Hallo Landtreffler
habe eine frage zu den rechten mit der führerscheinklasse T. Es ist doch erlaubt das man bei traditionen oder bräuchen wie z.b. dem karneval weihnachtsbaumaktionen oder anderen dingen personen auf dem anhänger mitführen darf oder nicht? da gibt es doch bestimmt ein gesetz für. kann mir jemand evenutell einen tipp geben wo ich dieses gesetz im netz finde? denn bei google habe ich nichts brauchbares gefunden.
danke schonmal im vorraus!
mfg JD7530
