Mittlerweile war der Gerichtstermin, wobei ich durch den Anwalt meiner Betriebshaftpflichtversicherung vertreten wurde. Zwei Dinge sind zu erwähnen:
1. Die Hundehalterin handelte fahrlässig, weil der Hund nicht angeleint war.
2. Ich muß mir auch eine Teilschuld vorwerfen lassen, weil der Baustahl sehr nahe an einem öffentlichen Weg gelagert wurde und nicht eingezäunt oder deutlich gekennzeichnet wurde.
Heraus kam ein Vergleich: Die Hundehalterin trägt 60 % der Kosten, meine Haftpflicht 40 %, das sind immerhin 500 €.
Gruß
Jakob