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Frontladerstellung im Straßenverkehr

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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47 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon ihcmonster » Fr Okt 23, 2020 18:08

hallo, bei einer Diskusion am heutigen Nachmittag kamen wir auf das Themà, in welcher Stellung der Frontlader im Straßenverkehr sein sollte. Mit Schaufel auf Straßenhöhe oder in hoher Stellung? Bei einer Palettengabel leuchtet mir die hohe Stellung des FL eher ein, als mit einer Schaufel oder Ballengabel. Unanhängig von den Gewohnheiten des Einzelnen hier, gibt es dazu eine gesetzliche Vorschrift in der dies geregelt ist?

Der Hintergrund der Diskusion ist entstanden, dass der Vater unseres Ortslandwirts vor Jahren mit einem Rundballen beladen aus einem Feldweg auf die Strasse fuhr, und ein Auto gg den FL gekannallt ist. Nun ist es ja so, dass man mit Gewicht am FL in hoher Position nicht unbedingt auf eine Strasse einbiegen kann, da die Einfahrten oft eine gewise Neigung haben und Kippgefahr besteht. In der unteren Fahrstellung habe ich natürlich einen gewissen Vorbau und muss mich in die Strasse reintasten, bevor ich sehe ob was angefahren kommt. Damals war erheblicher Sachschaden entstanden, aber kein Personenschaden. Gott sei Dank! Wie seht ihr die Sachlage?
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon xyz » Fr Okt 23, 2020 18:12

Schlepper immer oben Radlader unten Schaufel leer!
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon countryman » Fr Okt 23, 2020 18:14

Meines Wissens ist es verboten Ladegut auf dem Frontlader über die Straße zu transportieren, schon wegen dem Vorbaumaß (3,50 m ab Lenkradmitte). Der Unfall zeigt ja schon dass das nicht umsonst so ist.
Ebenso muss der Lader auf > 2 m Höhe angehoben sein.
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon HL1937 » Fr Okt 23, 2020 18:17

Außerdem ist ein Frontlader kein Transportgerät.
Auch wenn es nur ein Ballen ist, muß er auf einem Anhänger transportiert werden.
Vom Nachbardorf hat schon einer bezahlt, weil er einen Siloballen heimfuhr, obwohl er niemanden gefährdet hat.
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon joke31 » Fr Okt 23, 2020 18:49

Der fl muss 2m vom Boden sein gestern noch bei
Achtung Kontrolle auf Kabel 1 gesehen
Bin Ostfriese und das ist gut so
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon holzerhobby » Fr Okt 23, 2020 20:03

Die 2 m unbeladnen sind korrekt,
Mit Ladung m.W. Nur Schrittgeschwindigkeit.
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon 038Magnum » Fr Okt 23, 2020 20:08

holzerhobby hat geschrieben:Die 2 m unbeladnen sind korrekt,
Mit Ladung m.W. Nur Schrittgeschwindigkeit.


Servus,

Beladen gar nicht. Auch nicht mit Schrittgeschwindigkeit.

Ansonsten >2m.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon Zement » Fr Okt 23, 2020 21:03

joke31 hat geschrieben:Der fl muss 2m vom Boden sein gestern noch bei
Achtung Kontrolle auf Kabel 1 gesehen

Ja mindestens , lieber mehr
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon beachbauer » Fr Okt 23, 2020 21:18

Da hat sich was geändert in letzter Zeit: http://www.svlfg.de/frontlader

Daraus:
Für die Transportstellung des Frontladers am Traktor während der Straßenfahrt gibt es zwei Möglichkeiten – oben oder unten.

In der oberen Stellung wird die Frontladerschwinge soweit angehoben, dass sich das Arbeitswerkzeug höher als zwei Meter über der Fahrbahn befindet. Dadurch wird die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verringert. Für den Fahrer können sich aber Sichtfeldeinschränkungen ergeben. In der ausgehobenen Stellung können Höhen deutlich über vier Meter erreicht werden, so dass darauf beim Durchfahren von Unterführungen, Stromleitungen und Ampelanlagen geachtet werden muss.

In Bezug auf die Fahrstabilität ist die untere Transportstellung durch eine tiefere Lage des Schwerpunkts von Vorteil. Das Sichtfeld ist für den Fahrer weniger eingeschränkt. Allerdings ist die untere Transportstellung mit Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer verbunden und bedarf besonderes Verhalten. So werden die standardmäßigen Scheinwerfer verdeckt, so dass mit der Nutzung der oberen Scheinwerfer auf eine einsatzbedingte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu achten ist. Das Vorbaumaß von 3,50 m sowie das Merkblatt für angebaute Arbeitsgeräte sind zu beachten. Arbeitswerkzeuge mit Kanten und Zähnen sind durch Schutzvorrichtungen in der unteren Transportstellung abzudecken.
Gruß Wolfgang
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon 038Magnum » Fr Okt 23, 2020 23:42

beachbauer hat geschrieben:Da hat sich was geändert in letzter Zeit: http://www.svlfg.de/frontlader

Daraus:
Für die Transportstellung des Frontladers am Traktor während der Straßenfahrt gibt es zwei Möglichkeiten – oben oder unten.

In der oberen Stellung wird die Frontladerschwinge soweit angehoben, dass sich das Arbeitswerkzeug höher als zwei Meter über der Fahrbahn befindet. Dadurch wird die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verringert. Für den Fahrer können sich aber Sichtfeldeinschränkungen ergeben. In der ausgehobenen Stellung können Höhen deutlich über vier Meter erreicht werden, so dass darauf beim Durchfahren von Unterführungen, Stromleitungen und Ampelanlagen geachtet werden muss.

In Bezug auf die Fahrstabilität ist die untere Transportstellung durch eine tiefere Lage des Schwerpunkts von Vorteil. Das Sichtfeld ist für den Fahrer weniger eingeschränkt. Allerdings ist die untere Transportstellung mit Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer verbunden und bedarf besonderes Verhalten. So werden die standardmäßigen Scheinwerfer verdeckt, so dass mit der Nutzung der oberen Scheinwerfer auf eine einsatzbedingte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu achten ist. Das Vorbaumaß von 3,50 m sowie das Merkblatt für angebaute Arbeitsgeräte sind zu beachten. Arbeitswerkzeuge mit Kanten und Zähnen sind durch Schutzvorrichtungen in der unteren Transportstellung abzudecken.



Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung, mit dem Hinweis auf die Betriebsanleitung des jew. Herstellers. Da hat sich im Gesetztestext nichts geändert.

Wobei man sagen muss, dass auch dort etwas Spielraum besteht. Da sich im Unglücksfall aber kein Richter darauf einlassen wird, dass der Frontlader in unterer Position als "unvermeidliche Verkehrsbehinderung bzw. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" so gefahren werden muss, bleibt weiterhin nur die Variante "Frontlader >2m" , damit er nicht als Gefährdung zählt.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon RHaRE » Sa Okt 24, 2020 0:04

038Magnum hat geschrieben:
holzerhobby hat geschrieben:Die 2 m unbeladnen sind korrekt,
Mit Ladung m.W. Nur Schrittgeschwindigkeit.


Servus,

Beladen gar nicht. Auch nicht mit Schrittgeschwindigkeit.

Ansonsten >2m.


Hallo Magnum ,
warum darf man mit einem Frontlader Anbaugerät keine Ladung mitnehmen ? Solange man Ladungssicherung erfüllt und Achslasten nicht überschritten werden , sehe ich jetzt nicht das Problem .
Beim Radlader als selbstfahrende Arbeitsmaschine ist es aus steuerlichen Gründen nicht erlaubt .

RH
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Fendt geschrottet

Beitragvon adefrankl » Sa Okt 24, 2020 0:42

beachbauer hat geschrieben:Da hat sich was geändert in letzter Zeit: http://www.svlfg.de/frontlader

........ In der ausgehobenen Stellung können Höhen deutlich über vier Meter erreicht werden, so dass darauf beim Durchfahren von Unterführungen, Stromleitungen und Ampelanlagen geachtet werden muss.
.............

Im Nachbarort hat jemand so seinen Fendt geschrottet. Er wollte durch eine Bahnunterführung fahren und dabei bleib der Frantlader eben oben hängen. Der Traktor ist in der Mitte zerbrochen. Den Fahrer, sowie seiner Tochter auf dem Beifahrersitz ist zum Glück kaum was passiert. Insofern, sofern nicht gerade unübersichtliche Kreuzungen eine Rolle spielen, dürfte man in der Postion unten sicherer fahren, sofern da keine scharfkantigen Teile etc. vorhanden sind und die Vorschriften eingehalten werden.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon Waldmichel » Sa Okt 24, 2020 5:49

beachbauer hat geschrieben:Da hat sich was geändert in letzter Zeit: http://www.svlfg.de/frontlader

Daraus:
Für die Transportstellung des Frontladers am Traktor während der Straßenfahrt gibt es zwei Möglichkeiten – oben oder unten.


Das habe ich auch gelesen und ist mir hier bei der Fragestellung auch gleich in den Sinn gekommen.
Beachbauer war schneller.

038Magnum hat geschrieben:Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung, mit dem Hinweis auf die Betriebsanleitung des jew. Herstellers. Da hat sich im Gesetztestext nichts geändert.


So genau habe ich mich damit nicht befasst, ob das nun nur eine Empfehlung ist oder Fakt.
Aber die Worte kommen ja nicht von irgendeinem Stammtisch sondern halt von der SVLFG. Das sollte dann schon Gewicht haben, auch vor Gericht.
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon ihcmonster » Sa Okt 24, 2020 7:04

das ist ja interessant was hier darüber zu lesen ist und wohl die wenigsten wissen, insbesondere die Hobbybauern! Vieles leuchtet mir auch ein. Aber wie es von der gesetzlichen Seite aussieht, konnte ich noch nicht nachlesen. Außer das die Vorbaulänge von 3,50m nicht überschritten werden darf! Was den Transport mit dem FL anbelangt, hält sich wohl kaum einer daran. Auch unser Landwirt, dessen Vater den Unfall hatte, transportiert munter mit dem FL weiter. Scheinbar war das Urteil damals beim Gericht nicht sonderlich abschreckend! Die Härte bei uns ist aber ein Hobbybauer, der mit seinem 45er Kramer Heuballen aufspiest und dann stehend durchs Dorf fährt, weil er sonst nix sieht. Und wenn der mal ne Notbremsung hinlegen muss, hebt sich die Karre und er liegt auf der Haube! So gesehen haben die Vorschriften schon ihren Sinn, entstehen die meisten doch aus einem vorangegangenem Unglück....
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Re: Frontladerstellung im Straßenverkehr

Beitragvon 038Magnum » Sa Okt 24, 2020 8:05

RHaRE hat geschrieben:
038Magnum hat geschrieben:
holzerhobby hat geschrieben:Die 2 m unbeladnen sind korrekt,
Mit Ladung m.W. Nur Schrittgeschwindigkeit.


Servus,

Beladen gar nicht. Auch nicht mit Schrittgeschwindigkeit.

Ansonsten >2m.


Hallo Magnum ,
warum darf man mit einem Frontlader Anbaugerät keine Ladung mitnehmen ? Solange man Ladungssicherung erfüllt und Achslasten nicht überschritten werden , sehe ich jetzt nicht das Problem .
Beim Radlader als selbstfahrende Arbeitsmaschine ist es aus steuerlichen Gründen nicht erlaubt .

RH


Servus,

Dazu steht zwar nichts im Gesetztest, in der Bedienungsanleitung des Frontlader-Herstellers aber sehr wohl.
Die dynamischen Lasten sind nicht zu unterschätzen, auch was das Brems erhalten angeht.

Aber so lange das im Gesetz nicht konkretisiert wird, wird es da weiterhin unterschiedlich gehandhabt werden.
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