Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 12:19

Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
28 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon stamo » Do Mai 05, 2016 8:58

Hallo,
angenommen, eine Gemeinde will Bauland kaufen. Hier z.B. eine größere Fläche für rund 10 Euro/m². Kann man als Landwirt ein Flurstück daraus kaufen, wenn man dem Eigentümer z.B. 20 Euro/m² bietet, oder wird sich die Gemeinde schon ein Vorkaufsrechtzu einem kleinen Preis garantieren lassen haben?
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
stamo
 
Beiträge: 2459
Registriert: So Okt 12, 2008 16:13
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon 2810 » Do Mai 05, 2016 9:43

Was ist Dein Zweck , Spekulation ?

Falls Du im Kauf zum Zuge kommst, könnte die Gde ein Vorkaufsrecht ausüben (mit Bergründung xyz )

Sie setzt dann vermutlich eine Kettenreaktion in Gang und müsste den anderen Verkäufern ebenfalls das höhere Angebot
machen.

falls Dich die Gde gewähren lässt ,legt sie Dich im Umlegungsverfahren dort hin , wo es ihr nicht so weh tut .
2810
 
Beiträge: 4872
Registriert: Mo Feb 26, 2007 13:40
Wohnort: LKR. Heilbronn
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon bauer hans » Do Mai 05, 2016 9:57

stamo hat geschrieben:Hallo,
angenommen, eine Gemeinde will Bauland kaufen. Hier z.B. eine größere Fläche für rund 10 Euro/m². Kann man als Landwirt ein Flurstück daraus kaufen, wenn man dem Eigentümer z.B. 20 Euro/m² bietet, oder wird sich die Gemeinde schon ein Vorkaufsrechtzu einem kleinen Preis garantieren lassen haben?

nur 10€ fürn m2 :roll:
das wäre dann bauerwartungsland,wo im kaufvertrag eine klausel eingebracht würde,dass der verkäufer im lauf der nächsten 10-15 jahre einen teil des zu erwartenden höheren baulandpreises bekäme,wenn ein bebauungsplan aufgestellt würde.
dein kaufbegehren müsstes du über ein angebot an den verkäufer formulieren und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
wir schaffen uns :mrgreen:
bauer hans
 
Beiträge: 8059
Registriert: Mo Apr 27, 2015 7:57
Wohnort: OWL
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon stamo » Do Mai 05, 2016 10:38

Zweck wäre das Verhindern der Wohnbebauung. Die Gemeinde kann Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung einfach enteignen oder umlegen? Ich dachte, das wäre nur bei Straßen, Schulen etc. möglich.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
stamo
 
Beiträge: 2459
Registriert: So Okt 12, 2008 16:13
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon 2810 » Do Mai 05, 2016 11:00

Die meisten heutigen Bürgermeister haben ihr Handwerk genauso drauf, wie die meisten Politiker.
Das heißt, die können es so hinbiegen, dass sie enteignen , oder Dich in der Umlegung so behandeln . dass Du
Deinen Zweck evtl gar nicht erreichst. Bestenfalls bleibt Deine Fläche als Insel ausgespart ( auch keine Erschliessung)
Notfalls wird gelogen , dass Dir schwindlig wird.
Ob es bei Dir so ist, kann ich nicht beurteilen. Nachdem, was ich in den letzten Jahren mit Bebauungsplanverfahren
oder Planfeststellungen erlebt habe, kann ich nur sagen:alles ist möglich. Lug und Trug regiert, leider.

PS: User T 5060 kann Lieder davon singen, wie bis in höchste Kreise manipuliert, getrixt und gelogen wird.
2810
 
Beiträge: 4872
Registriert: Mo Feb 26, 2007 13:40
Wohnort: LKR. Heilbronn
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon Hans_B » Do Mai 05, 2016 13:26

Ein Gesprächmit dem Bauernverband wäre hier hilfreich.

Ich glaube aber nicht, dass man das Baugebiet langfristig verhindern könnte, selbst wenn der Kauf gelingen sollte. Man soll bei einer Umlegung die Zuteilung zwar möglichst auf der Einlagefläche bekommen, mit dem Acker (der Acker bleiben soll) schieben sie einen dann aber bei der Umlegung an den Rand, bieten ein Grundstück in der Pampa, oder machen einen Ausgleich in Geld.
Hans_B
 
Beiträge: 285
Registriert: Do Aug 07, 2008 12:07
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon T5060 » Do Mai 05, 2016 14:23

10 € ist keine Preisbasis mehr für Wohnbauland, egal wo.

Und ich brauche dazu auch keine regionale Kenntnis des Grundstücksmarkt, weil :

10 € ist eine Preisbasis für Regionen mit Wohnungsleerstand und einem Käufermarkt bei Eigenheimen.
Nur wo schon genug leerstehende Eigenheime sind, für was braucht man dann noch neue Wohnbauflächen.
Bei 25 € sollten die Preise einsetzen ansonsten ..orläckoarschee :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35366
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon Nijura » Mo Mai 09, 2016 9:44

Du weisst schon dass der Staat(Gemeinde) so wie so ein Vorkaufsrecht bei Verkauf hat? Wozu soll sie sich das einräumen lassen?
Wenn kein Verkauf kommt die Zwangsenteignung.
Wenn der Staat das Grundstück will, bekommt er es.
Lebe dein Leben.

Meine Kleinanzeigen bei Ebay http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-best ... Id=4471126

Wir züchten Irish Cobs(Zigeunerpferde von Irland)
Nijura
 
Beiträge: 874
Registriert: Do Apr 26, 2007 8:48
Wohnort: Thundorf
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon T5060 » Mo Mai 09, 2016 10:12

Das Vorkaufsrecht hat die Kommune nur bei bestehender und rechtskräftiger (Be)planung, in 34er und 35er Gebieten hat die Gemeinde eigentlich gar keins.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35366
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon LUV » Mo Mai 09, 2016 10:22

Wenn die Gemeinde (Bau)-land kaufen will, dann muss sie ja schon Pläne in der Tasche haben....sie kauft doch in der Regel nicht ohne Planungssicherheit....oder?
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
LUV
 
Beiträge: 9573
Registriert: Mo Jan 12, 2015 8:31
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon T5060 » Mo Mai 09, 2016 11:16

LUV hat geschrieben:Wenn die Gemeinde (Bau)-land kaufen will, dann muss sie ja schon Pläne in der Tasche haben....sie kauft doch in der Regel nicht ohne Planungssicherheit....oder?


Du kennst doch Gemeinden, bei bestehendem B-Plan wirds teurer und die Gutachterausschüsse rechnen ja heute noch bei der Wertermittlung mit überlangen Zeiten und sehr hohen Zinsansätzen
um zu niedrigen Ankaufspreisen zugelangen. Würde man diese Annahmen in der Wertermittlung richtig annehmen, kämen bei 10 € Gebot eher 18 € als richtig dabei heraus.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35366
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon T5060 » Mo Mai 09, 2016 12:09

Guck hier waren wir auch fleißig. Klappt also nicht so doll mit dem enteignen. Die müssen sich schon um Lösungen bemühen oder es eben bleiben lassen.

http://www.fuldaerzeitung.de/artikelans ... -an-plan-b
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35366
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon LUV » Mo Mai 09, 2016 12:21

T5060 hat geschrieben:Guck hier waren wir auch fleißig. Klappt also nicht so doll mit dem enteignen. Die müssen sich schon um Lösungen bemühen oder es eben bleiben lassen.

http://www.fuldaerzeitung.de/artikelans ... -an-plan-b


Aber am Ende geht es nur um Kohle oder? Verkauft wird, so oder so.....alles eine Frage des Gewissens in Form von Euros gelle?
Nicht, dass ich falsch verstanden werde......Enteignung stelle ich nicht gegen Veräußerung! Allein der Enteignungsversuch ist schon haarstäubend finde ich.......Ich finde es auch ein Armutszeugnis des Bürgermeisters, der hier nicht auch die Interessen der Eigentümer, seiner Bürger zu vertreten scheint....
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
LUV
 
Beiträge: 9573
Registriert: Mo Jan 12, 2015 8:31
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon T5060 » Mo Mai 09, 2016 12:37

Hier geht es um zwei wunderbare sehr gute landw. Familienbetriebe, die aus meiner Sicht schützens - und unterstützenswert sind.
Am Ende geht es um das Menschenrecht "Schutz des Eigentums" und den Erhalt der Betriebe

Und wenn die Kohle in Strömen fließt, habe ich auch kein Problem damit, denn dann ...

- muss das Grundstück richtig was Wert gewesen sein "Ersatz des Genommenen"

oder

- der Entzugsbegünstige zahlt das Geld, weil er was mit vor hat §851 BGB Bereicherung

in beiden Fällen läge eine ausreichend begründete Rechtsgrundlage vor :mrgreen:

Alles andere ist Murks, Stalin + Co. :lol:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35366
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gemeinde will Bauland kaufen - höheres Gebot abgeben?

Beitragvon adefrankl » Fr Mai 13, 2016 21:42

T5060 hat geschrieben:
LUV hat geschrieben:Wenn die Gemeinde (Bau)-land kaufen will, dann muss sie ja schon Pläne in der Tasche haben....sie kauft doch in der Regel nicht ohne Planungssicherheit....oder?


Du kennst doch Gemeinden, bei bestehendem B-Plan wirds teurer und die Gutachterausschüsse rechnen ja heute noch bei der Wertermittlung mit überlangen Zeiten und sehr hohen Zinsansätzen
um zu niedrigen Ankaufspreisen zugelangen. Würde man diese Annahmen in der Wertermittlung richtig annehmen, kämen bei 10 € Gebot eher 18 € als richtig dabei heraus.


Grundstückspreise von 18 € wären eigentlich für Bauland ein Spotpreis der nur die Flächenverschwendung fördert. Hier in der Gegend werden durch die Gemeinde schon Erschließungskosten von über 150 €/qm erzeugt. (Mag woanders noch deutlich günstiger sein). Hier bewegt sich der Preis schon für Ökoausgleichsflächen (irgendwelche schlechte Äcker) im Bereich von 7,5 - 10 € (allerdings mit Anlage wie Streuobstwiese, extensive Wiese ....).
Insofern solange der Rohbaulandpreis deutlich niedriger als die Bodenpreis bestimmen mehr die Erschließungsbedingungen als der Bodenpreis die Kosten für das erschlossene Grundstück.
Ansonsten möchte ich noch darauf hinweisen, dass bei den ganzen Regelungen es für die Gemeinde nicht nur das Erschließungsrecht zu beachten gibt, sondern auch das Korruptionsstrafrecht §331 ff StGB. Demnach ist eine Begünstigung von Dritten von Amts wegen auch dann strafbar, wenn keine Vorteilsannahme von der Amtsperson erfolgt(oder besser nachgewiesen) ist. Das ist noch wenigen bewusst. Hilfreiche Hinweise diesbezüglich finden sich unter:
http://www.deutscherarbeitgeberverband. ... gen-3.html
wobei da eigentlich nur der Text ab den Absatz II. Vorteil disbezüglich von Interesse ist.
Dies aber nur als Anmerkung am Rande. Es ist immer nützlich die Rechtslage zu kennen, auch wenn wir längst nicht immer einen Rechtsstaat haben.

P.S: T5060, was macht eigentlich das Buchprojekt über Leitungstrassen ....
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
adefrankl
 
Beiträge: 2805
Registriert: Do Feb 07, 2013 23:41
Wohnort: Mittelfranken
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
28 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Haners, langer711, Nick

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki