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Führerscheinklasse für Traktor ..

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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28 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon Deutz 6806 » Do Dez 07, 2017 9:36

Hallo, früher durfte man ein Traktor bis 32kmh fahren. Dann wurde es geändert auf 40kmh Begründung, die Erntehelfer müssen die Traktoren fahren dürfen. Du darfst mit Anbaugeräten bis 40 kmh fahren. Anhänger bis 25kmh, aber ohne Druckluft!
Deutz 6806A mit FL
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon berlin3321 » Do Dez 07, 2017 9:41

Deutz6806 hat geschrieben:[...]Anhänger bis 25kmh, aber ohne Druckluft!


Nein. Willst Du mit Anhänger 40 km/ h fahren hat das mit Druckluftbremse rein garnichts zu tun.

Du brauchst T.

MfG Berlin
berlin3321
 
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon ThomasB » Do Dez 07, 2017 11:45

Kommt darauf an, wann du deinen Führerschein gemacht hast und ob du zusätzliche Schlüsselzahlen bei der Führerscheinklasse stehen hast.
Ich habe meinen Führerschein 1984 gemacht und bei Klasse L die Schlüsselzahlen 174 und 175 stehen.

Als Quelle kopiere ich mal einen Auszug einer Broschüre vom ADAC.

Klasse L und T.JPG
Klasse L und T.JPG (56.61 KiB) 2493-mal betrachtet


Zugmaschinen.JPG
ThomasB
 
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon Nachwuchslandwirt » Do Dez 07, 2017 20:35

Jogibaer1503 hat geschrieben:
valtra6200 hat geschrieben:Kennzeichenfarbe ist für Führerschein egal.


Nein ist es nicht
Bei Schwarzem Kennzeichen ( da nicht LoF) gelten die normalen Gewichtsbegrenzungen von BCE


Warum gibt es immernoch Leute die dieses Falschwissen überall verbreiten müssen und andere falsch verbessern?

Die Farbe sagt einzig und allein etwas über die Kfz-Steuer aus, deswegen haben z.B. RTWs auch grüne Nummern.
Wenn ein Landwirtschaftliches Fahrzeug jetzt z.B. Gewerblich genutzt wird, z.B. im Lohnbetrieb, muss Kfz-Steuer abgeführt werden und somit hat es eine schwarze Nummer, aber da trotzdem noch landwirtschaftliche Arbeiten verrichtet werden gilt dies als LoF-Zweck und es kann somit mit L bzw. T gefahren werden.

Hoffe ich hab´das jetzt endlich mal verständlich erklärt. :google:
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon Alpenblume » Fr Dez 08, 2017 10:41

In Österreich ist Traktor fahren Gott sei Dank viel einfacher :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
F- Führerschein machen und Traktor fahren !!!!!!!!
Zugmaschinen 50 km/h 18 to. Gewicht.
40 to. Ges. Gewicht
Alpenblume
 
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon Lunarius » So Dez 10, 2017 14:57

Besten Dank für Eure Hilfe!

Meinen FS habe ich 2001 gemacht und folgende Fahrerlaubnisse sind erhalten: A1, A B, M, L und T/S mit Schlüsselnummer 181 (181 = Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM).

Ich nutze den Traktor ausschließlich für LoF-Zwecke (grünes Kennzeichen), zusammengefasst heißt das dann:
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h ohne Anhänger, mit Anhänger max. 25 km/h Zuggeschwindigkeit bis 40 to zul. Gesamtmasse.
Wenn ich richtig verstanden habe, ist bei privater Nutzung die Führerscheinklasse C1 bis 7.5 to zul. Gesamtmasse oder mit Hängerbetrieb über 750 kg der C1E erforderlich.

Dann kann ich mich ja jetzt auf die Suche nach einem passenden Allrad Traktor mit Frontlader zwischen 50-75 PS begeben, besonders gut gefällt mir der IHC/Case 745XLN, mal sehen, was es schlussendlich wird :lol:
Viele Grüße,
René
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon Datzi » Di Jan 16, 2018 15:13

Ich hänge mich hier auch nochmal auf die Frage drauf. Ist ja ein sehr mühsehliges Thema.
Wie ist denn der Landwirtschaftliche Zweck definiert bzw. wer definiert ihn bei einer Kontrolle?

Zum konkreten Fall: Wir haben keine richtige Landwirtschaft mehr zuhause, sondern nurnoch Streuobstwiesen mit ca. 100 Bäumen. Die Bewirtschaftung erfolgt aber ausschließlich für den Eigenbedarf. Bei unserem Fendt GT ist momentan die Führerscheinklasse herzlich egal. Wenn ich mir jetzt aber etwas größeres über 3500kg zulege und damit mit einem Mulcher oder Mähwerk im Anbau angehalten werde, ist das ein landwirtschaftlicher Zweck oder ist das private Spielerei?

Danke für Eure Hilfe (und Geduld mit dem Thema)!
Datzi
 
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon T6.140 » Di Jan 16, 2018 16:05

Was heißt keine richtige Landwirtschaft ?
Wenn du mit dem Trecker zum Mulchen durch die Gegend fährst wird dich niemand anhalten und dir einen nicht landwirtschaftlichen Zweck vorwerfen.
Übrigens, Gartenbau, etc. gehört auch dazu.
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Di Jan 16, 2018 18:00

Die meisten bei der Polizei raffen das doch selbst nicht. Ansonsten bei der Kontrolle erstmal dumm stellen, die Polizei muss dir nachweisen, dass das kein Landwirtschaftlicher Zweck ist. Was es in deinen Fall sowieso wäre. Am Ende kann das dann auch nur ein Richter entscheiden, die meisten Fälle von denen ich gehört habe, wurden zu Gunsten des Landwirtes entschieden. Ggf. macht sich der Beamte auch noch selbst strafbar wenn er dir ohne vernünftigen Grund eine Ermittlung anhängt.
Aluhut Akbar !
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon Johannes D. » Mi Jan 17, 2018 8:56

Servus,

die Geschichte mit der Fahrerlaubnis (so heists im Amtsdeutsch) ist wirklich nicht trivial. Wichtig ist, unterschiedliche Sachverhalte
nicht durcheinander zu bringen.

Die Fahrerlaubnis hat erst mal nichts mit der Zulassung des Fahrzeuges im speziellen Fall aber wohl mit der Zweck der Fahrt zu tun,
die Farbe des Kennzeichens ist auch nicht ausschlaggebend (wenn ich zB meinen Unimog wegen anderem Einsatzzweck oder Teilnahme
an einem Treffen für einen Monat "normal" versteuere bleibt das Kennzeichen ja trotzdem grün).
Auch hat die Art der Bremsen am Anhänger nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun (man kann höchstens auf gewissen Rahmenbedingungen
schließen).

Nach dem was ich bisher an Gesetzestexten und Kommentaren dazu gelesen habe ist es meiner Auffassung nach zweifelhaft ob der
Brennholzerwerb (im Sinne von im Wald Bäume fällen und aufarbeiten) zum Eigenverbrauch unter LoF fällt.
Sicher könnte man mit "Schlupflöchern" wie Landschaftspflege oder Wegesicherung argumentieren.

Auf der anderen Seite ist es natürlich im Falle einer Kontrolle schwierig für die Polizei Dir nachzuweisen was Du jetzt mit dem Holz auf
dem Anhänger vorhast, ich kann mir nicht vorstellen, dass DU in dem Moment nachweisen musst, dass der Zweck der Fahrt passt.

Für die Berufsgenossenschaft ist man ja ab einer gewissen Grundstücksgröße (3000m2?) immer "Zwangsmitglied", beim Finanzamt wird
mann, auch wenn jährlich nur Erträge aus Verpachtung angegeben werden, ebenfalls ein LoF Betrieb.

In der Praxis wurde ich (und auch keiner den ich kenne) bei einer Kontrolle mit dem Schlepper/Unimog auf den Zweck der Fahrt hin
geprüft (wohl aber aber ob die Fahrerlaubnis beim Unimog zum Gesamtgewicht passt, da Vmax > 60 km/h).
Ich persönlich bin froh noch den "alten 3er" gemacht zu haben, so bin ich was die Fahrerlaubnis angeht mit meinen Schleppern auch mit
den Anhängern im grünen Bereich.
Wichtig ist sicher, dass so ein Gespann auch optisch einen technisch gepflegten Eindruck macht und auf Ladungssicherung geachtet
wird. Sind zwei Reifen fast platt, das Holz liegt ohne Ladungssicherung auf der Pritsche, die Beleuchtung hängt nur noch am Kabel und
das Kennzeichen am Hänger fehlt auch, sollte man sich nicht wundern wenn einem im Falle einer Kontrolle die volle Aufmerksamkeit
der Ordnungshüter zu teil wird.

Seid der Zoll die KFZ Steuer übernommen hat, ist es wohl auch nicht mehr so einfach eine Steuerberfreiung zu erlangen. Zum Teil finde
ich das aber auch nachvollziehbar.
Im weiteren Bekanntenkreis sind mir einige bekannt die einen oder mehrere alte Schlepper als Oldtimer besitzen und diese auch wirklich
nur zum spazieren fahren nutzen, dennoch aber eine Steuerbefreiung haben. Für meinen Oldie PKW den ich ebenso zum spazieren fahren
nutze muss ich aber schon Steuer bezahlen. So ein bisschen ungerecht könnte das schon empfunden werden.

viele Grüße

Johannes D.
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon berlin3321 » Mi Jan 17, 2018 9:53

@ Johannes D.:

Vor einigen Jahren (10?) wurde "Grün" den Haltern von Traktoren |> 30 Jahre vom Finanzamt angeboten. Es war das damalige Formblatt nicht auszufüllen sondern quer durchzustreichen und groß quer Oldtimer drauf zu schreiben.

Diese Praxis wurde dann eingestellt, einige Jährchen bevor der Zoll in Sachen Kfz- Steuer aktiv wurde. In nicht wenigen Landkreisen wurden diese "Bestände" auch vor Abgabe an den Zoll durchgeackert und das grüne Kennzeichen "aberkannt".

MfG Berlin
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon Johannes D. » Mi Jan 17, 2018 9:58

@Berlin
Ah, das war mir neu, hab ich noch nie gehört.
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Re: Führerscheinklasse für Traktor ..

Beitragvon berlin3321 » Mi Jan 17, 2018 10:22

Kann ich selbstverständlich nicht belegen. War aber so.

Irgendwo im Holderforum stand mal was dazu, z.B. auch Grün bekommen, irgendwann Nachfrage, "betreut" nur noch eine Streuobstwiese. Wurde in Schwarz verwandelt, Voraussetzungen waren zu keiner Zeit erfüllt.

MfG Berlin

Edit: Hier fahren auch div. "Oldietraktoren" durch die Gegend, fast alle Grün. Aber hinten auf der Ackerschiene eine Alukiste montiert, da drin Campingstuhl, Regenzeug. Da geht´s nur darum zu den Treffen zu fahren. Geackert wird mit denen nicht, wenn überhaupt, dann mal beim Leistungspflügen.

Letzteres ist mir absolut zu doof, da stapfen dann die "Prüfer" über die Schollen, beurteilen die Optik der Scholle, den Schnitt des Scheibensech, zählen die Krümel in der Furche, etc.
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