Hallo.
Ich habe eine Frage an alle.
Wir haben hier Theater mit dem Amtsvet.Er will die Gänsehaltung untersagen.
Wir haben seit 15 Jahren Gänse und hatten nie Theater.Jetzt haben wir einen neuen Amtsvet und es geht los.
Wir haben 35 Gänse.Wir haben KG Rohre mit Schwimmer.Jede Gans hat ein Loch zur Verfügung.Sie können den Kopf komplett eintauchen und somit ihr Gefieder benetzten zur Gefiiederpflege.
Nun fordert die gute Dame einen Schwimm Teich oder sie untersagt die Gänsehaltung.Wir haben einen gewerblichen Halter im Nachbarort und der hat auch nur KG Rohre.Die Amtsveterinärin macht bei ihm aber kein Theater.Jetzt meine Frage,gibt es irgendeinen Paragraphen wo das genau geregelt ist bzw einen Paragraphen mit dem ich mich wehren kann?
Es kann doch nicht sein das ein Privater andere Vorschriften hat als ein gewerblicher.
Bin für jede Antwort dankbar
Danke schonmal im vorraus.
Gruß Thorsten Rupp