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Frontladerstellung im Straßenverkehr

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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47 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Beitragvon Samba » Mo Jul 02, 2007 22:12

mal ne dumme frage wenn ich am frontlader die schaufel dran habe und ihn unten fahre, dann verhält sich das ganze ähnlich wie ein frontmähwerk. somit müsste ein frontmähwerk auch als verkehrsgefärdung gelten. schonmal drüber nachgedacht?
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Beitragvon JohnHirsch6300 » Di Jul 03, 2007 19:49

Also ich fahr mit dem fronrlader eigentlich immer unten, mit Siloschaufel hat man eigentlich auch kaum eine andere Wahl, und an Kreuzungen wird der dan eben ausgehoben. Spitze sachen wie Forken sollte man immer oben fahren. Aber wenn kein gerät am FL dran is, wird der einfach abgebaut und dan is problem gelöst.
Ansich is das fahren mit frontgeräten auch zu vermeiden, und an Kreuzungen muss immer ein einweiser dabei sein usw., beim frontlader hat man ja die möglichkeit den aus dem verkehrsempflindlichen bereich zu nehmen, beim Mäher geht das halt nich
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Beitragvon sj413 » Di Jul 03, 2007 22:39

kruemel hat geschrieben:Der Frontlader muss in höchster stellung sein und die Werkzeuge des Fontlander müssen min. 2 m über der Fahrbahn sein. Sonst ist es eine Verkehrsgefährdung. Ich finde es erschreckend welche fragen hier auftauchen. Haben hier wohl einige den Führerscheim im Lotto gewonnen.


Bei uns in Österreich definitiv NICHT! Es ist lediglich erforderlich, daß vorstehende Teile gesichert sein müssen (Zum Beispiel bei einer Palettengabel die Spitzen abdecken plus eine Langgut-Tafel vorne) und es dürfen die Scheinwerfer nicht abgedeckt sein.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß es in Deutschland anders ist, denn dann wäre ja auch jedes Gerät zum Beispiel an der Fronthydraulik illegal. :wink:

Ausserdem ist auch die Kippgefahr erhöht, wenn der Frontlader oben ist!

LG

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Beitragvon Tiros02 » Mi Jul 04, 2007 9:14

Ja in Österreich und Deutschland gelten noch lange nicht die gleichen Vorschriften, trotz EU.

Fakt ist, lt. StVO muß in Deutschland der Frontlader während der Fahrt auf öffentlichen Straßen OBEN sein! Was jemand auf seinem eigenen privaten Feld macht, ist ja sowieso seine Sache!

In der Praxis wird man den Frontlader, wenn keine Geräte, leichte Geräte oder spitzige Geräte angebaut sind, mindestens so weit oben halten, daß erstens die Sicht nicht eingeschränkt ist und zweitens man mindestens über der Höhe von LKW-Kabinen oder Omnibus-Insassen ist. Bei Palettengabeln oder Ballenzinken zieht man die Spitze nach oben. Zumindest bei allen Industriefrontladern wird es auch kein Problem sein, diese Höhe zu erreichen. Bei den alten Seilzug-Dingern kann das anders aussehen.

Wenn man mit z. B. vollen Schaufeln rumfährt, ist auch klar, daß man in der Praxis den Frontlader schon aus Fahrzeug-Stabilitätsgründen eher ganz unten halten wird. Ein "vernünftiger" Polizist wird dagegen auch nichts sagen. Und im Falle eines Unfalls entscheidet ohnehin der Richter...

Viele Grüße
Tiros02
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Beitragvon Piotr » Mi Jul 04, 2007 10:04

Hi Leute,

also wenn ich mit Schaufel fahre, dann FL unten und Schaufel "aufgekippt" also so wie wenn die voll wäre. Dann verhält sich die Schaufel beim Auffahrunfall wie ein "PKW", denn Sie ist über 1,8 Meter Breite durchgänig und kann sich nirgendwo reinbohren.

Mit einer Palettengabel entweder ganz oben oder die Palettengabel eingekippt dann spießt du auch niemanden auf.

Gruß



Peter
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Beitragvon Bauer Berger » Mi Jul 04, 2007 13:00

wir haben unsern immer im straßenverkehr oben
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Beitragvon Bennit » Mi Jul 04, 2007 13:13

Immer ganz oben schon wegen den LKWs an der Kreuzung :wink:
MFG
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niels91 hat geschrieben:haha ich kan mich auch selber verarschen
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Beitragvon Stocki » Mi Jul 04, 2007 13:33

wenn ich unseren Frontlader ganz oben hätte würde ich jede Ampel mitnehmen.. :roll:
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Beitragvon Holder 7.74 » Mi Jul 04, 2007 14:10

Wenn man mit z. B. vollen Schaufeln rumfährt,


Das ist garnicht erlaubt und deshalb auch kein echtes Argument
Gottes schönste Gabe ist der Schwabe
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Beitragvon sKarle » Mi Jul 04, 2007 14:22

Wenn ihr den so hoch lasst das er keine LKW-Kabinen mitnimmt dürft ihr nicht mehr fahren weil ihr sicher über 4m seid.
Das Fahren mit Ladung in der Schaufel ist auch verboten!

Ich würde auch am liebsten immer unten fahren schon nur wegen dem Kurvenverhalten. Idiotisch finde ich das man den Radlader unten fahren muss, ist der Unterschied denn so groß?

Armes Deutschland!!!
Dumm ist der, der dummes tut.
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Beitragvon Bauer Berger » Mi Jul 04, 2007 17:06

Stocki hat geschrieben:wenn ich unseren Frontlader ganz oben hätte würde ich jede Ampel mitnehmen.. :roll:


dann würde ich ihn mal kurz runter machen und wenn man dann an der ampel vorbei ist macht man ihn wieder hoch . kann doch nicht so schwer sein
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Beitragvon Schweinchen » Mi Jul 04, 2007 19:06

ok ist nicht schwer nur du hast das problem dass du den für jede Straßenlampe auch runter machen muss weil du sonst die Stromleitung kappst und die Tel Leitung
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Beitragvon Bennit » Mi Jul 04, 2007 19:50

so hoch geht unser garnicht
:lol:
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niels91 hat geschrieben:haha ich kan mich auch selber verarschen
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Beitragvon Todde » Mi Jul 04, 2007 22:25

den frontlader im straßenverkehr zu bedienen ist verboten...

weiß gar nicht woher das kommt, mir konnte noch kein polizeibeamter sagen wie hoch! 5m, also bis anschlag, dann ist er zu hoch für die straße...

den frontlader hoch bedeutet für mich, soweit über den boden, das er nicht schleift - fertig. anders sieht es mit mistforke aus, die würd ich auch nicht in menschenhöhe fahren.
mit arbeitsscheinwerfern dürfte ein frontlader "unten" gefahren werden, wie beim radlader, alles andere wäre humbug.
einen frontgrubber in der fronthydraulik kann ich im straßenverkehr auch nicht in 3,7 meter höhe fahren...

:roll:
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Beitragvon DerMitDemClaasTanzt » Mi Jul 04, 2007 22:41

Arbeitsscheinwerfer sind aber auf der Straße abzuschalten :lol:
Obwohl ich die im Dunkeln auch hinten anlasse wenn was drannhängt, fühl mich sicherer.

Ich mache den meistens nach oben, lasse den aber ab Steuergerät angeschlossen ( gibt manche die den FL absperren ) , um eben an Brücken, Bäumen usw. notfalls absenken zu können, ich kann den nicht sperren, dann werd ich unruhig.

Das der unten nicht sein kann ist schon klar, manche Schwingen stehen ja noch weit von der Treckerschnauze weg, wenn unser einer dann aus ner unüberschaubaren Straße kommt könnte ja locker einer von der Seite reinschmettern, dann ist der Schlepper unter anderem auch schrott. Wenn die Schwinge oben ist, steht die weniger raus. Obwohl ein Nachlaufpacker vom Pflug an der FH auch nen guten meter80 raushängt.....
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