Ich habe ein 64000m² großes Grundstück. Wurde ca 1990 nach der Flurbereinigung von der Gemeinde mit Bebauungsplan als Bauerwartungsland eingestuft. 2005 wurde an dem Grundstück eine Wasserleitung entlang zu einem neu erschlossenen Baugebiet gelegt und Ich mußte als Anlieger die Wassererschliessung für mein Grundstück bezahlen.
Jetzt kamm der Bürgermeister der Gemeinde und wollte das Grundstück kaufen. Als ich das ablehnte, für mich kommt nur ein Tausch gegen Ackerland in Frage, die Gemeinde hat aber leider keine Tauschflächen, kamm der Bürgermeister nach drei Wochen wieder und sagte, wenn wir es nicht bebauen oder verkaufen, ist die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert worden, solche Flächen wieder auf den Ackerstaus zurück zusetzen, sonst könnte die Gemeinde keine weiteren Baugebiete ausweisen.
Ich muß dazu noch sagen. Ich habe vor zwei Jahren, weil das Grundstück Orts und Gewerbegebiet nah ist, eine Blühfläche darauf angesät. Habe dabei einen Spezl ins Boot geholt, hat ein Malergeschäft und wollten eine Werbetafel dort aufstellen. Schön mit viel Blumen und Bienen darauf mit der Aufschrift Diese Blühfläche von Landwirt ..... wird gesponsert von Malermeister ,,,, und dessen Anschrift. Da Ich sicher gehen wollte ob Ich das darf, erkundigte Ich mich vorab bei der Gemeinde. Siehe da, da das Grundstück als Bauland in der Gemeinede gelistet ist mußte Ich für das 1m² große Schild einen Bauantrag stellen, der aber ohne Probleme von der Gemeinde genehmigt wurde.
Jetzt meine Frage, kann die Gemeinde das Grundstück wieder in Ackerstatus zurück setzen obwohl schon die Wassererschliesung bezahlt wurde und auch ein Bauantrag für die Fläche gestellt und genhmigt wurde?
Ist ja dann eine riesen Wertminderung. Ackerland m² kostet zwischen 10 und 13 Euro.Teilerschlossenes Gewerbegebiet ca 70 Euro. Dazu kommt auch noch, für dieses Grundstück braucht man,weil es schon 1990 als Bauland ausgewiesen wurde, keine Ausgleichsfläche. Kämme es jetzt heraus aus dem Bauland und dann irgendwann doch wieder als Bauland in Frage, bräuchte Ich dann wieder eine Ausgangsfläche, also es geht dabei schon um einen großen Wertverlust.
Vielleicht kennt sich hier jemand rechtlich aus.