Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 18:23

Futterabnahmevertrag

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon Hosenträger » Fr Okt 02, 2020 19:38

Die Rechnung wird auf das Datum der Überweisung/Barzahlung gestellt. Lieferung/Abholung bei Bedarf.
Hosenträger
 
Beiträge: 3601
Registriert: Mo Okt 08, 2018 19:00
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon Ede75 » Sa Okt 03, 2020 7:56

240236 hat geschrieben:Wenn man nur eine Rechnung schreibt, muß man aber das Lieferdatum einzeln aufführen.

Warum schreibt man nicht nach jeder Lieferung eine Rechnung? So macht es doch jede Firma. Wenn ich im Lagerhaus etwas hole, kommt (entweder am Monatsende oder nach jeder Lieferung- Abholung) die Rechnung.


Er kann doch z.B. nach der Ernte die Rechnung komplett stellen und der Kunde nimmt ab, wann er will. Alles eine Sache der Absprache.
Ede75
 
Beiträge: 2596
Registriert: Sa Mär 07, 2009 13:02
Wohnort: NRW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon julius » Sa Okt 03, 2020 16:20

Ich glaub dem Finanzamt gehts mit dem Lieferdatum darum in welches WJ das fällt. Wenn ich angenommen im März eine Rechnung stelle und schreibe Abholung später nach Bedarf kann es sein das ein Teil der Ware erst nach dem 01.05 abgeholt wird und das dann ins nächste WJ fällt.
Aber das könnte oder muss man bei Forderungen, Verbindlichkeiten am Ende vom Wj angeben, dann passt es wieder.
Zudem werden die Gewinne neuerdings geglättet dann spielt sowieso keine Rolle mehr in welches WJ das fällt.
julius
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon yogibaer » Sa Okt 03, 2020 16:57

Das Leistungs- bzw. Lieferdatum ist wichtig für den Vorsteuerabzug. Ist zum Beispiel beim Kauf eines neuen Traktors die Gelbörse nicht dick genug und man möchte sich die Vorsteuer vor dem Bezahlen der Rechnung vom Finanzamt holen muss das angegebene Lieferdatum gleich dem Rechnungsdatum oder früher sein oder der Erfüllungstermin wird nach dem Voranmeldungstermin fällig. Sonst wird es als Anzahlung gesehen und diese ist nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Bei Warenwerten oder Dienstleistungen bis 250€ braucht das Liefer-/Leistungsdatum nicht angeben zu werden. Der Schuldner der Lieferung/Leistung muss aber über die Ware verfügen können bzw. die entsprechende Dienstleistung muss abgeschlossen sein.
Gruß Yogi
yogibaer
 
Beiträge: 4355
Registriert: Mo Mär 24, 2008 12:03
Wohnort: Anhalt
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon julius » Sa Okt 03, 2020 19:23

Gut erklärt.
Das kann der Grund sein.
julius
 
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: AP_70, Bing [Bot], Farmi, Majestic-12 [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki