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Führerschein für Schmalspurschlepper

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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40 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon nightfighter » Do Apr 26, 2007 19:46

@ idefix:

jop sry du hast recht, hab mich im jahr geirrt.

@ fendt 270 V

in den papieren des treckers steht die bezeichnung ZUGMASCHINE, das mit der klasse B würde nur felten wenn der trecker eine zulässige gesamtmasse von 3500kg nicht überschreitet (Fahrzeugschein) und nur anhänger mitnimmt die noch unter klasse B/BE fallen
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Beitragvon sKarle » Do Apr 26, 2007 19:53

Das kommt darauf an wie du den Schlepper angemeldet hast. Mit grüner Nummer zählt er auf jeden fall als LuF Zugmaschine dann brauchst du den T. Wenn du ihn als KFZ fahren willst musst du ihn auch so anmelden und musst zur AU. Es könnte sein, weis aber nicht genau, das eine Schwarze Nummer genügt.
Den T nachtragen lassen darfst du nur wenn du nachweisen kannst das du bisher mit solchen Traktoren gefahren bist. Dazu brauchst du nur die Betriebsnummer von irgend einem Bauern angeben und du hast deine T. Allerdings geht das nur solange du noch den Alten Führerschein (Papier) hast, einmal Plastik beantragt ist der Zug abgefahren.
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Beitragvon Fendt 270V » Do Apr 26, 2007 19:57

@idefix1980
Als Kraftfahrzeug – Abkürzung: Kfz – bezeichnet man ein maschinell angetriebenes Landfahrzeug, welches nicht an Bahngleise gebunden ist (Definition aus dem StVG). Ein KFZ schließt also auch Traktoren mit ein!

@nigtfighter
Der Traktor überschreitet die 3500kg ZGG nicht.
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Beitragvon chris88 » Do Apr 26, 2007 20:07

In Deutschland ist zum Führen eines Traktors ein Führerschein der Klasse L (mit 16 Jahren oder mit Sonderantrag mit 14) (früher Klasse 5) erforderlich. Ohne Anhänger darf man Maschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 32 km/h fahren. Die Mitführung eines zulassungsfreien Anhänger (25km/h; grünes Wiederholkennzeichen) ist erlaubt. Zum Führen eines schnelleren Traktors ist Klasse T (wenn nicht vorhanden, dann in Abhängigkeit vom zGG entweder B, C1 oder C, bei Anhängerbetrieb mit "E"), erforderlich. Ab 16 Jahren bis 18 Jahren ist maximal 40 km/h erlaubt. Ab 18 Jahren kann der Landwirt dann Traktoren bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (37.28 mph) fahren.

also doch mit B:P
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Beitragvon nightfighter » Do Apr 26, 2007 20:19

ja aber du darfst nicht über 3,5 to zG im schein stehen haben, ist nur bei den kleinen und schmalspurschleppern heute noch so.

ergo bei treckern über 3,5to zG und klasse B :arrow: fahren ohne fahrerlaubnis :arrow: führerschein goodbye
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Beitragvon chris88 » Do Apr 26, 2007 20:31

hab eben mal im fahrzeugschein geschaut. der fendt hat ein leergewicht von 2.4 tonnen und max gesamtgewicht 3,5t

also wäre das mit b noch im grünen bereich
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Beitragvon nightfighter » Do Apr 26, 2007 20:36

jop, muss du aber wieder auf die anhänger aufpassen
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Beitragvon chris88 » Do Apr 26, 2007 20:48

wurdet ihr schon oft von den grünen kontrolliert?
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Beitragvon nightfighter » Do Apr 26, 2007 21:21

ich noch nicht, zum glück. kumpel von mir aber schonmal
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Beitragvon idefix1980 » Do Apr 26, 2007 21:37

@ s´Karle:

Allerdings geht das nur solange du noch den Alten Führerschein (Papier) hast, einmal Plastik beantragt ist der Zug abgefahren.



Bist du dir da sicher? dat wäre mal richtig besch.... :-(
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Beitragvon idefix1980 » Fr Apr 27, 2007 10:13

@ s´Karle:

du hast recht! wenn man den "Plastik"-Führerschein hat, kann man die Klasse T nicht mehr nachtragen lassen. Bzw. wenn die Umstellung nicht länger als zwei Jahre ist, kann man einen Widerspruch einlegen. Aber alles was länger ist, da sieht es schlecht aus.... anscheinend laufen da gerade einige Gerichtsverfahren....

Aber mit dem C1E darf ich auch Traktoren unter 7,5t fahren, so hat mir der nette Beamte das erklärt!
Somit darf chris88 vermutlich auch seinen Schmalspurschlepper mit der Klasse B fahren, da dieser unter 3,5t fällt, oder?

Gruß in den Morgen
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Beitragvon Rubin » Fr Apr 27, 2007 10:25

idefix1980 hat geschrieben:@ Fendt 270V:

nein, Traktoren sind keine Kraftfahrzeuge!

Traktoren fallen unter Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.


Richtig. Um noch genauer zu sein hier mal die Definition der Industrie: "Landmaschinen sind verfahrenstechnische Anlagen, welche zum zu verarbeitenden oder zum zu bearbeitenden Stoff hingeführt werden. Landmaschinen sind keine Fahrzeuge."
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Beitragvon Gast » Fr Apr 27, 2007 15:38

Und außerdem läuft der Fend doch 40 km/h, oder? Und mit "B" darf man nur bis 32 Km /h !
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Beitragvon Gast » Fr Apr 27, 2007 15:40

Sorry, hab`s t bei Fendt vergessen :oops:
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Beitragvon Jungbauer » Fr Apr 27, 2007 16:33

nein, darfst du nicht fahren weil er mehr als 32km/h läuft
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