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Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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43 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon egnaz » Fr Jan 22, 2016 11:45

Forstjunior hat geschrieben:also ich komm jetzt bei dir nicht ganz mit. Es geht hier nicht um Betriebe die eine GUV vorgenommen haben sondern ausschließlich pauschalisierende nach 13a. Da konnten die Maschinen nicht angesetzt und abgeschrieben werden. Also wird das Holz von vornherein mit privatfinanzierten Mitteln evtl. aus dem Hauptjob geerntet.

Waldschrat hat es doch schon vorgerechnet. Wenn du Brennholz aus deinem Wald bereitest, könntest du dieses doch auch verkaufen. Den Preis den du dafür erzielen könntest mal der Menge die du verheizt hast, ergibt die Einnahmen. Davon kannst du dann 55% pauschale Ausgaben für deine Unkosten abziehen und du erhältst den Betrag, um den sich dein Gewinn durch die Entnahme von Brennholz erhöht.
Letztendlich wird das Ganze erst bei einer Steuerprüfung interessant. Dann musst du dem Prüfer nachvollziehbare Fakten vorlegen.
Gruß Eckhard
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon 777 » Fr Jan 22, 2016 17:48

seit einigen Jahren muß ich 500€ an Brennholz versteuern, Privatentnahme.... fürs Wohnhaus, ist ein pauschaler Betrag.
Ist in Ordnung, da habe ich auch nix dagegen.

Was mich etwas stört, es wird ein immer größer werdender Kontrollwahn begonnen. So wie es in der Landwirtschaft ja eh schon lange so ist. Für die Arbeit braucht man die gleiche Zeit, wie für die Dokumentation :oops: :roll: .
Seit 1-2.. Jahren muß doch jeder Baum, der aus dem Wald entnommen wird, notiert, nachgewiesen werden.
Kontrolliert wird es bisher noch nicht, aber angeben müsste man es schon. Weiß nur noch nicht genau wo ?
Soll auch von mir aus so bleiben :roll: .
Finde, manches wird schleichend begonnen, bürgert sich so ein, u. wenn sich alle dran gewöhnt haben, dann ist es halt so !
Immer kleine "Watschn", die erträgt man, härtet ab, dann verträgt man diese u. Größere auch ständig :oops: :evil: .

Wer kann hierzu auch was sagen ?
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon rima0900 » Fr Jan 22, 2016 17:54

Ich meine aus Steuerkreisen was von pauschal 360 Euro gehört zu haben, muss ich aber nochmal prüfen
Grüßle
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Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Forstjunior » Fr Jan 22, 2016 19:09

@777
was da in Orndung sein soll versteh ich leider beim besten Willen nicht. Die Bäume kommen aus dem eigenen Wald und für fast alles was dazu genutzt wird, wird eh schon Steuer gezahlt.
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon yogibaer » Fr Jan 22, 2016 19:44

@Forstjunior, verkaufst Du Holz, egal in welcher Form? Machst Du zur Berechnung des Gewinnes eine Einnahme-Überschuß-Rechnung?
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Forstjunior » Fr Jan 22, 2016 19:46

nein. wenn dann nur über wbv....und da bekam man bisher die mwst ausbezahlt..
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon yogibaer » Fr Jan 22, 2016 20:03

Wenn Du jetzt außer dem Wald keine landwirtschaftlichen Flächen besitzt und bearbeitest kannst Du diesen § 51 EStDV heranziehen. Ob da allerdings auch der Eigenverbrauch, eine Erklärung findest Du hier, mit abgegolten wird vermag ich nicht mit Bestimmtheit zu sagen. Darin ist entweder ein Steuerberater oder das Finanzamt firm.
Gruß Yogi
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon 777 » Fr Jan 22, 2016 20:17

Forstjunior, ich entnehme Brennholz für private Zwecke, aus dem Betriebsvermögen !
Das private Wohnhaus, war vor Jahren Betriebsvermögen, ist dann geändert worden, zu Privatvermögen. Deshalb ist das Heizen jetzt Privat u. muß logischerweise versteuert werden. Früher konnte ein Landwirt, u. wer noch alles, in seinem Privathaus( das ja als Betriebsvermögen galt) Investitionen von der Steuer absetzen, jetzt nicht mehr.
Das ist für mich auch in Ordnung.

Aber die sich langsam steigernde Gängelung von ............stinkt doch, oder ?
Was kommt noch alles ?
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon egnaz » Fr Jan 22, 2016 20:48

777 hat geschrieben:Früher konnte ein Landwirt, u. wer noch alles, in seinem Privathaus( das ja als Betriebsvermögen galt) Investitionen von der Steuer absetzen, jetzt nicht mehr.

Da wurde aber auch ein fiktiver Wohnwert als Einnahme gebucht.
Gruß Eckhard
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon 777 » Fr Jan 22, 2016 21:02

egnaz, is so, man kann sich nicht nur die Rosinen rauspicken, etwas Sauerkraut darfs auch sein :lol:
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon hahnweg » Fr Jan 22, 2016 21:06

Muss ich dann, wenn ich in meinem Garten ein paar Karotten ernte und esse, dann auf den Eigenverzehr auch Steuern zahlen?
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon 777 » Fr Jan 22, 2016 21:10

hahnweg, kommt alles noch, ich, dein Gesetzgeber arbeite gerade daran :lol:

die Steuergesetze verändern sich dauernd,mit was sollen denn die Löcher gestopft werden ?
Denen (Sesselpupser, Daseinsberechtigungspostenträger) fällt das Passende schon noch ein :roll: :( .
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon Waldschraat » Sa Jan 23, 2016 14:35

ich finde dieses Forum ist hochwertig und spannend und für mich meist sehr informativ.

Wenn allerdings Steuerthemen diskutiert werden, halte ich regelmäßig die Luft an. Hier werden fleißig Betrieb, Privat, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Buchführung, pauschale Gewinnermittlung, Aufzeichnungspflichten nach allen möglichen Gesetzen mit einander vermischt. Das führt zu dem für mich völlig nachvollziehbaren Verdruss, den 777 hier äußert.

@yogi: § 51 EStDV gilt mit und ohne § 13a EStG gleichermaßen für die Forstwirtschaft. Die Internetseiten von Steuerberatern u.ä. taugen bei diesen Fachthemen regelmäßig wenig, es sei denn es handelt sich um die Seite von Fachberatern aus diesem Bereich. Man dürfte daher mehr auf der Seite von Verbänden wie Bauernverband oder Forstverband finden.

Holz wächst im Wald und der gilt ab einer bestimmten Größe als steuerliches Betriebsvermögen. Eigengenutzte Wohnhäuser und Hausgarten gelten als Privatvermögen.

Zu Zeiten, als die Wohnhäuser noch Betriebsvermögen dargestellt haben, waren zwar alle Kosten abzugsfähig. Auf der Gegenseite musste man aber die Eigennutzung (fiktive Miete) versteuern.

Im Hausgarten sind die Ausgaben für das Einsähen und Pflanzen nicht abzugsfähig. Also kann man auch die Möhren steuerfrei verspeisen.

Wald ist betrieblich. Die Kosten sind abzugsfähig. Daraus ergibt sich auch die Versteuerung der Entnahmen, wie oben geschildert.

Zur Umsatzsteuer: Wald gehört zum Unternehmensvermögen. Die meisten Waldbesitzer wenden die Durchschnittsatzbesteuerung an. Danach darf der Waldbesitzer 5,5 % Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen. Er muss diese nicht abführen. Lediglich bei bestimmten Sägewerkserzeugnissen darf er 19 % in der Rechnung ausweisen, muss dann aber 8,3 % ans Finanzamt zahlen.

So genug Besserwisserei!

Gruß

W
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Re: Änderung §13a EStG - Brennholz Eigenverbrauch

Beitragvon bauer hans » Sa Jan 23, 2016 14:45

Waldschraat hat geschrieben:ich finde dieses Forum ist hochwertig und spannend und für mich meist sehr informativ.

Wenn allerdings Steuerthemen diskutiert werden, halte ich regelmäßig die Luft an.

So genug Besserwisserei!


jetzt mal ne frage:
die läuterung durch einen fachmann wird mit dem förster besprochen und er sagt zu,dass die kosten durch etwas verkaufsfähiges brennholz gesenkt würden.
abrechnung kommt und siehe da,die aufarbeitung des brennholzes lag höher als der erlös :roll:
wir schaffen uns :mrgreen:
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