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Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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28 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon T5060 » Fr Mai 13, 2016 21:55

adefrankl hat geschrieben:
P.S: T5060, was macht eigentlich das Buchprojekt über Leitungstrassen ....


Das Skript ist fertig und sauber überarbeitet, aber ich halte es aus diplomatischen und taktischen Gründen noch zurück :mrgreen:
Ich will grad verhindern, dass die "promovierten" meine Erkenntnisse, als ihre verkaufen :prost:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Der effizente Staat

Beitragvon adefrankl » So Mai 15, 2016 21:51

T5060 hat geschrieben:
adefrankl hat geschrieben:
P.S: T5060, was macht eigentlich das Buchprojekt über Leitungstrassen ....


Das Skript ist fertig und sauber überarbeitet, aber ich halte es aus diplomatischen und taktischen Gründen noch zurück :mrgreen:
Ich will grad verhindern, dass die "promovierten" meine Erkenntnisse, als ihre verkaufen :prost:


Kann ich nachvollziehen.
Hier schreiben bei Baugebieten die örtlichen Stadtwerke die Erschließungsarbeiten zwar aus, wissen aber vorher schon wer diese dann ausführen wird!
(Kosten werden natürlich auf den Bauträger umgelegt). Und damit auch wirklich keine Kosten gespart werden bestehen die Stadtwerke darauf, dass ihre Leitungen etc. auch wirklich getrennt verlegt werden. D.h. wenn Kanal, Telefon etc. verlegt sind wird zuerst alles zugemacht und dann auf der anderen Seite völlig neu gegraben etc. Wäre ja auch schlimm wenn man keine zusätzlichen Kosten und keine Aufträge für den Standard-Auftragnehmer
generieren könnte. Immerhin hätten sie viel juristischen Aufand in dei Vertragsgestaltung investiert.
Ach was wäre nur wenn wir unsere effizienten (mindestens) halbstaatlichen Unternehmen mit Gebietsmonopolen nicht hätten, die solche Infrastrukturmaßnahmen doch völlig frei von Seilschaften und Korruption durchführen.
Und wenn es gar einen echten Wettbewerb um effiziente technische Lösungen etc. gäbe. Die Folgen wären nicht auszudenken.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon T5060 » Mo Mai 16, 2016 9:58

Das hat schon seine Bedeutung das alles ein wenig geordnet in der Straße liegt.

Beim Kanal gibt das Freigefälle die Höhe vor, die Wasserleitung muss tiefer 1 m liegen, die Kabel und das Gas kommen in die Bürgersteige. Telefon und 20 kV passen nicht unbedingt nebeneinander, da braucht es etwas Abstand.

Ansonsten fließt soviel in die "Erschließungsbeiträge" mit ein, da kräuselt es einem die Kopfhaut.
Vor allen Dingen die Zeiten und die Zinssätze um auf den Rohbaulandpreis runterzurechnen.
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Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon marius » Mo Mai 16, 2016 10:18

Hallo,
angenommen, eine Gemeinde will Bauland kaufen. Hier z.B. eine größere Fläche für rund 10 Euro/m². Kann man als Landwirt ein Flurstück daraus kaufen, wenn man dem Eigentümer z.B. 20 Euro/m² bietet, oder wird sich die Gemeinde schon ein Vorkaufsrechtzu einem kleinen Preis garantieren lassen haben?


Laut Gesetz kann die Gemeinde jederzeit enteignen oder vorkaufen. Und das theoretisch zu 5 Euro / m² für Bauerwartungsland oder noch weniger.
Tun sie bisher nicht oder selten, sie sind aber dazu berechtigt und würden das vor Gericht jederzeit gewinnen.

Das steht mehr als deutlich im Grundgesetz.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14


- Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
- Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Zuletzt geändert von marius am Mo Mai 16, 2016 10:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon emskopp33 » Mo Mai 16, 2016 10:20

Ich war im letzten Jahr kurz davor eine Fläche zu kaufen, habe aber dann im Anschluss aus verschiedenen Gründen verzichtet. Aber, bei uns hieß es auch, dass die Gemeinde beim vorgegebenen Preis ihr Vorkaufsrecht geltend hätte machen können / wollen. Ich hätte es mit dem VK dann umgangen, da ich ein Tauschgeschäft mit in den Vertrag hätte einfließen lassen (eine kleine Wiesenspitze die ans Hausgrundstück ragt). Zwar wäre ein Großteil gekauft worden, aber ich denke so wäre die Gemeinde ausgehebelt geworden.

Aber ich hab mal grundsätzlich eine Frage zum Thema Gemeindevorkaufsrecht; bei uns ist viel Boden durch Siedlungsbau- und Gewerbeflächen etc. "verbaut" worden und die Gemeinde benötigt nun Ausgleichsflächen. Wenn nun ein LW eine Fläche kaufen möchte, kann die Gemeinde dann einsteigen, oder ist es unzulässig?

BTW: Preise von >20 EUR /m² werden bei uns nicht von öffentlicher Hand gezahlt. Dafür ist das Angebot einiger finanzknapper aber örtlich interessant gelegener Betriebe (noch) zu groß.
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Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon T5060 » Mo Mai 16, 2016 10:22

Marius guck mal hier : http://www.fuldaerzeitung.de/artikelans ... -an-plan-b

Marius kann das sein, dass du als Kleinkind immer an geöffnete Türen und Tischkanten geknallt bist ? :mrgreen:

marius hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:10 € ist keine Preisbasis mehr für Wohnbauland, egal wo.

Und ich brauche dazu auch keine regionale Kenntnis des Grundstücksmarkt, weil :

10 € ist eine Preisbasis für Regionen mit Wohnungsleerstand und einem Käufermarkt bei Eigenheimen.
Nur wo schon genug leerstehende Eigenheime sind, für was braucht man dann noch neue Wohnbauflächen.
Bei 25 € sollten die Preise einsetzen ansonsten ..orläckoarschee :mrgreen:


Laut Gesetz kann die Gemeinde auch jederzeit enteignen. Und das zu 5 Euro / m² oder weniger wenn.
Tun sie bisher nicht oder selten, sie sind aber dazu berechtigt und würden das vor Gericht jederzeit gewinnen.

Das steht mehr als deutlich im Grundgesetz.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14


- Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
-Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
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Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon marius » Mo Mai 16, 2016 10:23

emskopp33 hat geschrieben:Ich war im letzten Jahr kurz davor eine Fläche zu kaufen, habe aber dann im Anschluss aus verschiedenen Gründen verzichtet. Aber, bei uns hieß es auch, dass die Gemeinde beim vorgegebenen Preis ihr Vorkaufsrecht geltend hätte machen können / wollen. Ich hätte es mit dem VK dann umgangen, da ich ein Tauschgeschäft mit in den Vertrag hätte einfließen lassen (eine kleine Wiesenspitze die ans Hausgrundstück ragt). Zwar wäre ein Großteil gekauft worden, aber ich denke so wäre die Gemeinde ausgehebelt geworden.



Die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht bei öffentlichem Interesse, zum Wohl der Allgemeinheit. Auch eine Enteignung ist zulässig. Nochmal : Das steht doch alles im Grundgesetz Art. 14. Man muss halt lesen können. :mrgreen:
Das Vorkaufsrecht der Gemeinden kann bei gesetzlicher Auslegung und gewieftem Kämmerer somit auf alle landw. Flächen zugeschneidert werden. Und die Gerichte dürften meist zum Wohle der Gemeinden entscheiden.
Zuletzt geändert von marius am Mo Mai 16, 2016 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon emskopp33 » Mo Mai 16, 2016 10:27

Jedes Gesetz ist eine Sache der Auslegung. Du kannst nicht pauschal behaupten das jede Fläche im Grunde enteignet werden kann. So einfach ist es auch nicht.
Der Gesetzestext bildet die Grundlage eines Handlungsrahmens mehr nicht; das sagt dir jeder Anwalt...
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Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon marius » Mo Mai 16, 2016 10:33

emskopp33 hat geschrieben:Jedes Gesetz ist eine Sache der Auslegung. Du kannst nicht pauschal behaupten das jede Fläche im im Grunde enteignet werden kann. So einfach ist es auch nicht.


Doch natürlich, dass kann ich und tu ich.
Es ist sogar möglich Sondersteuern, Reichensteuer oder meine genannte schlichte Enteignung auf alle deine landw Grundstücke durchzuführen, z.b. zur Schuldentilgung, was dann bereits öffentliches Interesse wäre. Also zulässig.
Egal wie es letzlich genannt wir, es findet eine Umverteilung statt von reich ( Grundstücke ) zu arm.

ich fürchte im Zuge der weiteren Schuldenkrise wird daher mancher Grundstücksbesitzer noch böse erwachen.
Mich betrift das leider auch. :cry:
Aber ich hab zumindest einen Plan B in der Schublade.
Zuletzt geändert von marius am Mo Mai 16, 2016 10:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon T5060 » Mo Mai 16, 2016 10:35

emskopp33 hat geschrieben:Ich war im letzten Jahr kurz davor eine Fläche zu kaufen, habe aber dann im Anschluss aus verschiedenen Gründen verzichtet. Aber, bei uns hieß es auch, dass die Gemeinde beim vorgegebenen Preis ihr Vorkaufsrecht geltend hätte machen können / wollen. Ich hätte es mit dem VK dann umgangen, da ich ein Tauschgeschäft mit in den Vertrag hätte einfließen lassen (eine kleine Wiesenspitze die ans Hausgrundstück ragt). Zwar wäre ein Großteil gekauft worden, aber ich denke so wäre die Gemeinde ausgehebelt geworden.

Aber ich hab mal grundsätzlich eine Frage zum Thema Gemeindevorkaufsrecht; bei uns ist viel Boden durch Siedlungsbau- und Gewerbeflächen etc. "verbaut" worden und die Gemeinde benötigt nun Ausgleichsflächen. Wenn nun ein LW eine Fläche kaufen möchte, kann die Gemeinde dann einsteigen, oder ist es unzulässig?

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Eine Gemeinde hat nur dann ein VK Recht, wenn die Fläche beplant ist oder sie eine konkrete Verwendungsabsicht belegen kann.
Dies wäre auch eine konkrete Tauschfläche. Nur alleine die Tatsache das der Kaufvertrag der Kommune zwecks Prüfung vorgelegt wird hat nicht automatisch was mit VK-Recht zu tun.
Ich bin schon wegen VK gegen die Gemeinde gegangen und habe die Fläche erhalten, die die Gmd. regulär gekauft hatte. Nur keine Angst und auch der BV berät nicht immer richtig.
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Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon emskopp33 » Mo Mai 16, 2016 10:56

Wäre das VK - Recht durch Zuführung von Ausgleichsflächen denn bereits gegeben? Belegbar wäre es ja durch den Zubau, oder nicht?
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Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon T5060 » Mo Mai 16, 2016 10:59

emskopp33 hat geschrieben:Wäre das VK - Recht durch Zuführung von Ausgleichsflächen denn bereits gegeben? Belegbar wäre es ja durch den Zubau, oder nicht?


Die Ausgleichsfläche steht ja bereits im B-Plan und dann hättest ggf. Einspruchsrecht gegen den B-Plan wegen Abwägungsmangel.
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Seilschaften und technische Normen

Beitragvon adefrankl » Mo Mai 16, 2016 14:04

T5060 hat geschrieben:Das hat schon seine Bedeutung das alles ein wenig geordnet in der Straße liegt.

Beim Kanal gibt das Freigefälle die Höhe vor, die Wasserleitung muss tiefer 1 m liegen, die Kabel und das Gas kommen in die Bürgersteige. Telefon und 20 kV passen nicht unbedingt nebeneinander, da braucht es etwas Abstand.

Ansonsten fließt soviel in die "Erschließungsbeiträge" mit ein, da kräuselt es einem die Kopfhaut.
Vor allen Dingen die Zeiten und die Zinssätze um auf den Rohbaulandpreis runterzurechnen.


Abstände, Gefälle etc. der einzelnen Leitungen ist eine Frage der technischen Normen. Da gibt es in einen Baugebiet zunächst eine Erschließungsplanung durch ein Ingenieurbüro, bei dem die verschiedenen Aspekte berücksichtigt werden. Und wenn da die Stadtwerke Sonderanforderungen haben, dann kann man das auch berücksichtigen. Darum geht es nicht. Sondern, dass die Stadtwerke ihre Erschließungsarbeiten durch einen gesetzten Erschließungsträger völlig separat ausschreiben. Selbst wenn sie ständig eine Person zur Überwachung abstellen würden, wären diese Kosten weit geringer als bei der seperaten Durchführung (ich habe die Kalkulation des Ingenieurbüros gesehen, deren Preise ständig aktuallisiert werden auf der Bais der aktuellen Auftragsvergaben).
Hier versucht die Gemeinde auch eigene Erschließungen zu vermeiden. Es geht eigentlich nur über einen städtebaulichen Vertrag und einen Erschießungsträger mit entsprechenden Bürgschaften ...... Und selbstverständlich übernimmt die Gemeinde nicht den eigentlich vorgesehenen 10%
Anteil an den Erschließungskosten, er wird eine Flächenabtretung für den Allgemeinbedarf verlangt (zusätzlich zu den Straßen) und man versucht auch möglichst alle Lasten um Umfeld (wie z.B. fehlende innerörtliche Verbindungsstraße) komplett auf das Baugebiet umzulegen.
Wobei, eigentlich gäbe es noch einige weitere Mißstände aufzuzählen.
Ein anderer Aspekt ist, dass sich Wohnungsbaugesellschaften teilweise im Preis absprechen (habe da (nicht vorzeigbare) Belege. Man sollte also gerade im Baubereich mit allen Intrigen, schmutzigen Tricks etc. rechnen.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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