Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass nach der neuen GAP Dauergrünland nicht wie bisher nach 5 Jahren Grünlandstatus sondern zukünftig erst nach 7 oder 8 Jahren entsehen soll.
ist hier schon was genaueres bekannt ?
Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 0:04
SechzgerHias hat geschrieben:Servus,
im Sommer wurde ja eine kleine Reform der EU Staaten für GAP durchgewunken.
https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/ne ... _sich_2025
Denkt ihr, man kann darauf jetzt spekulieren, dass das in D auch zeitnah so umgesetzt wird?
Besonders gehts mir um
Rückwirkend zum 01.01.2024 unterliegen Betriebe mit bis zu 10 ha landwirtschaftlicher Fläche keinen förderrechtlichen Sanktionen mehr,
ab 2025 entfallen auch die Kontrollen im Bereich der Konditionalität.
Grasland hat geschrieben:
Das ist schon umgesetzt, keine Kontrollen und keine Sanktion wenn Du Kleinstlandwirt bist.
Hoffentlich wird das aber nicht missbraucht. Daneben gibt es aber weiterhin Kontrollen von den Fachstellen und die werden sich vornehmlich Kleinbetriebe vornehmen.
SechzgerHias hat geschrieben:Grasland hat geschrieben:
Das ist schon umgesetzt, keine Kontrollen und keine Sanktion wenn Du Kleinstlandwirt bist.
Hoffentlich wird das aber nicht missbraucht. Daneben gibt es aber weiterhin Kontrollen von den Fachstellen und die werden sich vornehmlich Kleinbetriebe vornehmen.
Inwiefern schon umgesetzt? Muss das nicht in diesem Wisch vom stmelf ( zb. für Bayern) auch was drinstehen?
Oder hast du da was offizielles?
Meines Wissens gab es die "Kleinerzeugerregelung" bzw. den Einstieg da rein nur einige Jahre.
240236 hat geschrieben:Ich bin ja vielleicht nicht ganz gut informiert, Welchen Sinn macht es, daß bei uns viele ihre Zwischenfrüchte umpflügen, auf denen im nächsten Jahr Mais kommt?
Grasland hat geschrieben:
Hallo, verfolgst Du denn als Landwirt und EU-Direktzahlungsempfänger nicht die landwirtschaftliche Fachpresse?
Dort war dies im Sommer wochenlang ein Thema in den führenden Agrarmagazinen (topagrar, agramanager, dlg-Mitteilungen, Wochenblatt und weitere). Das sollte daher nicht entgangen sein.
Die Erleichterung war Teil des Brüsseler GAP-Vereinfachungspaketes (Verordnung (EU) Nr. 1468/2024), dort wurde unter anderem auch geregelt, dass die verpflichtende Brache von 4 % des Ackerlandes ab 2025 entfällt und die Kontrollen für Betriebe bis 10 ha bereits 2024 entfallen. Ein deutsches Papier oder einen eigenen Wisch für die Bayern braucht es nicht, da Inhalte von EU-Verordnungen unmittelbar geltendes Recht in der ganzen EU darstellt.
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