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Futterabnahmevertrag

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Futterabnahmevertrag

Beitragvon julius » Do Okt 01, 2020 21:02

Hallo ich hab eine Frage.

Angenommen ich hab einen gut bekannten Landwirt der braucht jedes Jahr 50 Großpacken Heu die ich liefern kann.
Wie macht man sowas für die Buchführung ?
Geht das so : Einen Futterabnahmevertrag ( ähnlich wie ein Pachtvertrag ) über jährliche Lieferung von 50 Ballen Heu zum Preis von fest vereinbarten 2000 Euro brutto incl Mwst als Beispiel.
Zahlbar 1 x jährlich. Dann könnte der Käufer einen festen Dauerauftrag einrichten hat er gemeint und dann läuft das alles automatisch.
In den Vertrag könnte man eine Klausel rein machen das der Preis und Menge jährlich angepasst werden kann.
Das wäre für mich und ihn am einfachsten.
Das müßte doch gehen wegen dem Finanzamt und der Buchführung oder gibts da Probleme ?

Geht so ein Futterabnahmevertrag ? Oder ich muss jedes Jahr eine neue Rechnung bei der LIeferung ausstellen ?
julius
 
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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon Hosenträger » Do Okt 01, 2020 22:40

Da muß man schon jedes mal eine Rechnung stellen. Aber wegen 50 Ballen Heu im Jahr? Das geht in der Regel per Handschlag und barer Münze. :prost:
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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon julius » Do Okt 01, 2020 23:15

Der Abnehmer braucht was schriftliches wegen seiner Buchführung damit er das absetzen kann.
Von daher brauchen wir was schriftliches.
An einfachsten wäre ein Vertrag wie ein Pachtvertrag dann hab ich nicht jedes Jahr den Schreibkram mit der Rechnung.
Und den Preis kann man mit Klausel wie im Pachtvertrag anpassen.
Wenn das so erlaubt wäre.
julius
 
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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon MartinGerste » Fr Okt 02, 2020 5:36

Für die reine Zeit zum überlegen und erstellen des Vertrages, kannst in der gleichen Zeit Rechnungen für 10 Jahre schreiben.
Gruß aus dem Donau-Ries.........

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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon Kartoffelbluete » Fr Okt 02, 2020 6:44

Hab ich mir auch gedacht! :roll: Ist es so schwierig und aufwendig eine Rechnung zu schreiben?
Man spricht sich kurz vorher über den Preis ab, je nach Jahr und gut ist und eine saubere
unkomplizierte Sache!
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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon 240236 » Fr Okt 02, 2020 6:56

Hosenträger hat geschrieben:Da muß man schon jedes mal eine Rechnung stellen. Aber wegen 50 Ballen Heu im Jahr? Das geht in der Regel per Handschlag und barer Münze. :prost:
Eine Rechnung kann man auch Bar bezahlen. Diese ist auch erforderlich wegen der Nährstoffbilanz.
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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon JueLue » Fr Okt 02, 2020 7:51

Sich mit Rechnung schreiben schwer zu tuen hat unter Landwirten eine gewisse Tradition.
Man hat sich daran gewöhnt abzuliefern und auf eine Gutschrift zu warten...

Kurz mit dem Steuerberater sprechen, was zu beachten ist - vermutlich hat der auch Rechnungsvordrucke - und dann dauert es beim 1. Mal vielleicht 30 Minuten, so eine Rechnung in Word oder Excel zu schreiben. Danach keine 10 Minuten mehr, wenn man nur Datum, Rechnungsnummer und Posten anpassen muss.

Deine Methode mit jährlicher Anpassung von Menge und Zahlbetrag würdest du doch auch schriftlich machen, oder? Dann kann man auch eine Rechnung schreiben.

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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon wastl90 » Fr Okt 02, 2020 8:10

Das ist doch ein Paradebeispiel für eine Rechnung. In einem Jahr sind es dann eben nur 49 und im nächsten 52 Ballen. Schreib eine saubere Rechnung, wie für alle anderen auch, und gut ist.
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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon 240236 » Fr Okt 02, 2020 9:36

Wenn man nur eine Rechnung schreibt, muß man aber das Lieferdatum einzeln aufführen.

Warum schreibt man nicht nach jeder Lieferung eine Rechnung? So macht es doch jede Firma. Wenn ich im Lagerhaus etwas hole, kommt (entweder am Monatsende oder nach jeder Lieferung- Abholung) die Rechnung.
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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon langholzbauer » Fr Okt 02, 2020 11:26

Hosenträger hat geschrieben:Da muß man schon jedes mal eine Rechnung stellen. Aber wegen 50 Ballen Heu im Jahr? Das geht in der Regel per Handschlag und barer Münze. :prost:

Solche Beiträge führen zu zusätzlichen Steuerprüfungen in der Landwirtschaft!

Aber mal ernst jetzt!:
Wer nicht in der Lage oder gewillt ist, jährlich eine Rechnung über 2000€ zu schreiben, sollte die Landwirtschaft nur noch als Angestellter betreiben.
Wenn der Käufer wirklich so zuverlässig ist, kann man am Ende des Lieferzeitraumes eine ordentliche Rechnung erstellen.
Sonst halte ich es so, dass ich bei ähnlichen Lieferbeziehungen bar kassiere und jeh nach Abrechnungszeiträum bei mir oder dem Kunden Sammelrechnungen mit dem Vermerk" Betrag bar erhalten" schreibe.
Da gab es weder bei Kunden, noch beim Steuerbüro/Buchstelle Beanstandungen dazu.
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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon langholzbauer » Fr Okt 02, 2020 11:32

240236 hat geschrieben:Wenn man nur eine Rechnung schreibt, muß man aber das Lieferdatum einzeln aufführen.
...

Der Lieferzeitraum und die gesamte Menge reichen aus!
Aber ein angehängter Lieferschein mit Aufstellung wann und wieviel, schadet auch nicht und erhält das Vertrauen.
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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon julius » Fr Okt 02, 2020 16:02

Wenn die Lieferzeit oder Lieferdatum rein muss brauch ich sowieso jedes Jahr eine neue Rechnung.
Dann speichere ich die ab und ändere jedes Jahr nur das Datum und schick die raus.
julius
 
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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon julius » Fr Okt 02, 2020 16:07

Aber mal eine Frage zum abrechnen mit dem Lieferdatum.
Wenn ich angenommen mehrmals im Jahr an denselben Landwirt was verkaufe.
Also 3 mal Gras ab Feld, 1 mal Mais ab Feld und 1 mal Heuballen liefere und ich am Ende vom Jahr eine Gesamtrechnung schreibe wie wäre dann das Lieferdatum ?
Muss da jeder der 5 Käufe einzeln mit Datum aufgeführt werden ?
Maisverkauf ab Feld wurde mir schon mit Vorkasse einige Wochen vor Ernte überwiesen, da kannte ich das Erntedatum oder Liederdatum noch garnicht, was dann ? :oops:
Reicht dann ein Abrechnungsdatum oder erkennt ein Steuerprüfer die Rechnung nicht an ?
julius
 
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Re: Futterabnahmevertrag

Beitragvon langholzbauer » Fr Okt 02, 2020 17:01

Spätestens seit Einführung von verpflichtenden Nährstoffbilanzen sollten bei solchen Geschäften auch reale Mengenangaben auf Lieferscheinen und/oder Rechnungen unumgänglich sein.
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