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Fremder Hund verletzt, wer zahlt?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Fremder Hund verletzt, wer zahlt?

Beitragvon Jakob » Sa Apr 11, 2009 20:49

Auf meinem Betriebsgelände verletzte sich ein Hund an einer Baustahlmatte. Der Rechtsanwalt der Hundehalterin schickte mir die Tierarztrechnung zuzüglich Anwaltskosten: 600 €. Dies meldete ich meiner Betriebshaftpflichtversicherung. Diese lehnte eine Regulierung ab, weil sich der Hund verbotenerweise auf meinem Betriebsgelände aufhielt. Jetzt versucht der Rechtanwalt der Hundehalterin per Gericht 1200 € von mir zu fordern: Tierarztrechnung, Therapeutenrechnung und Anwaltskosten. Bin ich als Landwirt für die Folgen haftbar, wenn Dorfbewohner ihren Liebling zum Katzenjagen und koten auf mein Grundstück lassen?

Jakob
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Beitragvon euro » Sa Apr 11, 2009 20:55

Die sind lustig.
Würde mit ner Rechnung für Kotbeseitigung und ner Unterlassungsklage antworten...
Adressier das an die Besitzerin sie soll ihrem Anwalt ruhig nochwas zu verdienen geben :wink:
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Beitragvon 2810 » Sa Apr 11, 2009 20:57

Ja haben wir schon amerikanische Gerichtssitten :roll:
Hast Du den Hundehalter nicht aufgeklärt , dass sich sein Köter auf Deinem Hof verletzen kann :?:
Wo war der Schlaukopf , als sein Hund ausgebüxt ist , nicht angeleint ?
Was für eine Denkweise hat der in seinem Gehirn ?
Nimm Dir selbst nen Anwalt und lass Dich beraten .
In meinen Augen trifft Dich keine Schuld .
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Beitragvon Jakob » Sa Apr 11, 2009 21:15

Der Hund war nicht angeleint, sonst wäre die Katzenjagd für das Frauchen doch etwas zu anstrengend.

Jakob
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Beitragvon dummbax » Sa Apr 11, 2009 21:38

Mit der Hapftpflichtversicherung hast Du quasi auch eine Rechtschutzversicherung im Paket.
Sollten Forderungen, auch unberechtigt, an Dich herangetragen werden, übergib es der Versicherung, die leitet dann auch eine Klage ein, bzw. wehrt eine Klage gegen Dich ab.
Du musst halt nur schnell handeln und die Fristen einhalten
Ich bin nicht Schuld das die Welt ist wie sie ist, schuldig bin ich nur wenn sie bleibt wie sie ist
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Re: Fremder Hund verletzt, wer zahlt?

Beitragvon Obelix » So Apr 12, 2009 8:24

Jakob hat geschrieben: Auf meinem Betriebsgelände verletzte sich ein Hund an einer Baustahlmatte. Der Rechtsanwalt der Hundehalterin schickte mir die Tierarztrechnung zuzüglich Anwaltskosten: 600 €. Dies meldete ich meiner Betriebshaftpflichtversicherung. Diese lehnte eine Regulierung ab, weil ...


Wer hat wie abgelehnt?
Richtig: Die zuständige Fachabteilung der Versicherung schriftlich bei der Hundehalterin?

Jakob hat geschrieben: ... Jetzt versucht der Rechtanwalt der Hundehalterin per Gericht 1200 € von mir zu fordern: Tierarztrechnung, Therapeutenrechnung und Anwaltskosten. ...


Das ist doch verständlich, schließlich verdient der Rechtsanwalt sein Geld mit prozessieren.

Du mußt das alles unbedingt Deiner Betriebshaftpflichtversicherung übergeben und die machen lassen. Wichtig ist, dass Du von der Versicherung etwas schriftlich hast, dass die den Schaden bearbeiten.


Auch wenn es hier vielen seltsam erscheint: Ich könnte mir vorstellen, dass die Hundehalterin etwas Schadenersatz bekommt. In der Praxis hatte ich schon mal den Fall, dass ein potentieller Einbrecher nachts bei jemanden auf dem Grundstück in einen Eisenrechen getreten war und sich erhebelich verletzt hatte. Der hat auch Schadenersatz bekommen, da man als Hauseigentümer sein Grundstück in einem solchen Zustand halten muß, dass andere nicht gefährdet werden können. Und Eisenrechen mit Zinken nach oben auf dem Grundstück liegen lassen fand der Richter nicht lustig, da sich dort Feuerwehr oder Notarzt im Hilfefall verletzen können.

Grüße
Obelix
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Beitragvon Alibengali » So Apr 12, 2009 9:09

Hallo

recht haben und recht kriegen sind in Deutschland zwei verschiedene Schuhe.

Als erstes würde ich mir mal die Hundehalteverordnung deines Landkreises besorgen. Die müsste es beim Ordnungsamt oder Veterinäramt geben.

Bei deiner Gemeinde eine Info einreichen ob überhaupt Hundesteuer bezahlt wird.

Einen Anwalt würde ich auf jeden fall einschalten. Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast würde ich trotzdem ein Anwalt einschalten nur um rechtssicherheit zu haben.

Du kannst auch das zuständige Ordnungsamt und das Veterinäramt einschalten weil der Hund nicht Ordnungsgemäß gehalten wird(sonst wäre er nicht weggelaufen) aber du must bei solchen behörden aufpassen da kommt der Bummerang schneller zurück als du glaubst.

Ich spreche aus eigener Erfahrung.
Schlechter Erfahrung. :evil: :evil: :evil: :evil:

Halt uns auf dem Laufenden

MFG der Maddin
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Schweinen werfen!!!!!!
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Beitragvon Maic » So Apr 12, 2009 9:10

Mein Vater hatte mal eine Versicherungssache mit unserem Hengst !
Der war von der Weide weg und 1-2 km zur nächsten Freundin ..auf dem Weg zur Freundin war ihm ein Auto im weg !
Der Fahrer kam von der Arbeit und ist irgend wie wohl zu dicht an ihm vorbei gefahren , er hat ausgeschlagen die Beule im Auto war perfekt !
Mein Vater war seinem Plichten nach gekommen um ruhe zu haben wurde es der Versicherung gemeldt. Der Eigentümer des Unfall Auto auch ganz schlauer sich einen dicken Leihwagen besorgt und Km runter geriesen ! Von der Versicherung kam ein nein , den ganzen Schriftverkehr von der egenseite ging zurück mit dem Vermerk er möge sich an die Versicherung halten !
Der Fahrzeughalter ist dann mit der Versicherung vor Gericht durfte alles selbst bezahlen !
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Re: Fremder Hund verletzt, wer zahlt?

Beitragvon Maic » So Apr 12, 2009 11:52

Jakob hat geschrieben:Auf meinem Betriebsgelände verletzte sich ein Hund an einer Baustahlmatte. Der Rechtsanwalt der Hundehalterin schickte mir die Tierarztrechnung zuzüglich Anwaltskosten: 600 €. Dies meldete ich meiner Betriebshaftpflichtversicherung. Diese lehnte eine Regulierung ab, weil sich der Hund verbotenerweise auf meinem Betriebsgelände aufhielt. Jetzt versucht der Rechtanwalt der Hundehalterin per Gericht 1200 € von mir zu fordern: Tierarztrechnung, Therapeutenrechnung und Anwaltskosten. Bin ich als Landwirt für die Folgen haftbar, wenn Dorfbewohner ihren Liebling zum Katzenjagen und koten auf mein Grundstück lassen?

Jakob

Macht doch da keinen hermann ... flasche lagerung und schitt !
Es besteht eine Versicherung und bestimmt eine schadensnummer!
Der/die mit ihrem köter und deren anwalt sollen sich an die halten !
Die schadensnummer der geschädigten/anwalt mitteilen und danach jede weiter post von denen zurück gehen lassen !
Vor gericht muß sie mit der versicherung gehen und die haben viel luft .
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Re: Fremder Hund verletzt, wer zahlt?

Beitragvon Obelix » So Apr 12, 2009 13:14

Maic hat geschrieben: ... Es besteht eine Versicherung und bestimmt eine schadensnummer! ...

Davon kannst Du nicht unbedingt ausgehen. Wenn der Kunde nur bei dem örtlichen Vertreter/Makler angerufen hat, kann dass sein, dass der das mündlich ablehnt, ohne einen Schadenvorgang anzulegen.

Maic hat geschrieben: ... Der/die mit ihrem köter und deren anwalt sollen sich an die halten ! Die schadensnummer der geschädigten/anwalt mitteilen und danach jede weiter post von denen zurück gehen lassen ! ...

Hat man bei der Betriebshaftpflicht einen Direktdurchgriff auf das Versicherungsunternehmen? Soweit ich weiß, muß der gegnerische Anwalt den Versicherungnehmer verklagen und nicht dessen Versicherung. Mit Post zurückgehenlassen und Post wegwerfen wäre ich vorsichtig. Das kann nach hinten losgehen.

Maic hat geschrieben: ... Vor gericht muß sie mit der versicherung gehen und die haben viel luft .

Muß Sie meiner Ansicht nach nicht! Der Gegnerische Anwalt geht mit dem Schadenverursacher vor Gericht und läßt dort dessen Verschulden klären. Ob die Haftpflichtversicherung das letztendlich zahlt, steht auf einem ganz anderen Blatt (Ich sag nur "grobe Fahrlässigkeit").


Hier wird, wie oft bei solchen Beiträgen, mit gefährlichem Halbwissen argumentiert. Ich kann dem "vermeindlichen Schadenverursacher" nur empfehlen, sich mit seiner Versicherung kurz zu schließen, möglichst viel mit denen schriftlich abzuklären und ggf. selbst einen Anwalt einzuschalten.

Grüße
Obelix
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Beitragvon bulldogfan » So Apr 12, 2009 20:16

schreib der frau eine brief in dem steht das ihr köter bei dir gewildert hat und somit unverzüglich engeschläfert werden muss.
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Re: Fremder Hund verletzt, wer zahlt?

Beitragvon Maic » So Apr 12, 2009 20:55

Obelix hat geschrieben:
Maic hat geschrieben: ... Es besteht eine Versicherung und bestimmt eine schadensnummer! ...

Davon kannst Du nicht unbedingt ausgehen. Wenn der Kunde nur bei dem örtlichen Vertreter/Makler angerufen hat, kann dass sein, dass der das mündlich ablehnt, ohne einen Schadenvorgang anzulegen.

Maic hat geschrieben: ... Der/die mit ihrem köter und deren anwalt sollen sich an die halten ! Die schadensnummer der geschädigten/anwalt mitteilen und danach jede weiter post von denen zurück gehen lassen ! ...

Hat man bei der Betriebshaftpflicht einen Direktdurchgriff auf das Versicherungsunternehmen? Soweit ich weiß, muß der gegnerische Anwalt den Versicherungnehmer verklagen und nicht dessen Versicherung. Mit Post zurückgehenlassen und Post wegwerfen wäre ich vorsichtig. Das kann nach hinten losgehen.

Maic hat geschrieben: ... Vor gericht muß sie mit der versicherung gehen und die haben viel luft .

Muß Sie meiner Ansicht nach nicht! Der Gegnerische Anwalt geht mit dem Schadenverursacher vor Gericht und läßt dort dessen Verschulden klären. Ob die Haftpflichtversicherung das letztendlich zahlt, steht auf einem ganz anderen Blatt (Ich sag nur "grobe Fahrlässigkeit").


Hier wird, wie oft bei solchen Beiträgen, mit gefährlichem Halbwissen argumentiert. Ich kann dem "vermeindlichen Schadenverursacher" nur empfehlen, sich mit seiner Versicherung kurz zu schließen, möglichst viel mit denen schriftlich abzuklären und ggf. selbst einen Anwalt einzuschalten.

Grüße
Obelix

Obelix das halte ich für einen witz ....grobe fahrlässigkeit !
Haben selbst auch einen Hund ..... nur was sich manche Hundehalter erlauben das paßt unter keinen hut !
Wir haben eine ackerfläche direkt am dorf .... da darfst in den grünen randstreifen nicht rein treten haufen an haufen !
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Re: Fremder Hund verletzt, wer zahlt?

Beitragvon Obelix » So Apr 12, 2009 21:43

Maic hat geschrieben: ... das halte ich für einen witz ....grobe fahrlässigkeit !

Das war kein Witz.

Maic hat geschrieben: ... Haben selbst auch einen Hund ..... nur was sich manche Hundehalter erlauben das paßt unter keinen hut !

Was andere machen interessiert in dem Verfahren keinen.

Die Frage wird sein, warum die Baustahlmatte da gelegen hat. Und was der einzelene Richter vom ungeschützten rumliegen von Baustahlmatten hält. Wenn der Richter auf die Idee kommt, dass Baustahlmatten in dem speziellen Einzelfall hätten nicht herumzuliegen dürfen und den Versicherungsnehmer für schuldig und zahlungspflichtig befindet - dann bin ich mal gespannt, was die Versicherungsgesellschaft zum herumliegen der Baustahlmatte meint.

Grüße
Obelix
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Re: Fremder Hund verletzt, wer zahlt?

Beitragvon Maic » Mo Apr 13, 2009 10:00

Obelix hat geschrieben:
Maic hat geschrieben: ... das halte ich für einen witz ....grobe fahrlässigkeit !

Das war kein Witz.

Maic hat geschrieben: ... Haben selbst auch einen Hund ..... nur was sich manche Hundehalter erlauben das paßt unter keinen hut !

Was andere machen interessiert in dem Verfahren keinen.

Die Frage wird sein, warum die Baustahlmatte da gelegen hat. Und was der einzelene Richter vom ungeschützten rumliegen von Baustahlmatten hält. Wenn der Richter auf die Idee kommt, dass Baustahlmatten in dem speziellen Einzelfall hätten nicht herumzuliegen dürfen und den Versicherungsnehmer für schuldig und zahlungspflichtig befindet - dann bin ich mal gespannt, was die Versicherungsgesellschaft zum herumliegen der Baustahlmatte meint.

Grüße
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Hallo ,
was wäre gewessen der hund hätte sich am zaum (stacheldraht) verletzt ?
Das Richtige ist Versicherung melden , die Schadensnummer der Gegenseite mitteilen !
Und dann laß die sich die köpfe heiß machen !
Dann läuft es Geschädigte gegen Versicherung ...........
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Beitragvon Jakob » Mo Apr 13, 2009 20:38

Bereits das erste Schreiben kam nicht von der Hundehalterin, sondern vom Rechtsanwalt. Beigefügt bereits die Anwaltsrechnung, die ich sofort bezahlen sollte. Habe ich sofort an meine Betriebshaftpflicht weitergeleitet, diese hat schriftlich abgelehnt mit der Begründung, daß es sich um Privatgelände handelt. Es stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Angelegenheit vor den Kadi geht, da der Anwalt der Hundehalterin bereits Klage gegen mich eingereicht hat. Die Klage habe ich bereits an meine Betriebshaftpflicht weitergeleitet.
Den Vorschlag von bulldogfan werde ich nicht umsetzen: Wenn ich einen Richter bekomme, der sowieso was gegen Landwirte hat oder vielleicht selber Hundehalter ist, würde ich mit solchen Aktionen die Chancen auf ein gerechtes Urteil stark reduzieren.
Die zweite Chance beim OLG wird es wohl nicht geben, weil es meines Wissens dort bestimmte Mindest-Streitwerthöhen gibt., die hier hoffentlich nicht erreicht werden.
Danke für die Antrworten, ich werde weiter berichten.

Gruß

Jakob
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