Forstjunior hat geschrieben:also ich komm jetzt bei dir nicht ganz mit. Es geht hier nicht um Betriebe die eine GUV vorgenommen haben sondern ausschließlich pauschalisierende nach 13a. Da konnten die Maschinen nicht angesetzt und abgeschrieben werden. Also wird das Holz von vornherein mit privatfinanzierten Mitteln evtl. aus dem Hauptjob geerntet.
Waldschrat hat es doch schon vorgerechnet. Wenn du Brennholz aus deinem Wald bereitest, könntest du dieses doch auch verkaufen. Den Preis den du dafür erzielen könntest mal der Menge die du verheizt hast, ergibt die Einnahmen. Davon kannst du dann 55% pauschale Ausgaben für deine Unkosten abziehen und du erhältst den Betrag, um den sich dein Gewinn durch die Entnahme von Brennholz erhöht.
Letztendlich wird das Ganze erst bei einer Steuerprüfung interessant. Dann musst du dem Prüfer nachvollziehbare Fakten vorlegen.
