Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Di Nov 18, 2025 15:43

Führerschein Klasse 2 umschreiben

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Führerschein Klasse 2 umschreiben

Beitragvon Unimog 411 » Fr Apr 24, 2015 17:59

Hallo Zusammen,

erstmal ein kleiner Hinweis zu den Begrifflichkeiten, die leider immer wieder von allen Beteiligen verwechselt werden.

Der Führerschein, ist "nur" das Dokument (Urkunde), welches die Erteilung der einzelnen Fahrerlaubnisklassen bescheinigt.

Der Führerschein ist ja seit dem 19. Januar 2013 nur noch für 15 Jahre gültig und muss dann neu ausgestellt werden (ähnlich des Personalausweises).
Das betrifft alle Führerscheininhaber (z.B. auch die, die nur Kl. L haben). Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine behalten ihre Gültigkeit bis zum 19. Januar 2033 (FEV § 24a Gültigkeit von Führerscheinen.

Unabhängig davon haben einige Fahrerlaubnisklassen eine weitaus kürzere Gültigkeitsdauer (z.B. CE nur 5 Jahre bzw. alte Kl. 2 bis zum 50. Lebensjahr).
So gesehen haben alle mit solchen Fahrerlaubnisklassen, sowieso alle 5 Jahre einen neuen Führerschein.

Die Gebühren sind "eigentlich" bundesweit Einheitlich - eigentlich, weil hier einige Fahrerlaubnisbehörden den vollen Rahmen in anspruch nehmen und andere nur die Grundgebühr (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)-Anlage 1
Beispiel Verlängerung:
- Gebühren-Nr. 202.1, 33,20 Euro
- evtl. kommt noch dazu Gebühren-Nr. 201, 5,10 Euro

Das günstigste ist die erstmalige Umschreibung von alte Klassen auf die neuen Klassen mit 23,00 Euro (Geb.-Nr. 202.5) - (gleichzeitig eines der wenigen Sachen, die durch den Euro günstiger geworden ist, zuvor 52,00 DM, wenn ich mich richtig erinnere)

Hinzu kommen die Kosten für Lichtbild und wenn erförderlich ärztliche Untersuchung und Module.
Die ärztliche Untersuchung ist, wie schon erwähnt, bei einen Arbeitsmediziner, der beide Untersuchungen machen darf, meistens günstiger. Einfach mal beim Gesundheitsamt nachfragen, wer Arbeitsmediziner ist :wink:

038Magnum hat geschrieben:...
Zum Thema "Schein verlieren":
das gibt es in der altbekannten Variante nicht mehr. Wenn du den Schein nicht verlängerst, "ruht" das Ganze quasi. Wenn du nun irgendwann den Schein wieder "aktivieren" willst, musst du die Untersuchungen machen. Grundsätzlich verfallen kann der Schein nicht mehr. ...

Hallo 038Magnum,
da "Ruht" leider nichts. Wird die Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig verlängert, wird das ganze als Neuerteilung gewertet (aus vorangegangenem Verzicht).
FEV-§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Hier gab es zuvor mal eine 24 Monate First, wo die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Prüfung verlangen müsste, diese First gibt es jetzt nicht mehr, allerdings kann die Behörde nach wie vor eine Fahrerlaubnisprüfung verlängen, wenn nicht rechtzeitig verlänger wird.
Erfahrungsmäss haben sich bei den Fahrerlaubnisbehörde folgende Firsten eingependelt ... wo eine neue Prüfung verlang wird:
CE = 5 bis 7 Jahre
BE = 10 bis 15 Jahre
Also wenn man irgendwann wieder CE benötigt, sollte man nicht allzulange warten.
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Führerschein Klasse 2 umschreiben

Beitragvon 038Magnum » Mo Apr 27, 2015 18:40

Servus Unimog411,

allerdings kann die Behörde nach wie vor eine Fahrerlaubnisprüfung verlängen, wenn nicht rechtzeitig verlänger wird.


das liegt bei meinem Vater mit 17 Jahren aber deutlich außerhalb deiner Toleranzangaben.
Gibt es hier noch andere Rechtsquellen, an denen man das explizit festmachen könnte? Oder gibt es hier seitens der Behörden doch noch "Spielraum"? Das der Schein "ruhte" habe ich im Bekanntenkreis vier mal, alles ältere Feuerwehrkameraden die noch etwas Nebenerwerbslandwirtschaft betreiben. Ging alles problemlos wieder zu aktivieren, ohne dass jemals das Wort Neuerwerb gefallen ist.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
Benutzeravatar
038Magnum
 
Beiträge: 2982
Registriert: Mi Nov 20, 2013 16:21
Wohnort: Mitten in Hessen ;)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Führerschein Klasse 2 umschreiben

Beitragvon Dsannaikeel » Mo Apr 27, 2015 19:22

Hi
Also bei uns im Sauerland ist es so wenn der Schein abläuft passiert garnichts.Voraus gesetzt mann braucht ihn nicht.
Der Schein ruht nur.Wenn er wieder gebraucht wird einfach zum Amt und aktievieren,nur ab 50 Jahre muss mann ärztliche
Untersuchung und Modulle vorweisen sonst bekommt mann ihn nicht.
New Holland T S 115
Rückewagen Hiabkran 550 Eigenbau
8 Tonner Kipper Heckcontainer
Spalter 32,5 Tonner mit Seilwinde
2,7 Tonner Hochlader
Staplermast Triplex Hubhöhe 9,50
Wippkreisäge
Föderband
Husqvarna 346 X P
Husqva 372 X P
Hochentaster
Motorsense
Dsannaikeel
 
Beiträge: 442
Registriert: Mi Jan 11, 2012 19:49
Wohnort: Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Führerschein Klasse 2 umschreiben

Beitragvon Unimog 411 » Mo Apr 27, 2015 22:33

Hi 038Magnum und Dsannaikeel,

das die Fahrerlaubnis nur "ruht" ist der falsche Ausdruck, da ist der Satz im § 20 der FEV eindeutig, und das ganze ist Bundeseinheitlich.

An Beispiel der Kl. C (ohne Betractung Altinhaber der Kl. 2):
Diese Klasse hat nur eine Geltungsdauer von 5 Jahren "nach Erteilung" FEV §23. Wird sie nicht rechtzeitig verlängert, verfällt diese rechtlich gesehen und muss neu erteilt werden. Das ganze nennt sich wie schon geschrieben Neuerteilung nach vorangegangenem Verzicht, wie in der FEV §20 Abs. 1 beschrieben.
FEV hat geschrieben:§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.


Die Firsten für eine erneute Prüfung sind nicht weiter beschrieben bzw. festgelegt - die Behörde hat hier also ein beliebigen "Spielraum".
Maßgeblich ist hier der Abs. 2
FEV hat geschrieben:§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Meine "Toleranzangaben" sollte auch nur einen Anhalt bitten, wie es sehr oft gehandhabt wird. Diese Werte kommen aus den Berichten der ganzen Verkehrsforumen, wo nach den Wegfall der 2-Jahresfirst, viele Leute die Fahrerlaubnis auch nach Entzug ggf. mit MPU-Auflage, die Fahrerlaubnis nach 10 Jahren auch ohne MPU (verfällt nach 10 Jahren??) und Prüfung wiedererteilt bekommen haben.
Wie auch immer, einen Rechtanspruch die Fahrerlaubnis ohne Prüfung wieder zu bekommen besteht nicht! Und das wollte ich nur nochmal deutlich machen (nicht das jemand hier liest die FE ruht nur und kann jeder Zeit wieder aktiviert werden - der Schuß kann nach hinten losgehen, muss nicht.

Nochmal an 038Magnum eine Frage
ich gehe davon aus, dass es sich bei deinen Vater um die Kl. CE handelt, die er nach 17 Jahren wieder bekommen hat?
Wenn ja, was steht denn auf der Rückseite des Führerschein in der Spalte 10?
a) das Datum der Wiedererteilung oder (mein Tipp)
b) das Datum der Ersterteilung (vermutlich noch Klasse 2)
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Führerschein Klasse 2 umschreiben

Beitragvon Tiros02 » Di Apr 28, 2015 7:19

Danke, glaub die Frage ist ausreichend beantwortet. Werde dann mal umschreiben lassen, ein bisserl Zeit hab ich ja noch...
Tiros02
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Führerschein Klasse 2 umschreiben

Beitragvon Franzis1 » Di Apr 28, 2015 7:52

Tiros02 hat geschrieben:Danke, glaub die Frage ist ausreichend beantwortet. Werde dann mal umschreiben lassen, ein bisserl Zeit hab ich ja noch...


Wie all inclusive ?
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
Franzis1
 
Beiträge: 3847
Registriert: Do Apr 27, 2006 15:38
Wohnort: B.W.
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Führerschein Klasse 2 umschreiben

Beitragvon Tiros02 » Di Apr 28, 2015 8:23

Nein nur den Schein umschreiben lassen incl. der notwendigen Gesundheitsprüfungen, ohne die Module. Die kann ich ja später machen sollte ich sie brauchen.
Tiros02
 
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki