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Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Gänseblümchen0815 » Sa Dez 26, 2020 18:07

Ich bin stolze Besitzerin eines gut 3000 qm großen Grundstücks, das ich geerbt und verpachtet habe. Es ist aktuell eine Wiese, die brach liegt. Dafür bekomme ich 70 Euro im Jahr und der Bauer, der 1 - 2 mal jährlich mäht, kassiert wahrscheinlich ordentlich Subvention :roll: (Weiß jemand, wieviel das ungefähr ist?). Na ja, die Zeiten werden nicht besser. Jetzt habe ich mir überlegt, dort eine kleine Blockhütte hinzustellen und ein bisschen den Grund zu nutzen für Gemüse. Die angrenzenden Grundstücke sind ebensolche Wiesen. Die Hütte soll ohne Strom und Wasser sein, auch kein Betonfundament. Nix großartiges. Meint ihr, dass sowas erlaubt wird in Bayern?
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Südheidjer » Sa Dez 26, 2020 18:16

Bzgl. der üppigen Subventionen kannst du selber nachsehen. Das sind keine Geheimnisse.

Und was dein Bauprojekt anbelangt: Ich denke, das wird nix.
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon kontofux » Sa Dez 26, 2020 18:37

Die Regeln der Bundes- und Landesgetzgebungen Deutschlands für den BauSektor erfragen Sie im örtlichen Bauamt.
Außenbereich ohne Privilegien kaum realisierbar. Sie haben die Chance, einen Bau- oder Schäferwagen aufzustellen.
Das funktioniert nahezu in ganz Europa.
Grüße aus Selkirk
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Gänseblümchen0815 » Sa Dez 26, 2020 19:13

kontofux hat geschrieben:Die Regeln der Bundes- und Landesgetzgebungen Deutschlands für den BauSektor erfragen Sie im örtlichen Bauamt.
Außenbereich ohne Privilegien kaum realisierbar. Sie haben die Chance, einen Bau- oder Schäferwagen aufzustellen.
Das funktioniert nahezu in ganz Europa.
Grüße aus Selkirk


Danke für deine freundliche Antwort. Liebe Grüße aus Bayern. Ich beneide dich :wink:
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Gänseblümchen0815 » Sa Dez 26, 2020 19:26

Südheidjer hat geschrieben:Bzgl. der üppigen Subventionen kannst du selber nachsehen. Das sind keine Geheimnisse.

Und was dein Bauprojekt anbelangt: Ich denke, das wird nix.


Ich finde nur die Gesamt - Subventionen, bzw. in Sparten aufgeschlüsselt. Was so eine Wiese von 3000 qm bringt, die Brach liegt, kann ich leider nicht in Erfahrung bringen. Kann mir jemand einen ungefähren Richtwert nennen?
Zuletzt geändert von Gänseblümchen0815 am Sa Dez 26, 2020 19:27, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Schuttler3005 » Sa Dez 26, 2020 19:26

Soweit Ich weiß bekommt man so eine Hütte im Außenbereich ohne Privilegierung nicht genehmigt

Das gleiche gilt übrigens auch für so ziemlich alle Wohn/Bauwagen
Solange diese nicht regelmäßig bewegt werden gelten Sie bei sämtlichen Ämtern nach einiger Zeit Automatisch als Bauwerke, egal ob Räder dran sind oder nicht (kann man im I-Net überall nachlesen)


Es gibt aber vielleicht die Möglichkeit das ganze beim Amt genehmigen zu lassen wenn man das ganze als Geräteschuppen braucht für den Garten aber da bin Ich mir nicht sicher ob´s so durch geht

Soweit mir bekannt ist darf man eine 4qm Hütte bauen wenn man auf dem Gelände Bienenkästen aufstellen lässt (die ist dann halt offiziell für den Imker und seine arbeiten) oder man könnte mit den örtlichen Jägern sprechen ob da was geht wenn man die gut kennt
Das hat hier im Dorf jemand gemacht, der hat auf seinem Grundstück ein mit Flechtwänden geschlossenes Carport errichtet das offiziell für die Treffen der Jagdgenossenschaft errichtet wurde
Die Treffen sich da 2-3x im Jahr und köpfen am Weiher ein paar Bier und den Rest vom Jahr steht das Ding dann für den Besitzer der Fläche rum


Die Alternative ist einfach machen und hoffen das es weder auffällt noch einer zum Amt rennt und Meldung macht oder einen Bauwagen öfters umzustellen da müsste man wohl nachfragen wie oft das sein muss und in welchem Abstand damit niemand am Amt meckern kann
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Westi » Sa Dez 26, 2020 19:28

In RLP darf man im Aussenbereich Gebäude mit 10m^3 genehmigungsfrei aufstellen.
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Falke » Sa Dez 26, 2020 19:41

Gänseblümchen0815 hat geschrieben:
kontofux hat geschrieben:Die Regeln der Bundes- und Landesgetzgebungen Deutschlands für den BauSektor erfragen Sie im örtlichen Bauamt.
Außenbereich ohne Privilegien kaum realisierbar. Sie haben die Chance, einen Bau- oder Schäferwagen aufzustellen.
Das funktioniert nahezu in ganz Europa.
Grüße aus Selkirk


Danke für deine freundliche Antwort. Liebe Grüße aus Bayern. Ich beneide dich :wink:


Das klingt für mich als Moderator mit ein klein wenig Erfahrung so, als ob sich der Zitierte extra auch noch als Gänseblümchen angemeldet und eine Frage gestellt hat (auf die man
per Suchmaschine in wenigen Sekunden umfassend Antworten findet), nur damit der Zitierte auch mal eine hoffentlich hilfreiche und ratgebende Antwort absetzen kann! :roll: :wink:
Alles ist möglich.

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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Westi » Sa Dez 26, 2020 19:42

Falke hat geschrieben:
Das klingt für mich als Moderator mit ein klein wenig Erfahrung so, als ob sich der Zitierte extra auch noch als Gänseblümchen angemeldet und eine Frage gestellt hat (auf die man
per Suchmaschine in wenigen Sekunden umfassend Antworten findet), nur damit der Zitierte auch mal eine hoffentlich hilfreiche und ratgebende Antwort absetzen kann! :roll: :wink:
Alles ist möglich.

Falke


Den Gedanken hatte ich auch
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon 106 » Sa Dez 26, 2020 19:44

Erstmal im Landtreff anmelden um dann über Subventionen zu meckern.
Nagel dir direkt ein Brett vorn Kopp.
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Fassi » Sa Dez 26, 2020 19:49

Gänseblümchen0815 hat geschrieben: Dafür bekomme ich 70 Euro im Jahr und der Bauer, der 1 - 2 mal jährlich mäht, kassiert wahrscheinlich ordentlich Subvention :roll: (Weiß jemand, wieviel das ungefähr ist?).


Der bekommt nicht viel mehr Subventionen, wie er dir bezahlt. Grundprämie etwa 80€, und evtl. noch ne AUM mit so 5 bis 40€ (kA, was in By geht). Alles in allem also relativ viel, soviel würde ich nur dafür bezahlen, wenn es mitten bei mir drin liegen würde.

Gänseblümchen0815 hat geschrieben:Meint ihr, dass sowas erlaubt wird in Bayern?


Wenn die Ämter in den letzten 10 Jahren nicht lascher geworden sind: Nein. Ich weiß noch, dass ich etliche Stellungnahmen und Ortstermine hatte wegen Schutzhütten für Schafe von Hobbyschafhaltern im nördlichen und mittleren Oberbayern. Da gab's mehr wie ein Amt, die die Hütten entfernen wollten und teilweise auch angeordnet haben.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Manfred » Sa Dez 26, 2020 20:08

Kommt in Bayern auf die Region an und wie man mit den Leuten kann.
Eine ortsfeste Hütte geht gar nicht. Fahrbare Hütten werden in den abgelegeneren Regionen und wenn man im Ort dazu gehört eher geduldet.
Aber wenn sich einer dran stört und sich bei den zuständigen Behörden beschwert, müssen die aktiv werden und das heißt meist, dass der Wagen weg muss.
Ausgleichszahlungen kriegst du für 3.000 m2 gar keine. Das fällt unter die Bagatellgrenzen. Aber landwirtschaftliche Sozialversicherung, zumindest die Berufsgenossenschaft, wirst du dafür evtl. bezahlen müssen.
Der Bauer kann die Fläche, weil er durch seine gesamte bewirtschaftete Fläche über die Grenzen kommt, halt mit beantragen.
Die Grundförderung, wenn die Fläche bewirtschaftet, also mind. einmal pro Jahr gemäht und das Schnittgut abgefahren wird, liegt bei ca. 300 Euro / ha. Für Landschaftspflege und Vertragsnaturschutzprogramme kann es nochmal einiges oben drauf geben, ist dann aber an weitere Beschränkungen und Auflagen (z.B. frühester Schnittzeitpunkt + keine Düngung) geknüpft. Und es hängen halt auch die ganzen Kosten für die Bewirtschaftung, Versicherungen, Beiträge usw. dran.

Wenn du die Fläche von einer Wiese in einen Gemüsegarten etc. umwandeln willst, kommt auch noch das Grünlandumbruchverbot dazu, dass die bayerischen Wähler ja mit dem "Bienenschutz"-Volksbegehren unbedingt haben wollten.
Spricht der Umbruch der Wiese müsste von der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) genehmigt werden, was diese, wenn überhaupt nur gegen eine Ausgleichsmaßnahme tun wird.
Machst du es ohne Genehmigung: Siehe oben, beim Thema Hütte + Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Willkommen im real existierenden Sozialismus...
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Barbicane » Sa Dez 26, 2020 20:16

Ohne Landwirt oder Gärtner der das Gebäude "braucht" kannst du im Außenbereich höchstens eine Schutzhütte für Wanderer ohne Aufenthaltsraum errichten.

Genau den Fall hatte ich vor einigen Jahren.
Eine von meinem Vater schon Jahrzehnte lang gepachtet Wiese wurde verkauft.
An einen Münchner...
Der hat als erstes gleich versucht die Pacht für seine feuchte Mooswiese "auf realistische Höhe" anzuheben.
Zudem wollte er Bäume einpflanzen und eine Hütte aufstellen.
Für die Hütte sollte ich oder mein Vater unterschreiben dass diese landwirtschaftlichen Zweck für uns hat.

Muss wohl nicht erwähnen dass ich das Grundstück nie wieder bearbeitet habe.
Das lag dann zig Jahre brach, seine Bäume sind alleine eingegangen und Gebäude steht da bis heute keins.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Gänseblümchen0815 » Sa Dez 26, 2020 20:31

Manfred hat geschrieben:Kommt in Bayern auf die Region an und wie man mit den Leuten kann.
Eine ortsfeste Hütte geht gar nicht. Fahrbare Hütten werden in den abgelegeneren Regionen und wenn man im Ort dazu gehört eher geduldet.
Aber wenn sich einer dran stört und sich bei den zuständigen Behörden beschwert, müssen die aktiv werden und das heißt meist, dass der Wagen weg muss.
Ausgleichszahlungen kriegst du für 3.000 m2 gar keine. Das fällt unter die Bagatellgrenzen. Aber landwirtschaftliche Sozialversicherung, zumindest die Berufsgenossenschaft, wirst du dafür evtl. bezahlen müssen.
Der Bauer kann die Fläche, weil er durch seine gesamte bewirtschaftete Fläche über die Grenzen kommt, halt mit beantragen.
Die Grundförderung, wenn die Fläche bewirtschaftet, also mind. einmal pro Jahr gemäht und das Schnittgut abgefahren wird, liegt bei ca. 300 Euro / ha. Für Landschaftspflege und Vertragsnaturschutzprogramme kann es nochmal einiges oben drauf geben, ist dann aber an weitere Beschränkungen und Auflagen (z.B. frühester Schnittzeitpunkt + keine Düngung) geknüpft. Und es hängen halt auch die ganzen Kosten für die Bewirtschaftung, Versicherungen, Beiträge usw. dran.

Wenn du die Fläche von einer Wiese in einen Gemüsegarten etc. umwandeln willst, kommt auch noch das Grünlandumbruchverbot dazu, dass die bayerischen Wähler ja mit dem "Bienenschutz"-Volksbegehren unbedingt haben wollten.
Spricht der Umbruch der Wiese müsste von der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) genehmigt werden, was diese, wenn überhaupt nur gegen eine Ausgleichsmaßnahme tun wird.
Machst du es ohne Genehmigung: Siehe oben, beim Thema Hütte + Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Willkommen im real existierenden Sozialismus...


Danke Manfred für die klasse Auskunft :prost: ..... Aber eigentlich habe ich nichts anderes erwartet in D. So ist das mit den kleinen Bürgern, wenns nicht läuft, dann läufts nicht. Bei den Großen ist es umgekehrt, wenns läuft, dann läufts. Zumindest liegt die Wiese brach, was in meinem Sinne ist.
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Re: Freizeithütte auf landwirtschaftlichem Grund in Bayern

Beitragvon Nick » Sa Dez 26, 2020 20:34

Eine Wiese die gemäht wird liegt nicht brach.
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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