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Geerbtes Waldstück

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Tiros02 » Mi Jan 31, 2018 7:35

moggälä hat geschrieben:Man kann ja alles versuchen zu versichern. Zu der Verkehrssicherungspflicht im Wald gab's ja vor wenigen Jahren ein Grundsatzurteil - Stichwort "allgemeine Lebensrisiken". Also am besten den Ball flach halten. Würden diese Versicherungen Sinn machen, wäre das oberste Prio bei den WBV bzw. FBG u.ä.

Das sehe ich genauso. Also ich hab keine Waldhaftpflichtversicherung. Existenzbedrohend ist das ganze Leben. :lol:
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon rima0900 » Mi Jan 31, 2018 7:48

moggälä hat geschrieben:tja, die Pauschalierung ist faktisch Geschichte - und damit wird dir vom Finanzamt einfach nach Schema F je Fläche ein gewisses Einkommen unterstellt (ich rede jetzt nicht von 50ha oder mehr Wald).


Wieso Geschichte?
Grüßle
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Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon bug-me-not » Mi Jan 31, 2018 10:11

Nach §13a Einkommensteuergesetz wird bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben ein pauschaler Gewinn je Hektar angesetzt.
Alternativ kannst Du jedoch jederzeit auch bei kleineren Betrieben Deine landwirtschaftlichen Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen und den tatsächlichen Gewinn ermitteln.

Beim Holzverkauf wird der tatsächliche Erlös abzüglich 55 % Ausgaben (oder 20 % bei Verkauf von stehendem Holz) angesetzt.

https://www.finanzamt.bayern.de/Informa ... a-EStG.pdf
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Peter North » Mi Jan 31, 2018 10:21

Man muss erst mal vom Finanzamt zur Buchführung oder Gewinnermittlung aufgefordert werden! Früher brauchst du da gar nix machen!

Gehe niemals zu deinem Fürsten wenn du nicht gerufen wirst!
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon bug-me-not » Mi Jan 31, 2018 11:05

Stimmt leider so nicht.

Wenn Du Erlöse aus Holzverkauf erzielst und diese in Deiner Steuererklärung "vergisst", begehst Du strenggenommen schon Steuerhinterziehung.
Das Finanzamt wird in der Regel zwar erst mal nichts davon merken, aber wenn Deine Einnahmen durch einen blöden Zufall (oder vielleicht einem neidischen Nachbarn) bekannt werden gibt das Ärger.
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Peter North » Mi Jan 31, 2018 13:15

Dem Finanzamt geht es um den Gewinn, nicht um die Erlöse.

Die TE soll mal nach "Liebhaberei im Forstbetrieb" googeln. Da wird ihr geholfen! Nicht das sie denkt, das der neue Ford Ranger von der Steuer abgesetzt werden kann.
Peter North
 
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Same_Minitauro » Mi Jan 31, 2018 13:44

Zum Thema landwirtschaftl. Haftpflicht möchte ich auch etwas beitragen.
Eigentlich war ich der Meinung: Braucht man nicht.
Mittlerweile hab ich mich mal erkundigt, was alles abgedeckt ist. Es gibt z.B. die Möglichkeit, einen Schaden an überlassenen Geräten mit abzudecken. Auch abgedeckt ist z.B. wenn jemand wegen deiner Erzeugnisse erkrankt (bei Verkauf von Lebensmitteln).
Incl. der Privathaftpflicht werde ich so um die 150€ raus kommen. Angebot ist noch in Erstellung.
Ob man es braucht oder will, muss natürlich jeder selbst entscheiden.

Schöne Grüße
Same_Minitauro
 
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon moggälä » Mi Jan 31, 2018 20:17

Hallo,

das Thema Steueränderung wurde hier im Forum bereits thematisiert:
anderung-13a-estg-brennholz-eigenverbrauch-t111112.html

Und zu den Versicherungen - die Waldbrandversicherung war sicher nur ein Witz, von einer Waldhaftpflicht hab ich bis heut noch nicht mal was gehört - siehe oben.
Ne ganz andere Sache is die Betriebshaftpflicht. Die z.B. musst ich allein schon dafür abschließen, um von unserer wbv den Rückewagen ausleihen zu dürfen.

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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon The Judge » Do Feb 01, 2018 9:56

Die Waldbesitzerhaftpflichtversicherung ist für solche Personen oder Zusammenschlüsse gedacht, die nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Die normale Privathaftpflichtversicherung deckt, wie Obelix anfangs schon bemerkte, Schäden durch bzw. aus dem Wald nicht ab.
Die Waldbrandversicherung war kein Witz. Zum einen gibt es Gegenden in Deutschland, da soll es durchaus schon mal zu Waldbränden kommen. Wenn ich irgendwo in Bayern in einem schattigen, feuchten Tal meinen Wald habe, benötige ich diese wahrscheinlich nicht. Wenn ich aber meinen Wald in einem flachen, trockenen Landstrich, z.B. in der Lüneburger Heide, habe, macht eine solche Versicherung durchaus Sinn. Der Schaden kann bei Waldbrand durchaus beträchtlich sein und, abhängig vom Bestand, mehrere Zehntausend Euro pro ha betragen. Dazu kommen noch Kosten für Flächenräumung und Wiederaufforstung, die auch von der Versicherung getragen werden.
Und spart euch hier die Diskussion bzgl. §13a EStG: Wir reden hier über keinen landwirtschaftlichen Betrieb, sondern über 0,75 ha Wald, aus dem ab und an mal ein paar Ster Brennholz verkauft werden sollen. Das wird über die private Steuererklärung als Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft abgewickelt und basta. Man kann aber auch mit Kanonen auf Spatzen schießen...
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon moggälä » Do Feb 01, 2018 20:54

Hallo,

die Notwendigkeit einer speziellen Versicherung für den Wald bzw. im Wald muss jeder für sich Entscheiden.
Als Orientierungshilfe für eine Haftpflicht IM Wald hier eine Info: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm
Ein Waldbrand ist eine hässliche Sache, Hochwasser auch. Da sehe ich allerdings bei uns noch deutlich größere Gefahren durch Hochwasser als durch Waldbrand.

Zu der Frage mit dem Finanzamt - weder hab ich einen "echten" Betrieb, noch eine sonderlich große Waldfläche.
Fakt ist, das ich z.B. aus der BG nicht rauskomme (was nicht mal so schlecht ist). Dank der Waldfläche (<<10hA) muss ich aber deren Auflagen erfüllen (Ausrüstung, Bügel am Bulldog/Traktor/Schlepper, "Betriebs"kontrollen, usw.) und hab dadurch auch ne "Betriebs"Nummer am Backen. Durch die Neuregelung der Steuer lassen sich nun aber auch Kosten absetzen (eben besagte Ausrüstung etc). Das ganze läuft über die "private" Steuererklärung, das hat nix mit einem Vollerwerbsbetrieb zu tun.
Mit ihren 0,75hA ist sie also schon mal bei der BG dabei: https://www.svlfg.de/50-vmb/vmb01/vmb0105/index.html
https://www.forstpraxis.de/beitraege-de ... be-620090/

Wer da mit Kanonen schießt bleibt dir überlassen. Zumindest solltest du dich nicht den Kugeln in den Weg stellen.

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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon The Judge » Fr Feb 02, 2018 9:04

Hallo moggälä,

ich habe mich da wohl (mal wieder) etwas unklar ausgedrückt:
Die Anwendung von §13a EStG ist schon korrekt in dem Fall, nur war die Diskussion hier auf dem besten Weg, die ganze Sache unnötig zu komplizieren, wo nach den ersten 5 Beiträgen eigentlich schon alles gesagt war.

Eine Ergänzung habe ich jedoch noch:
moggälä hat geschrieben:...Durch die Neuregelung der Steuer lassen sich nun aber auch Kosten absetzen (eben besagte Ausrüstung etc)...

Gemäß §13a i.V.m. §51 EStDV wird nur ein Pauschalbetrag i.H.v. 55 % zum Abzug gebracht, und zwar jedes Jahr, in dem Einnahmen erzielt wurden, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Kosten.

Und Außerdem:
moggälä hat geschrieben:...Wer da mit Kanonen schießt bleibt dir überlassen. Zumindest solltest du dich nicht den Kugeln in den Weg stellen...

Auch wenn ich kein Smiley sehe, gehe ich mal davon aus, dass das als Scherz gemeint war. Denn Drohungen in einer Diskussion zeugen nicht unbedingt von Reife und einem akzeptablen Sozialverhalten :prost:
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon Tiros02 » Fr Feb 02, 2018 9:34

moggälä hat geschrieben:Ein Waldbrand ist eine hässliche Sache, Hochwasser auch. Da sehe ich allerdings bei uns noch deutlich größere Gefahren durch Hochwasser als durch Waldbrand.


Also ich seh die deutlich größere Gefahr bei Windwurf und Borkenkäfer. :roll:

Wenn ich ein kleines Waldgrundstück erbe, dann ist doch die Frage, ob ich wirklich ein größeres (finanzielles) Problem bekomme, wenn der Bestand da drauf aus welchen Gründen auch immer (Waldbrand, Borkenkäfer, Windwurf, Hochwasser,...) Schaden nimmt? Oder ob man sowas nicht lieber unter "shit happens" verbuchen sollte? Dass teilweise hier die fragliche Angst-Argumentation von Versicherungsvertretern übernommen wird, damit finde ich, ist der Fragestellerin nicht geholfen. :(
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon DST » Fr Feb 02, 2018 11:25

Zwecks Haftpflichtversicherung,

es hat doch (fast) jeder eine Privathaftpflichtversicherung,
in meinem Fall wurde diese mit der LoF kombiniert, gilt für Mich, Frau, Kind, die bewirtschafteten Flächen, Hofstelle, zulassungsfreie Maschinen z.B. Radlader, usw.

damit sollte auch das Forstrisiko abgedeckt sein.

Kostet jährlich im 2.stelligen € Bereich.

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Geerbtes Waldstück

Beitragvon moggälä » Fr Feb 02, 2018 20:35

Hallo Judge oderwieduauchimmergetauftwurdest,

um Himmels willen - na die Interpretation
Drohungen in einer Diskussion
ist ungefähr soweit von einem möglichen Sinn der Worte entfernt, wie Trump von menschlicher Intelligenz!
Sorry wenn ich da nicht juristisch hieb-und-stichfest formuliert habe! Was sollt ich da auch drohen? Das Du auf sowas kommst, verwundert mich da schon etwas - schlechten Tag gehabt?

Komplizieren ist ein gutes Stichwort - wurde das Thema m.E. durch den Einwurf mit den ganzen Versicherungen schon viel zu sehr.

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