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Gemeindestrasse direkt am Wald

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19 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Gemeindestrasse direkt am Wald

Beitragvon Falke » Mo Okt 06, 2025 13:31

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Re: Gemeindestrasse direkt am Wald

Beitragvon Schwabenjung26 » Di Okt 07, 2025 6:51

Ich denke einige sollten die Satzung nochmals lesen und dazu den Beitrag vom TE.
Das alles ist in der Satzung geregelt, und da Bebauung ansteht ist es sehr wohl innerorts.
Auch zählt gerne die gesamte Fahrbahnbreite in der Satzung und nicht nur der Gehweg.

Öffentliche Straße ist ein dehnbarer Begriff, wem gehört die Straße nun, Gemeinde/Stadt/Kreis/Land/Bund?
Ich vermute Ersteres.
Ich denke DST ist hier vom Weg abgekommen.
Älbler, zwecks Überblick
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Re: Gemeindestrasse direkt am Wald

Beitragvon DST » Mi Okt 08, 2025 19:44

@Schwabenjung

Wenn das Grundstück innerorts ist dann hast du recht.

Aber irgendwie ist das nicht stimmig:

bauer hans hat geschrieben:
Jetzt will die Gemeinde den Zaun abmontieren,

" DAMIT " das Laub von der Strasse direkt in den Wald befördert werden kann.


Sie wollen mir " SONST " zur Auflage machen,dass ich die Strassse von Laub reinigen müsse.




"Damit"

Und "Sonst"


Zaun oder Laub?

Eins von beiden darf?

Beide zusammen nicht?

Ja, Satzungen, Landesrecht, Bundesrecht sollte hier gelesen werden.

Ist dieses Waldstück ein innerörtliches Grundstück?
Dann wäre der Zaun rechtens.
Und auch die Pflicht zur Straßenreinigung.

Ohne Einfriedung(Zaun) keine Pflicht zur Straßenreinigung?

Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

Wenn man den zitierten Teil wörtlich nimmt dann würde - die Gemeinde selbst - den Zaun (vom Privatgrundstück) abbauen, - damit sie das Laub einfach zurück in den Wald befördern können - (und nicht mehr wegfahren müssen?)

Wäre ne nette Geste,
meist aber sind Gemeinden chronisch klamm, haben nichts zu verschenken und so mancher Mitarbeiter scheut unnötige Arbeit wie der Teufel das Weihwasser....

Würde die Forderung rechtlich hieb-und stichfest sein dann gäbe es ne eindeutige Aufforderung zum Zaunabbau O D E R ne eindeutige Aufforderung zur Straßenreinigung.

Dies ist jetzt meine persönliche Meinung, aber vielleicht gibt es ja tatsächlich noch Bürokraten/Bürgermeister/Gemeindemitarbeiter usw die im Einklang und zum Wohle des einzelnen Arbeiten, und nicht aufs "Recht" pochen.

Egal, ich befürchte das hier noch nicht alle notwendigen Infos zu dieser Situation genannt wurden.

Ist das Waldstück innerhalb der Ortsgrenze?

Wo steht das Ortsschild?

Müssen Fußgänger diese Straße / den Straßenrand benutzen um vom Wohngebiet zum Ortskern zu gelangen?

Wer hat die vergangenen 30Jahre und davor diese Straße von Laub gereinigt?


Unter Umständen könnte es zum Eigentor werden, wenn man hier auf sein Recht beharrt, und die Gegenüber gezwungen sind sich rechtlich genau zu informieren.

Lieber Zaun abbauen lassen, keinen Aufwand zu haben, und alle sind zufrieden?
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
DST
 
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Re: Gemeindestrasse direkt am Wald

Beitragvon langholzbauer » Mi Okt 08, 2025 20:35

bauer hans hat geschrieben:An meinem Wald ist die Bebauung praktisch direkt am Wald und natürlich fällt reichlich Laub im Herbst auf die Zufahrtsstrasse,die keine Durchgangsstrasse ist.
Um Anwohner an der Verbringung von Gartenabfällen in den Wald zu hindern,wurde vor 30 Jahren ein Zaun zur Strasse aufgestellt.
Jetzt will die Gemeinde den Zaun abmontieren,damit das Laub von der Strasse direkt in den Wald befördert werden kann.
Sie wollen mir sonst zur Auflage machen,dass ich die Strassse von Laub reinigen müsse.
Hat jemand Erfahrung?

Nach meiner Lesart ist die Straße Grenze zwischen Bebauungsgebiet und Außenbereich.
Damit ist der TE vermutlich nicht für das Laub verantwortlich, weil ja auch der Wald vor der Bebauung schon da war.
Solange der Zaun noch stabil und sicher ist, würde ich , als Betroffener , damit argumentieren, dass nach dessen Entfernung auch deutlich mehr Laub vom Wald auf die Straße geweht werden kann.
Kommunale Angestellte brauchen manchmal Denkanstöße um zu begreifen, dass es deutlich günstiger sein kann das Laub aufzunehmen, statt es jede Woche neu in den Wald zurück zu blasen. :wink:
Je nach Geländeverhältnissen und Frieden mit der Kommune könnte man sich auch darauf einigen , dass nur das Laub , solange kein Müll dabei ist, über den Zaun hinweg gehäckselt entsorgt werden darf.
Wichtig bleibt die Prüfung der Unterlagen von damals und rechtssichere Vereinbarungen für die Zukunft zu treffen.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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