bauer hans hat geschrieben:Waldschraat hat geschrieben:ich finde dieses Forum ist hochwertig und spannend und für mich meist sehr informativ.
Wenn allerdings Steuerthemen diskutiert werden, halte ich regelmäßig die Luft an.
So genug Besserwisserei!
jetzt mal ne frage:
die läuterung durch einen fachmann wird mit dem förster besprochen und er sagt zu,dass die kosten durch etwas verkaufsfähiges brennholz gesenkt würden.
abrechnung kommt und siehe da,die aufarbeitung des brennholzes lag höher als der erlös
Wenn das die einzige Maßnahme im Jahr war und du regelmäßig eine EÜR machst, kannst du den Verlust geltend machen und mit deinem anderen Einkommen verrechnen.
Aber Vorsicht, wenn du dauerhaft Verluste machst, wird dir das Finanzamt Liebhaberei unterstellen.
