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Frontladerstellung im Straßenverkehr

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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47 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon Waldmichel » Sa Okt 24, 2020 8:36

Ich könnte mir vorstellen, dass bei einer normalen Kontrolle das Mitführen der Texte der SVLFG die kontrollierenden Beamten an die Grenzen Ihres Wissens führt und verunsichert und sie dich dann weiter so fahren lassen. Ich rede jetzt aber nur von dem unbeladenen Frontlader!
Waldmichel
 
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon GeDe » Sa Okt 24, 2020 9:06

Ich verstehe die diese 123456ste Disskusion nicht.
Der Fontlader soll oben sein!
holzerhobby hat geschrieben:Mit Ladung m.W. Nur Schrittgeschwindigkeit.

Transporte mit dem Frontlader sind verboten -ob das zwei Quaderballen sind oder eine Sprudelflasche!
Bei angesenktem Frontlader ist die Vorderachslast höher.Jeder der einen Frontlader in Betrieb hat,sollte sich mal dazu bequemen auf eine Waage zu fahren.Man wundert sich was dabei rauskommt.Man sollte sich etwas mit dem Hebelgesetz beschäftigen,dann kann man überschrittene Achslasten ganz einfach ausgleichen/reduzieren.
Es gibt wohl keine Schlepper-/Frontladerkombination bei der bei abgesenkter Schwinge (und angebauter Schaufel/Gabel) die 3,50m eingehalten werden können.
Oben wird der Frontlader "leichter und kürzer".
ihcmonster hat geschrieben: Bei einer Palettengabel leuchtet mir die hohe Stellung des FL eher ein, als mit einer Schaufel oder Ballengabel.

Wo ist der Unterschied ob man von einer Palettengabel oder von einer Ballengabel aufgespießt wird. -gut Palettengabel gibt ein größeres Loch und tut vielleicht mehr weh...
Als Besitzer und Nutzer eines Schlepper mit Frontlader sollte man schon etwas Gefühl für sein Fahrzeug haben.
Wenn man mit angehobenem Frontlader gegen eine Brücke knallt,würde ich sagen der/die ist nicht geeignet um mit so einem Fahrzeug zu fahren da das Ganze nicht überblickt werden kann!
Man kann den Lader etwas ansenken und eventuell aus Unachtsamkeit noch streifen.Aber gleich voll dagegen dengeln...?
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon Nick » Sa Okt 24, 2020 9:10

Ich steck da immer ein oder zwei Quader Heu auf die Gabel als Zinkenschutz wenn ich sie unten fahren will :twisted:
Ansonsten wird die Gabel oben gefahren, bei einer schweren Schaufel fahre ich sie lieber unten. Vor allem ist die vorgegebene Höhe ab 2 m nicht so toll, da freut sich jeder Lkw und Busfahrer wenn er direkt in die Zinken schaut.

mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Nick
 
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon berlin3321 » Sa Okt 24, 2020 10:57

Lkw, Bus, Reisemobile ist tatsächlich ein echtes Problem.

MfG Berlin

Edit: Mit abgesenkter. Schaufel bin ich 3, 4 cm über 3, 50 m.
Zuletzt geändert von berlin3321 am Sa Okt 24, 2020 11:04, insgesamt 1-mal geändert.
berlin3321
 
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon Sönke Carstens » Sa Okt 24, 2020 11:00

Man darf natürlich mit abgesenktem Frontlader fahren, ist auch meistens sicherer da ein Trecker mit angehobenem Frontlader sehr schnell umkippen kann.
Besonders wenn der Trecker ausweichen muss und ins Bankett kommt, ist ein schwerer Frontlader mit einer Schaufel angebaut reicht das vollkommen um einen Trecker umzuwerfen.
Die 3,5m spielen nur eine Rolle an schlecht einsehbaren Kreuzungen, dann muss man entweder einen Einweiser haben oder ein Kamerasystem um die Kreuzung überblicken zu können.
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon GeDe » Sa Okt 24, 2020 11:24

Sönke Carstens hat geschrieben:Man darf natürlich mit abgesenktem Frontlader fahren, ist auch meistens sicherer da ein Trecker mit angehobenem Frontlader sehr schnell umkippen kann.
Besonders wenn der Trecker ausweichen muss und ins Bankett kommt, ist ein schwerer Frontlader mit einer Schaufel angebaut reicht das vollkommen um einen Trecker umzuwerfen.
Die 3,5m spielen nur eine Rolle an schlecht einsehbaren Kreuzungen, dann muss man entweder einen Einweiser haben oder ein Kamerasystem um die Kreuzung überblicken zu können.

Grundsätzlich hast Du schon recht.
Wobei dann wieder der Satz mit "angepasster Fahrweise" kommt/kommen müsste.
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon Sönke Carstens » Sa Okt 24, 2020 11:35

GeDe hat geschrieben:Grundsätzlich hast Du schon recht.
Wobei dann wieder der Satz mit "angepasster Fahrweise" kommt/kommen müsste.


Dann würde man kaum schneller als 20 km/h fahren mit Frontlader weil ständig und überall etwas passieren könnte und man ausweichen muss.
Mein 413 Vario hat trotz Radgewichte öfters mal ein Hinterrad gehoben, und der 600er Fendt fängt sofort an sich aufzuschaukeln wenn der Frontlader angehoben ist.
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon Ecoboost » Sa Okt 24, 2020 11:46

Servus,

also Frontlader unten bringt aus meiner Sicht ein viel höheres Unfallrisiko als Frontlader oben.
Ich muss damit ja nicht wie ein verrückter durch die Gegend heizen, je mehr vorne dran ist umso mehr muss ich halt meine Fahrweise anpassen. Gerade bei Erntearbeiten gehört dieser meiner Meinung nach ohnehin abmontiert.
Gab erst vor ca. 6 Wochen in der benachbarten Region einen tödlichen Unfall der wo sich mit angehobener Frontladerschwinge hätte vermeiden lassen.
https://www.innsalzach24.de/innsalzach/ ... 40275.html
Ist halt blöd hergegangen, ich gebe hierfür aber auch teils den Landwirten die Schuld die meinen ihren Mais bis auf den letzten cm zur Straße anbauen zu müssen. Gerade so ab Mitte August sind teils die Kreuzungsbereiche so schlecht mit dem Mais einsehbar dass es nicht verwunderlich ist wenn etwas passiert.

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon Cptn Care » Sa Okt 24, 2020 12:20

Ich weiß nicht was genau an der Sache dran ist, jedoch wurde mir mal zugetragen dass allgemein kein Anbauwerkezeug sprich Gabel, Palettengabel oder Schaufel am Frontlader sein dürfe im Straßenverkehr. Hätte wohl was mit der Zulassung und Eintragung zutun, da lediglich der Frontlader eingetragen ist und für das führen des Werkszeugs im Straßenverkehr der Schlepper als selbstfahrender Baggerlader zugelassen werden müsse oder sowas? Also müsste rein rechtlich gesehen alles auf dem Hänger mitgeführt werden?

Ist jedoch nur Hörensagen und gefährliches Halbwissen. Keine Ahnung ob und was an der Aussage dran ist.
Cptn Care
 
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Re: Fendt geschrottet

Beitragvon Borsti7278 » Sa Okt 24, 2020 12:51

adefrankl hat geschrieben:
beachbauer hat geschrieben:Da hat sich was geändert in letzter Zeit: http://www.svlfg.de/frontlader

........ In der ausgehobenen Stellung können Höhen deutlich über vier Meter erreicht werden, so dass darauf beim Durchfahren von Unterführungen, Stromleitungen und Ampelanlagen geachtet werden muss.
.............

Im Nachbarort hat jemand so seinen Fendt geschrottet. Er wollte durch eine Bahnunterführung fahren und dabei bleib der Frantlader eben oben hängen. Der Traktor ist in der Mitte zerbrochen. Den Fahrer, sowie seiner Tochter auf dem Beifahrersitz ist zum Glück kaum was passiert. Insofern, sofern nicht gerade unübersichtliche Kreuzungen eine Rolle spielen, dürfte man in der Postion unten sicherer fahren, sofern da keine scharfkantigen Teile etc. vorhanden sind und die Vorschriften eingehalten werden.


Fendt 4s?
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon GeDe » Sa Okt 24, 2020 14:40

Sönke Carstens hat geschrieben:Mein 413 Vario hat trotz Radgewichte öfters mal ein Hinterrad gehoben, und der 600er Fendt fängt sofort an sich aufzuschaukeln wenn der Frontlader angehoben ist.

Da möchte ich bezweifeln ob der Frontlader zur Schleppergröße passt!
Bei meinem 300er Vario (ohne Radgewichte)hat beim Befahren von öffentlichen Straßen noch nie ein Hinterrad abgehoben.Obwohl ich den Cargo 4x75 dran hab.Den kleineren 3x65 gab es beim Schlepperkauf noch nicht.
Ecoboost hat geschrieben:also Frontlader unten bringt aus meiner Sicht ein viel höheres Unfallrisiko als Frontlader oben.
Ich muss damit ja nicht wie ein verrückter durch die Gegend heizen, je mehr vorne dran ist umso mehr muss ich halt meine Fahrweise anpassen. Gerade bei Erntearbeiten gehört dieser meiner Meinung nach ohnehin abmontiert.

Diese Meinung kann ich uneingeschränkt teilen.
Cptn Care hat geschrieben:Ich weiß nicht was genau an der Sache dran ist, jedoch wurde mir mal zugetragen dass allgemein kein Anbauwerkezeug sprich Gabel, Palettengabel oder Schaufel am Frontlader sein dürfe im Straßenverkehr.

Ganz ohne ist das nicht.Wobei ich die genaue Regelung gerade nicht weiß.
Aber:
Ich habe vor über 20Jahren privat bei einem großen Stapler-(Manitou-)-Händler den Staplerschein gemacht.Damals kamen grad mal so die ersten Teleskoplader auf.
Dort war die Aussage,wenn jemand einen Teleskoplader mieten möchte,darf er den mit angebauter Schaufel fahren.Will er aber eine Palettengabel dazu,darf er nur mit Staplerschein auf die Straße.Sonst muss die Palettengabel mit einem Anhänger abgeholt werden.
Noch was zu Radgewichten in den Hinterrädern:
Die Dinger bringen nur was als Ballast bei Zugarbeiten.Bei Frontladerarbeiten sorgen die ausschließlich dafür daß die Vorderachslast überschritten ist!Mag vielleicht nicht jeder verstehen,ist aber so.Hat irgendwas mit dem Hebelgesetz zu tun.Wer in Physik etwas aufgepasst hat...
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon countryman » Sa Okt 24, 2020 15:45

GeDe hat geschrieben:Hat irgendwas mit dem Hebelgesetz zu tun.Wer in Physik etwas aufgepasst hat...

...kann sich leicht ausrechnen, dass auch ein Ballastgewicht 1,50 m hinter der Hinterachse zwar Fahrstabilität bringt, aber nur eine minimale Entlastung der Vorderachse.
Man müsste einen unrealistisch langen Lastarm hinten annehmen, damit vorne mit einer wesentlichen Entlastung zu rechnen ist.
Gewicht hinten ist beim Laden deshalb wichtig, weil der Schlepper sonst leicht dazu neigt über das Pendelgelenk der Vorderachse abzukippen. So ein Schlepper hat zwar 4 Räder, verhält sich aber fahrdynamisch eher wie ein Dreirad.

Der Staplerschein ist eine reine UVV Angelegenheit und hat verkehrsrechtlich keine Bedeutung.
Dass ein Vermieter den fordert kann trotzdem gut sein, da bei Stapelarbeiten leicht Personen zu Schaden kommen können.
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon ihcmonster » Sa Okt 24, 2020 16:12

nachdem ich heute Morgen auch die dazugekommenen Kommentare gelesen habe, bin ich sodann mit dem FL oben gefahren, weil mir doch einiges einleuchtet! Mit der Stoll-Schaufel dran muss man dann im Dorf doch mehr aufpassen, damit man nicht die Laterne mitnimmt wenn man um die Ecke fährt. Ist aber nur Gewohnheitssache glaube ich. Danke an euch für die vielen nützlichen Kommentare!
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon Sönke Carstens » Sa Okt 24, 2020 16:23

Ecoboost hat geschrieben:Servus,

also Frontlader unten bringt aus meiner Sicht ein viel höheres Unfallrisiko als Frontlader oben.
Ich muss damit ja nicht wie ein verrückter durch die Gegend heizen, je mehr vorne dran ist umso mehr muss ich halt meine Fahrweise anpassen. Gerade bei Erntearbeiten gehört dieser meiner Meinung nach ohnehin abmontiert.
Gab erst vor ca. 6 Wochen in der benachbarten Region einen tödlichen Unfall der wo sich mit angehobener Frontladerschwinge hätte vermeiden lassen.
https://www.innsalzach24.de/innsalzach/ ... 40275.html
Ist halt blöd hergegangen, ich gebe hierfür aber auch teils den Landwirten die Schuld die meinen ihren Mais bis auf den letzten cm zur Straße anbauen zu müssen. Gerade so ab Mitte August sind teils die Kreuzungsbereiche so schlecht mit dem Mais einsehbar dass es nicht verwunderlich ist wenn etwas passiert.

Gruß

Ecoboost


Wenn man an eine unübersichtliche Kreuzung heranfährt kann man ja den Frontlader anheben und wenn man die Kreuzung wieder verlassen hat senkt man den Frontlader wieder ab.
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon 038Magnum » Sa Okt 24, 2020 16:53

Servus,

der Frontlader hat oben zu sein. Ich verstehe nicht, wie man sich da Ideen in der Art "FL an der Kreuzung oben, anschließend wieder unten" zurechtbastelt. Es gibt sogar öffentlich einsehbare Gerichtsurteile, in denen der Unfallverursachende Schlepper die Palettengabel senkrecht nach unten stehen hatte, somit unter die 2,00m kam und eine Verkehrsgefährdung darstellte (LG Karlsruhe, Urteil vom 16.11.2010 - 6 O 180/10).

Dass sich das beschissen fährt, steht ja außer Frage. Aber es ist nun mal aus dem Gesetz so abzuleiten.

In den Bedienungsanleitungen diverser Hersteller wird im Bezug auf Ladung im öffentlichen Straßenverkehr der Hinweis auf §22/1I der STVO gegeben. Demnach muss "(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." Das dürfte in der Realität fast unmöglich sein, die Ladungssicherung so sinnvoll zu betreiben, dass das vor Gericht bestehen würde.

Das wollen viele nicht hören, geschweige denn akzeptieren. Erst im Falle eines Unfalls werden die Leute wachgerüttelt. Eigentlich schade.

besten Gruß und euch allen ein schönes Wochenende.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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