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Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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46 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon caddy-cyborg » Sa Mai 08, 2010 21:34

mich würde es sehr interresieren!
wo kann man sich da kundig machen???
ich hab nen älteren , recht lauten hobel ohne kabine!
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Obsti » So Mai 09, 2010 6:44

caddy-cyborg hat geschrieben:mich würde es sehr interresieren!
wo kann man sich da kundig machen???
ich hab nen älteren , recht lauten hobel ohne kabine!


Antrag stellen bei deiner Berufsgenossenschaft.
Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Obsti » So Mai 09, 2010 6:50

Rebenhopser hat geschrieben:Braucht ein Gehörloserauch eine Genehmigung, um am Strassenverkhr teilzunehmen?


Der Witz ist,dass ein Gehörloser problemlos Auto fahren darf. Das war bei unserem Unternehmermodell
Teil 3 (Arbeitsmedizin) von der LBG ein heiß diskutiertes Thema.
Irgendwo fehlt hier der Bezug zur Realität ,sitzen halt überall Laien auf den Ämtern.

Gruß Obsti
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Obsti » So Mai 09, 2010 7:00

hans g hat geschrieben:WARUM braucht man einen gehörschutz---was für trecker habt ihr :roll:
....mit gehörschutz nimmt man bestimmte geräusche der angebauten geräte NICHT wahr....


In unseren Sonderkulturbetrieben (Obstbau) ist es durchaus üblich immer noch einen Traktor ohne Kabine mitlaufen zu haben.
Der neuen Fendt V Vario mit seinem 3 Zylinder Sisumotor ist so laut das da ohne Kabine oder ohne Gehörschutz (bei kabinenlosen Traktor) nichts geht.

Gruß Obsti
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon SHierling » So Mai 09, 2010 8:42

Das einfachste ist es demnach, so lange ohne Gehörschutz zu fahren bis man hörgeschädigt ist. Dann hört man auch nix mehr, ist aber legal.
Wäre noch herauszufinden, ob Hörgeschädigte einen Hörschutz aufsetzen dürfen, weil sich damit das Risiko bei der Teilnahme am Straßenverkehr ja nicht mehr verringert?

Was ist eigentlich mit den ganzen Spacken, die ihre Bassbooster im Auto so weit aufreißen, daß man sie schon kilometerweit vor dem eigentlichen Auto hört? Fahren die sicherer, weil hörbarer, oder gefährdeter, weil sie selber nichts hören?
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Rainer Zufall » So Mai 09, 2010 10:20

Rebenhopser hat geschrieben:Braucht ein Gehörloserauch eine Genehmigung, um am Strassenverkehr teilzunehmen?

Klar braucht der eine Fahrerlaubnis, um mit einem KFZ am Strassenverkehr teilzunemen. :) Kriegt er ja auch (mit Gutachten).
Bis dahin auch ok.

Ich frag mich allerdings grade, ob Gehörlose auch eine Genehmigung für einen Gehörschutz brauchen...... :? :? :?

Grüsse aus Schilda
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon DLBW » So Mai 09, 2010 10:22

Was ist eigentlich mit den ganzen Spacken, die ihre Bassbooster im Auto so weit aufreißen

Genau! :!:
Aber da kommen bestimmt auch irgendwann Grenzwerte. :lol:
Gruß!
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon hans g » So Mai 09, 2010 10:24

SHierling hat geschrieben:
Was ist eigentlich mit den ganzen Spacken, die ihre Bassbooster im Auto so weit aufreißen, daß man sie schon kilometerweit vor dem eigentlichen Auto hört?

die verstossen gegen § 1 STVO.....
hans g
 
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Weinbauer » So Mai 09, 2010 13:54

machs wie ich, ohrenstöpsel rein. die sieht auf die entfernung keiner, kosten in der regel nichts (disko, partys kannst die umsonst mitnehmen). von einer genehmigung wusste ich auch nichts, hab auch nie danach gesucht. dachte es reicht, wenn du § 1STVO einhäst.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Malte » So Mai 09, 2010 19:23

hans g hat geschrieben:WARUM braucht man einen gehörschutz---was für trecker habt ihr :roll:
....mit gehörschutz nimmt man bestimmte geräusche der angebauten geräte NICHT wahr....


Beruflich einen Case Schmalspur mit Kabine, Bj. 2007. Ohne Gehörschutz nagelt der Direkteinspritzer einem die Ohren weg! Das Teil ist ohne MickyMäuse unerträglich. Lauter wie mein alter Renault mit marodem Auspuff.
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Kormoran2 » So Mai 09, 2010 20:20

Solange man in der Lage ist, Hupgeräusche und Sondersignale von Einsatzfahrzeugen zu hören, darf man Gehörschutz benutzen.
Wir haben uns mal intensiv damit auseinandergesetzt als es darum ging, auf BMW-C1-Rollern wegen des extremen Motorlärms Gehörschutz bzw. Radio über Kopfhörer zu benutzen. Helm tragen ist da ja nicht erforderlich!
Z.B. dämpft ein Motorradhelm die Verkehrsgeräusche auch ganz erheblich. Ansonsten würden nämlich viele ****** auf ihre geöffneten Auspufftüten verzichten.

Siehe: http://f3.webmart.de/f.cfm?id=25143&r=search&requesttimeout=20&q=Geh%F6rschutz&search=Loading..&so=3&username=&bid=25143

Etwas runterscrollen, Posting von "everyday" lesen!
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon nasenwurzelsepp » Mo Mai 10, 2010 21:07

Wenn ich länger auf ner alten Kiste sitze, hab ich immer meinen Peltor auf den Ohren. Ich will mein mein Gehör nicht schon in "jungen Jahren" kaputt machen, das kommt im Alter ganz von allein.

Da ist mir relativ egal, was die Grün-Weißen erzählen.
Bei uns fahren fast alle, die noch einigermaßen Hören können, mit Gehörschutz.

Nen Kumpel von mir hatte mal nen Hörsturz inkl. Tinnitus, das hat Jahre gedauert bis er den wieder losgeworden ist.
Des Spaß will ich mir nicht antun. Außerdem dämpft ne Mickey Mouse die Umgebungsgeräusche nur ab. Soll heißen, der Gesamtpegel bleibt niedriger, was den Schutz fürs Gehör ausmacht. Es werden fast keine Frequenzen so weit ausgesperrt, dass man sie nicht mehr hören könnte.


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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Adele » Di Mai 11, 2010 8:05

Ich habe heute den Antrag zum Antrag für das Genehmigungsverfahren zur Beantragung um beim Toilettengang jeweils 3 Blatt Papier benutzen zu dürfen abgegeben...tzz :(
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon schlossapfel » Di Mai 11, 2010 9:11

Tja und wie ist das bei schwarzen Kennzeichen wenn man nicht unter die LBG fällt? Darf ich dann überhaupt Traktor fahren? :roll:
Gruß
Schlossapfel
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Rainer Zufall » Di Mai 11, 2010 10:54

Tja und wie ist das bei schwarzen Kennzeichen wenn man nicht unter die LBG fällt? Darf ich dann überhaupt Traktor fahren? :roll:

Klar, darfst Du... Du darfst auch mit blossem Arsch mitten auf der Strasse einen Kopfstand machen und Fliegen fangen... ;)


:mrgreen:
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