der Verpächter um Herausgabe der Pachtsache bemühen.
Der Neupächter hat keinerlei Ansprüche an den Altpächter und kann somit auch an den Altpächter keine Forderung stellen.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon Kartoffelbluete » Mi Jan 13, 2021 9:53

Bei uns reagiert das LW so: wenn zwei Landwirte die selbe Fläche beantragen, werden beide "Gemeinsame Anträge" komplett gestoppt und nicht weiter
bearbeitet bis sich einer von beiden zurückzieht. Die werden sich hüten, sich für eine Partei festzulegen, das ist Aufgabe vom Eigentümer,bzw. Verpächter
und da muss auch der neue Pächter, der in das alte Pachtverhältnis eingekrätscht ist, einfach warten.
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon Zeppi » Sa Jan 16, 2021 15:14

Schließe mich hier mal an.
Habe eine Fläche gekauft, laut Verkäufer kein schriftlicher und auch kein mündlicher Pachtvertrag vorhanden. Es wurde lediglich zum bisherigen Bewirtschafter gesagt er könne Kartoffeln darauf anpflanzen. Pacht wurde über die Jahre keine bezahlt. Der alte Besitzer teilte es dem Bewirtschafter letztes Jahr im Sommer mit das die Fläche verkauft wird und ob er Interesse hätte. Kaufangebot war lächerlich niedrig. Der alte Eigentümer hat dem Bewirtschafter mittlerweile mitgeteilt das die Fläche verkauft ist und er darauf nichts mehr verloren hat. Nun meinte der Bewirtschafter das es hätte gekündigt werden müssen und er die Fläche nicht frei gibt. Was meint ihr? Besteht durch die Jahre lange Bewirtschaftung automatisch ein mündlicher Pachtvertrag obwohl nie Geld geflossen ist? Danke für eure Meinungen
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon vansan » Sa Jan 16, 2021 15:27

Zeppi hat geschrieben:Schließe mich hier mal an.
Habe eine Fläche gekauft, laut Verkäufer kein schriftlicher und auch kein mündlicher Pachtvertrag vorhanden. Es wurde lediglich zum bisherigen Bewirtschafter gesagt er könne Kartoffeln darauf anpflanzen. Pacht wurde über die Jahre keine bezahlt. Der alte Besitzer teilte es dem Bewirtschafter letztes Jahr im Sommer mit das die Fläche verkauft wird und ob er Interesse hätte. Kaufangebot war lächerlich niedrig. Der alte Eigentümer hat dem Bewirtschafter mittlerweile mitgeteilt das die Fläche verkauft ist und er darauf nichts mehr verloren hat. Nun meinte der Bewirtschafter das es hätte gekündigt werden müssen und er die Fläche nicht frei gibt. Was meint ihr? Besteht durch die Jahre lange Bewirtschaftung automatisch ein mündlicher Pachtvertrag obwohl nie Geld geflossen ist? Danke für eure Meinungen


in meinen augen ja. evtl wurde in naturalien bezahlt (kartoffeln) oder es ist etwas bargeld geflossen. könnte auf aussage gegen aussage hinaus laufen
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon T5060 » Sa Jan 16, 2021 16:58

Ganz einfach : Kein schriftlicher Vertrag und langjährige Bewirtschaftung, entspricht einem entgeltlosem Pachtvertrag nach BGB, 2 Jahre Kündigungsfrist zum 31.12.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Freigabe Pachflächen von Vorpächter?

Beitragvon Zeppi » Sa Jan 16, 2021 19:01

T5060 hat geschrieben:Ganz einfach : Kein schriftlicher Vertrag und langjährige Bewirtschaftung, entspricht einem entgeltlosem Pachtvertrag nach BGB, 2 Jahre Kündigungsfrist zum 31.12.


Kann ich dann wenigstens eine Pacht für die 2 Jahre verlangen?
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