Auf meinem Betriebsgelände verletzte sich ein Hund an einer Baustahlmatte. Der Rechtsanwalt der Hundehalterin schickte mir die Tierarztrechnung zuzüglich Anwaltskosten: 600 €. Dies meldete ich meiner Betriebshaftpflichtversicherung. Diese lehnte eine Regulierung ab, weil sich der Hund verbotenerweise auf meinem Betriebsgelände aufhielt. Jetzt versucht der Rechtanwalt der Hundehalterin per Gericht 1200 € von mir zu fordern: Tierarztrechnung, Therapeutenrechnung und Anwaltskosten. Bin ich als Landwirt für die Folgen haftbar, wenn Dorfbewohner ihren Liebling zum Katzenjagen und koten auf mein Grundstück lassen?
Jakob