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fuchs fangen

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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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fuchs fangen

Beitragvon Burenzucht-Winter » Do Feb 14, 2008 21:10

hallo
wie fang ich am besten nen fuchs der sich gerne einer meiner gänse holt???
mfg
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Beitragvon karl01 » Do Feb 14, 2008 21:31

hallo
wenn du kein jäger bist
und für das revier keinen begehungsschein hast,gar nicht
karl
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Beitragvon Fassi » Do Feb 14, 2008 23:48

In Hessen dürftest Du, nach dem Du einen Fangjagdlehrgang belegt hast (wo auch gesagt, bekommst wie). Allerdings nur auf Deinem Grundstück, ansonst fällt das unter Wilderei und das ist eine Straftat. Die Sache hat auch einen Haken, bei Lebendfallen darfst Du den Fuchs nicht töten, nicht aussetzen und auch keinem geben zum Töten und Todfallen in bewohnten Gebiet sind immer ne heiße Sache.

Gruß Christian
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Beitragvon forstbetriebwf » Fr Feb 15, 2008 10:55

Hallo: In den meißten Bundesländern ist mittlerweile die Fangjagd mit Totschlagfallen verboten,sie wird nur in besonderen fällen auf Antrag erteilt. Die voraussetzung eine Gemehmigung überhaupt zu bekommen ist der Nachweiß des Besuches eines sogenannten Fallenlehrganges dauert meistens 2 Tage. Ebenso der Besitz eines gültigen Jagdscheines. Beides ,vorausgesetzt man erhält die Genehmigung zum Fangen gilt nur im eigenen Revier oder dort wo man einen zb Begehungsschei hat. Als privat Person auf dem eigenen Grunstück einen Fuchs zu fangen ist bei uns verboten. Sprich mit dem zuständigen Jäger der kann mit Sicherheit weiterhelfen und das Problem lösen.
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Beitragvon Amur » Fr Feb 15, 2008 12:42

forstbetriebwf hat geschrieben:Hallo: In den meißten Bundesländern ist mittlerweile die Fangjagd mit Totschlagfallen verboten,...


Wo steht denn das? Die Fallen müssen registiert werden und die Klemmkraft ist vorgeschrieben, aber Abzugseisen sind normalerweise erlaubt.
Genauso würde mich es interessieren, weshalb er den gefangenen Fuchs nicht einem "kundigen", sprich Jäger, zum Töten geben darf.

Wird in den Fallenlehrgängen nicht das Töten des gefangenen Tieres gelehrt?

mfg
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Beitragvon forstbetriebwf » Fr Feb 15, 2008 15:09

Im Jagdgesetz steht das! Fallen die nicht unversehrt fangen und dazu gehören auch Abzugseisen sind verboten ausnahmen sind möglich bedürfen aber der Genehmigung.In den Lehrgängen wird der Umgang mit den verschiedenen Fallen gelehrt und alles was zum allgemeinen Wissen für die Fallenjagd benötigt wird,in Theorie und Praxis.Und selbst wenn es erlaubt und möglich wäre (was es aber nicht ist) den Fuchs zu fangen wäre das Tierquälerrei ihn solange gefangenzuhalten bis der zuständige Jäger käme um ihn zu töten.Der Fuchst würde Wahrscheinlich vorher Qualvoll verenden
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Beitragvon karl01 » Fr Feb 15, 2008 15:40

also das das fangen mit abzugseisen verboten ist hab ich noch nicht gehört
du darfst sie in deinem jagdrevier benutzen
allerdings nur in geschlossenen räumen (wo kein mensch hin kommt)
oder aber auch im revier in fangbunkern,
so hab ich es zumindest noch in erinnerung von dem fallenjagd
seminar
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Beitragvon karl01 » Fr Feb 15, 2008 16:04

hallo
zitat aus dem ljg rlp

(2) Fallen, die nicht unversehrt fangen, dürfen nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde verwendet werden. Sie dürfen nur in geschlossenen Räumen, in Fangbunkern oder Fanggärten aufgestellt werden. Die Genehmigung kann mit weiteren Auflagen und Bedingungen versehen werden

gruss
karl
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Beitragvon Amur » Fr Feb 15, 2008 16:12

Also in BW ist es laut LJG zulässig mit Totschlagfallen zu fangen.

http://www.landesjagdverband.de/site/60 ... gesetz.pdf

Seite 10 §22

Für Nicht-Jäger ist dort auch geregelt was sie für eine Ausbildung brauchen.

mfg
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fuchs

Beitragvon Burenzucht-Winter » Sa Feb 16, 2008 19:45

hallo

toll ich wollte eigentlich nicht wissen wie ich es nicht machen darf
der scheiß fuchs muß weg

mfg
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Beitragvon ohmeyer » So Feb 17, 2008 19:07

Also, es gibt auch den Grundsatz was ich nicht weis, macht mich nicht heiss.
Sowei't ich noch von meinem Fallenlehrgang weis (Niedersachsen), darf ich sicher tötende Fallen verwenden, Schwanenhals oder Eiabzugeisen, eingebaut in einen Fangbunker mit Zwangspass. Der Fangbunker muss dazu gegen Unbefugte gesichert sein plus Hinweisschild
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Beitragvon Kaninchen » So Feb 17, 2008 20:33

Viele Jäger haben auch eine Lebendfalle.
Frag mal den für dein Gebiet zuständigen Jäger, ob er dir helfen kann.
Grüßle,
Birgit
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Beitragvon forstbetriebwf » Fr Feb 22, 2008 8:30

Also nochmal Totschlagfallen sind verboten nur mit Genehmigung der Jagdbehörde erlaubt
Zu dem Fuchs gibt es nur die Möglichkeit ihn mittels Schwanenhals zu fangen was ich nicht empfehlen würde,am besten mit dem zuständigen Pächter das Problem besprechen und Ihn lebend fangen wenn der Fuchs sich einmal daran gewöhnt hat an die Hühner Gänse kommt er immer wieder und wenn der nicht eben ein anderer
Mein Tip so hab ich es gemacht bei den Hühnern Eingezäunt Draht eingegraben und die Hüner waren Abends Nachts im Verschlossenen Stall das wird wohl die einzige möglichkeit sein,denn wie gesagt erledige den einen und es kommen andere die Population ist sehr hoch überall
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Beitragvon Amur » Fr Feb 22, 2008 12:26

forstbetriebwf hat geschrieben:Also nochmal Totschlagfallen sind verboten nur mit Genehmigung der Jagdbehörde erlaubt
...


Also nochmal: stimmt nicht dass sie verboten sind. Selbst die Lebendfangfallen müssen bei uns registiert werden, falls du das als ERlaubnis ansiehst.

mfg
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Beitragvon forstbetriebwf » Fr Feb 22, 2008 17:09

Im Saarland sowie in Rheinland Pfalz sind Fallen Die nicht unversehrt Fangen Also Eiabzugseisen Schwanenhals Verboten Laut Langesjagdgesetz. Es kann auf Antrag und Nachweis des Besuches eines Fallenlehrganges durch die Jagdbehörde eine Sondergehnemigung erteilt werden. Diese muß beantragt werden und Genehmigt werden. so war es bei und bejage zur Zeit mit vier anderen in Rheinlandpfalz eine Jagd von 1200 HK Niederwild und habe mit noch einem Pächter die erlaubnis Zur Fallenjagd erhalten.Auf Antrag Ob es in anderen Bundesländern anders ist weiß ich nicht.Im Saarland zb gibt es keine Ausnahmen da sind Sie absolut verboten
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