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Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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46 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon caddy-cyborg » Di Mai 11, 2010 11:10

Obsti hat geschrieben:
caddy-cyborg hat geschrieben:mich würde es sehr interresieren!
wo kann man sich da kundig machen???
ich hab nen älteren , recht lauten hobel ohne kabine!


Antrag stellen bei deiner Berufsgenossenschaft.
Gruß Obsti



wenn ich aber nicht gewerblich (nur privat) ohne bg unterwegs bin, zählt das auch??
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon schlossapfel » Di Mai 11, 2010 13:40

Rainer Zufall hat geschrieben:
Tja und wie ist das bei schwarzen Kennzeichen wenn man nicht unter die LBG fällt? Darf ich dann überhaupt Traktor fahren? :roll:

Klar, darfst Du... Du darfst auch mit blossem Arsch mitten auf der Strasse einen Kopfstand machen und Fliegen fangen... ;)


:mrgreen:

Wer dich gleich mal ausprobieren und NEIN, ich mach keine Fotos :twisted:
Gruß
Schlossapfel
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....im "Forums-Urlaub"
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Ford8210 » Mi Mai 12, 2010 5:37

Die BGen sind zwar zuständig, ob bei der Arbeit alle sicherheitstechnischen Vorrichtungen zur Unfallverhütung eingesetzt werden, sie haben jedoch keine Zuständigkeit für den öffentlichen Straßenverkehr. Hier ist immer noch die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landratsamtes zuständig. D.h., alle Genehmigungen zum Fahren mit Gehörschutz auf öffentlichen Wegen und Plätzen, die die BG ausstellt, haben verkehrsrechtlich keinerlei Bedeutung. Einzig und allein die Genehmigung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde ist maßgebend.
Fahren mit Gehörschutz, oder sonstigen Vorrichtungen (MP3-Kopfhörer, Walkman (kennen die jungen nicht mehr, nur noch die älteren unter uns), usw.) ist per se durch verkehrsrechtliche Vorschriften verboten. Daran ändert auch die BG nichts.
Fazit: Wer mit Gehörschutz ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz. Auch wenn er eine Genehmigung der BG dabei hat.
Grund hierfür ist, daß die Wahrnehmung der im Einsatz befindlichen Signale von Polizei und Rettungsdiensten (Notarzt, RTW, KTW, Feuerwehr, THW) nicht oder nur sehr spät wahrgenommen werden können und der betreffende Fahrzeugführer seiner Verpflichtung, diesem Fahrzeug freie Bahn zu schaffen eben nicht nachkommt/nachkommen kann, weil nicht gehört.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon meyer wie mueller » Mi Mai 12, 2010 7:09

Hallo

Ford 8210 hat geschrieben: "Wer mit Gehörschutz ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz. Auch wenn er eine Genehmigung der BG dabei hat.
Grund hierfür ist, daß die Wahrnehmung der im Einsatz befindlichen Signale von Polizei und Rettungsdiensten (Notarzt, RTW, KTW, Feuerwehr, THW) nicht oder nur sehr spät wahrgenommen werden können und der betreffende Fahrzeugführer seiner Verpflichtung, diesem Fahrzeug freie Bahn zu schaffen eben nicht nachkommt/nachkommen kann, weil nicht gehört."

Das ist im Grund genommen richtig. Ich darf natürlich nicht eine Lärmquelle im Fahrzeug betreiben, die so laut ist, dass die Sondersignale übertönt werden. Deshalb ist es auch nicht erlaubt, im Auto laute Musik zu hören.

Wenn allerdings die Arbeitsmaschine schon so laut ist, dass man wegen des Gesundheitsschutzes einen Gehörschutz tragen muss, dann werd ich auch ohne Gehörschutz die Sindersignale nicht besser hören, sondern eher schlechter. Mit einem guten Gehörschutz -wage ich zu behaupten- kann ich die Signale (bei einem sehr hohen Umgebungslärmpegel) besser hören als ohne. Auch eine Kabine auf dem Schlepper wirkt lärmdämpfend, genau wie ein Gehörschutz. Wenn man einigen vorgenannten Argumentationen folgen würde, dann müssten auch geschlossene Kabinen verboten werden, da sie ja die Sondersignale leiser machen!

Macht mal den Selbstversuch! Fahr mal mit einem JD aus den 70er und 80er Jahren oder einem Porsche Diesel (ohne Kabine) ohne Gehörschutz. Nach einer halben Stunde bist Du fast taub. Da hörst Du dann für einen Tag nichts mehr, auch keine Sondersignale von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst. Mit Gehörschutz hörst Du diese Sigale allerdings auch bei laufender Maschine.

Gruß
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon caddy-cyborg » Mi Mai 12, 2010 8:24

ich muß heute abend eh zum freund und helfer, da werde ich dann mal fragen!
auch mit dem hinweis auf BG usw.
werde dann mal bericht erstatten, wie das im allgemeinen gehandhabt wird!
caddy-cyborg
 
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Kormoran2 » Do Mai 13, 2010 17:05

Wie gesagt, wir hatten uns als Rollerfahrer mal sehr intensiv damit auseinandergesetzt.
Analog sollte man immer den Motorradhelm betrachten.

Verboten ist, sich Kopfhörer aufzusetzen, die mit noch lauterer Musik den Motorlärm überdecken. Ist sowieso total beknackt, da man ja damit sein Gehör im Eiltempo runiert. Verboten deshalb, weil dann die Verkehrsgeräusche auch völlig überdeckt werden.

Aber ein Helm oder ein Gehörschutz dämpft ja nur das gesamte Lärmniveau auf ein ungefährliches Maß. Insbesondere sehr hohe Frequenzen werden rausgefiltert, da die am gefährlichsten sind fürs Gehör. Deshalb ist es erlaubt.

Wir haben damals auch extra mit dieser Frage die Behörden belästigt und sind anschließend unbehelligt mit den Micky-Maus-Ohren an der Polizei vorbeigefahren bzw. auf der BAB von denen gemütlich überholt worden.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Obsti » Do Mai 13, 2010 18:24

Ford8210 hat geschrieben:Die BGen sind zwar zuständig, ob bei der Arbeit alle sicherheitstechnischen Vorrichtungen zur Unfallverhütung eingesetzt werden, sie haben jedoch keine Zuständigkeit für den öffentlichen Straßenverkehr. Hier ist immer noch die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landratsamtes zuständig. D.h., alle Genehmigungen zum Fahren mit Gehörschutz auf öffentlichen Wegen und Plätzen, die die BG ausstellt, haben verkehrsrechtlich keinerlei Bedeutung. Einzig und allein die Genehmigung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde ist maßgebend.
Fahren mit Gehörschutz, oder sonstigen Vorrichtungen (MP3-Kopfhörer, Walkman (kennen die jungen nicht mehr, nur noch die älteren unter uns), usw.) ist per se durch verkehrsrechtliche Vorschriften verboten. Daran ändert auch die BG nichts.
Fazit: Wer mit Gehörschutz ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz. Auch wenn er eine Genehmigung der BG dabei hat.
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Hallo Ford
Siehe im Internet
Publikation zur Signalhörbarkeit beim Tragen von Gehörschützern,spezielle Anforderungen in Deutschland.
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Malte » Do Mai 13, 2010 19:10

Eine Liste mit für den Strassenverkehr geeigneten Gehörschützern gibt es hier:

http://www.gesundheitsfoerdernde-hochsc ... GI_673.pdf
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Obsti » Fr Mai 14, 2010 18:53

Heute hat sich die BG bei mir gemeldet um einen Termin vor Ort zu vereinbaren. Bei diesem Termin führt der techn. Aufsichtsbeamte eine Hörprobe durch. Dabei wird mit den Traktoren eine Probefahrt gemacht um feststellen zu können mit welchem Gehörschutz noch Sondersignale zu hören sind.
Die erteilte Genehmigung ist immer an Traktor und Fahrer gebunden. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass jeder Fahrer ein anderes Hörvermögen hat.


Gruß Obsti
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Malte » Fr Mai 14, 2010 19:07

Ich denke, ich werde diesbezüglich gar nichts ins Rollen bringen. Immerhin habe ich auf jedem der von mir gefahrenen Trecker einen geprüften und zugelassenen hochwertigen Kapselgehörschutz in Natural Sound Technology.
Das reicht mir für den Eventualfall Kontrolle und den Kalkmützen wird das garantiert auch reichen. Falls da jemand mosern sollte, kann ich mir ja die Liste sicherheitshalber ausdrucken und zu den Papieren legen.
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Obsti » Fr Mai 14, 2010 20:01

Malte hat geschrieben:Ich denke, ich werde diesbezüglich gar nichts ins Rollen bringen. Immerhin habe ich auf jedem der von mir gefahrenen Trecker einen geprüften und zugelassenen hochwertigen Kapselgehörschutz in Natural Sound Technology.
Das reicht mir für den Eventualfall Kontrolle und den Kalkmützen wird das garantiert auch reichen. Falls da jemand mosern sollte, kann ich mir ja die Liste sicherheitshalber ausdrucken und zu den Papieren legen.


Ich glaube nicht das die Liste ausreichend ist.
Aber einer muß es ja einmal testen wieviel es bei einer Polizeikontrolle kostet.

Gruß Obsti
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Malte » Fr Mai 14, 2010 20:23

Ich teste es. Mehr wie eine Verwarnung kann nicht dabei herauskommen. Und das auch nur unter der Voraussetzung, dass die Kontrolleure die Vorschriften genau kennen und ausreizen.
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Stift » Mi Mai 19, 2010 17:56

Fals jemand den LanzLeo kennnt,ob der noch was hört seit dem er mim Lanz Bulldog nach Italien gefahren ist.xD :lol:
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon Meini » Mi Mai 19, 2010 17:59

Also manch einer bricht sich noch ne Bohnestange im Ars.. ab :roll:
Pessimisten suchen nach Gründe, Optimisten finden Wege.
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Re: Genehmigung zum Fahren mit Gehörschutz im Straßenverkehr

Beitragvon JohnDeere3040 » Mi Mai 19, 2010 18:07

Wie ist das jetzt in einem Betrieb mit mehreren alten fahrzeugen (5) und mehreren Fahrern(10), auch gelegentliche, Senioren etc., müssen dann 50 Hörproben durchgeführt werden und wenn ja, sind diese kostenlos? Da könnte man den BGler ja mal so richtig auf die Palme bringen
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