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Frosttiefe

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17 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Frosttiefe

Beitragvon automatix » Fr Jan 25, 2013 7:48

Heinrich hat geschrieben:
rettel hat geschrieben:Die Prognosen vom DWD sind meines Erachtens nur für die Auftautiefe zu berücksichtigen! Die aktuelle Frosttiefe ist objektiv jederzeit feststellbar, wenn man den Boden aufgräbt, dafür braucht man keine Prognosen! Ebenso ist die Schneehöhe jederzeit messbar, Prognosen sind hier nur Anhaltswerte.
Wenn man sich auch mal die Prognosen für die Frosttiefen und Auftautiefen anschaut, sollte auch schnell jedem klar werden, dass mit bewachsenem Boden Grünland und allenfalls extrem dicht stehendes Getreide, dass schon sehr früh gedrillt wurde, gemeint sein kann. Die Frosttiefen in einem normalen Getreidebestand sind also eher mit dem unbewachsenen Boden vergleichbar.
Im Übrigen halte ich die DüV-Vollzugshinweise in NRW für nicht rechtens. Laut Düngeverordnung ist ein Abschwemmen der Nährstoffe zu vermeiden. Wie kann ich aber sicher sein, dass ein Abschwemmen verhindert wird, wenn der Boden z.B. 30 cm tief gefroren ist und tagsüber 1 cm auftaut und es anschließend laut Wetterbericht Niederschläge in Form von Regen von 20 bis 30 mm gibt?
Da selbst manche Landwirte sogar bei mehr als 5 cm Schnee in diesem Jahr Gülle gefahren haben, gehe ich davon aus, dass früher oder später die Sperrfristverschiebung, dass man schon ab dem 16. Januar Gülle fahren kann, nicht mehr möglich sein wird. Wenn manche Kollegen so weitermachen, wird es wohl eher darauf hinauslaufen, dass man erst ab dem 15. Februar oder noch später fahren darf.


ja, und wegen einen so einen Deppen kommt dann auf blöd die nächste Auflage und schon sind alle die Gearschten
Ich weiss garnicht wo dein Problem ist.
Jeder Landwirt ist selbst dafür verantwortlich für das was er tu
Fährt er Gülle und es kommt tatsächlich zu einer Anbschwemmung ist es ein CC-Verstoss und wirdmit Kürzng der Bezüge und eine KLage geahndet.
Heinrich
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Re: Frosttiefe

Beitragvon rettel » Fr Jan 25, 2013 15:22

Heinrich hat geschrieben:Ich weiss garnicht wo dein Problem ist.
Jeder Landwirt ist selbst dafür verantwortlich für das was er tu
Fährt er Gülle und es kommt tatsächlich zu einer Anbschwemmung ist es ein CC-Verstoss und wirdmit Kürzng der Bezüge und eine KLage geahndet.


Das ist so nicht korrekt. Dazu verweise ich u.a. auf Punkt 3.2.2 folgender pdf-Datei:
http://www.ti.bund.de/fileadmin/dam_upl ... C3%BCV.pdf

Eine Abschwemmung kann demzufolge nur geahndet werden, wenn Gewässerabstände nicht eingehalten wurden.

Die neue Düngeverordnung 2014 wird sich wohl sehr eng an diesen Bericht halten.
rettel
 
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