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Führerschein Klasse T allgemeine Frage

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22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Barensdorfer » Mi Dez 26, 2007 0:53

christian1983 hat geschrieben:Zu Umzügen: Darf ich, wenn ich 18 bin, den echten T oder L hab, schwarzes Nummernschil und eine feste Sitzgelegenheit vorhanden ist.

Die wissen des alles ganz gut bei der Fs-Stelle is ja der ihr Job. Einfach anrufen und nachfragen

mfg Christian


:roll:

Die Klasse T ist auf lof Zwecke beschränkt. Ich darf, auch wenn ich volljährig werde, den Führerschein wirklich nur für die Land- oder Forstwirtschaft einsetzen. Auch wenn das Gespann über schwarze Ziffern auf den Nummernschildern verfügt, bin ich nicht automatisch im Besitz der Klasse CE. Also irgendjemand scheint da nicht wirklich nachzudenken im Büro...
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Beitragvon Unimogfreak » Mi Dez 26, 2007 10:20

das ist doch nicht wahr... !

Dein Gespann oder deine Zugmaschine ist nur dann für Lof Zwecke gedacht,wenn du grüne Nummernschilder hast..

Wenn dein Schlepper über schwarze Kennzeichen verfügt,dann darfst du auch andere Sachen damit fahren oder machen..

Stellt euch das mal vor,da müsstze es ja nochmal nen Extra Führerschein geben.. mit dem man die nicht landwirtschaftlichen fahrten ausführen darf..

Macht für mich keinen sinn..

Und die Klasse CE davon weiß ich auch nichts..

Alex
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Beitragvon Barensdorfer » Mi Dez 26, 2007 11:58

Unimogfreak hat geschrieben:Wenn dein Schlepper über schwarze Kennzeichen verfügt,dann darfst du auch andere Sachen damit fahren oder machen..
Alex


Ja, aber nicht, wenn Du nur die Klasse T bzw. L besitzt. Denn diese beiden Führerscheinklassen sind Ausnahmeregelungen nur für die Land- und Forstwirtschaft. Für alle Aktivitäten, die nicht unter diese beiden Klassen fallen (z.B. Festumzüge, Baustofftransport oder einfach nur ein kurzer Besuch bei McDrive :wink: ) muss der Fahrer die Klasse CE besitzen. Darüber wurde bei uns in der Fahrschule schon Stunden diskutiert.
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Beitragvon christian1983 » Mi Dez 26, 2007 20:43

Gerhart hat geschrieben:Hi christian1983

Verstehe ich das richtig :
Es gibt Unterschiede beim T Führerschein :?: :?:


Ja, gibt es.
Ich hab meinen Führerschein mit 16 neu gemacht, ich darf ziemlich alles damit fahren, auch gewerblich.
Meine Mutter hat ihren rosa Führerschein umschreiben gelassen, die darf nur für unseren Hof fahren.
Ich hab mich da im Landratsamt erkundigt, weil ich ein Maschinenbautechnisches Praktikum bei Fendt im Versuch mach. Da fahr ich Messreihen und Belastungstests auf Acker und Straße. Des is ja gewerblich, ich werd ja dafür bezahlt.

mfg
Christian
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Beitragvon Barensdorfer » Mi Dez 26, 2007 23:57

christian1983 hat geschrieben:Ich hab meinen Führerschein mit 16 neu gemacht, ich darf ziemlich alles damit fahren, auch gewerblich.
mfg
Christian


Es wäre auf jeden Fall mal interessant, zu wissen, was passiert, wenn man eine Anzeige bekommt, weil man mit einem Traktor mit angehängtem Kipper beim Autobahnbau mitgeholfen hat. Wie auch immer, ich persönlich mache sowieso in näherer Zukunft CE. Wenn man den FS besitzt, dann spielen solche Fragen auf alle Fälle keine Rolle mehr.

Ich habe eben gelesen, dass man auch mit der Klasse CE gewerbliche Arbeiten erst ab dem Mindestalter von 21 Jahren erledigen darf.

EDIT: Das hier habe ich aus einem anderen Thread. Danke @ Johni Driver... :wink:

nach$6 FeV
Klasse T:Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, lmkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und
7. Winterdienst.


Das heißt, dass das, was Du, Christian, machst, wohl unter den Punkt 6 fällt. Ganz nebenbei: Durftest Du schonmal den Trisix fahren? :wink:
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Beitragvon Barensdorfer » Sa Dez 29, 2007 10:01

Moin,

zu diesem Thema gibt es hier auch noch einen interessanten Artikel:

http://www.deula-warendorf.de/fileadmin ... echnik.pdf

Wie gesagt, benötigt man die Fahrerlaubnis CE, um an Festumzügen teilzunehmen.
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Beitragvon Schweinchen » Sa Dez 29, 2007 18:57

Also mir gefällt der §6 der FEV eigentlich sehr gut da er leicht wiedersprüchlih ist:

2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,


Das hieße ich könnte mit dem T z.B Kies fahren, wenn ich diesen im oben genannten Krams verbaue also z.B nachbars Garten ne neue Terasse erhalten soll und ich ihm den Kies fahre.

weiterhin:
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

Hier ist also geregelt dass wenn sich 2 Landwirte helfen. Also A und B, LW A dem LW B mit FS "T" helfen darf. klingt doof ist es aber nicht weil hier ist nicht gesondert vermerkt dass dieser Einsatz im Sinne der lw. stattfinden muss. Ich darf also beispielsweise auch dann fahren wenn der lw. den Mais frai Feld an die berühmte Biogasanlage verkauft und mitfährt. Denn der einfache lw. Zweck also Güllefahren kann hier wiederum nicht gemeint sein, weil der ja in 1) geregelt ist.

...naja ein Thema ohne Ende. Erwähnt ist im Deulaartikel übrigends auch, dass Brauchtumspflege zugelassen ist. [/code]
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