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Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück setzen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück setzen

Beitragvon Donemann » Mi Jan 12, 2022 19:25

Ich habe ein 64000m² großes Grundstück. Wurde ca 1990 nach der Flurbereinigung von der Gemeinde mit Bebauungsplan als Bauerwartungsland eingestuft. 2005 wurde an dem Grundstück eine Wasserleitung entlang zu einem neu erschlossenen Baugebiet gelegt und Ich mußte als Anlieger die Wassererschliessung für mein Grundstück bezahlen.

Jetzt kamm der Bürgermeister der Gemeinde und wollte das Grundstück kaufen. Als ich das ablehnte, für mich kommt nur ein Tausch gegen Ackerland in Frage, die Gemeinde hat aber leider keine Tauschflächen, kamm der Bürgermeister nach drei Wochen wieder und sagte, wenn wir es nicht bebauen oder verkaufen, ist die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert worden, solche Flächen wieder auf den Ackerstaus zurück zusetzen, sonst könnte die Gemeinde keine weiteren Baugebiete ausweisen.

Ich muß dazu noch sagen. Ich habe vor zwei Jahren, weil das Grundstück Orts und Gewerbegebiet nah ist, eine Blühfläche darauf angesät. Habe dabei einen Spezl ins Boot geholt, hat ein Malergeschäft und wollten eine Werbetafel dort aufstellen. Schön mit viel Blumen und Bienen darauf mit der Aufschrift Diese Blühfläche von Landwirt ..... wird gesponsert von Malermeister ,,,, und dessen Anschrift. Da Ich sicher gehen wollte ob Ich das darf, erkundigte Ich mich vorab bei der Gemeinde. Siehe da, da das Grundstück als Bauland in der Gemeinede gelistet ist mußte Ich für das 1m² große Schild einen Bauantrag stellen, der aber ohne Probleme von der Gemeinde genehmigt wurde.

Jetzt meine Frage, kann die Gemeinde das Grundstück wieder in Ackerstatus zurück setzen obwohl schon die Wassererschliesung bezahlt wurde und auch ein Bauantrag für die Fläche gestellt und genhmigt wurde?

Ist ja dann eine riesen Wertminderung. Ackerland m² kostet zwischen 10 und 13 Euro.Teilerschlossenes Gewerbegebiet ca 70 Euro. Dazu kommt auch noch, für dieses Grundstück braucht man,weil es schon 1990 als Bauland ausgewiesen wurde, keine Ausgleichsfläche. Kämme es jetzt heraus aus dem Bauland und dann irgendwann doch wieder als Bauland in Frage, bräuchte Ich dann wieder eine Ausgangsfläche, also es geht dabei schon um einen großen Wertverlust.

Vielleicht kennt sich hier jemand rechtlich aus.
Donemann
 
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon Trial_and_Error » Mi Jan 12, 2022 19:29

Aus dem Informationswirrwarr kann man nicht sagen.

Erste Klärung beim Liegenschaftskataster -> als was ist das Grundstück da ausgewiesen, wenn das klar ist, gibt es einen Rechtskräftigen B-Plan und was steht da drin.
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon Ecoboost » Mi Jan 12, 2022 19:49

Servus,

ich blicke da jetzt nicht ganz durch und habe auch mit der Stadt derzeit ein wenig Gerangel.
Würde dir nahe legen wenn das nicht zur Ruhe kommt dich entsprechend von einen Anwalt beraten zu lassen.
Vielleicht hilft dir ja das ein wenig weiter!?
https://www.topagrar.com/management-und ... 88068.html

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon Donemann » Mi Jan 12, 2022 20:28

Trial_and_Error hat geschrieben:Aus dem Informationswirrwarr kann man nicht sagen.

Erste Klärung beim Liegenschaftskataster -> als was ist das Grundstück da ausgewiesen, wenn das klar ist, gibt es einen Rechtskräftigen B-Plan und was steht da drin.


Das Grundstück ist als Bauland ausgewiesen. Deshalb mußte auch für das Aufstellen der Werbetafel ein Bauantrag bei der Gemeinde gestellt werden.
Donemann
 
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon Trial_and_Error » Mi Jan 12, 2022 21:08

Bauantrag hat nichts mit der Nutzungsart des Grundstücks zu tun….auch auf Acker oder Grünland ist eine Werbetafel genehmigungsfähig…für die Genehmigung muss man auch nen Bauantrag stellen, deswegen wird aus dem Acker kein Bauland…
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon T5060 » Mi Jan 12, 2022 21:15

Hier hilft jetzt die Spieltheorie von Prof. Rieck weiter oder eben Clausewitz... :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon ChrisB » Mi Jan 12, 2022 21:26

Hallo Donemann,
wende Dich an den BBV,
die haben mit sowas reichlich Erfahrung !
Zumindest unser alter Geschäftsführer :?
Die Gemeinde hat die Planungshoheit :regen:
ChrisB
 
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon T5060 » Mi Jan 12, 2022 21:30

Mir reden hier über 3, 5, 6 oder mehr Millionen Euro .....
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon Trial_and_Error » Mi Jan 12, 2022 22:20

Aber nur wenn es Bauland ist....1990 wurde es als Bauerwartungsland eingestuft....ob jetzt wirklich formell Bauland draus wurde, geht nicht draus hervor....
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon agri10 » Fr Jan 14, 2022 6:46

Donemann hat geschrieben:Ich habe ein 64000m² großes Grundstück. Wurde ca 1990 nach der Flurbereinigung von der Gemeinde mit Bebauungsplan als Bauerwartungsland eingestuft. 2005 wurde an dem Grundstück eine Wasserleitung entlang zu einem neu erschlossenen Baugebiet gelegt und Ich mußte als Anlieger die Wassererschliessung für mein Grundstück bezahlen.

Jetzt kamm der Bürgermeister der Gemeinde und wollte das Grundstück kaufen. Als ich das ablehnte, für mich kommt nur ein Tausch gegen Ackerland in Frage, die Gemeinde hat aber leider keine Tauschflächen, kamm der Bürgermeister nach drei Wochen wieder und sagte, wenn wir es nicht bebauen oder verkaufen, ist die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert worden, solche Flächen wieder auf den Ackerstaus zurück zusetzen, sonst könnte die Gemeinde keine weiteren Baugebiete ausweisen.

Ich muß dazu noch sagen. Ich habe vor zwei Jahren, weil das Grundstück Orts und Gewerbegebiet nah ist, eine Blühfläche darauf angesät. Habe dabei einen Spezl ins Boot geholt, hat ein Malergeschäft und wollten eine Werbetafel dort aufstellen. Schön mit viel Blumen und Bienen darauf mit der Aufschrift Diese Blühfläche von Landwirt ..... wird gesponsert von Malermeister ,,,, und dessen Anschrift. Da Ich sicher gehen wollte ob Ich das darf, erkundigte Ich mich vorab bei der Gemeinde. Siehe da, da das Grundstück als Bauland in der Gemeinede gelistet ist mußte Ich für das 1m² große Schild einen Bauantrag stellen, der aber ohne Probleme von der Gemeinde genehmigt wurde.

Jetzt meine Frage, kann die Gemeinde das Grundstück wieder in Ackerstatus zurück setzen obwohl schon die Wassererschliesung bezahlt wurde und auch ein Bauantrag für die Fläche gestellt und genhmigt wurde?

Ist ja dann eine riesen Wertminderung. Ackerland m² kostet zwischen 10 und 13 Euro.Teilerschlossenes Gewerbegebiet ca 70 Euro. Dazu kommt auch noch, für dieses Grundstück braucht man,weil es schon 1990 als Bauland ausgewiesen wurde, keine Ausgleichsfläche. Kämme es jetzt heraus aus dem Bauland und dann irgendwann doch wieder als Bauland in Frage, bräuchte Ich dann wieder eine Ausgangsfläche, also es geht dabei schon um einen großen Wertverlust.

Vielleicht kennt sich hier jemand rechtlich aus.


Frag doch mal im Landratsamt nach ob die Auskunft des Bürgermeisters stimmt !!!!!!!!!. Vielleicht will der dich nur übern Tisch ziehen, mit der Aussage. Noch was, wen das schon seit 1990 Bauland ist, hätte ich diese Fläche schon lange ins Privatvermögen überführt , dann könnte man das jetzt Steuerfrei verkaufen !!!!!!!!!!!, ca. 4480000 Euro wären das, Steuerfrei !!!!, dafür könnte man ca. 34 Ha zu 13 € / m² kaufen, machen Grundbesitzer ist nicht zu helfen !!!!.
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon Trial_and_Error » Fr Jan 14, 2022 10:09

Warum mit Inkompetenten Leuten im Landratsamt telefonieren? Der Weg führt ins Liegenschaftskataster, da wird ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster für das Flurstück mit Bestandsverzeichnis gezogen. Das kostet meist nicht mehr als nen 10er aber dann weiß man ganz genau was der Aktuelle Zustand des Grundstücks ist.
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon T5060 » Fr Jan 14, 2022 12:01

Wie heisst das Zauberwort ?

Analyse des Flächennutzungsplan, dann Beurteilung möglicher Ausweichflächen im Hinblick auf Erschließbarkeit und landschaftspflegerische Bedeutung (Artenschutz)

Danach muss man sich ne Meinung bilden und eine Verhandlungsstrategie erarbeiten

Parallel Alternativinvestment abklären
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon T5060 » Fr Jan 14, 2022 12:28

Wenn man solche wertvollen Grundstücke hat und ist nicht gerade der verhandlungsstärkte Bauplaner, dann hat man jemand zur Seite, der einem hier berät und coacht.
Vielleicht hat man dann auch ein kleines Team zur Seite. Sichergestellt muss nur sein, dass diese Leute dann auch absolut vertrauenswürdig, loyal und kompetent sind.
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon Trial_and_Error » Fr Jan 14, 2022 13:50

T5060 hat geschrieben:Wie heisst das Zauberwort ?

Analyse des Flächennutzungsplan, dann Beurteilung möglicher Ausweichflächen im Hinblick auf Erschließbarkeit und landschaftspflegerische Bedeutung (Artenschutz)

Danach muss man sich ne Meinung bilden und eine Verhandlungsstrategie erarbeiten

Parallel Alternativinvestment abklären


Und wenn der Flächennutzungsplan analysiert ist bedeutet das für den TE genau was? Nichts, denn der Flüchennutzungsplan ist ein Instrument der Kommunalen Bürgerinformation aus dem sich für Nichtkommunale Personen keine Rechtskraft entfaltet. Der Flächennutzungsplan ist erstmal nichts anderes als ein Wünsch-dir-Was der Kommune wo man mitteilt was man möchte….Rechtskraft Null….insofern wieder mal nur Dummes Geschwätz von dir. Die Lösung ist weiterhin der Gang zum Liegenschaftskataster und Klärung des Flächenstatus….ich habe da nämlich Zweifel das das schon Bauland ist…
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Re: Gemeinde will Bauerwartungsland in Ackerstatus zurück se

Beitragvon T5060 » Fr Jan 14, 2022 14:04

Trial_and_Error hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Wie heisst das Zauberwort ?

Analyse des Flächennutzungsplan, dann Beurteilung möglicher Ausweichflächen im Hinblick auf Erschließbarkeit und landschaftspflegerische Bedeutung (Artenschutz)

Danach muss man sich ne Meinung bilden und eine Verhandlungsstrategie erarbeiten

Parallel Alternativinvestment abklären


Und wenn der Flächennutzungsplan analysiert ist bedeutet das für den TE genau was? Nichts, denn der Flüchennutzungsplan ist ein Instrument der Kommunalen Bürgerinformation aus dem sich für Nichtkommunale Personen keine Rechtskraft entfaltet. Der Flächennutzungsplan ist erstmal nichts anderes als ein Wünsch-dir-Was der Kommune wo man mitteilt was man möchte….Rechtskraft Null….insofern wieder mal nur Dummes Geschwätz von dir. Die Lösung ist weiterhin der Gang zum Liegenschaftskataster und Klärung des Flächenstatus….ich habe da nämlich Zweifel das das schon Bauland ist…


So du gehts noch zum Katasteramt um ins Liegenschaftskataster zuschauen. Da geht keiner mehr hin, das geht online. Und bei Bayernatlas-Plus siehst auch nicht weniger, vielleicht siehst da sogar mehr.
Um einen B-Plan zuerstellen, muss der Status im FNP dazu erst positiv sein, sonst geht in Richtung B-Plan gar nichts. Der FNP hingegen muss mit der regionalen Raumplanung abgestimmt sein.
Um eine Strategie zu entwickeln muss ich die gesamte Planung des Gemeindegebiets kennen, die artenschutzrechtliche Einstufung und die Verkehrs - und Versorgungserschließung, bisweilen auch die Sicht aus BImSch Gründen. Und wie sagen die heute immer so schön ? Wenn ich das Mindset habe, kann ich einen Flinch machen :lol: :lol:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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