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Garantie bei gebrauchtem Schlepper.

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Holzfreund » Fr Mär 28, 2008 11:50

Wie gesagt, gekauft und Unterschrieben habe ich noch nichts.
Deshalb wollte ich mich vorab Erkundigen worauf zu achten ist und welche Garantie ich habe.
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Beitragvon Malte » Fr Mär 28, 2008 11:59

Jeder Händler hat seinen Preis für die "nackte" Maschine, den er haben will und muss.
Jegliche Gewährleistung darüber hinaus wird immer auf den Preis aufgeschlagen werden. Wenn er befürchten muss, dass eine Motorreparatur anstehen könnte und er hat einer Gewährleistung zugestimmt, wird er die geschätzten Reparaturkosten auf den Kaufpreis umlegen.
Das ist oft Gefühlssache. Z.B. könnte er dir zwei Gebrauchtreifen (wegen der Beschädigung) dazu für 200-300 € Aufschlag anbieten
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Beitragvon Takar » Fr Mär 28, 2008 12:03

Malte hat geschrieben:Jeder Händler hat seinen Preis für die "nackte" Maschine, den er haben will und muss.
Jegliche Gewährleistung darüber hinaus wird immer auf den Preis aufgeschlagen werden. Wenn er befürchten muss, dass eine Motorreparatur anstehen könnte und er hat einer Gewährleistung zugestimmt, wird er die geschätzten Reparaturkosten auf den Kaufpreis umlegen.
Das ist oft Gefühlssache. Z.B. könnte er dir zwei Gebrauchtreifen (wegen der Beschädigung) dazu für 500 € Aufschlag anbieten


Hallo Malte

Endlich mal einer der Ahnung hat und durchblickt.

Alle Gewährleistungen bei gebrauchten werden auf den Kaufpreis draufgeschlagen, das ist in der Praxis so.

Alles andere ist Theorie, wenn ein Händler befürchtet er legt bei einem Verkauf drauf, dann verkauft er nicht, sonst war er die längste zeit Händler.

Frank
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Beitragvon Kleiner Kobold » Fr Mär 28, 2008 12:10

Alle Gewährleistungen bei gebrauchten werden auf den Kaufpreis draufgeschlagen, das ist in der Praxis so.


Richtig, und gerade weil der Traktor über 30 Jahre alt ist, wird er die Gewährleistung daher ausschließen, da die eventuellen Kosten zu hoch wären, als daß sie auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden könnten.
Viele Grüße,
Frank
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Beitragvon Holzfreund » Fr Mär 28, 2008 12:14

Richtig, und gerade weil der Traktor über 30 Jahre alt ist, wird er die Gewährleistung daher ausschließen, da die eventuellen Kosten zu hoch wären, als daß sie auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden könnten.


Ja, er wird es versuchen aber darf er das nach heutigem Eu- Recht?

Das ist hier die Frage.
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Beitragvon Kleiner Kobold » Fr Mär 28, 2008 12:23

Naja..lies dir halt mal durch, was ich auf der vorherigen Seite geschrieben habe.
Er "darf" nicht, wenn er dir als Privatmann einen funktionstüchtigen Schlepper verkauft.

Er "kann" aber schon, wenn er
- einen defekten Schlepper verkauft
- im Kundenauftrag einen verkauft
- an einen Landwirt einen verkauft
...

Letzten Endes wirst du also 2 Möglichkeiten haben. Du kaufst einen "defekten" Schlepper, bei dem du dann auch keine Mängel geltend machen kannst.
Oder du zahlst einen entsprechend hohen Preisaufschlag dafür, daß die Mängelhaftung erhalten bleibt. Das ist aber sehr unwahrscheinlich bzw. auch nicht anzuraten, da dann der Traktor einfach viel zu teuer werden würde. Davon abgesehen findet der Verkäufer beim gegenwärtigen Brennholzboom auch einen anderen Käufer.

Daher präsentiert sich die Situation für dich im Grunde so, daß du den Traktor entweder ohne Gewährleistung kaufst oder halt nicht.
Alles andere ist im Grunde Käse - es kann doch hier niemand ernsthaft annehmen, daß ein über 30 Jahre alter Schlepper mit irgendeiner Gewährleistung oder Garantie verkauft wird - selbst wenn sich diese theoretisch auf den Preis draufschlagen ließe. Wer sollte denn bitte diesen Preis bezahlen?
Viele Grüße,
Frank
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Beitragvon Takar » Fr Mär 28, 2008 13:41

Kleiner Kobold hat geschrieben:
Daher präsentiert sich die Situation für dich im Grunde so, daß du den Traktor entweder ohne Gewährleistung kaufst oder halt nicht.
Alles andere ist im Grunde Käse - es kann doch hier niemand ernsthaft annehmen, daß ein über 30 Jahre alter Schlepper mit irgendeiner Gewährleistung oder Garantie verkauft wird - selbst wenn sich diese theoretisch auf den Preis draufschlagen ließe. Wer sollte denn bitte diesen Preis bezahlen?


:idea: Absolut richtig diese Aussage.

Ein Guter Händler Deines Vertrauens, wird dich nicht im Regen stehen lassen, auch ohne eine Garantie nicht, wenn in einer Spanne von 4-8 Wochen nach dem Kauf gleich ein großer defekt an dem Schlepper auftritt.

Höre Dich einfach mal bei anderen schlepperbesitzern um, wo sie kaufen und ob der Händler seriös ist oder nicht.

Frank

P.S. Ich habe vor einigen Wochen einen Schlepper gekauft und in den ersten Wochen ettliche Mängel festgetellt, die mir nicht gefallen haben, der Händler hat mir kostenlos einen Monteur geschickt, der sofort kam und die Mängel beseitigt hat.
Das nennt man Service auch ohne Garantieanspruch.
Ich würde bei diesem Händler immer wieder einen neuen gebrauchten kaufen. :wink:
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Beitragvon hans g » Fr Mär 28, 2008 13:48

es ist schon lustig,wie sich hier über gewährleistung und garantie geäussert wird :lol:
schlage vor,sich mal wirklich sachkundig zu machen---google oder wikepedia :!:
ist ganz einfach
hans g
 
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