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Geerbtes Waldstück

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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29 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Geerbtes Waldstück

Beitragvon Waldfrau » Mo Jan 29, 2018 15:30

Hallo zusammen,

durch einen tragischen Umstand habe ich ein kleines Stück Wald mit ca. 0,75 ha geerbt.
Da ich nicht sehr viel Ahnung von der Forstwirtschaft habe, hilft mir mein Freund, allerdings fallen ja schon ein paar Kosten für Werkzeug usw. für den Wald an. Das geschlagene Holz haben wir als Brennholz verkauft. Sehr viel ist es ja nicht.
Gestern habe ich begonnen meinen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen und mich gefragt, wie ich denn mit dem Wald hier umgehen soll. Naiv wie ich als forstunerfahrene Frau bin habe ich folgende Gedanken: Kann ich eine nebenerwerbsmäßige Landwirtschaft anmelden und den Erlös vom Holzverkauf mit den Ausgaben gegenrechnen?

Vielen Dank für die Ratschläge für eine etwas verzweifelte Frau
Waldfrau
 
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Stoapfälzer » Mo Jan 29, 2018 21:22

Erträge aus forstwirtschaftlicher Nutzung musst du bei der Lohnsteuer angeben. Desweiteren kommen Berufsgenossenschaft und Grundsteuer auf dich zu.
Einen Land/Forstwirtschaftlichen Betrieb kannst du anmelden und jetzt hoffe ich nichts falsches zu sagen falls doch berichtigt mich bitte.
Dafür brauchst du wenn du ausgaben steuerlich geltend machen willst einen seperaten Buchführungsabschluss oder eine Schätzung nach §13a (hoffe das war so??).
Solltest du allerdings keine Gewinne erzielen wird dir schnell LIebhaberei vorgeworfen und somit ist alles hinfällig. :lol:

Also lass es einfach und gib wenn überhaupt ein paar Euro Einkommen aus Holzverkauf an und gut ist.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Obelix » Mo Jan 29, 2018 21:57

Als aller erstes und wichtigstes benötigst Du eine Haftpflicht für Dein Waldgrundstück, da es in der normalen Privathaftpflicht nicht enthalten ist.

Ferner musst Du Berufsgenossenschaftsbeiträge zahlen.

Steuern sehe ich derzeit nicht, denn versteuert werden ja nur Gewinne. Wenn Du nicht übermäßig Holz auf einmal entnimmst, hast Du m.E. keine Gewinne und damit auch keine Steuern.
Oder wie viele LKW-Ladungen hast Du aus den 0,75 ha. pro Jahr verkauft?
Lass Dich bei einem landwirtschaftlichen Steuerberater oder einer Buchstelle zu möglichen Steuern beraten und mach kein Fass auf (... Ausgaben verrechnen ...).
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Obelix » Mo Jan 29, 2018 22:01

Waldfrau hat geschrieben: ... Vielen Dank für die Ratschläge für eine etwas verzweifelte Frau ...

Man kann auch einfach den Wald verkaufen.
Interessenten gibt es genug und die Preise sind im Moment gut.
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Waldfrau » Mo Jan 29, 2018 22:07

Vielen Dank euch allen.

Verkaufen will ich es nicht.
Was kostet denn diese Waldhaftpflicht in etwa?
In der BG bin ich bereits drin.
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Stoapfälzer » Mo Jan 29, 2018 23:17

Haftpflicht ist nicht vorgeschrieben.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Ford8210 » Di Jan 30, 2018 6:56

Informieren kannst du dich am besten bei den Versicherungen, die viel mit Landwirtschaft zu tun haben. Mir fällt hierzu die GHV (Gemeinnützige Haftpflichtversicherung) und die Concordia ein. Vielleicht kennt jemand noch einen besseren Versicherer.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon The Judge » Di Jan 30, 2018 8:04

Stoapfälzer hat geschrieben:Haftpflicht ist nicht vorgeschrieben.

Stimmt, ist aber trotzdem wichtig. Wenn ein Spaziergänger nun in deinem Wald von einem herabfallenden Ast getroffen wird, bist du froh, wenn du eine Haftpflichtversicherung hast.

Weiterhin wäre noch die Waldbrandversicherung zu nennen, Berufsgenossenschaft wurde ja schon genannt.
Ich bin über die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) versichert. Das ist für mich deutlich günstiger, als mich selber zu versichern. Du kannst ja mal prüfen, ob es das in deiner Gegend auch gibt. Die würden dann ggf. auch den Holzeinschlag und die Holzvermarktung für dich übernehmen. Was ich pro ha und Jahr bezahle, weiß ich nicht mehr genau. Es bewegt sich jedoch im niedrigen zweistelligen Bereich. Darin enthalten sind dann Haftpflicht- und Waldbrandversicherung sowie der Beitrag zur FBG, mit dem z.B. der betreuende Förster bezahlt wird sowie die angestellte Bürokraft.

Zur steuerlichen Behandlung: Es ist nicht notwendig, einen forstwirtschaftlichen Betrieb anzumelden. Die paar Euro, die mit dem Brennholzverkauf verdient werden, können als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in der Steuererklärung angegeben werden. Pauschal kann man davon 55 % als Ausgaben abziehen, somit bleiben nur 45 % des ursprünglichen Umsatzes als steuerpflichtiger Ertrag übrig. Alternativ kannst du auch die Belege für die Ausgaben sammeln, die direkt mit der Bewirtschaftung des Waldstückes zusammen hängen, und als Ausgabe ansetzen. Ich bezweifle aber, dass du damit besser fährst, als mit der 55-Prozent-Pauschale...
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Tiros02 » Di Jan 30, 2018 10:31

The Judge hat geschrieben:Wenn ein Spaziergänger nun in deinem Wald von einem herabfallenden Ast getroffen wird, bist du froh, wenn du eine Haftpflichtversicherung hast.

Das trifft aber doch nur zu, wenn ein öffentlicher Weg durch den Wald oder am Wald entlang führt, man also hier eine Verkehrssicherungspflicht hat. Wenn jemand mitten durch den Wald latscht ist das m. M. n. sein eigenes Risiko. Ob man eine Waldbrandschutzversicherung braucht sei auch dahingestellt, man kann sich auch überversichern.
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Ford8210 » Di Jan 30, 2018 14:02

Für herabfallende Äste ist der Waldbesitzer nur dann verantwortlich, wenn er einen Ast feststellt, der herabfallen könnte und dann nichts unternimmt. Ansonsten ist das Betreten des Waldes immer in Eigenverantwortung. Daß so ein Ast mal runterfallen könnte, ist eine waldtypische Gefahr, mit der der Waldbesucher rechnen muß. Hierzu existieren genau solche Gerichtsurteile.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Tiros02 » Di Jan 30, 2018 14:28

Ford8210 hat geschrieben:Für herabfallende Äste ist der Waldbesitzer nur dann verantwortlich, wenn er einen Ast feststellt, der herabfallen könnte und dann nichts unternimmt.

...und sowas muss man dem auch erstmal beweisen können. Es sei denn, man verhält sich so, wie es unser Nachbar tut, der durchforstet seinen Fichtenbestand folgendermaßen: Bäume unten absägen, diese dann aber in den Ästen der benachbarten Bäume hängen lassen, bis sie irgendwann von selber umfallen (was wie wir alle wissen in wenigen Minuten aber auch erst in mehreren Jahren passieren kann). Weiß nicht, ob das noch grob fahrlässig oder schon eher Vorsatz ist.
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon The Judge » Di Jan 30, 2018 15:03

War ja nur ein Beispiel. Vielleicht fällt auch der offensichtlich trockene Baum auf ein vorbei fahrendes Auto, oder beim Bäume fällen fällt ein Baum in die Schonung des Nachbarn, usw...
Tiros02 hat geschrieben:...Ob man eine Waldbrandschutzversicherung braucht sei auch dahingestellt, man kann sich auch überversichern.

Hängt, würde ich sagen, auch von der Gegend ab. So teuer ist das nun auch nicht.
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Obelix » Di Jan 30, 2018 21:01

Waldhaftpflicht ist ein muss, da existenzbedrohend wenn man sie nicht hat.

Viele Urteile verneinen eine Haftung des Waldbesitzers. Es gibt aber immer wieder mal Fälle, in denen der Waldbesitzer doch haftet und das gerichtlich so festgestellt wird.
Es ist müßig, alle Einzelfälle auf Haftung oder nicht durchzukauen.
1.) Es passieren ja auch immer wieder Unfälle bzw. Haftungsschäden, die kein Mensch vorhersehen konnte.
2.) Gerichte urteilen auch schon mal unterschiedlich. Nur weil Richter "A" die Haftung verneint, kann es sein, dass in Deinem Fall Richter "B" doch die Haftung des Waldbesitzers sieht. Dann viel Spaß bei der Übernahme von Krankenhauskosten und monatlichen Rentenzahlungen an den Geschädigten oder dessen Hinterbliebene.
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Obelix » Di Jan 30, 2018 21:06

Tiros02 hat geschrieben: ... Ob man eine Waldbrandschutzversicherung braucht sei auch dahingestellt, man kann sich auch überversichern.

Die Waldbrandversicherung kostet i.d.R. nicht viel. Oft ist sie im Beitrag der Forstbetriebsgemeinschaft bereits enthalten.
Derartige Kleinbeträge haben mit Überversicherung nichts zu tun.
Aber ich gebe Dir Recht: Wenn der Wald abbrennt, ist der Schaden "überschaubar". Bei Waldhaftpflicht ist er das nicht.
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon moggälä » Di Jan 30, 2018 21:23

Hallo,

Waldhaftpflichtversicherung...?
Waldbrandversicherung...???
Man kann ja alles versuchen zu versichern. Zu der Verkehrssicherungspflicht im Wald gab's ja vor wenigen Jahren ein Grundsatzurteil - Stichwort "allgemeine Lebensrisiken". Also am besten den Ball flach halten. Würden diese Versicherungen Sinn machen, wäre das oberste Prio bei den WBV bzw. FBG u.ä.
denn versteuert werden ja nur Gewinne
- tja, die Pauschalierung ist faktisch Geschichte - und damit wird dir vom Finanzamt einfach nach Schema F je Fläche ein gewisses Einkommen unterstellt (ich rede jetzt nicht von 50ha oder mehr Wald).

mfG
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