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Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Forstjunior » Do Jan 21, 2016 10:16

Seit Januar gilt ja die Steuerreform auf den 13a. Folglich ist die Pauschale von 1534 Euro auf Privatentnahmen weggefallen und jeder selbstverbrannte Zweig muss steuerlich geltend gemacht werden.

Wer hat hierzu schon genauere Kenntnisse. Wie ist dies zu ermitteln oder zu melden. Wird schon der Brennholzvorrat angesetzt der Lagernd zu Hause ist oder muss jeder Waldbesitzer dokumentieren welchen Zweig/Scheit ect er in den Ofen schiebt. Oder wird einfach nach der Heizung / der Hausgröße und deren Regelverbrauch ermittelt.

Weil Holz zu Hause lagern kann ich ja Massen. Dies setzt ja nicht unbedingt voraus, dass ich dieses in meinen Ofen schiebe. Kann ja auch noch nach Jahren verkauft werden...

Was habt ihr hier dazu gehört oder sogar aus sachkundigen Quellen erfahren?
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Waldschraat » Do Jan 21, 2016 13:29

ich würde es mal so sehen:

Die Entnahme ist mit dem Teilwert zu erfassen und es ist eine Ausgaben-Pauschale von 55 % bei eingeschlagenem Holz möglich.

Beispiel: 25 rm x 40 €/rm = 1.000 €

Ausgabenpauschale 55 % = 550 €

verbleiben 450 €, um die sich der Gewinn erhöht.

Sollte der persönliche Steuersatz 33 % betragen, entstehen 150 € an Einkommensteuer.
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Forstjunior » Fr Jan 22, 2016 9:12

betrifft es denn hier niemanden - komisch.
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon kawabiker1971 » Fr Jan 22, 2016 9:20

Hallo,

mich betrifft es zwar nicht, aber im Netz habe ich das gefunden:

http://www.stb-siegel.de/files/8014/374 ... -_2016.pdf

Das Dokument ist von einer Steuerkanzlei - die sollten das wissen, genau wie der Steuerberater oder die Beamten vom Finanzamt, welche dem Bürger auch beratend zur Seite stehen MÜSSEN.
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Forstjunior » Fr Jan 22, 2016 9:24

Danke. Beantwortet aber leider nicht meine Frage.
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Holzwurm 68 » Fr Jan 22, 2016 9:31

Dann frag doch bitte Deinen steuerlichen Berater - der sollte es Erstens wissen und kennt Zweitens wohl als Einziger Deine genaue Situation - alles Andere ist nicht mehr und weniger als rate mal mit Rosental ... . Ich denke es wird wohl kaum zwei Steuerfälle geben die absolut identisch gelagert sind dass man sagen kann ich mach das so also Du auch.
Ich habe gelernt, dass es auf Dauer sinnvoller ist mit einem Berater ein gewisses Konzept zu erarbeiten, als immer nur Einzelnes zu optimieren versuchen.

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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon hahnweg » Fr Jan 22, 2016 9:33

Forstjunior hat geschrieben:Danke. Beantwortet aber leider nicht meine Frage.


Weil hier wohl kaum jemand tatsächlich sein eigenes Brennholz versteuert, weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft. Egal wie die Vorgaben sind. Solange sich das Finanzamt nicht beschwert ist alles gut.
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Forstjunior » Fr Jan 22, 2016 9:56

erstens gibt es keinen steuerlichen Berater bei mir zweitens ist die Situation klar. Jeder muss den eigenen Brennholzverbrauch besteuern. Die frage ist nur wie dies gerechnet wird.

Aber wenn keiner was weiß ist auch gut.
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Manfred » Fr Jan 22, 2016 10:24

Waldschraat hat doch geschrieben, wie es berechnet wird.
Wer nicht nach 13a, sondern regulär verteuert, muss das eh seit jeher tun und gegebenfalls auch die Umsatzsteuer für die Privatentnahme berücksichtigen.
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Forstjunior » Fr Jan 22, 2016 10:29

Wie kommt man genau auf 40 Euro pro Raummeter wenn mein Holz was ich verfeuere doch gerade nur nen wert von z.b. 10 Euro hat.
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Manfred » Fr Jan 22, 2016 10:43

Es geht nicht um den Wert stehend im Wald, sondern um den Verkaufswert des mit von der Steuer abgesetzten Gerätschaften geernteten Holzes.
Denn kannst du selbst ansetzen, solange er plausibel ist.
Spannend wäre eine Feststellungsklage, wie Holz zu werten wäre, dass mit nachweislich privat gekauften oder geliehenen Gerätschaften geerntet wurde.
Aber offensichtlich gibt es keinen ausreichenden Widerstand der Waldeigentümer, um diese Regelung zu ändern. Gerade bei der motormanuelle Ernte mit längst abgeschriebenen Gerätschaften, wo der Großteil der Gesamtkosten auf die eigene Arbeitszeit entfällt, halte ich diese Art der Besteuerung für völlig unangemessen. Bei gut mechanisierten Betrieben mit professioneller Brennholzvermarktung mag das anders aussehen.
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Forstjunior » Fr Jan 22, 2016 10:49

also ich komm jetzt bei dir nicht ganz mit. Es geht hier nicht um Betriebe die eine GUV vorgenommen haben sondern ausschließlich pauschalisierende nach 13a. Da konnten die Maschinen nicht angesetzt und abgeschrieben werden. Also wird das Holz von vornherein mit privatfinanzierten Mitteln evtl. aus dem Hauptjob geerntet.
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Waldschraat » Fr Jan 22, 2016 11:19

die 40 €/rm sind natürlich ein gegriffener Wert.

Maßgebend ist der Teilwert. Das ist der Wert, den ein Erwerber des ganzen Betriebes für das einzelne Wirtschaftsgut zahlen würde unter der Voraussetzung dass er den Betrieb fortführt! - besser? :)

Natürlich kommt es darauf an, was das Holz - in seiner dann gegebenen Form - wert ist, wenn der Unternehmer die Entscheidung trifft, es in sein privates Vermögen zu überführen.

Schlussendlich sieht es dann doch wieder so aus, wie ich es oben dargestellt habe.
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Waldschraat » Fr Jan 22, 2016 11:23

@ Forstjunior
steht schon in § 13a EStG und in § 51 EStDV und in dem Einführungsschreiben des BMF vom November letzten Jahres.,
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