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Führerschein L / L174 - Schlepper + Anhänger ziehen -Strafe?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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9 Beiträge • Seite 1 von 1
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Führerschein L / L174 - Schlepper + Anhänger ziehen -Strafe?

Beitragvon simonHH » Di Mär 11, 2008 22:06

Liebe Leute,

kennt sich jemand rechtlich aus?

Angenommen, ich habe einen 32km/h-Schlepper mit Einleiter-Druckluftbremse und ziehe damit einen gebremsten 6to-Anhänger ohne Betriebserlaubnis auf öffentlicher Straße - ist das grundsätzlich erlaubt, wenn ich einen Führerschein "L + 174" habe?

Wenn das nicht erlaubt ist - gibt es dafür im Bußgeldkatalog einen Eintrag? Was passiert?

Wenn es erlaubt ist - was würde (Bußgeldmäßig) passieren, wenn ich nur einen L-Führerschein, ohne den "174"-Zusatz habe?

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich jemanden finde, der mir einen alten Schlepper mit Einleiter-DL Bremse und 32km/h Maximalgeschwindigkeit ausleiht? :P

Danke insb. für Klärung der rechtlichen Situation und dem Risiko, dem ich mich aussetzen würde.

Simon, der mal besser weiter nach ner Spedition sucht...
simonHH
 
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Beitragvon eiermann3000 » Mi Mär 12, 2008 10:49

Hallo soweit ich weis darfts du sogar 2Hänger fahren!
Also einen zug mit 40to du darfts mit einem nicht zu gelassen hänger halt nicht schneller als 25Km/h fahren!!!
Wer früher stirbt ist länger Tot**
eiermann3000
 
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Beitragvon simonHH » Mi Mär 12, 2008 11:25

moin, danke für die erste antwort.

aber zumindest mit führerschein "L" (ohne 174 zusatz) darf ich ziemlich sicher überhaupt keine anhänger fahren - nur mit 174-zusatz sind auch anhänger mit erlaubt. und bei beidem gilt, dass der schlepper baulich nicht schneller als 32 km/h sein darf...

spannnend wäre halt, ob ich da nur ne verwarnung mit 20 euro riskier oder gleich nen führerscheinentzug ;-)

danke für weitere informationen...
simon
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Beitragvon Dark_Rheingau » Mi Mär 12, 2008 13:14

seit wann darf ich mit l keine hänger ziehen.
und was soll der zusatz heißen?
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Beitragvon Malte » Mi Mär 12, 2008 13:22

L 174:
Berechtigt zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h auch mit Anhänger

L :
Anhänger nur bis 25 km/h
Zuletzt geändert von Malte am Mi Mär 12, 2008 13:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Kompakt » Mi Mär 12, 2008 13:23

Hier mal was zu den Schlüsselzahlen:
Schlüsselzahlen
Die neuen Fahrerlaubnisklassen sind teilweise nicht in vollem Umfang mit den bisherigen Berechtigungen
inhaltsgleich. Um dabei auftretende Lücken zu schließen werden beim Umtausch des Führerscheines Zusatzangaben
in Form von dreistelligen Schlüsselzahlen eingetragen.
Diese Erweiterungen werden bei der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse im Feld 12 des Dokumentes vermerkt. So
erlaubt der Zusatz 171 zu Klasse C1 das Führen eines Busses bis 7.500 kg, sofern keine Fahrgäste befördert werden.
Die Schlüsselzahl 172 zu Klasse C gilt für alle Busse ohne Fahrgast.
Klasse L wird durch die Schlüsselzahl 174 auf alle Zugmaschinen bis 32 km/h ohne Bauart- oder Zweckbestimmung
erweitert. Eine vor dem 1.1.1989 erteilte Klasse 5 berechtigt zusätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 25
km/h oder 50 ccm; dies wird durch die Schlüsselzahl 175 dokumentiert.
Diese Erweiterungen der allgemein geltenden Klassen gelten nur im Inland. Soll die mit der Schlüsselzahl erteilte
Berechtigung auch im Ausland genutzt werden, so kann eine entsprechend eingeschränkte EU-Klasse beantragt
werden.


D.h. man darf mit L + 174 Zugmaschinenfahren bis 32 km/h die nicht nur für forst- und landwirtschaft eingesetzt werden fahren.

Gruß
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Beitragvon Dark_Rheingau » Mi Mär 12, 2008 13:29

auf gut deutsch: es hat wieder jemand panik gemacht.
und ich hab schon gedacht ich darf wieder nen führerschein machen^^
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Beitragvon Favorit » Mi Mär 12, 2008 17:51

Hi,

Du suchst eine 32er zu leihen? Dann geh´mal zum Käse-Händler. Die Roten laufen nämlich alle 32! :lol:
Favorit
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Beitragvon maxum » Mi Mär 12, 2008 18:35

ja und die fendt fahren halt nur 25 wenn se n hänger drann haben schneller geht dan ned

und nowas die meisten "roten" laufen 40km/h
maxum
 
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