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Führerschein Klasse T allgemeine Frage

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Führerschein Klasse T allgemeine Frage

Beitragvon John Deere 7530 » So Dez 23, 2007 20:48

Hallo Landtreffler

habe eine frage zu den rechten mit der führerscheinklasse T. Es ist doch erlaubt das man bei traditionen oder bräuchen wie z.b. dem karneval weihnachtsbaumaktionen oder anderen dingen personen auf dem anhänger mitführen darf oder nicht? da gibt es doch bestimmt ein gesetz für. kann mir jemand evenutell einen tipp geben wo ich dieses gesetz im netz finde? denn bei google habe ich nichts brauchbares gefunden.

danke schonmal im vorraus!

mfg JD7530
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Beitragvon stefanf » So Dez 23, 2007 20:57

tag

also bei dem letzten umzug wu unser trecker mit anhänger bei war musste wenn ich mich richtig erinnere die fahrt angemeldet sein und bei einem umzug dürfen nur personen während des umzuges mitkommen, nicht auf dem hin oder rückweg. ich glaube man kann dann mit der umzugsleitung vereinbaren dass die sich kümmern, so war es bei uns.

mfg
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Beitragvon Barensdorfer » So Dez 23, 2007 20:59

...
Zuletzt geändert von Barensdorfer am Fr Aug 29, 2008 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon John Deere 7530 » So Dez 23, 2007 21:00

hallo danke für die schnelle antwort!


es geht darum das ich im januar im ort bei der jährlichen weihnachtsbaumaktion fahren soll (dies ist jedesjahr und wird vom amt genehmigt) also eine alte tradition. dabei heißt es das ich auch unterwegs kinder dabei habe die mir die bäume auf den wagen schmeißen oder aufstapeln etc. deshalb wollte ich wissen ob es vom gesetz erlaubt ist das ich diese kinder mitnehmen darf oder diese mit anderenhilfsmitteln dorthinbefördert werden müssen. wegen versicherungstechnischen dingen etc.
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Beitragvon stefanf » So Dez 23, 2007 21:23

so weit ich weiß eine sitzgelegenheit und nur bis zu einer gewissen geschwindigkeit. mehr kann ich dir dazu nicht sagen

mfg
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Beitragvon automatix » So Dez 23, 2007 21:24

mit klasse T geht da gar nichts, da Fasching, Maibaum und co. kein landwirtschaftlicher Zweck sind.
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Beitragvon Schweinchen » So Dez 23, 2007 21:32

so generell kannst du das nicht sagen "Brauchtum" ist immer was anderes, ich habe nur keine § was wann Brauchtum ist undso... generell müsstest du aber bei der Weihnachtsbaumholaktion schon durchkommen wenn du sagst ich tu das der Umwelt zuliebe denn laut §6 FEV ist das aus gründen des Umweltschutzes möglich wenn ich das richtig weiß.

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Beitragvon stefanf » So Dez 23, 2007 21:50

also das ist aber mit T da kein problem gewesen. der fahrer hatte auch nur T und hat den schein der polizei vorgezeigt. entweder es war kein problem oder die polizei hatte keine ahnung.
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Beitragvon Barensdorfer » So Dez 23, 2007 22:12

...
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Beitragvon John Deere 7530 » So Dez 23, 2007 22:22

danke für die schnellen antworten!

also dürfte ich es eigentlich nicht! das habe ich verstanden aber wie John Deere 6420 schon sagte wo kein kläger da kein richter ich denke nicht das einer aus der gemeinde da etwas zu sagen wird es ist ja für die gemeinde und deswegen kann ich mir das nicht vorstellen! aber danke nochmals für die vielen und schnellen antworten.

mfg und frohes fest JD 7530
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Beitragvon Gerhart » So Dez 23, 2007 22:55

Hi
Im großen und ganzen sind die Pol und Gemeinde bzw der Veranstalter ganz flexibel .
Als Fahrer Hast du aber die Ober A****karte wenn irgendetwas Passiert.
Der Staatsanwalt Ist da ganz und gar nicht flexibel . :shock:




Trotzdem: Frohe Weihnacht
Mfg : Einer der vom Milchgeld LEBEN will
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Beitragvon KarlGustav » Mo Dez 24, 2007 11:49

Genau.

Ich habe mich auch nie für solche Sachen anheuern lassen, weil ich Bammel hab, dass mir irgendsoein dösiges Kind zwischen die Räder kommt.
Karl
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Beitragvon baumschubser » Mo Dez 24, 2007 14:01

Jau,

solange nix passiert ist alles easy. Aber wehe da kommt was vor! Da versteht die Obrigkeit keinen Spaß mehr und derr Witz bekommt ganz schnell ein Loch.
Kleiner Tipp: Lass doch die helfenden Kinder mit einem Kleinbus zu den Sammelplätzen der W-Bäume transportieren. I.d.R. haben diese Busse geeignete Sitzmöglichkeiten, geschulte Fahrer und sind entsprechend gekennzeichnet. Dann hat der Veranstalter die Verantwortung für den Kindertransport an einem Unternehmer delegiert und dieser ist ja versichert.

Sicherlich sind wir als Kinder gerne oben auf den Hängern mitgefahren, aber damals liefen die Schlepper knapp 20 Sachen und keine 40!

Aber heutzutage wäre mir diese Art von Transport zu heiss!

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Beitragvon christian1983 » Mo Dez 24, 2007 16:46

automatix hat geschrieben:mit klasse T geht da gar nichts, da Fasching, Maibaum und co. kein landwirtschaftlicher Zweck sind.


Stimmt, wenn man den rosa Lappen umschreiben gelassen hat.
Stimmt nicht, wenn man den Führerschein T gemacht hat. Ich hab da letztens erst im Landratsamt bei der Führerscheinstelle nachgefragt. Zwecks Winterdienst. Schwarze Nummernschilder dürfen nur vom "echten" T bewegt werden.
Zu Umzügen: Darf ich, wenn ich 18 bin, den echten T oder L hab, schwarzes Nummernschil und eine feste Sitzgelegenheit vorhanden ist.

Die wissen des alles ganz gut bei der Fs-Stelle is ja der ihr Job. Einfach anrufen und nachfragen

mfg Christian
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Beitragvon Gerhart » Di Dez 25, 2007 21:59

Hi christian1983

Verstehe ich das richtig :
Es gibt Unterschiede beim T Führerschein :?: :?:
Mfg : Einer der vom Milchgeld LEBEN will
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