Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 16:40
kontofux hat geschrieben:Die Regeln der Bundes- und Landesgetzgebungen Deutschlands für den BauSektor erfragen Sie im örtlichen Bauamt.
Außenbereich ohne Privilegien kaum realisierbar. Sie haben die Chance, einen Bau- oder Schäferwagen aufzustellen.
Das funktioniert nahezu in ganz Europa.
Grüße aus Selkirk
Südheidjer hat geschrieben:Bzgl. der üppigen Subventionen kannst du selber nachsehen. Das sind keine Geheimnisse.
Und was dein Bauprojekt anbelangt: Ich denke, das wird nix.
Gänseblümchen0815 hat geschrieben:kontofux hat geschrieben:Die Regeln der Bundes- und Landesgetzgebungen Deutschlands für den BauSektor erfragen Sie im örtlichen Bauamt.
Außenbereich ohne Privilegien kaum realisierbar. Sie haben die Chance, einen Bau- oder Schäferwagen aufzustellen.
Das funktioniert nahezu in ganz Europa.
Grüße aus Selkirk
Danke für deine freundliche Antwort. Liebe Grüße aus Bayern. Ich beneide dich
Falke hat geschrieben:
Das klingt für mich als Moderator mit ein klein wenig Erfahrung so, als ob sich der Zitierte extra auch noch als Gänseblümchen angemeldet und eine Frage gestellt hat (auf die man
per Suchmaschine in wenigen Sekunden umfassend Antworten findet), nur damit der Zitierte auch mal eine hoffentlich hilfreiche und ratgebende Antwort absetzen kann!![]()
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Alles ist möglich.
Falke
Gänseblümchen0815 hat geschrieben: Dafür bekomme ich 70 Euro im Jahr und der Bauer, der 1 - 2 mal jährlich mäht, kassiert wahrscheinlich ordentlich Subvention(Weiß jemand, wieviel das ungefähr ist?).
Gänseblümchen0815 hat geschrieben:Meint ihr, dass sowas erlaubt wird in Bayern?
Manfred hat geschrieben:Kommt in Bayern auf die Region an und wie man mit den Leuten kann.
Eine ortsfeste Hütte geht gar nicht. Fahrbare Hütten werden in den abgelegeneren Regionen und wenn man im Ort dazu gehört eher geduldet.
Aber wenn sich einer dran stört und sich bei den zuständigen Behörden beschwert, müssen die aktiv werden und das heißt meist, dass der Wagen weg muss.
Ausgleichszahlungen kriegst du für 3.000 m2 gar keine. Das fällt unter die Bagatellgrenzen. Aber landwirtschaftliche Sozialversicherung, zumindest die Berufsgenossenschaft, wirst du dafür evtl. bezahlen müssen.
Der Bauer kann die Fläche, weil er durch seine gesamte bewirtschaftete Fläche über die Grenzen kommt, halt mit beantragen.
Die Grundförderung, wenn die Fläche bewirtschaftet, also mind. einmal pro Jahr gemäht und das Schnittgut abgefahren wird, liegt bei ca. 300 Euro / ha. Für Landschaftspflege und Vertragsnaturschutzprogramme kann es nochmal einiges oben drauf geben, ist dann aber an weitere Beschränkungen und Auflagen (z.B. frühester Schnittzeitpunkt + keine Düngung) geknüpft. Und es hängen halt auch die ganzen Kosten für die Bewirtschaftung, Versicherungen, Beiträge usw. dran.
Wenn du die Fläche von einer Wiese in einen Gemüsegarten etc. umwandeln willst, kommt auch noch das Grünlandumbruchverbot dazu, dass die bayerischen Wähler ja mit dem "Bienenschutz"-Volksbegehren unbedingt haben wollten.
Spricht der Umbruch der Wiese müsste von der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) genehmigt werden, was diese, wenn überhaupt nur gegen eine Ausgleichsmaßnahme tun wird.
Machst du es ohne Genehmigung: Siehe oben, beim Thema Hütte + Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Willkommen im real existierenden Sozialismus...
..... Aber eigentlich habe ich nichts anderes erwartet in D. So ist das mit den kleinen Bürgern, wenns nicht läuft, dann läufts nicht. Bei den Großen ist es umgekehrt, wenns läuft, dann läufts. Zumindest liegt die Wiese brach, was in meinem Sinne ist.Zurück zu Aktuelles und Allgemeines
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