Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 16:39

Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Gänseblümchen0815 » Sa Dez 26, 2020 20:46

Nick hat geschrieben:Eine Wiese die gemäht wird liegt nicht brach.
Mfg


Darf man das eigentlich, eine Wiese brach liegen lassen? Muss man das beantragen? Ich entschuldige mich, für die primitive Frage :wink:
Gänseblümchen0815
 
Beiträge: 6
Registriert: Sa Dez 26, 2020 17:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Manfred » Sa Dez 26, 2020 21:12

Brach liegen lassen darfst du sie.
Erhöht halt die Wahrscheinlichkeit, dass sie irgendwann als besonders schützenswertes Biotop eingestuft wird und dann nochmal deutlich im Wert sinkt.
Und verwalden soll/darf sie auch nicht. Das ist bisher noch ein überschaubares Problem und Entbuschungsmaßnahmen werden teilweise sogar gefördert, aber wie das in Zukunft wird, bei weiter wuchernden Staatsschulden... Kann gut sein, dass der Eigentümer dann irgendwann zum Erhalt des Grünlandzustands auf seine Kosten verdonnert wird, nach dem beliebtem Motto, dass Eigentum verpflichte.
"The man who reads nothing at all is better educated than the man who reads nothing but newspapers." Thomas Jefferson
Manfred
 
Beiträge: 13529
Registriert: Di Jun 13, 2006 18:26
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon CarpeDiem » Sa Dez 26, 2020 21:28

Manfred hat geschrieben:nach dem beliebtem Motto, dass Eigentum verpflichte.


Das was du hier als Apokalypse an die Wand malst existiert doch bereits in der Realität. Bei uns hat vor Jahren die Kreisverwaltung richtig grosse Grünlandflächen, die der Verbuschung anheim zu fallen drohten, und aus unzähligen Parzellen diverser Besitzer bestanden, von Lohnern mulchen lassen. Die Kosten versuchte man per Bescheid von den Eigentümern einzutreiben, was aber nach verschiedenen Rechtsverfahren eingestellt wurde.
Bei der Verwaltung sind aber ideologisch gefestigte Naturschützer beschäftigt, die da nicht locker gelassen haben. Mittlerweile ergehen sogenannte "Duldungsanordnungen" in denen verfügt wird, dass die Flächen beweidet werden dürfen. Hierzu benutzt man fast ausnahmslos Wasserbüffel, dies seien Allesfresser, müssen aber eingezäunt werden.
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Tinyburli » Mo Dez 28, 2020 4:22

Ich würde da mal die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt anrufen, ob Du das Programm Schnittzeitpunkt 01.07 und Düngeverzicht drauf bekommen kannst. Dafür gibts fürs ha so 500,- insgesamt.

Ich weiß allerdings nicht, ob Du dafür Bauer sein mußt und ob das da eine Bagatellgrenze gibt.

2.1 Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume

Die Einstufung der Antragsflächen in die nachstehenden Wiesenlebensräume wird durch die uNB vorgenommen:
A)
Wiesenbrüterlebensräume
B)
Artenreiche Wiesen
C)
Nass- und Feuchtwiesen
D)
Magerrasen und Heiden
E)
Streuwiesen
F)
Streuobstwiesen
G)
Sonderlebensräume einschl. Biberlebensräume und Gewässerrandstreifen

() Mind. einmalige Mahd und Abfuhr des Mähgutes in jedem Verpflichtungsjahr (Sonderregelung für Wiesen im Erschwernisausgleich, s. u.). Altgrasstreifen bzw. -flächen sind zulässig auf bis zu 20 % der Förderfläche. Ein Mulchen der Fläche ist beim ersten Schnitt nicht zulässig.

Erschwernisausgleich (EA): Auf Nass- und Feuchtwiesen (Wiesenlebensraum C), auf Streuwiesen (Wiesenlebensraum E) sowie auf Magerrasen und Heiden (Wiesenlebensraum D), die nach § 30 Abs. 2 BNatSchG bzw. Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG geschützt sind, erfolgt eine Zuwendung nach dem Erschwernisausgleich (F22-F26). Dabei sind die Mahd und die Abfuhr des Mähgutes bis spätestens 14.03. des Folgejahres durchzuführen und bis dahin (14.03.) schriftlich an das AELF zu melden, nur dann ist eine Zuwendung möglich (Meldepflicht entfällt bei F26, da hier die vollständige Mahd und Abfuhr jährlich durchzuführen ist). Auf Antrag kann der Mahderfüllungstermin von der uNB nach hinten verschoben werden. Eine Ausnahme von der jährlichen Erfüllung der vollständigen Mahdverpflichtung ist in max. 3 Jahren des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums bei Neuverpflichtungen (NVP) bzw. max. 2 Jahren des dreijährigen Verpflichtungszeitraums bei Anschlussverpflichtungen (AVP) möglich. Zum Erhalt von Direktzahlungen muss die Mahd vollständig, d. h. auf ganzer Fläche (Ausnahme: Altgrasstreifen/-flächen, s. o.), in mind. jedem zweiten der fünf Verpflichtungsjahre spätestens am 15.11. erfolgen. D. h. Bewirtschaftung und Nicht-Bewirtschaftung müssen während des Förderzeitraums jährlich abwechselnd erfolgen. Für nicht gemähte (Teil-) Förderflächen, die 20 % der Gesamtfläche des Feldstücks überschreiten, wird die Zuwendung im jeweiligen Jahr nicht ausgezahlt.

() Ein naturschutzfachlich erforderlicher Schnittzeitpunkt ist einzuhalten. Die Mahd von Problempflanzen, z. B. Neophyten, ist nach Zustimmung der uNB vor dem vereinbarten Schnittzeitpunkt bzw. bei H26 während der Bewirtschaftungsruhe vom 15.06.-31.08. möglich.

Verzicht auf Grünlandumbruch, auch nicht zur Narbenerneuerung. Ausnahmen sind nur mit vorheriger Zustimmung der uNB möglich.

Bei den Schnittzeitpunktterminen 01.08. (H24 bzw. F24) und 01.09. (H25 bzw. F25) ist auf den Einsatz jeglicher Düngung sowie auf den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel zu verzichten. Der Einsatz von chem. Pflanzenschutzmitteln zur Einzelpflanzenbekämpfung ist mit vorheriger Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde möglich.

Förderfähige NC 441, 442, 451, 452, 454, 455, 458, 592, 822 (nur bei H28 oder der Kombination von H28 mit H27), 958.

Höhe der Zuwendung:
Schnittzeitpunkt
ab 01.06. - H21 230 €/ha
Schnittzeitpunkt
ab 15.06. - H22/F22 320 €/ha
Schnittzeitpunkt
ab 01.07. - H23/F23 350 €/ha
Schnittzeitpunkt
ab 01.08. - H24/F24 375 €/ha
Schnittzeitpunkt
ab 01.09. - H25/F25 425 €/ha
Mahd
bis einschl. 14.06., Bewirtschaftungsruhe vom 15.06. bis einschl. 31.08. (aus artenschutzrechtlichen Gründen, z. B. bei Brut gefährdeter Vogelarten auf der Förderfläche, oder wegen Nichtmähbarkeit aufgrund von z. B. Hochwasser sind nach Zustimmung der uNB Ausnahmen möglich). H26/F26 390 €/ha
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
Beiträge: 3661
Registriert: So Feb 24, 2013 16:14
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Badener » Mo Dez 28, 2020 9:17

Tinyburli hat geschrieben:Ich würde da mal die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt anrufen, ob Du das Programm Schnittzeitpunkt 01.07 und Düngeverzicht drauf bekommen kannst. Dafür gibts fürs ha so 500,- insgesamt.

Ich weiß allerdings nicht, ob Du dafür Bauer sein mußt und ob das da eine Bagatellgrenze gibt.

2.1 Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume

Die Einstufung der Antragsflächen in die nachstehenden Wiesenlebensräume wird durch die uNB vorgenommen:
A)
Wiesenbrüterlebensräume
B)
Artenreiche Wiesen
C)
Nass- und Feuchtwiesen
D)
Magerrasen und Heiden
E)
Streuwiesen
F)
Streuobstwiesen
G)
Sonderlebensräume einschl. Biberlebensräume und Gewässerrandstreifen

() Mind. einmalige Mahd und Abfuhr des Mähgutes in jedem Verpflichtungsjahr (Sonderregelung für Wiesen im Erschwernisausgleich, s. u.). Altgrasstreifen bzw. -flächen sind zulässig auf bis zu 20 % der Förderfläche. Ein Mulchen der Fläche ist beim ersten Schnitt nicht zulässig.

Erschwernisausgleich (EA): Auf Nass- und Feuchtwiesen (Wiesenlebensraum C), auf Streuwiesen (Wiesenlebensraum E) sowie auf Magerrasen und Heiden (Wiesenlebensraum D), die nach § 30 Abs. 2 BNatSchG bzw. Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG geschützt sind, erfolgt eine Zuwendung nach dem Erschwernisausgleich (F22-F26). Dabei sind die Mahd und die Abfuhr des Mähgutes bis spätestens 14.03. des Folgejahres durchzuführen und bis dahin (14.03.) schriftlich an das AELF zu melden, nur dann ist eine Zuwendung möglich (Meldepflicht entfällt bei F26, da hier die vollständige Mahd und Abfuhr jährlich durchzuführen ist). Auf Antrag kann der Mahderfüllungstermin von der uNB nach hinten verschoben werden. Eine Ausnahme von der jährlichen Erfüllung der vollständigen Mahdverpflichtung ist in max. 3 Jahren des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums bei Neuverpflichtungen (NVP) bzw. max. 2 Jahren des dreijährigen Verpflichtungszeitraums bei Anschlussverpflichtungen (AVP) möglich. Zum Erhalt von Direktzahlungen muss die Mahd vollständig, d. h. auf ganzer Fläche (Ausnahme: Altgrasstreifen/-flächen, s. o.), in mind. jedem zweiten der fünf Verpflichtungsjahre spätestens am 15.11. erfolgen. D. h. Bewirtschaftung und Nicht-Bewirtschaftung müssen während des Förderzeitraums jährlich abwechselnd erfolgen. Für nicht gemähte (Teil-) Förderflächen, die 20 % der Gesamtfläche des Feldstücks überschreiten, wird die Zuwendung im jeweiligen Jahr nicht ausgezahlt.

() Ein naturschutzfachlich erforderlicher Schnittzeitpunkt ist einzuhalten. Die Mahd von Problempflanzen, z. B. Neophyten, ist nach Zustimmung der uNB vor dem vereinbarten Schnittzeitpunkt bzw. bei H26 während der Bewirtschaftungsruhe vom 15.06.-31.08. möglich.

Verzicht auf Grünlandumbruch, auch nicht zur Narbenerneuerung. Ausnahmen sind nur mit vorheriger Zustimmung der uNB möglich.

Bei den Schnittzeitpunktterminen 01.08. (H24 bzw. F24) und 01.09. (H25 bzw. F25) ist auf den Einsatz jeglicher Düngung sowie auf den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel zu verzichten. Der Einsatz von chem. Pflanzenschutzmitteln zur Einzelpflanzenbekämpfung ist mit vorheriger Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde möglich.

Förderfähige NC 441, 442, 451, 452, 454, 455, 458, 592, 822 (nur bei H28 oder der Kombination von H28 mit H27), 958.

Höhe der Zuwendung:
Schnittzeitpunkt
ab 01.06. - H21 230 €/ha
Schnittzeitpunkt
ab 15.06. - H22/F22 320 €/ha
Schnittzeitpunkt
ab 01.07. - H23/F23 350 €/ha
Schnittzeitpunkt
ab 01.08. - H24/F24 375 €/ha
Schnittzeitpunkt
ab 01.09. - H25/F25 425 €/ha
Mahd
bis einschl. 14.06., Bewirtschaftungsruhe vom 15.06. bis einschl. 31.08. (aus artenschutzrechtlichen Gründen, z. B. bei Brut gefährdeter Vogelarten auf der Förderfläche, oder wegen Nichtmähbarkeit aufgrund von z. B. Hochwasser sind nach Zustimmung der uNB Ausnahmen möglich). H26/F26 390 €/ha



Unter 3ha Antragsfläche kannst es sowieso knicken. Ich kenne solche wiesen. Da wird dann angefangen zu Gärtnern und das ebbt dann wieder ab. Mit dem Ergebnis, dass das keiner mehr Mähen will weil die angelegten Beete das Grundstück brutal uneben gemacht haben und die gepflanzten Obstbäume (die zu 50% den Wühlmäusen zum Opfer gefallen sind) stehen mitten drin. 2 Jahre später wachsen dann irgendwelche Erlen und Büsche und Irgendwann haste eine schöne Brombeerwiese....

Machen lassen.
Neid ist die Eifersucht darüber, dass sich Gott auch mit anderen Menschen außer uns beschäftigt.

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Badener
 
Beiträge: 7470
Registriert: Mi Feb 16, 2011 9:38
Wohnort: Hotzenwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Gänseblümchen0815 » Mo Dez 28, 2020 9:58

@ Badener
Mein Gott, bist Du unromantisch :cry: :wink:
Gänseblümchen0815
 
Beiträge: 6
Registriert: Sa Dez 26, 2020 17:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Falke » Mo Dez 28, 2020 10:05

Wie ich zu solchen Themenstartern (es gab da ja schon Dutzende) immer zu sagen pflege:

Kauf' dir einen Schaukelstuhl für dein Handtuch von paar ar - und genieße das Schaukeln!

A.
Benutzeravatar
Falke
Moderator
 
Beiträge: 25934
Registriert: Mo Dez 15, 2008 20:15
Wohnort: SüdOst-Kärnten, AUSTRIA
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Badener » Mo Dez 28, 2020 10:17

Gänseblümchen0815 hat geschrieben:@ Badener
Mein Gott, bist Du unromantisch :cry: :wink:


Oh ich kann sehr romantisch sein.... Meine Mutter hat einen Blumenladen ^^
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Badener
 
Beiträge: 7470
Registriert: Mi Feb 16, 2011 9:38
Wohnort: Hotzenwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon kontofux » Mo Dez 28, 2020 12:46

Ach Falke, ein Gänseblümchen trauen Sie mir zu. Dann auch noch mit dem Prädikat 0815. Seien Sie versichert, mit mir wollten Sie zu meiner "aktiven Zeit" bestimmt weder gesehen, noch in Verbindung gebracht werden. Zu den vielen Macken die mich ausmachen gehörte nie Geltungssucht. Solch Unsinn macht angreifbar. Schön ist's, zu lesen, was alles in mich reininterpretiert wird. Nicht zu widersprechen ist Strategie, und Phantasie ist weit verbreitet.
Hier reicht's schon, die Outings neu zusammen zu setzen.
Grüße aus Selkirk
Grüße aus Selkirk :lol:
Ave Contofux, lucrifacturi te salutant! Abducet praedam, qui occurit prior
Benutzeravatar
kontofux
 
Beiträge: 1486
Registriert: So Mär 29, 2020 9:50
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Lorch

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki